Internetnutzung
Arbeitgeber verlangt personenbezogene Daten.
Hallo,
ich habe hier ein Anliegen für welches ich dringend Eure Hilfe benötige.
Ich bin als Administrator in einer Firma mit ca. 40 Bildschirmarbeitsplätzen tätig.
Technisch gesehen hat jeder Arbeitsplatz die Möglichkeit das Internet zu nutzen.
In den Arbeitsverträgen ist jedoch die private Internetnutzung verboten.
Die Nutzung des Internets wird per Proxy protokolliert.
Jetzt fordert der Arbeitgeber aufeinmal Daten, welche Seite von welchen Rechner wie oft angesurft wurde.
Leider haben wir keinen Datenschutzbeauftragten an den ich mich wenden kann.
Meine Fragen:
Darf ich vor dem Hintergrund der oben genannten Angaben dem AG diese Informationen geben oder würde ich hier gegen irgendein Gesetz verstoßen?
Könnt Ihr mir irgendwelche Links (ev.mit eindeutigen Aussagen diebezüglich) nennen.
In jedem Fall schonmal Danke im voraus.
Gruß
Jonas
Hallo,
ich habe hier ein Anliegen für welches ich dringend Eure Hilfe benötige.
Ich bin als Administrator in einer Firma mit ca. 40 Bildschirmarbeitsplätzen tätig.
Technisch gesehen hat jeder Arbeitsplatz die Möglichkeit das Internet zu nutzen.
In den Arbeitsverträgen ist jedoch die private Internetnutzung verboten.
Die Nutzung des Internets wird per Proxy protokolliert.
Jetzt fordert der Arbeitgeber aufeinmal Daten, welche Seite von welchen Rechner wie oft angesurft wurde.
Leider haben wir keinen Datenschutzbeauftragten an den ich mich wenden kann.
Meine Fragen:
Darf ich vor dem Hintergrund der oben genannten Angaben dem AG diese Informationen geben oder würde ich hier gegen irgendein Gesetz verstoßen?
Könnt Ihr mir irgendwelche Links (ev.mit eindeutigen Aussagen diebezüglich) nennen.
In jedem Fall schonmal Danke im voraus.
Gruß
Jonas
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 16:11 Uhr
7 Kommentare
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hallo,
meinen vorrednern muß ich mich mal anschließen, da ich mich mit dem tehma aber schon mal ein bißchen befasst habe, kann ich dir nur sagen, das is t ein thema mit sehr vielen graufeldern.
ein anwalt für arbeits/internetrecht/datenschutz wird dir erst mal sagen, schaffe zuerst einmal klare aussagen in deiner firma mit regeln.
aus 'nem krankenhaus kenne ich die regel, jeder internetfähige benutzer hat einen regelkatalog (zwei seiten) zur unterschrift erhalten.
ansonsten muß wohl auch jeder vor einer überwachung des datenverkehrs informiert sein, ansonsten würd ich an deiner stelle derartige daten erst gar nicht erheben.
soweit meine laienhaften kenntnisse dazu.
ein fachkundiger rechtsgelehrter ist da aber wirklich der einzige, der dir wirklich helfen kann.
dieter
meinen vorrednern muß ich mich mal anschließen, da ich mich mit dem tehma aber schon mal ein bißchen befasst habe, kann ich dir nur sagen, das is t ein thema mit sehr vielen graufeldern.
ein anwalt für arbeits/internetrecht/datenschutz wird dir erst mal sagen, schaffe zuerst einmal klare aussagen in deiner firma mit regeln.
aus 'nem krankenhaus kenne ich die regel, jeder internetfähige benutzer hat einen regelkatalog (zwei seiten) zur unterschrift erhalten.
ansonsten muß wohl auch jeder vor einer überwachung des datenverkehrs informiert sein, ansonsten würd ich an deiner stelle derartige daten erst gar nicht erheben.
soweit meine laienhaften kenntnisse dazu.
ein fachkundiger rechtsgelehrter ist da aber wirklich der einzige, der dir wirklich helfen kann.
dieter
Hallo Jonas
hier mal ein paar Links zu diesem Thema
http://www.e-recht24.de/news/arbeitsrecht/300.html
http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/praxis/33484/streitfall_priv ...
gefunden unter google privates surfen am Arbeitsplatz
darunter findest du noch mehr
Eine Meinung dazu musst du dir selbst machen, weil ich keine rechtliche Auskünfte erteile
hier mal ein paar Links zu diesem Thema
http://www.e-recht24.de/news/arbeitsrecht/300.html
http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/praxis/33484/streitfall_priv ...
gefunden unter google privates surfen am Arbeitsplatz
darunter findest du noch mehr
Eine Meinung dazu musst du dir selbst machen, weil ich keine rechtliche Auskünfte erteile
Du solltest deinem Vorgesetzten / Auftragserteiler auf jeden Fall schriftlich darüber in Kenntniss setzen, dass du dir der Rechtslage in der Situation nicht sicher bist und er im Zweifelsfall einen Anwalt konsultieren sollte. Desweiteren solltest du dir diese Arbeitsanweisung ebenfalls schriftlich geben lassen. Ist zwar beides keine Garantie für eine Straffreiheit, wird dir im schlimmsten Fall aber vmtl. helfen die Wahrheit nachzuweisen, nämlich dass du den Auftrag entgegen deiner Bedenken von oben bekommen hast.
Wenn im Arbeitsvertrag ausdruecklich die private Nutzung des Internets untersagt ist, dann hat der Arbeitgeber das Recht die Einhaltung dieser Klausel zu ueberwachen und Du die Pflicht die gewuenschten Daten zur Verfuegung zu stellen.
http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/oh_arbeitsplatz.html
sh. Kapitel II Dienstliche Nutzung / b.
Zitat:
Ausserdem:
Von ein- und ausgehenden dienstlichen E-Mails seiner Beschäftigten darf der Arbeitgeber im selben Maße Kenntnis nehmen wie von deren dienstlichem Schriftverkehr. Beispielsweise könnte der Vorgesetzte verfügen, dass ihm jede ein- oder ausgehende E-Mail seiner Mitarbeiter zur Kenntnis zu geben ist.
Saludos
gnarff
http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/oh_arbeitsplatz.html
sh. Kapitel II Dienstliche Nutzung / b.
Zitat:
- Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, stichprobenartig zu prüfen, ob das Surfen bzw. E-Mail-Versenden der Beschäftigten dienstlicher Natur ist. Eine automatisierte Vollkontrolle durch den Arbeitgeber ist als schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten hingegen nur bei konkretem Missbrauchsverdacht im Einzelfall zulässig. Es wird empfohlen über die Nutzung von E-Mail und Internet eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abzuschließen, in der die Fragen der Protokollierung, Auswertung und Durchführung von Kontrollen eindeutig geregelt werden. Auf mögliche Überwachungsmaßnahmen und in Betracht kommende Sanktionen sind die Beschäftigten hinzuweisen.
Ausserdem:
Von ein- und ausgehenden dienstlichen E-Mails seiner Beschäftigten darf der Arbeitgeber im selben Maße Kenntnis nehmen wie von deren dienstlichem Schriftverkehr. Beispielsweise könnte der Vorgesetzte verfügen, dass ihm jede ein- oder ausgehende E-Mail seiner Mitarbeiter zur Kenntnis zu geben ist.
Saludos
gnarff