IP-Adresse Verfolgung nach sieben Tagen nicht mehr möglich
Soweit ich informiert bin speichert mein Provider meine IP-Adresse
nur 7 Tage. Oder zumindest die IP-Adresse die er für mich Vergeben hat.
Nun stelle ich mir die Frage, wenn jemand eine Straftat begeht, kann
ihn dann nach 7 Tage niemand mehr zurückverfolgen? Oder welche
Daten speichern dann die Firmen ab, die regelmäßig Daten beim
Surfen ziehen? Sind diese dann nach 7 Tagen nicht mehr auf eine
Person spezifizierbar? Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler drin?
nur 7 Tage. Oder zumindest die IP-Adresse die er für mich Vergeben hat.
Nun stelle ich mir die Frage, wenn jemand eine Straftat begeht, kann
ihn dann nach 7 Tage niemand mehr zurückverfolgen? Oder welche
Daten speichern dann die Firmen ab, die regelmäßig Daten beim
Surfen ziehen? Sind diese dann nach 7 Tagen nicht mehr auf eine
Person spezifizierbar? Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler drin?
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 292699
Url: https://administrator.de/forum/ip-adresse-verfolgung-nach-sieben-tagen-nicht-mehr-moeglich-292699.html
Ausgedruckt am: 09.04.2025 um 12:04 Uhr
8 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin,
die vor dem PC sitzende, eventuell gerade eine Straftat begehende Person, betrifft das Speichern der IP erstmal nicht.
Es ist in der Regel immer der Inhaber des Anschlusses, der den Ärger bekommt.
Gruß
Uwe
Edit:
Hier ist das am Beispile Filesharing gut erklärt: http://www.abmahnungwegenfilesharing.de/wie-wurde-ich-beim-illegalen-up ...
die vor dem PC sitzende, eventuell gerade eine Straftat begehende Person, betrifft das Speichern der IP erstmal nicht.
Es ist in der Regel immer der Inhaber des Anschlusses, der den Ärger bekommt.
Gruß
Uwe
Edit:
Hier ist das am Beispile Filesharing gut erklärt: http://www.abmahnungwegenfilesharing.de/wie-wurde-ich-beim-illegalen-up ...
Moin,
hat sich das nicht durch das neue IT-SIcherheitsgesetz auf 60 Tage geändert?
Ich würde nie davon ausgehen, dass diese Angaben welche die Providern nennen korrekt sind.
Sehr wahrscheinlich werden die Daten sehr vieln länger gespeichert und genutzt. Aber halt nicht offiziell.
Aber die Rechteverfolger sind schnell.
Wenn diese einen Verstoß, z.B. beim Filesharing bemerken, stellen die sofort einen Eil-Antrag beim Provider und ab da werden die Daten für diese IP nicht mehr gelöscht.
Und Ja, nur der Provider kann die IP und den Anschlussinhaber zusammenbringen.
Alle anderen können die IP nur mit dem Provider und vieleicht einer GPS-Ortung auf eine Stadt eingrenzen.
Und die pösen Puben nutzen ja eh VPNs im Ausland.
Viele Grüße
Stefan
hat sich das nicht durch das neue IT-SIcherheitsgesetz auf 60 Tage geändert?
Ich würde nie davon ausgehen, dass diese Angaben welche die Providern nennen korrekt sind.
Sehr wahrscheinlich werden die Daten sehr vieln länger gespeichert und genutzt. Aber halt nicht offiziell.
Aber die Rechteverfolger sind schnell.
Wenn diese einen Verstoß, z.B. beim Filesharing bemerken, stellen die sofort einen Eil-Antrag beim Provider und ab da werden die Daten für diese IP nicht mehr gelöscht.
Und Ja, nur der Provider kann die IP und den Anschlussinhaber zusammenbringen.
Alle anderen können die IP nur mit dem Provider und vieleicht einer GPS-Ortung auf eine Stadt eingrenzen.
Und die pösen Puben nutzen ja eh VPNs im Ausland.
Viele Grüße
Stefan
Hallo,
falls dein Zugangsprovider die Zuordnung Anschluss->IP Adresse tatsächlich nur 7 Tage speichert kann er nach diesen 7 Tagen keine Auskunft mehr zu dieser Nutzung geben. Allerdings lässt sich eine genauere Zuordnung bei sämtlichen Diensten die eine Anmeldung erfordern (Facebook, Google+ etc.) erreichen, da diese sich auf den tatsächlichen "Nutzer" beziehen der den Anschluss nutzt. Wie lange dort gespeichert wird ist sehr unterschiedlich. Generell lässt sich sagen das sich die Nutzung einer IP Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt eigentlich immer recht genau ermitteln lässt solange man Zugriff auf die entsprechenden Protokolle der Diensteanbieter hat. Der Zugangsprovider ist nur die erste offensichtliche Anlaufstelle.
Gruß
Andi
falls dein Zugangsprovider die Zuordnung Anschluss->IP Adresse tatsächlich nur 7 Tage speichert kann er nach diesen 7 Tagen keine Auskunft mehr zu dieser Nutzung geben. Allerdings lässt sich eine genauere Zuordnung bei sämtlichen Diensten die eine Anmeldung erfordern (Facebook, Google+ etc.) erreichen, da diese sich auf den tatsächlichen "Nutzer" beziehen der den Anschluss nutzt. Wie lange dort gespeichert wird ist sehr unterschiedlich. Generell lässt sich sagen das sich die Nutzung einer IP Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt eigentlich immer recht genau ermitteln lässt solange man Zugriff auf die entsprechenden Protokolle der Diensteanbieter hat. Der Zugangsprovider ist nur die erste offensichtliche Anlaufstelle.
Gruß
Andi
Die IP-Bestandsdatenzuordnung wird innerhalb der Vorratsdatenspeicherung 10 Wochen lang gespeichert.
Daher ist zu unterscheiden zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, in deren Rahmen der Zugriff auf VDS-Daten erlaubt ist, und anderer Strafverfolgung/Gefahrenabwehr bzw. zivilrechtlichen Auskunftsersuchen, die auf die individuelle Speicherung nach Ermessen des Providers verwiesen bleiben, also dann z.B. nur 7 Tage.
Grüße
Richard
Daher ist zu unterscheiden zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, in deren Rahmen der Zugriff auf VDS-Daten erlaubt ist, und anderer Strafverfolgung/Gefahrenabwehr bzw. zivilrechtlichen Auskunftsersuchen, die auf die individuelle Speicherung nach Ermessen des Providers verwiesen bleiben, also dann z.B. nur 7 Tage.
Grüße
Richard