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Störerhaftung? Logging?

Hallo allerseits,

ich hab für ein Jugndzentrum, um Jugendlichen W-Lan Zugang zur Verfügung zur Stellen, ein Captive Portal gebastelt. Da ich mich lange nicht mehr mit dem Thema beschäftigt habe, bin ich mir nicht sicher, ob und wenn was ich von der W-Lan Nutzung loggen darf und sollte. Zum Thema Datenschutz (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und bei der Störerhaftung hat sich wohl einiges getan. Zu letzterem gehen meine Informationen von ganz abgeschafft bis das sich garnichts geändert hat. Da bekomme ich von jedem eine andere Antwort. Es geht mir natürlich darum, dass Jugendzentrum zu schützen. Es kann ja nicht sein, dass so eine Einrichtung dann aus finanziellen Gründen schließen muss, weil ein Jugendlicher mal Mist gebaut hat. Ich hoffe Ihr könnt mir da auf den richtigen Weg helfen.

Gruß
Siggi

Content-ID: 368354

Url: https://administrator.de/forum/stoererhaftung-logging-368354.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 13:12 Uhr

133941
133941 16.03.2018 um 12:18:19 Uhr
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Moinsen,

https://www.datenschutz-notizen.de/wlan-tracking-beim-stadtbummel-011937 ...

Einiges davon kannst du auf dein Vorhaben beziehen und sehen was dort so mitgeschnitten wird.
Das bleibt ein heikles Thema und die neuen Bestimmungen ab Mai 2018 haben es in sich.

VG T.
SlainteMhath
SlainteMhath 16.03.2018 um 12:27:41 Uhr
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Moin,

ich würde das gar nicht über den eigenen Zugang betrieben wollen, sondern eher auf Drittanbieter setzen. Gibt genug Anbieter die dir gerne WLAN APs und/oder VPN Router bereitstellen damit die Gäste über deren Netzwerk surfen können. Und "notfalls" lässt sich das auch per Freifunk und 1-2 20 Euro Routern lösen.

lg,
Slainte
xSiggix
xSiggix 16.03.2018 um 13:43:55 Uhr
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Danke, das werde ich heute Abend erstmal genauer unter die Lupe nehmen. Irgendwas sagt mir allerdings, dass ich besser noch ein Jura Studium mache O.o

Gruss
Siggi
xSiggix
xSiggix 16.03.2018 um 13:52:35 Uhr
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Ich habe Freifunk empfohlen. Die Betreiber wollen aber keinen ganz offenen Zugang. Sie wollen den W-Lan Zugang auch verweigern können z.'B. als Sanktion für Fehlverhalten. Ist auch schon alles so weit fertig. Ich muss nur noch einschalten. Wo ich mir eben nicht sicher bin, ist die rechtliche Seite. Das ist für mich ein Buch mit sieben Siegeln. Ich überlege auch schon nach diesem Projekt hier ganz auf zu hören. Ich mache das Ehrenamtlich und bekomme nichts dafür. Dafür hab ich aber irgendwie ständig das Gefühl, mit einem Bein im Knast zu stehen.
erikro
erikro 16.03.2018 um 13:55:37 Uhr
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Wende Dich an den Datenschutzbeauftragten. Der ist für sowas zuständig. Wenn das Zentrum keinen hat, dann an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten.