Hotspot rechtssicher betreiben?
Hallo
ich möchte einen WLAN-Hotspot in einem Jugendzentrum betreiben. Der technische Teil ist soweit gelöst, dass alles funktioniert.
Jetzt bin ich noch am recherchieren wegen der rechtlichen Seite. Wenn die Kids sich was saugen oder irgend nen anderen Mist verzapfen.
Zur Störerhaftung finde ich die Unterschiedlichsten angaben. Von "ist Abgeschafft" bis "Hotspot ist der direkte Weg in den Ruin" ist alles dabei, was ich so finde.
Also was muss ich anstellen, damit das ganze rechtssicher wird? Meiner Meinung nach würde schon der Hinweis darauf, dass wir einen Hotspot betreiben, reichen. Für mich ist das glaubhaft, dann sagen zu können "wir waren es nicht". Ich befürchte jedoch, dass das nicht so einfach wird.
Gruß
Siggi
ich möchte einen WLAN-Hotspot in einem Jugendzentrum betreiben. Der technische Teil ist soweit gelöst, dass alles funktioniert.
Jetzt bin ich noch am recherchieren wegen der rechtlichen Seite. Wenn die Kids sich was saugen oder irgend nen anderen Mist verzapfen.
Zur Störerhaftung finde ich die Unterschiedlichsten angaben. Von "ist Abgeschafft" bis "Hotspot ist der direkte Weg in den Ruin" ist alles dabei, was ich so finde.
Also was muss ich anstellen, damit das ganze rechtssicher wird? Meiner Meinung nach würde schon der Hinweis darauf, dass wir einen Hotspot betreiben, reichen. Für mich ist das glaubhaft, dann sagen zu können "wir waren es nicht". Ich befürchte jedoch, dass das nicht so einfach wird.
Gruß
Siggi
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14 Kommentare
Neuester Kommentar
Die Störerhaftung ist nicht wirklich abgeschafft. Kann sie rechtlich ja auch nicht...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-Ende-der-Stoererhaft ...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-des-EuGH-Urteils-zur-Sto ...
Und hier findest du eine Anleitung wie du einen Gäste Hotspot mit Captive Portal rechtssicher betreibst. Der ist schnell und unkompliziert aufzusetzen:
WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-Ende-der-Stoererhaft ...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-des-EuGH-Urteils-zur-Sto ...
Und hier findest du eine Anleitung wie du einen Gäste Hotspot mit Captive Portal rechtssicher betreibst. Der ist schnell und unkompliziert aufzusetzen:
WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)
Hallo,
Gruß,
Peter
Zitat von @xSiggix:
Ich guck schon nach Anwälten, die sich mit Internetrecht auskennen. Allerdings befürchte ich auch, dass das astronomische Summen kosten wird
Was sagt denn der Betreiber des Jugendzentrums oder ist das alles in deiner Hand. Der Betreiber des Jugenzentrum wird doch sicherlich eine Rechtsverbindliche Information einholen können bei seiner Rechtsabteilung / Rechtsberatung oder was auch immer. Ein Jugendzentrum ist doch nichts was eine Privatperson alleine stemmt, und das dann noch ohne Rechtsberatung...Ich guck schon nach Anwälten, die sich mit Internetrecht auskennen. Allerdings befürchte ich auch, dass das astronomische Summen kosten wird
Gruß,
Peter
Moin,
Als erstes: IANAL!
In DE läßt sich ein HotSpot überhaupt nicht rechtssicher betreiben, denn hierzulande braucht man immer jemanden, dem man den rechtlichen Schwarzen Peter zuschieben kann. Oiner ist immer der Arsch, pflegte schon Schwoißfuaß zu sagen.
Du kannst im Prinzip nur mit einer Whitelist und Sperren von allem anderen als Mail und Web einigermaßen rechtssicher agieren. Oder Du machst ein Ticketsystem wie von aqui vorgeschlagen, bei dem Du jeden User und seine Tätigkeit identifizieren kannst, um dem dann den schwarzen Peter weiterzureichen.
Die andere Alternative ist Dir einen Dienstleister zu suchen (Freifunk, Fon, Telekom, etc.), der letzlich dann den schwarzen Peter anstelle Dir abbekommt.
Die frage ist i.d.r. wie weit man euren jugendlichen vertrauen kann und Du alle erfassen willst, um feststellen zu können wer etwas angestellt hat. Ein freier hotspot ohne registierung der User ist jedenfalls ein freifahrtschein für Abmahnungen.
lks
Als erstes: IANAL!
In DE läßt sich ein HotSpot überhaupt nicht rechtssicher betreiben, denn hierzulande braucht man immer jemanden, dem man den rechtlichen Schwarzen Peter zuschieben kann. Oiner ist immer der Arsch, pflegte schon Schwoißfuaß zu sagen.
Du kannst im Prinzip nur mit einer Whitelist und Sperren von allem anderen als Mail und Web einigermaßen rechtssicher agieren. Oder Du machst ein Ticketsystem wie von aqui vorgeschlagen, bei dem Du jeden User und seine Tätigkeit identifizieren kannst, um dem dann den schwarzen Peter weiterzureichen.
Die andere Alternative ist Dir einen Dienstleister zu suchen (Freifunk, Fon, Telekom, etc.), der letzlich dann den schwarzen Peter anstelle Dir abbekommt.
Die frage ist i.d.r. wie weit man euren jugendlichen vertrauen kann und Du alle erfassen willst, um feststellen zu können wer etwas angestellt hat. Ein freier hotspot ohne registierung der User ist jedenfalls ein freifahrtschein für Abmahnungen.
lks
Einen Billigen Server in einen Rechenzentrum mieten. Ein VPN aufsetzen und alles was im WLAN Passiert an das RZ weiterleiten, macht Freifunk auch nicht anderst.
Mein Anbieter:
Contabo
Mein Anbieter:
Contabo
Zitat von @umount:
Einen Billigen Server in einen Rechenzentrum mieten. Ein VPN aufsetzen und alles was im WLAN Passiert an das RZ weiterleiten, macht Freifunk auch nicht anderst.
Einen Billigen Server in einen Rechenzentrum mieten. Ein VPN aufsetzen und alles was im WLAN Passiert an das RZ weiterleiten, macht Freifunk auch nicht anderst.
Dann hat er trotzdem den schwarzen Peter, denn alles was über den Server läuft, fällt auf ihn zurück.
lks
Und das soll was bringen?
Du hattest sowohl für die IP an deinem Anschluss als auch für die im RZ.
Freifunk Communities nutzen den Freifunk Rheinland e.V Backbone welcher als ISP agiert.
Die einzelnen Communities schieben ihren Traffic per GRE zum FFRL Backbone wo dann auf Exit-IPs des Vereins genattet wird.
Die "Störerhaftungsbefreiung" kommt also nicht durch das VPN ins RZ sondern durch das nutzen von Exit-IPs eins Providers welcher diese nicht seinen "Kunden" zuordnen kann.
Du hattest sowohl für die IP an deinem Anschluss als auch für die im RZ.
Freifunk Communities nutzen den Freifunk Rheinland e.V Backbone welcher als ISP agiert.
Die einzelnen Communities schieben ihren Traffic per GRE zum FFRL Backbone wo dann auf Exit-IPs des Vereins genattet wird.
Die "Störerhaftungsbefreiung" kommt also nicht durch das VPN ins RZ sondern durch das nutzen von Exit-IPs eins Providers welcher diese nicht seinen "Kunden" zuordnen kann.
Zitat von @umount:
Und der ISP sollte eine Drittnutzung dulden. Steht in meinem Vertrag das ich mein Internet dritten Zugänglich machen kann, solange ich kein Entgeld verlange. Ist ein Business Vertrag.
Und der ISP sollte eine Drittnutzung dulden. Steht in meinem Vertrag das ich mein Internet dritten Zugänglich machen kann, solange ich kein Entgeld verlange. Ist ein Business Vertrag.
Ändert nchts daran, daß Du den schwarzen Peter hast.
lks