heppi75
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Hotspot Nachweispflicht

hallo,

ich betreibe einen zyxel N-4100 hotspot für meine drei ferienwohnungen. nun kann der zyxel ja mit einem tftp server gekoppelt werden und zeichnet z.B. sowas auf:

Host User Date SourceIP SourceMac SourcePort DestIP DestPort
N4100 xuvdr357 30Jul07170313 192.168.1.34 003065470C5C 50412 84.58.177.198 56203

dementsprechend könnt ich nachweisen das der user "xuvdr357" mit der mac "003065470C5C" am x datum die seite x besucht hat. damit ich aber nachweisen kann wer das war muss ich mir auf alle fälle zum user xuvdr357 den namen des gastes notieren - oder sogar unterschreiben lassen? korrekt? oder was muss ich da wirklich alles nachweisen können? es wird ja wohl nicht reichen nur zu sagen schaut diese mac-adresse hat diese seite besucht ...

wäre dankbar für hinweise zu dem thema ...

lg,
heppi

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d4shoerncheN
d4shoerncheN 25.10.2012 um 09:48:16 Uhr
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Hallo,

dementsprechend könnt ich nachweisen das der user "xuvdr357" mit der mac "003065470C5C" am x datum die seite x besucht hat.
stimmt soweit - bis auf die besuchte Seite. Wäre meines Wissens nach auch nicht erlaubt dieses zu protokollieren.

Wenn du ein W-LAN betreibst, reicht es der Polizei in der Regel, wenn du nachweisen kannst, dass DU es nicht warst. Du gibst denen den Benutzernamen, die Zeit, die MAC-Adresse und ggf. das Traffic-Volumen welches der Benutzer gemacht hat. Herauszufinden WER hinter der MAC-Adresse steckt, ist Aufgabe der Polizei. Natürlich kannst du dem vorbeugen, indem du Namen sammelst oder mit Bon-Druckern arbeitest.

Gruß
Sendmen
Sendmen 25.10.2012 um 09:49:26 Uhr
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Hallo heppi,

Zu solchen Thematiken wird dir hier niemand direkt Antworten geben können. Es ist auf jedenfall eine Sache für einen rechtkundigen Anwalt der sich zum Thema Datenschutz auskennt ein Fall.

Ich persönlich würde nicht einfach irgendwo meine Unterschrift drunter setzen wenn ich nicht dazu eine Datenschutzvereinbarung dazu bekommen würde, daher klare Sache entweder schiebst Du das Thema in Deine AGB und weist Deine Gäste darrauf hin das mitgeloggt wird und Sie den Nutzungsbedingungen bei der Buchung zugestimmt haben und oder ganz einfach Du machst dir zb. mit hilfe von dieser Anleitung

WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)

ein Captive Portal.

Dann hast Du mit den Buchungen und das Logging in einem und kannst sehen wer welchen Zugang bekommen hat und brauchst die Gäste damit nicht beunruhigen das Sie irgendwas Unterschreiben müssen.

Mit besten Grüßen

Sendmen
bioperiodik
bioperiodik 25.10.2012 um 09:49:27 Uhr
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Guten Morgen,

Das ist ein sehr heikles Thema und momenten ja auch heiß diskutiert.
Die Gerichte geben hier meines Wissens momentan auch keine klare Richtung vor.

Im Internet gibt es sehr viele Artikel zu diesem Thema:

Hier mal ein Beispielhafter
http://www.brainworks.de/public-internet-access/wlan-und-recht-pia.html

In Berlin wurde ja unlängst ein Projekt von Kabel Deutschland gestartet, das über W-Lan Hotspots jedem ermöglicht ins Internet zu gehen. Soweit ich weis ohne Registrierung oder sonstiges, also könnten die im Fall der Fälle auch nicht nachvollziehen wem welche MAC gehört und somit nicht sagen welche Person was gemacht hat.

Aber natürlich habe ich hier keinen Anspruch auf Richtigkeit face-wink
Anton28
Anton28 25.10.2012 um 09:53:26 Uhr
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Hallo Heppi,

ich kann nur in die gleicher Kerbe wie die Vorredner hauen.

Wende dich an einen Fachkundigen Anwalt.

Alles andere wird Dich nicht glücklich machen und evtl. vor Gericht bringen wegen Verletzung ......geheimnis, etc..

Also:

Wende Dich an einen Fackundigen Anwalt.

Gruß

Anton
Deepsys
Deepsys 25.10.2012 aktualisiert um 10:44:09 Uhr
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Morgen,

wie die Kollegen schon sagten, frag einen Anwalt ...

ODER warte mal noch so ein halbes bis ganzes Jahr.

Gerade wegen dem Berliner WLAN befasst sich nun auch der Bundesrat mit dem Thema:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-will-Haftungsrisiko-fu ...

Im Antrag ( http://www.bundesrat.de/cln_320/SharedDocs/Drucksachen/2012/0501-600/54 ... ) steht unter Begründung:
"Für Betreiber, deren Haftung nicht eindeutig gemäß § 8 TMG beschränkt ist und für die unklar
ist, ob und in welchem Umfang von ihnen unter dem Gesichtspunkt der „Störerhaftung“
Schutzmaßnahmen verlangt werden, stellt der Betrieb von WLANs ein beträchtliches Risiko dar.
Denn es lässt sich aus der bisherigen Rechtsprechung nicht sicher ableiten, in welchen Fällen
und unter welchen Voraussetzungen z.B. Wirte, die ihren Gästen ein WLAN anbieten,
befürchten müssen, rechtlich in Anspruch genommen zu werden."

VG
Deepsys
keine-ahnung
keine-ahnung 25.10.2012 aktualisiert um 11:02:40 Uhr
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Zitat von @Anton28:
Wende Dich an einen Fackundigen Anwalt.
Wird das Schimpfwort nicht mit "u" statt "a" geschrieben face-wink?

Ich fürchte fast, der Anwalt wird Dir auch nicht weiterhelfen können - was soll er Dir raten, wenn es noch keine einheitliche Rechtsprechung, geschweige denn eindeutige rechtliche Regelungen gibt? Jedes bisher irgendwo gesprochene Urteil kann in den nächsten 5 Minuten durch eine höhere Instanz gecancelt werden ... so ist das halt in olle Germany.

LG, Thomas

Liebe Tante Edith: Ich hatte eigentlich auch vor, in der Praxis über DMZ und einen voucherbasierten Hotspot den digital natives die Wartezeit zu "verschönen" - man hat momentan den Eindruck, dass immer mehr Leute kurz vor einem Entzugsdelir stehen, wenn es 2 Minuten lang nicht blubb aus dem Eierphone gemacht hat. Ausserdem reiben mir die Leute die Sitzmöbel durch ständige zwanghafte Schiebebewegungen mit dem Zeigefinger ab face-wink. Ich lass es aber momentan trotzdem sein.
aqui
aqui 25.10.2012 aktualisiert um 19:10:03 Uhr
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Jeder dieser Hotspot Lösungen hat IMMER ein aktivierbares Syslogging mit an Bord wie auch die aus dem obigen Tutorial !
Diese lässt sich mit einem Mausklick aktivieren und loggt alle Gast Logins und Verstösse mit.
Mit einem kleinen Syslog Server wie z.B. DIESEM hier kann man das dann problemlos z.B. auf einem USB Speicher Stick aufzeichnen und bei Bedarf einer Behörde übergeben.