risc2000
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Haftungskosten beim Werkvertrag

Hallo.

Ich habe die Möglichkeit Systembetreuungsleistungen bei einer öffentlichen Einrichtung (Stadtverwaltung) durchzuführen. Der Auftraggeber hat mir dazu einen Werkvertrag zukommen lassen. Ich würde gern diesen Umstand nutzen um den Schritt in die Selbstständigkeit zu beginnen, da ich noch weitere Tätigkeiten zur Verfügung habe. Im Vertrag wird verlangt, das ich für unmittelbare Personen, Sach und Vermögensschäden hafte, und ich mich gegen diese ausreichend Versichern muss. Für mich ist der Begriff ausreichend etwas verwirrend, da der Schaden vom herunterfallen einer Maus bis zur Datenvernichtung wichtiger Daten reichen kann. Erste recherchen im Netz erschreckten mich, da die Preise für die Versicherungen (besonders IT Branche) sehr hoch sein sollen. Bin kein Versicherungsexperte, aber wird dafür eine Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht benötig? Welche Kosten könnten auf mich zukommen? Hat eventuell jemand Erfahrung darin?

Vielen Dank

Content-ID: 64087

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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 16:12 Uhr

jato11
jato11 18.07.2007 um 12:39:52 Uhr
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Hallo risc,
ob Du eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht benötigtst bzw. wo der Unterschied ist
solltest Du einen Versicherungsmakler fragen.

Wichtig ist das Du gegen die Schäden versichert bist, die Du verusachst.
Eine defekte Maus oder runtergefallener Monitor ist noch nicht das Problem.
Interressant wird es wenn Du einen Server lahm legst. Die Ausfallzeit z.B. bei einem
Pruduktionsbetrieb oder im Großhandel kann deutlich teurer sein als der Materialschaden.

Ich währe auch vorsichtig, wenn im Werksvertrag drin steht dass Du für die Datensicherung allein verantwortlich bist.
Den Vertrag solltest Du von einem Anwalt prüfen lassen.

Viele Grüße
Torsten
Supaman
Supaman 18.07.2007 um 12:45:26 Uhr
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ich würde keinen werkvertrag, sondern einen dienstleistungsvertrag abschliessen.

unterschied: bei einem werkvertrag schuldest du explizit ein vereinbartes ergebnis (z.b. fertiges haus, pflichtenheft). bei einem dienstleistungsvertrag erbringst du nur die dienstleistung ohne das du einen erfolg schuldest und kanst in bezug auf haftung weniger in die pflicht genommen werden.

das ist nur eine ganz grobe beschreibung, genau kann die das der rechtsverdreher deines vertrauens sagen.
mzbiker
mzbiker 31.07.2007 um 17:55:46 Uhr
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schau mal bei der ihk frankfurt nach, die haben einen vordruck dazu.....für wartung ,spoftware....dort steht einiges mehr drin