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Illegale Lizenzen im Businessbereich und deren Folgen

In einer Firma eines Bekannten wurden nach einer Durchsuchung mehrere Illegale Lizenzen gefunden

Hallo,

ich habe da mal eine unverbindliche Frage die mich beschäftigt.

Bei einem Bekannten wurde in seiner Firma, bei einer Durchsuchung, durch die BSA, mehrere Illegale Lizenzen gefunden.

Produkte wie Office2007 Pro und 2003, Windows XP Pro, Nero9, McAf. Antivirus und verschiedene Adope Produkte.

Der Geschäftsführer betitelt es als "ist ja fast nix passiert, bei uns war ja 80% unserer Software legal, das wird nicht teuer"!

Ich sehe das anders, zum einen ist meiner Meinung nach nicht die Anzahl der einzelnen Lizenzen selbst für den Schadensersatz und Strafe verantwortlich, sondern pro Computer auf dem jeweils illegale Lizenzen gefunden wurden.

Beispiel: 40 Clienten, wovon 30 Clienten mit fehlenden Lizenzen festgestellt wurden.
Wenn also eine Durchschnittliche Strafe für die illegalen Lizenzen pro Rechner berechnet werden, könnte das doch sehr ins Geld gehen?

Zudem ist mir es jedenfalls so bekannt, das man als erwischter die Kosten für die BSA und deren Anwälte bezahlen muss, sowie das Sachverständigen Gutachten und das anhängige Verfahren.

Also Schadensersatz für die Lizenzen, Nachlizenzierung, Strafe und Kosten eben.

Nun habe ich noch davon gehört, dass das Finanzamt ebenso automatisch bei solchen Vorfällen in Firmen hellhörig wird und wegen Steuerhinterziehung ermitteln könnte?!

Ist das bis jetztz soweit richtig wie ich das einschätze, oder ist das tatsächlich harmloser als von mir gedacht?!

Ich habe mal gelesen, das im privaten Bereich bis zu 3.500.- Euro pro Rechner mit illegaler Lizenz aufgerufen werden und im Geschäftsbreich ein weit aus höherer Betrag (5.000.- Euro) ?


Ich frage das nur rein Informativ nach und Angaben hierzu sind nicht verbindlich.

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Gruß
moremax

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45877
45877 03.10.2009 um 15:38:23 Uhr
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Hallo,

so genau wird dir das wohl nur die BSA sagen können. Und die werden es bestimmt nicht tun.
Denen liegt ja daran, dass am besten die schlimmsten Horrorstories verbreitet werden.
Andererseits dürfen sie es im Real Live auch nicht zu sehr übertreiben, sonst wird aus dem Exchange schnell ein Linuxserver usw.

5000€ sind ja nun auch nicht wirklich viel für Software, Autocad und ein paar Adobe Sachen, ein Officepacket und schwupps bist du bei dem Betrag.
moremax
moremax 03.10.2009 um 15:51:11 Uhr
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Hallo und danke für deine Antwort.

Genau darum ging er mir eben, du sagt mit deinem Beispiel etwas über einzelne Lizenzen aus, ich dachte da, wie von mir beschrieben, an eine Strafe im gesamten pro Rechner, so habe ich es jedenfalls mal gelesen...
maretz
maretz 03.10.2009 um 16:21:59 Uhr
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Moin,

also ich denke das kommt da immer auf den Sachverhalt an. Ist z.B. der größte Teil lizensiert dann wäre es dämlich den Kunden da ne große Straße aufzubügeln -> dann holt der sich nämlich danach das konkurrenz-produkt und man hat nen Kunden verloren. Hier dürfte ne nachlizensierung (und ggf. nen kleiner Straf-Obulus) ausreichen.

Ich kenne allerdings auch aus eigener Erfahrung Betriebe bei denen EINE Office-Lizenz für 30+ Rechner genutzt wird. Hier würde die Strafe dann wohl eher extrem ausfallen -und da wirst du auch mit 5000 Euro noch nicht freikommen...
moremax
moremax 03.10.2009 um 17:04:04 Uhr
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Also ich kann mir das nicht vorstellen, dass das so luschi sein soll, nur um den zweifelhaften "Kunden" zu schützen. Da wäre ja jeder zahlende Kunde der gekniffene und es besser, nichts zu lizenzieren und statt dessen abzuwarten ob man jeh erwischt wird.
Die BSA läßt sowas ja auch über ihre Anwaltskanzlei laufen, die bestimmt nicht billig ist, sowie der Einsatz mit EVD Sachverständigen, Gerichtsvollzieher und Helfer auch bezahlt sein wollen/müssen.
So wie ich es nun mitbekommen habe, sind da einige Rechner ohne Office Linzenz, sowie einige BS nur auf einer COA (Einzelplatzlizenz) ohne Datenträger etc etc

Ich erfahre ja in ein paar tagen, um welche Summe es sich handelt, gebe hier dann nochmal gern bescheid.

Gruß
DMeyer
DMeyer 03.10.2009 um 18:43:24 Uhr
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Hallo,

was oder was ist denn BSA?

Mich würde mal interessieren wie es zu dieser Durchsuchung gekommen ist.

Gruß

Daniel
education
education 03.10.2009 um 18:56:26 Uhr
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Also die BSA wenn eine "durchsuchung" startet würde es gleich eine anzeige wegen hausfriedensbruch geben, das ist nur eine firma die div. Softwarehäuser vertritt in sache von "raubkopie" m$ wäre mir neu das die von der bsa vertretten werden.

welche kosten für gutachten soll es da geben? welche kosten für gerichtsvollzieher? den der GV kommt erst dann wenn die bsa einen vollstreckbaren titel haben

dann zum thema finanzamt. was sollen die da grossartig machen? steuerhinterziehung auf welcher grundlage?

die bsa wird bei firmen je nach dem welche rechtsform das unternehmen ist bestimmt keine unsummen in den raum werfen, den nehmen wir an die sagen als schaden 55000€ die firma meldet pleite an, und im nächsten zug wird eine neue firma aufgemacht. bsa geht leer aus.


anders sieht es auf der strafrechtlichen seite aus, da die durchsuchung von der "staatsanwaltschaft" bestimmt angeordnet worden ist auf grund einer anzeige. wie das strafmas dort ist ka. nur soviel das die haftung direkt auf den GF und den leiter der IT übergehen kann.
DMeyer
DMeyer 03.10.2009 um 19:18:26 Uhr
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Hallo,

also ich habe jetzt gerade mal nach BSA gegoogelt. Das ist ja eine private Firma. Wie kann denn eine private Firma bei einer anderen eine Durchsuchung durchführen? Da muss die GF ja zugestimmt haben.

Erzähl doch mal wie das abgelaufen ist. Bin ja echt gespannt.

Gruß

Daniel
moremax
moremax 03.10.2009 um 19:53:44 Uhr
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"Also die BSA wenn eine "durchsuchung" startet würde es gleich eine anzeige wegen hausfriedensbruch geben, das ist nur eine firma die div. Softwarehäuser vertritt in sache von "raubkopie" m$ wäre mir neu"

Die vertreten schon eine geraume Zeitlang Microsoft, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch scheidet schon einmal aus, wenn ich schreibe das ein Gerichtsvollzieher anwesend war, der kann nur auf geheiß von der Staatsanwaltschaft hinzugezogen werden, folglich also weil jemand eine Anzeige erstattet hat. Das ganze also mit Durchsuchungsbefehl und amtlichen Mitarbeitern durchgeführt wurde, die nicht kostenlos arbeiten. In Deutschland trägt der Verursacher gesetzlich hierbei die Kosten, also der erwischte.
So kannst du dir nun einen Reim machen, wie es zu dieser Sache gekommen ist, jedoch überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun hat.

Das Finazamt soll angeblich wegen nicht vorhandener Quittungen und Eintragungen ins Kassenbuch der Firma ermitteln können. Ein Autodieb würde hierbei im übrigen auch wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden (Straßenverkehrssteuer), lediglich das der Diebstahl eine Strafordnung höher ist, als die Steuergeschichte, sorgt dafür das er nur wegen Autodiebstahl verknackt wird. Im Urheber/Lizenzvergehen könnte das also anders ausehen. Ich habe das auch nicht behauptet, sondern wo anders mal davon gelesen, daher die Nachfrage.
Wenn würde ich gerne eine Antwort von jemanden vorziehen, der selbiges schon einmal erlebt hat, oder mitbekommen hat über einen Bekannten etc.


Edit: Damit Nachfragen in dieser Art ausbleiben, hier meine Beweggründe:

Mein Bekannter arbeitet in dieser Firma, die ihm nun seit einem Jahr dauerhaft 2 1/2 Monate Lohn schuldet, obwohl alle anderen Abteilungen immer korekt bezahlt werden, so wird seine Abteilung eben immer willkürlich und unvollständig bezahlt.
Die Firma setzt sich aus 4 Unterfirmaen zusammen.

Firma "A" gehört dem Bruder des Geschäftführers der nicht zahlt, alleine.
Firma "B" ist mit nur einem Geschäftsführer besetzt
Firma "C" ist ebenso mit nur einem Geschäftsführer besetzt
Firma "D" ist der besagte Bruder vom Oberchef aus Firma "A" und deren Geschäftsführer (Steuerschubserprinzip)

Der Oberchef aus Firma "A" ist der alleinige Inhaber aller Firmen um es genau zu sagen. Er sit auch der jenige der die Lohnzahlungen veranlasst.
Beispiel vorletzten Monat:

Lohnzahlungtermin war der 01. , angekündigte Verspätung der 15. am 10. ist der Herr den für 3 Wochen in den Urlaub nach Japan geflogen und nach drei Wochen Urlaub in denen er keinen Lohn überweisen konnte,hat er nach wiederum einer Woche nach dem Urlaub dann die Lohnzahlung veranlaßt. Die Frima bzw. deren Geschäftsführer kaufen sich andauernd neue Autos (T5-Touran-Pheaton etc.) und bekommen über den EDV beauftragen, ebenso ständig neue Hardware (Laptops/Netbooks etc.). Der Brunder hat sich vor 6 Wochen eine villa für 240.000.- Euro gekauft, kurz bevor er die Putzfrauen, die wegen ausbleibenden Lohnes sich beschwert haben, fristlos gekündigt hat. So könnte ich hier noch und nöcher Dinger vom Stapel lassen, wie z.B. die Androhung wer Überziehungzinsen durch fehlenden Lohn geltend machen möchte, ebenfalls gekündigt wird.

Nun kann sich jeder vorstellen, das da wer mit der BSA gesprochen hat, nachdem ersichtlich war, das es der Firma weder an Geld für legale Lizenzen fehlt, noch ein Grund vorliegt, den Lohn nicht zu zahlen.

Mein Bekannter macht sich nun Sorgen, das er seinen fehlenden Lohn, durch die möglichen Forderungen, die auf die Firma zukommen könnten, selbigen auch nicht mehr sieht.

PS: Ein Systemadmin für die Firma mit 8,00.- Euro Stundenlohn, war den GF´s zu teuer und unverhälnismäßig......

Gruß
2hard4you
2hard4you 03.10.2009 um 20:39:34 Uhr
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Moin,

also in einem kann ich Dich beruhigen, wenn man wegen mehrere Delikte verknackt wird, stehen alle im Urteil drin, nur wird dann die Strafe zusammengezogen zu der Gesamtstrafe von ....

Und Straßenverkehrssteuer? watten das?

Ich vermute mal, die haben nen Mitarbeiter geschasst (nach dessen Meinung zu Unrecht) und der hat der BSA und dem FA nen Tip gegeben, was sonst so alles in der Firma im Dreck läuft....

Tja, solches strafwürdiges Fehlverhalten geht solange gut, bis sich einer (absichtlich oder nicht) verquatscht - deswegen lizensiert man ja alles face-wink - gibt derzeit ja auch nen Fernsehspot der BSA dazu....

Gruß

24
moremax
moremax 03.10.2009 um 20:48:03 Uhr
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Sraßenverkehrssteuer= Die Steuern die du für dein Auto bezahlst um es zu zulassen und nutzen zu dürfen (Fahrzeugsteuer)

Im Beispiel des Autodiebstahls wird nicht alles zusammen gefasst, der Autodieb macht sich auch wegen fehlendem Versicherungsschutzes schuldig, wird jedoch nicht mit aufgeführt, ebenso die fehlende Fahrzeugsteuer.

Aber so ins Detail wollte ich damit nicht gehen...., ich habe es so gelesen, was ja nicht stimmen muss...

Ich denke jedoch auch das es einen Unterschied machen sollte, ob jemand mit der Software sein Geld verdient, oder ob er sie privat nutzt, daher auch der Gedanke, dass das teuer werden könnte.
2hard4you
2hard4you 03.10.2009 um 21:39:35 Uhr
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also ein gestohlenes Auto zulassen ............ lol - für die Zulassung zahlt man nur Gebühren, wenn man Fahrzeugbrief, TÜV, AU und Haftpflichtversicherung nachweisen kann....

und Haftpflicht erlischt, Du bezahlst also (als Dieb) die durch die Benutzung der Strasse verursachten Gefährdungen und Schäden selber - schau einfach in Deine Unterlagen

also haste wahrscheinlich was falsches gelesen....




zum wichtigeren zurück - die Firma kann dadurch insolvent gehen - dann kannst 3 Mon. Insolvenzausfallgeld beantragen (AA) - danach biste arbeitslos usw.


DIESES IST KEINE RECHTSAUSKUNFT - BITTE SPRECHEN SIE UNBEDINGT MIT IHREM RECHTSBEISTAND!!!

Gruß

24
moremax
moremax 03.10.2009 um 22:02:28 Uhr
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Lassen wir das mit dem Autobeispiel...

warum du das mit der Rechtsauskunft geschrieben hast, kann ich als nicht betroffener nicht nachvollziehen, ich hatte die Hoffung das mir in einem Adminforum, ein solcher aus Erfahrung sagen könnte, welche Strafe oder Folgen diese Geschichte hier haben könnte....
2hard4you
2hard4you 03.10.2009 um 22:09:12 Uhr
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Zitat von @moremax:
Lassen wir das mit dem Autobeispiel...

warum du das mit der Rechtsauskunft geschrieben hast, kann ich als
nicht betroffener nicht nachvollziehen, ich hatte die Hoffung das mir
in einem Adminforum, ein solcher aus Erfahrung sagen könnte,
welche Strafe oder Folgen diese Geschichte hier haben könnte....

Mit den Rechtsfolgen solltest Du mit nem RA sprechen - da kann Dir kein Admin den Spruch eines Gerichtes annähernd voraussagen

24

P.S. (edit) - denkste etwa, hier schreibt einer rein - mich hats damals 3 Jahre strafrechtlich und der Firma 400 k€ zivilrechtlich gekostet??
moremax
moremax 03.10.2009 um 22:33:15 Uhr
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Wenn du keine Lust, oder besser keine Antwort auf die Frage die ich gestellt habe , dann mußt du nicht in Forumsmanier einfach oberflächliche Antworten tippen....siehe dein PS bsw, das hat niemand verlangt.
2hard4you
2hard4you 03.10.2009 um 22:36:47 Uhr
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Das ist die Sachantwort - keine andere wirst Du bekommen - hier geht es um Erschleichen von Leistung, Betrug, Urkundenfälschung und noch ne ganze Latte mehr, strafrechtlich und zivilrechtlich....- alles Thema für nen RA....

24
moremax
moremax 03.10.2009 um 22:46:03 Uhr
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Wenn du dir die Eröffnugsfrage genau durchliest könnte man die Frage so reduzieren:"Wird bei Lizenzvergehen pro Computer abgerechnet, oder per Lizenz und dessen Wert? Da ist ein Erfahrungswert eines Admin, der auch durch das kennen, eines solchen Falles, durchaus möglich sein. Auch ohne sich zu outen oder sonst etwas.

Der Rest kam hier ja nur zum Vorschein, weil statt einer Antwort nur Gegenfragen, die nicht zum Thema passen, gestellt wurden. zudem möchte ich nur ungern aus Neugier zu einem RA gehen....
2hard4you
2hard4you 03.10.2009 um 23:15:21 Uhr
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nö, ich lese da folgendes raus

ich hab keine Ahnung, was Zivilrecht und Strafrecht ist

ich weiß nicht, daß der Geschäftsführer und der Erfüllungsgehilfe (Admin) dafür verantwortlich ist

mir ist es nicht bekannt, wie der (zivilrechtliche) Schadensersatz der BSA (respektive der geschädigte Softwarehersteller) aussehen kann

(in den nächsten Postings)

Mein Freund / Kumpel / Kollege - oder vielleicht auch selbst hat Bammel davor, was danach passiert...


und genau dazu hab ich Dir die Antworten gegeben - das iss kein Adminproblem - das ist nix für hier....

nebenbei - deswegen habe ich dem Problem auch soviel Zeit geopfert - ich kann *oberflächlich* sehr gut überlesen - weil ich Dich zu denen *schieben* will, die da wirklich ne Antwort wissen

Danke

24
moremax
moremax 03.10.2009 um 23:36:44 Uhr
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Ich finde du hast hier in diesem Thread nun genug rumgetippt, ich bedanke mich bei dir und deinen göttlichen Schlussfolgerungen und wünsche dir noch einen erholsamen Abend
2hard4you
2hard4you 03.10.2009 um 23:44:41 Uhr
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na klar, Dein Wunsch sei mir fast Befehl, nur bedenke - mit Deiner Strassenverkehrssteuer warste schon schwer daneben - und bissel für das Hauptproblem auch face-wink

schauen wir doch mal, wer noch antwortet

Schönen Abend auch Dir

Gruß

24
max
max 04.10.2009 um 00:06:33 Uhr
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Hi "moremax",

ich glaub Du hast den Satz: "DIESES IST KEINE RECHTSAUSKUNFT - BITTE SPRECHEN SIE UNBEDINGT MIT IHREM RECHTSBEISTAND!!!" von "2hard4you" falsch verstanden bzw. zu persönlich genommen.

Eigentlich - wenn man es ganz genau nimmt - muss jede Person, die kein Rechtsanwalt oder Ähnliches ist, diese Info bei jeder Antwort angeben, die irgendetwas mit Recht zu tun hat. Somit soll klar gemacht werden, dass es sich a) um keinen richtigen Rechtsbeistand handelt und b) Dir nur ein Anwalt eine wirklich richtige und gültige Rechtsauskunft geben kann. Der Gesetzgeber schreibt dieses Verhalten vor. Der Satz hat also gar nichts mit Dir persönlich zu tun, ob Du jetzt in irgendeiner Art mit drin hängst oder nicht, sondern den findest Du in (fast) allen Foren, wo es um Rechtsfragen geht.

Aber zurück zu Deiner Frage: Illegale Lizenzen im Businessbereich und deren Folgen

Bei einem Bekannten wurde in seiner Firma, bei einer Durchsuchung, durch die BSA, mehrere Illegale Lizenzen gefunden.

Eigentlich müsste der Gerichtsvollzieher dann sofort die Rechner mitgenommen haben um das Beweismaterial zu sichern. Vor Ort wird sicherlich nicht festgestellt, welche Lizenzen vorhanden sind, oder welche nicht. Ist das so passiert? So kenne ich das. Das Finanzamt, wenn es dann noch kommt, macht das auf jedenfall so.

Also Schadensersatz für die Lizenzen, Nachlizenzierung, Strafe und Kosten eben.

Schadensersatz liegt im Ermessen des Anklägers, ist es Microsoft oder der Staat? Der kann unabhängig von den Lizenzkosten, die nachträglich bezahlt werden müssen, sehr hoch sein.

Die Lizenzkosten werden in der Regel nachberechnet, es wird dabei versucht, den Tag der ersten Nutzung der Software herauszufinden, ab da wird dann berechnet.

Strafe gibt es nur wenn's vom Staat kommt (Steuerhinterziehung etc.) bzw. wenn es dann eine Anzeige wegen illegalem Handel oder ähnliches mit der Software gibt - Stichwort Raubkopierer. Sonst ist es eine "einfache" Schadensersatz-Geschichte einer Firma und mehr nicht.

Kosten? Wie gesagt, kommt auf den Sachverhalt an. Wenn die Staatsanwaltschaft noch nachweisen kann, das die Software weitergegeben wurde oder das Finanzamt fündig wird, dann wird es sicherlich brenzlig und die Firma macht dicht. Wenn es sich nur um eine Schadensersatz-Klage handelt, bezahlt die Firma den Schaden, lizenziert nach und der Fall ist erledigt.

So und jetzt noch der allgemeine Hinweis:
DIESE IST KEINE RECHTSAUSKUNFT - BITTE SPRECHEN SIE UNBEDINGT MIT IHREM RECHTSBEISTAND!

Gruß
max
maretz
maretz 04.10.2009 um 08:06:45 Uhr
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Moin,

ich frage mich so langsam was du für eine Antwort erwartest? Ist es nicht irgendwie selbstverständlich das jede Strafe auch von den Randbedingungen abhängen wird?

Also - nehmen wir an ich habe auf 100 PCs MS-Office am laufen. Ich habe auch 70 englische und 30 deutsche Lizenzen, davon 65 eng. und 30 D in Gebrauch. Jetzt fängt in D jemand an - und ich installiere dem nen deutsches Office. Es kommt ne Prüfung - was glaubst du? Das die mir jetzt da zig Tausend Euro Strafe aufbrummen - weil ich die falsche Sprache installiert habe?

Dasselbe gilt wenn ich 100 Lizenzen habe - und habe aber 102 Rechner installiert. Hier wird es mit großer Sicherheit ne Aufforderung zur Nachlizensierung geben - ohne große zusatzstrafen! Denn: Die BSA vertritt Softwarehäuser wie MS. Jetzt bügeln die mir für 2 fehlende Lizenzen erstmal nen paar Tausend Euro Strafe rüber. Was wird wohl dabei rauskommen? Das ich in 2-4 Jahren wieder neue Lizenzen benötige weil das Office-Paket da schon 3 neue Versionen rausgebracht hat wissen auch die vom BSA. Und die wissen auch das es kostenlose Alternativen (OpenOffice z.B.) gibt. Also wird man bei einer kleinen Sache da nicht die Welle lostreten - damit ich in 2-4 Jahren eben wieder neue Office-Lizenzen (diesmal dann nur bitte 102 ;) ) kaufe...

Es gibt aber eben auch den umgekehrten Fall: 100 Rechner und grad mal 2 Lizenzen. Und hier würde ich durchaus damit rechnen das du nicht nur 5000 Euro/PC bekommst.

Dein Finanzamt dagegen ist dabei völlig egal. Die wird das ganze nicht annähernd intressieren (warum auch) - es sei denn das du irgendwie denen die Rechnungen für 100 Lizenzen vorgelegt hast und es jetzt rauskommt das du nur 2 gekauft hast. Aber nur weil du irgendwelche Software aus dem Internet geladen und installiert hast -> warum soll sich das FA dafür intressieren? Die wird es genausowenig intressieren wenn der Admin irgendwo im Altpapier 1000 Windows-98-Lizenzen gefunden hat und die mitbringt - solang er dafür weder eine Rechnung schreibt o.ä. dürfte das dem FA zimlich latte sein... Jetzt müsstest du dann aber auch noch unterscheiden ob du eine GmbH, eine AG o. whatever hast - da die Lizenzen ggf. in der Bilanz auftauchen müssten (so es eine Wertsteigerung im Unternehmen ist). In dem Fall kann ich dir nur empfehlen eine Telefon-Konferenz mit einem Anwalt UND einem Buchhalter zu machen ;)

Gruß

Mike

Nur damit du es nicht auch wieder falsch verstehst: Ich bin für das verantwortlich was ich schreibe und sage - nicht für das was du liest und glaubst zu verstehen!
Cubic83
Cubic83 04.10.2009 um 09:22:23 Uhr
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Hallo,

hier hab ich noch einen schönen Artikel gefunden, der auflistet gegen welche Artikel man Verstösst. Der geht allerdings nicht auf die Konsequenzen ein:

1=8440&tx_ttnews[sViewPointer]=0 Link]

mfG

EDIT: Hier der ganze Link. Funktionniert nicht mit dem Link Tag wegen der eckigen Klammern:

http://www.itmittelstand.de/index.php ?id=269 &no_cache=1 &tx_ttnews[tt_news]=8440 &tx_ttnews[sViewPointer]=0

Leerzeichen vor dem ? und den & bitte enfernen. Sorry, ich weiss nicht wie ich den Link sonst hier ordentlich reinkriege
moremax
moremax 04.10.2009 um 10:05:30 Uhr
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@max danke für die freundliche Unterstützung, das ist zwar nun keine direkte Antwort auf meine Frage hin und wer die Haftbarkeit in einem Unternehmen hat, war mir bislang auch schon soweit klar. Dankeschön. Die Rechner wurden nicht mitgenommen, laut des Sachverständigen und des Gerichtsvollzeihers, muss das heute nicht mehr zwingen gemacht werden und alles wird tatsächlich vorort festgehalten..

@maretz Die von dir geschilderte Darstellung trifft durch mein Verschulden und fehlerhafter Angabe, in diesem Fall hier nicht zu.

Es existieren wohl ein paar Lizenzen, jedoch bsw über die Hälfte aller 40 Clients hat keine gültige Office2007 Lizenz, so gut wie alle Clients haben eine Nero9 Vollversion ohne Lizenz, Adope Acrobat Pro ist auf ca. 10 Clienten ohne Lizenz (im gesamten Unternehmen hat nie eine dafür exisitiert, wie auch bei Nero das jedoch ein paar OEM Installationen vorweisen kann). WinXP Pro ist auf einigen Clienten (ca. 8-10) als Einzelplatzinstallaion mit nur einer gekauften (nicht OEM) COA ohne Datenträger vorhanden. Die 3 Server fahren ihre Backups über Acronis ohne eine Lizenz. Es gibt da wohl noch mehr, das ist jedoch alles was ich so mitbekommen habe. Also alles andere als eine von dir geschilderte Situation. Hätte das wohl besser gleich so schreiben sollen, sorry!

@cubic danke für deinen Link, leider steht da wie du schon sagtest, nichts richtiges über die Folgen drinn. thx

Gruß
maretz
maretz 04.10.2009 um 11:49:38 Uhr
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Nee - so anders ist das auch nicht... Da da dann wohl der größte Teil nicht lizensiert war würde ich davon ausgehen dass das zimlich einen in die Wäsche gibt...
max
max 04.10.2009 um 18:48:03 Uhr
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Hallo moremax,

Die Rechner wurden nicht mitgenommen, laut des Sachverständigen und des Gerichtsvollzeihers, muss das heute nicht mehr zwingen gemacht werden und alles wird tatsächlich vorort festgehalten..

Das ist eigentlich Unsinn, zur Beweislage werden die Rechner immer mitgenommen. Wie soll man sonst so schnell die Lizenzen feststellen. Dann wird das auch nichts! Sollte das wirklich der Sachverständige gesagt haben, dann kommt die Firma locker mit einem blauen Auge davon und man hat eigentlich kein Interesse an dem Fall. Das Finanzamt oder der Staat würde sofort die Rechner mitnehmen. Es ist also eher eine oberflächliche Untersuchung wo es nur um die Lizenznachzahlung geht, mehr nicht.

Gruß
Max
moremax
moremax 04.10.2009 um 20:24:59 Uhr
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Hallo,

das glaube ich eher nicht, da eine ganze Mannschaft vor Ort war, die akribiesch alles aufgenommen hat, was da war, immer unter Bezeugung etc. ect.
2hard4you
2hard4you 04.10.2009 um 20:28:12 Uhr
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Moin,

na zumindestens steht im Gerichtsbeschluß zur Durchsuchung auch der Grund dafür drin, den sollte man schon wissen....

Gruß

24
63059
63059 05.10.2009 um 11:16:25 Uhr
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Hi,

man kann eh nur spekulieren, weil es bei jedem Fall anders abläuft. Von daher würde ich sagen abwarten und Tee trinken.

Gruß

sloW
godlie
godlie 05.10.2009 um 11:25:24 Uhr
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Hallo,

nunja alles schön und gut, ich würd deinem Bekannten raten sich aus dem Betrieb zu entfernen und sich was ordentliches suchen, insofern er in diesen Schlamassel nicht verwickelt ist.....
Ich mein sorry aber wenn ich 1 monat keine Kohle bekomme dann gibs Stress von der Arbeiterkammer.

Wenn sich die GFs ihre Spielzeuge immer wieder erneuern und der Arbeiter nicht mal nen Lohn bekommt, hallo? wie soll das wetiergehen?

Sag deinem Kollegen er soll den Hut drauf schmeisen und sich was anderes suchen ( insofern er nicht in den Schlamassel verwickelt ist...)
elknipso
elknipso 05.10.2009 um 11:29:17 Uhr
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Bekommt man den Grund nicht bei der Durchsuchung schon mitgeteilt?
jamie87
jamie87 05.10.2009 um 12:57:14 Uhr
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Hallo,
jetzt muss ich mal meinen Senf auch noch dazu geben.

Unterlizenzierung bedeutet meiner Meinung nach eine Urheberrechtsverletung, bei welcher 2 Dinge unterschieden werden müssen:
Strafrecht und das Zivilrecht

Beim Strafrecht kann man eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe bekommen und allein der Versuch ist strafbar.

Beim Zivilrecht kann es zu folgende Folgen kommen:
- Schadensersatz (kann eine Gewinnherausgabe etc. sein)
- Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe der ersparten Aufwendungen
- Nachlizenzierung

So wer haftet bei diesen Dingen eingentlich? Sind das wir als Admins oder der GF? Sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht haftet immer der GF. Der GF haftet aus diesen Gründen.
- fehlende Anweisungen
- billigender Inkaufnahme
- Verletzung von Aufsichts- und Kontrollpflicht
- In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht (anderst ist das in Frankreich oder USA)

Man kann sich durch die Untersuchen der BSA (besteht soviel ich weiß aus Microsoft, Adobe und Autodesk) schützen in dem man sich Microsoft SAM zertifizieren lässt. Das kostet aber halt ordentlich Kohle.

Diese Infofs habe ich von einem Webcast eines Rechtsanwalts namens Harald Dopjans. Wenn man nach dem Namen googelt, wird man auch sehr schnell auf eine PDF Datei stoßen in der genau die Infos die ich oben geschrieben habe drin stehen.

Meiner Meinung nach, wird die BSA wohl wegen 5 % Unterlizenzierung keinen Aufstand machen. Ich denke da bekommt man eine Nachlizenzierung aufgebrummt (was in Ordnung ist) und gut ist. Würden Sie anfangen mit Strafen und Schadensersatz, dann würden die meinsten versuchen vom Microsoft und Adobe wegzukommen. Wo liegt dann für Microsoft der Vorteil.

Anderst sieht es aus wenn man es mutwillig macht. 1x Office 2007 für 50 Clients. Das ist meiner Meinung nach muttwillig und sollte auf jeden Fall bestraft werden.

Schöne Grüße

Jamie
klipart
klipart 05.10.2009 um 16:12:27 Uhr
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Hallo jamie87!

Mich interessiert die PDF Datei des RA Dopjans, auf die Du verweist.
Konnte sie aber leider via Google nicht ausmachen face-sad

Magst Du den Link vielleicht hier posten?!? *liebguck*

Gruß,
klipart
jamie87
jamie87 05.10.2009 um 18:25:22 Uhr
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16568
16568 05.10.2009 um 20:32:28 Uhr
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Zitat von @max:
Eigentlich - wenn man es ganz genau nimmt - muss jede Person, die
kein Rechtsanwalt oder Ähnliches ist, diese Info bei jeder
Antwort angeben, die irgendetwas mit Recht zu tun hat. Somit soll klar
gemacht werden, dass es sich a) um keinen richtigen Rechtsbeistand
handelt und b) Dir nur ein Anwalt eine wirklich richtige und
gültige Rechtsauskunft geben kann. Der Gesetzgeber schreibt
dieses Verhalten vor. Der Satz halt also gar nichts mit Dir
persönlich zu tun, ob Du jetzt in irgendeiner Art mit drin
hängst oder nicht, sondern den findest Du in (fast) allen Foren,
wo es um Rechtsfragen geht.

Schreibt der Oberdummschwätzer...

Mach' Dich erst mal vorher schlau, bevor Du Dich hier weiter öffentlich zum Horst machst...


Lonesome Walker
fireblade09
fireblade09 05.10.2009 um 21:17:12 Uhr
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also mal ein Beispiel aus der Realität was ich mal irgendwo gelesen habe:
Firma A bekommt irgendwie raus (getarnter Besuch o.ä.), das Firma B unterlizensiert ist (hat so 150 Lizenzen).
Firma B hat das Programm auf 250 Rechner und 10 Terminalserver installiert.

Nun fordert Firma A von Firma B das Firma B nachlizensiert und auch bissi "Schadensersatz" (nenn ich es mal so...) bezahlt.

Vor Gericht hat Firma B schon mal keine Chance aus der Sache raus zu kommen.
Und nun kommt es auf die Lizenzvereinbarungen von Firma A an. Denn das ist der große Knackpunkt.
Z.B. kann da drin stehen, das bei einem Terminalserver alles lizensiert werden muss, was auf den Terminalserver zu greifen kann. Das wären in dem Fall 250 Lizenzen. Dazu kommen noch die 100 lokale Installationen.

Die waren dann bei ner "Strafe" von 250000€ oder sowas in dem Dreh.
moremax
moremax 05.10.2009 um 23:54:17 Uhr
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Der "EDV" Beauftragte ist der Geschäftsführer der Frima "d" (Bruder), der nebenbei wohl auch einen Gewerbeschein für einen PC Einzelhandel hat. Dieser zumindest hätte wohl wissen sollen, das man nicht unbedingt eine Art der Unterlizenzierung im Unternehmen mit Installationen und Lizenzeintragungen von der "Razzor Crew" und "WareZ.ru" nutzen kann. Ich glaube auch nicht das "nur" 20% der Software, so seine eigene Aussage, nicht legal gewesen sein soll, die Ermittler haben ihm wohl auch nichts genaues über das Ermittlungsergebnis sagen wollen, da dieses nun in einem Gutachten zuerst zusammen gefasst werden soll.

Gruß
max
max 06.10.2009 um 01:16:23 Uhr
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Mensch Lonesome,

jetzt wollte ich hier nur ein wenig schlichten und schon haust Du mir eine rein! Ich kann mich noch daran erinnern, dass Dir meine Beiträge sonst immer recht gut gefallen haben.
Ich wollte es einfach fassen und nicht gleich mit dem "Rechtsdienstleistungsgesetz" (RDG) kommen.
Zur Erinnerung: Ziel des Gesetzes ist es, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. Ich denke, dass "2hard4you" sich mit diesem Satz absichern wollte und "moremax" das einfach nur missverstanden hat. Nicht mehr und nicht weniger. Daher verstehe ich Dein "Oberdummschwätzer" jetzt wirklich nicht. Was ist an meiner Aussage denn falsch?

Gruß
max