Gewährleistung nach fehlerhaftem Windows-Update
Hallo zusammen,
ich weiß, dass ich hier keine Rechtsberatung bekommen kann. Ich habe eine Frage allgemeiner Natur:
Ich habe einem Kunden einen neuen Rechner mit vor installiertem XP geliefert.
Nach 5 Monaten bootete der Rechner dann in einer Endlosschleife. Meine (dummerweise undokumentierten) Recherche zufolge war der Grund ein fehlerhaftes Update (Patch) das über die automatischen Updates gezogen wurde.
Ich habe den Rechner per Recovery-CD wiederhergestellt und alle Daten/Programme restored.
Auswand: Mehrere Stunden. Recovery: 1 Stunde , Datenwiederherstellung 4 Stunden.
Nun will der Kunde nicht zahlen, weil er meint, das falle unter die Gewährleistung.
Darf er das?
Fallen Softwareinstallationen überhaupt unter die Gewährleistung?
Herzlichen Dank für rege Kommentare.
ich weiß, dass ich hier keine Rechtsberatung bekommen kann. Ich habe eine Frage allgemeiner Natur:
Ich habe einem Kunden einen neuen Rechner mit vor installiertem XP geliefert.
Nach 5 Monaten bootete der Rechner dann in einer Endlosschleife. Meine (dummerweise undokumentierten) Recherche zufolge war der Grund ein fehlerhaftes Update (Patch) das über die automatischen Updates gezogen wurde.
Ich habe den Rechner per Recovery-CD wiederhergestellt und alle Daten/Programme restored.
Auswand: Mehrere Stunden. Recovery: 1 Stunde , Datenwiederherstellung 4 Stunden.
Nun will der Kunde nicht zahlen, weil er meint, das falle unter die Gewährleistung.
Darf er das?
Fallen Softwareinstallationen überhaupt unter die Gewährleistung?
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11 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
ich glaube mal nicht das du etwas zu befürchten hast, denn in dem Sinne hast ja nicht du dieses böse Update installiert,
sondern das wurde über MS verteilt.
Software ist in dem Sinne nur Bestand einer Gewährleistung insofern ich expliziet dafür bezahle und du diese
Software vertreibst / entwickelst....
Aber wie immer lieber nen RA fragen die machen das ja beruflich
ich glaube mal nicht das du etwas zu befürchten hast, denn in dem Sinne hast ja nicht du dieses böse Update installiert,
sondern das wurde über MS verteilt.
Software ist in dem Sinne nur Bestand einer Gewährleistung insofern ich expliziet dafür bezahle und du diese
Software vertreibst / entwickelst....
Aber wie immer lieber nen RA fragen die machen das ja beruflich
Hallo RaSi23,
Du hättest noch nicht mal etwas machen müssen. Schuld ist hier Microsoft, also war deine Reparatur/Widerherstellung eine aussergewöhnliche Dienstleistung bzw. ein Supportauftrag.
Oder fällt es bei euch auch unter Gewährleistung, wenn der FlashPlayer auf dem Rechner nicht mehr laufen will, weil der Kunde ein falsches Adobe-Update gezogen hat? Ich glaube kaum...
Am besten machst du Zahlungsbedingungen immer VOR Annahme eines Auftrags klar.
Greetz Snow
Du hättest noch nicht mal etwas machen müssen. Schuld ist hier Microsoft, also war deine Reparatur/Widerherstellung eine aussergewöhnliche Dienstleistung bzw. ein Supportauftrag.
Oder fällt es bei euch auch unter Gewährleistung, wenn der FlashPlayer auf dem Rechner nicht mehr laufen will, weil der Kunde ein falsches Adobe-Update gezogen hat? Ich glaube kaum...
Am besten machst du Zahlungsbedingungen immer VOR Annahme eines Auftrags klar.
Greetz Snow
Hallo RaSi23,
Frage: Was steht in deinen vorhanden oder nicht vorhanden AGB's?. Du hast eine Leistung (Installation) erbrach. Inwiefern gibst du da Gewährleistung? Wie weit erstreckt sich deine Gewährleistung? Was im Vertrag mit dem kunden festgehalten? Hast du Ihm die Updates seitens eines anderen ausser dir untersagt?
Wie sehen kannst, kann dir hier nur der Fachanwalt deiner wahl beraten und helfen.
Peter
Frage: Was steht in deinen vorhanden oder nicht vorhanden AGB's?. Du hast eine Leistung (Installation) erbrach. Inwiefern gibst du da Gewährleistung? Wie weit erstreckt sich deine Gewährleistung? Was im Vertrag mit dem kunden festgehalten? Hast du Ihm die Updates seitens eines anderen ausser dir untersagt?
Wie sehen kannst, kann dir hier nur der Fachanwalt deiner wahl beraten und helfen.
Peter
Und was in anderen Fällen noch dazukommen kann, was hier aber klar ist: Was für eine Version ist es, OEM/DSP, original, vorinstalliert...
In keinem Fall übrigens hast Du was zu befürchten, weil es reichlich Urteile gibt, in denen festgehalten wurde, dass eine so komplexe Software wie ein Betriebssystem mit mehreren Millionen Zeilen Code eben auch mal fehlerhaft sein kann.
Was Dir eher passieren könnte, ist: Nach einem Update eine Endlosschleife... da findet man nach spätestens drei Tagen was im Internet drüber. War eine Neuinstallation wirklich nötig? Oder hätte es der Austausch einer Datei getan? Falls es vor Gericht geht, bereite Dich auf eine solche Frage vor. Die würde ich stellen. Keine Angst, ich wünsche sie Dir nicht
Ansonsten gebe ich meinen Vorrednern Recht: Such Dir einen auf sowas spezialisierten Anwalt, also nicht gerade den, der Deine Scheidung durchgebracht hat und schlafe wieder ruhig.
In keinem Fall übrigens hast Du was zu befürchten, weil es reichlich Urteile gibt, in denen festgehalten wurde, dass eine so komplexe Software wie ein Betriebssystem mit mehreren Millionen Zeilen Code eben auch mal fehlerhaft sein kann.
Was Dir eher passieren könnte, ist: Nach einem Update eine Endlosschleife... da findet man nach spätestens drei Tagen was im Internet drüber. War eine Neuinstallation wirklich nötig? Oder hätte es der Austausch einer Datei getan? Falls es vor Gericht geht, bereite Dich auf eine solche Frage vor. Die würde ich stellen. Keine Angst, ich wünsche sie Dir nicht
Ansonsten gebe ich meinen Vorrednern Recht: Such Dir einen auf sowas spezialisierten Anwalt, also nicht gerade den, der Deine Scheidung durchgebracht hat und schlafe wieder ruhig.
Hallo RaSi23,
da ich früher einaml bei einem Computer-Hersteller aus Aachen gearbeitet hab, hatten wir auch immer wieder Diskussionen mit Kunden, die der Meinung waren , das wiederhinbiegen ihrer vermurxten Rechner-Software, das ginge auf Gewährleistung.
Grundsätzlich gibt es Gewährleistungsrechte für Dinge die einem verkauft werden.
NUR der Kunde hat KEIN Windows gekauft, er hat lediglich die großherzige Erlaubnis erworben, ein Betriebssystem benutzen zu dürfen.
Die meisten verstummten dann bei der Frage, was denn an der Erlaubnis kaputt gegangen sei?
Gruß Roger
da ich früher einaml bei einem Computer-Hersteller aus Aachen gearbeitet hab, hatten wir auch immer wieder Diskussionen mit Kunden, die der Meinung waren , das wiederhinbiegen ihrer vermurxten Rechner-Software, das ginge auf Gewährleistung.
Grundsätzlich gibt es Gewährleistungsrechte für Dinge die einem verkauft werden.
NUR der Kunde hat KEIN Windows gekauft, er hat lediglich die großherzige Erlaubnis erworben, ein Betriebssystem benutzen zu dürfen.
Die meisten verstummten dann bei der Frage, was denn an der Erlaubnis kaputt gegangen sei?
Gruß Roger
Bin mit etwas verspätung nochmal wieder da...
@Snowman25: Ich hatte das mit der Neuinstallation auch nur als allgemeines Beispiel gedacht, mein erster Satz da oben war wohl etwas mißverständlich.
@RaSi23: Ich habe einen privaten Bekannten, der hatte mal ein ähnliches Problem, da ging es gleich mal um zwei Tage Arbeit nach Betriebssystemfehler. Den Kunden ist er los, aber sein Geld hat er bekommen. Seine Aussage dazu: "Solche Kunden brauch ich nicht" und Recht hat er, finde ich. Zumindest irgendwo einigen könnte man sich, man ist ja selbst auch kein Unmensch.
Dass Dein Kunde RA ist, sollte Dich nicht weiter belasten, der kocht auch nur mit Wasser. Schuster haben die schlechtesten Schuhe, KFZ-ler die kaputtesten Autos... was glaubst Du, wie gut der sich selbst verteidigt, wenn er nicht gerade EDV-Recht als Spezialgebiet hat? Aber Du hast Recht: 350 Euro würd ich dem jetzt mal zu Weihnachten schenken und mir einen neuen Kunden suchen, der weiß, dass Arbeit bezahlt werden will. Schließlich will der RA ja für einen verlorenen Prozess trotzdem auch sein Geld.
@Snowman25: Ich hatte das mit der Neuinstallation auch nur als allgemeines Beispiel gedacht, mein erster Satz da oben war wohl etwas mißverständlich.
@RaSi23: Ich habe einen privaten Bekannten, der hatte mal ein ähnliches Problem, da ging es gleich mal um zwei Tage Arbeit nach Betriebssystemfehler. Den Kunden ist er los, aber sein Geld hat er bekommen. Seine Aussage dazu: "Solche Kunden brauch ich nicht" und Recht hat er, finde ich. Zumindest irgendwo einigen könnte man sich, man ist ja selbst auch kein Unmensch.
Dass Dein Kunde RA ist, sollte Dich nicht weiter belasten, der kocht auch nur mit Wasser. Schuster haben die schlechtesten Schuhe, KFZ-ler die kaputtesten Autos... was glaubst Du, wie gut der sich selbst verteidigt, wenn er nicht gerade EDV-Recht als Spezialgebiet hat? Aber Du hast Recht: 350 Euro würd ich dem jetzt mal zu Weihnachten schenken und mir einen neuen Kunden suchen, der weiß, dass Arbeit bezahlt werden will. Schließlich will der RA ja für einen verlorenen Prozess trotzdem auch sein Geld.