seveneleven
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Gehalt eines Administrators

13. und 14. Gehalt inklusive ????

Hallo,

ich verdiene derzeit mit ca. 5 Jahren Berufserfahrung 40.000 € brutto, da wir ab diesem Jahr 13. und 14. Gehalt kriegen sollen schrumpft somit das Bruttomonatsgehalt !!!
Wie schaut es bei euch aus, ist 13. und 14. Monatsgehalt extra berechnet oder zum Bruttojahresverdienst inklusive ??

Content-ID: 122062

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 10:11 Uhr

45877
45877 05.08.2009 um 11:47:59 Uhr
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Hallo,

steht in deinem Arbeitsvertrag ein Jahres oder ein Monatsgehalt?
Bin mir steht ein Monatsgehalt, ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass das 13 mit als Jahresgehalt zählt.
avenger82
avenger82 05.08.2009 um 11:48:42 Uhr
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Wir bekommen Mitte und Ende des Jahres einmal das Doppelte.
education
education 05.08.2009 um 12:04:03 Uhr
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also ich glaube ohne dir jetzt rechtliche auskumpft zu geben:

wenn du in dein vertrag jahresgehalt xyz € stehen hast wird es für dich von logischen mau aus sehen.

da ja dein verdienst trotz 13. und 14. monatsgehalt nicht mehr sein darf als wie du sagst 40000€

somit mindert sich dein monatsgehalt 3333,333333 € auf 2857,142xxxx €

must halt in deinen Vertrag nachlesen ob dort irgentwas steht von wegen höhe urlaubsgeld und weihnachtsgeld usw.
45877
45877 05.08.2009 um 12:30:51 Uhr
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Hallo,

was mir grad eingefallen ist, dass 13 Monatsgehalt ist ja eigentlich eine Sonderzahlung, weswegen es nicht zum Jahresgehalt zählen sollte, da es freiwillig ist.
Und zweitens kann dein AG auch nicht einseitig deinen Arbeitsvertrag ändern, solange du den nicht unterschreibst und er dich nicht kündigt gilt der alte Arbeitsvertrag.
avenger82
avenger82 05.08.2009 um 12:34:27 Uhr
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Auf keinen Fall etwas unterschreiben.
Die können gar nichts vermindern.
Wenn dann mehr, weniger geht nie.

Bei deinem Gehalt habt ihr sicher einen Betriebsrat.
Den solltest du a uf die schnelle kontaktieren.
lobotomie
lobotomie 07.08.2009 um 12:19:27 Uhr
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Ist es nicht völlig egal, ob man sein Gehalt in 12, 13 oder 14 Monatsraten bekommt?

Am Ende des Jahres kommts eh immer auf gleiche raus. Und wenn ein 13 Monatsgehalt zum Arbeitsvertrag gehört ist es keine freiwillige Zahlung mehr.

Lediglich Weihnachtsgeld wird oft als freiwillige Zahlung im Vertrag festgehalten, aber auch da gibt es Urteile, die dem widersprechen.

Just my 2 Bits

Loco Lobo
CeMeNt
CeMeNt 10.08.2009 um 09:37:04 Uhr
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@lobotomie

Nein, es ist durchaus nicht egal, ob Du Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst!!

Denn wenn Dein Jahresbruttogehalt gleich bleibt, bekommst Du Netto am Ende viel weniger raus, da die Zusatzgehälter viel höher besteuert werden!

Und außerdem kann Dein Chef Dir Sonderzahlungen (wie eben Urlaubs- und Weihnachtsgeld) einfach streichen.
(Wobei "einfach" sicherlich relativ zu sehen ist)

Also seveneleven:

Wenn Dein Bruttogehalt insgesamt gleichbleiben wird, dann fährst Du definitiv schlechter.
Außer natürlich, dass Dein Gehalt um diese Beträge aufgestockt werden würde.
Dann würde ich zugreifen. Ansonsten: Finger weg!

Gruß CeMeNt
WTFAYD
WTFAYD 10.08.2009 um 09:54:35 Uhr
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@ CeMeNt

Sorry, aber das ist Blödsinn.

Im letzten Monat (in der letzten Abrechnung) des Jahres findet eine Verrechnung nach Jahrestabelle statt. Das macht jede aktuelle Lohnsoftware.

Damit ist es egal, in welchen Stückelungen man sein Jahresgehalt bekommt.

Gruß, WTFAYD
CeMeNt
CeMeNt 10.08.2009 um 10:25:39 Uhr
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Selbst wenn dem so sein sollte, bleibt immer noch das "Risiko", dass der Chef die Sonderzahlungen streichen kann.
Und das kann er in jedem Fall leichter, als einem das reguläre Bruttogehalt zu kürzen.
WTFAYD
WTFAYD 10.08.2009 um 10:39:29 Uhr
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Genau da kommt es, wie bereits oben von education erwähnt, darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Ich habe mich damals bei Einstellung mit meinem Arbeitgeber auf ein Jahresgehalt geeinigt, das ist dann incl. der Einmalzahlungen (UG und WG) im Arbeitsvertrag festgeschrieben worden. Damit sind diese KEINE freiwilligen Sonderzahlungen mehr und können auch nicht einfach gekürzt werden.

Gruß, WTFAYD
lobotomie
lobotomie 10.08.2009 um 10:57:19 Uhr
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Wenn im Arbeitsvertrag ein 13 und / oder 14tes Monatsgehalt vereinbart ist, so ist es KEINE Sonderzahlung auf freiwilliger Basis.

Es gibt nur sehr viele Arbeitsverträge, in denen Weihnachtsgeld und / oder Urlaubsgeld als freiwillige Zusatzleistung des Unternehmens definiert sind. Auf Rückfrage bekommt man dann vom Chef normalerweise die Antwort, dass das ist noch nie passiert sei.

Der einzige Nachteil, den ein 13tes Monatsgehalt für den Beschäftigten mit sich bringen kann ist, wenn er zu Beginn des Jahres das Unternehmen verlässt. Der Anspruch auf das 13. wird afaik erst nach 6 Monaten fix (Allerdings bin ich kein Anwalt). Hier musst du Dich ggf. nochmal schlau machen.

Steuerlich gibt es keinerlei Verluste, da jeder Gehaltsempfänger 1. zum Lohnsteuerjahresausgelich verpflichtet ist und 2. am Ende des Jahres (üblicherweise) durch die Lohnabrechnung eine Deckelung auf das Jahresgehalt erfolgt.

so long

Loco Lobo
daadaa
daadaa 10.08.2009 um 12:18:48 Uhr
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Mein Tipp:
Gewerkschaft fragen, je nach Betrieb ist Verdi oder die IGMetall zuständig. Vielleicht gibt es einen Tarifvertrag?

Kein Mitglied? Dann aber schnell anmelden.
Strahlemann-69
Strahlemann-69 11.08.2009 um 14:39:49 Uhr
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Ich bekomme 2980€ Brutto + halbes Urlaubs und halbes Weihnachtsgeld. Das Weihnachtsgeld wurde aber schon 2x gestrichen.
Naja der Autohaus Branche gehts halt momentan ned so gut.
Aber ich bin zufrieden.
romaIT
romaIT 20.08.2009 um 23:28:20 Uhr
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Weis jemand wie es im Osten aussieht? Was kann man da so verlangen?