Gehalt eines Administrators
13. und 14. Gehalt inklusive ????
Hallo,
ich verdiene derzeit mit ca. 5 Jahren Berufserfahrung 40.000 € brutto, da wir ab diesem Jahr 13. und 14. Gehalt kriegen sollen schrumpft somit das Bruttomonatsgehalt !!!
Wie schaut es bei euch aus, ist 13. und 14. Monatsgehalt extra berechnet oder zum Bruttojahresverdienst inklusive ??
Hallo,
ich verdiene derzeit mit ca. 5 Jahren Berufserfahrung 40.000 € brutto, da wir ab diesem Jahr 13. und 14. Gehalt kriegen sollen schrumpft somit das Bruttomonatsgehalt !!!
Wie schaut es bei euch aus, ist 13. und 14. Monatsgehalt extra berechnet oder zum Bruttojahresverdienst inklusive ??
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Ausgedruckt am: 05.11.2024 um 08:11 Uhr
14 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
steht in deinem Arbeitsvertrag ein Jahres oder ein Monatsgehalt?
Bin mir steht ein Monatsgehalt, ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass das 13 mit als Jahresgehalt zählt.
steht in deinem Arbeitsvertrag ein Jahres oder ein Monatsgehalt?
Bin mir steht ein Monatsgehalt, ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass das 13 mit als Jahresgehalt zählt.
also ich glaube ohne dir jetzt rechtliche auskumpft zu geben:
wenn du in dein vertrag jahresgehalt xyz € stehen hast wird es für dich von logischen mau aus sehen.
da ja dein verdienst trotz 13. und 14. monatsgehalt nicht mehr sein darf als wie du sagst 40000€
somit mindert sich dein monatsgehalt 3333,333333 € auf 2857,142xxxx €
must halt in deinen Vertrag nachlesen ob dort irgentwas steht von wegen höhe urlaubsgeld und weihnachtsgeld usw.
wenn du in dein vertrag jahresgehalt xyz € stehen hast wird es für dich von logischen mau aus sehen.
da ja dein verdienst trotz 13. und 14. monatsgehalt nicht mehr sein darf als wie du sagst 40000€
somit mindert sich dein monatsgehalt 3333,333333 € auf 2857,142xxxx €
must halt in deinen Vertrag nachlesen ob dort irgentwas steht von wegen höhe urlaubsgeld und weihnachtsgeld usw.
Hallo,
was mir grad eingefallen ist, dass 13 Monatsgehalt ist ja eigentlich eine Sonderzahlung, weswegen es nicht zum Jahresgehalt zählen sollte, da es freiwillig ist.
Und zweitens kann dein AG auch nicht einseitig deinen Arbeitsvertrag ändern, solange du den nicht unterschreibst und er dich nicht kündigt gilt der alte Arbeitsvertrag.
was mir grad eingefallen ist, dass 13 Monatsgehalt ist ja eigentlich eine Sonderzahlung, weswegen es nicht zum Jahresgehalt zählen sollte, da es freiwillig ist.
Und zweitens kann dein AG auch nicht einseitig deinen Arbeitsvertrag ändern, solange du den nicht unterschreibst und er dich nicht kündigt gilt der alte Arbeitsvertrag.
Ist es nicht völlig egal, ob man sein Gehalt in 12, 13 oder 14 Monatsraten bekommt?
Am Ende des Jahres kommts eh immer auf gleiche raus. Und wenn ein 13 Monatsgehalt zum Arbeitsvertrag gehört ist es keine freiwillige Zahlung mehr.
Lediglich Weihnachtsgeld wird oft als freiwillige Zahlung im Vertrag festgehalten, aber auch da gibt es Urteile, die dem widersprechen.
Just my 2 Bits
Loco Lobo
Am Ende des Jahres kommts eh immer auf gleiche raus. Und wenn ein 13 Monatsgehalt zum Arbeitsvertrag gehört ist es keine freiwillige Zahlung mehr.
Lediglich Weihnachtsgeld wird oft als freiwillige Zahlung im Vertrag festgehalten, aber auch da gibt es Urteile, die dem widersprechen.
Just my 2 Bits
Loco Lobo
@lobotomie
Nein, es ist durchaus nicht egal, ob Du Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst!!
Denn wenn Dein Jahresbruttogehalt gleich bleibt, bekommst Du Netto am Ende viel weniger raus, da die Zusatzgehälter viel höher besteuert werden!
Und außerdem kann Dein Chef Dir Sonderzahlungen (wie eben Urlaubs- und Weihnachtsgeld) einfach streichen.
(Wobei "einfach" sicherlich relativ zu sehen ist)
Also seveneleven:
Wenn Dein Bruttogehalt insgesamt gleichbleiben wird, dann fährst Du definitiv schlechter.
Außer natürlich, dass Dein Gehalt um diese Beträge aufgestockt werden würde.
Dann würde ich zugreifen. Ansonsten: Finger weg!
Gruß CeMeNt
Nein, es ist durchaus nicht egal, ob Du Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst!!
Denn wenn Dein Jahresbruttogehalt gleich bleibt, bekommst Du Netto am Ende viel weniger raus, da die Zusatzgehälter viel höher besteuert werden!
Und außerdem kann Dein Chef Dir Sonderzahlungen (wie eben Urlaubs- und Weihnachtsgeld) einfach streichen.
(Wobei "einfach" sicherlich relativ zu sehen ist)
Also seveneleven:
Wenn Dein Bruttogehalt insgesamt gleichbleiben wird, dann fährst Du definitiv schlechter.
Außer natürlich, dass Dein Gehalt um diese Beträge aufgestockt werden würde.
Dann würde ich zugreifen. Ansonsten: Finger weg!
Gruß CeMeNt
Genau da kommt es, wie bereits oben von education erwähnt, darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Ich habe mich damals bei Einstellung mit meinem Arbeitgeber auf ein Jahresgehalt geeinigt, das ist dann incl. der Einmalzahlungen (UG und WG) im Arbeitsvertrag festgeschrieben worden. Damit sind diese KEINE freiwilligen Sonderzahlungen mehr und können auch nicht einfach gekürzt werden.
Gruß, WTFAYD
Gruß, WTFAYD
Wenn im Arbeitsvertrag ein 13 und / oder 14tes Monatsgehalt vereinbart ist, so ist es KEINE Sonderzahlung auf freiwilliger Basis.
Es gibt nur sehr viele Arbeitsverträge, in denen Weihnachtsgeld und / oder Urlaubsgeld als freiwillige Zusatzleistung des Unternehmens definiert sind. Auf Rückfrage bekommt man dann vom Chef normalerweise die Antwort, dass das ist noch nie passiert sei.
Der einzige Nachteil, den ein 13tes Monatsgehalt für den Beschäftigten mit sich bringen kann ist, wenn er zu Beginn des Jahres das Unternehmen verlässt. Der Anspruch auf das 13. wird afaik erst nach 6 Monaten fix (Allerdings bin ich kein Anwalt). Hier musst du Dich ggf. nochmal schlau machen.
Steuerlich gibt es keinerlei Verluste, da jeder Gehaltsempfänger 1. zum Lohnsteuerjahresausgelich verpflichtet ist und 2. am Ende des Jahres (üblicherweise) durch die Lohnabrechnung eine Deckelung auf das Jahresgehalt erfolgt.
so long
Loco Lobo
Es gibt nur sehr viele Arbeitsverträge, in denen Weihnachtsgeld und / oder Urlaubsgeld als freiwillige Zusatzleistung des Unternehmens definiert sind. Auf Rückfrage bekommt man dann vom Chef normalerweise die Antwort, dass das ist noch nie passiert sei.
Der einzige Nachteil, den ein 13tes Monatsgehalt für den Beschäftigten mit sich bringen kann ist, wenn er zu Beginn des Jahres das Unternehmen verlässt. Der Anspruch auf das 13. wird afaik erst nach 6 Monaten fix (Allerdings bin ich kein Anwalt). Hier musst du Dich ggf. nochmal schlau machen.
Steuerlich gibt es keinerlei Verluste, da jeder Gehaltsempfänger 1. zum Lohnsteuerjahresausgelich verpflichtet ist und 2. am Ende des Jahres (üblicherweise) durch die Lohnabrechnung eine Deckelung auf das Jahresgehalt erfolgt.
so long
Loco Lobo