anna24
Goto Top

IP-Adresse Verfolgung nach sieben Tagen nicht mehr möglich

Soweit ich informiert bin speichert mein Provider meine IP-Adresse
nur 7 Tage. Oder zumindest die IP-Adresse die er für mich Vergeben hat.
Nun stelle ich mir die Frage, wenn jemand eine Straftat begeht, kann
ihn dann nach 7 Tage niemand mehr zurückverfolgen? Oder welche
Daten speichern dann die Firmen ab, die regelmäßig Daten beim
Surfen ziehen? Sind diese dann nach 7 Tagen nicht mehr auf eine
Person spezifizierbar? Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler drin?

Content-ID: 292699

Url: https://administrator.de/forum/ip-adresse-verfolgung-nach-sieben-tagen-nicht-mehr-moeglich-292699.html

Ausgedruckt am: 09.04.2025 um 12:04 Uhr

transocean
transocean 10.01.2016 aktualisiert um 09:40:40 Uhr
Goto Top
Moin,

die vor dem PC sitzende, eventuell gerade eine Straftat begehende Person, betrifft das Speichern der IP erstmal nicht.
Es ist in der Regel immer der Inhaber des Anschlusses, der den Ärger bekommt.

Gruß

Uwe

Edit:

Hier ist das am Beispile Filesharing gut erklärt: http://www.abmahnungwegenfilesharing.de/wie-wurde-ich-beim-illegalen-up ...
StefanKittel
StefanKittel 10.01.2016 um 10:15:19 Uhr
Goto Top
Moin,

hat sich das nicht durch das neue IT-SIcherheitsgesetz auf 60 Tage geändert?

Ich würde nie davon ausgehen, dass diese Angaben welche die Providern nennen korrekt sind.
Sehr wahrscheinlich werden die Daten sehr vieln länger gespeichert und genutzt. Aber halt nicht offiziell.

Aber die Rechteverfolger sind schnell.
Wenn diese einen Verstoß, z.B. beim Filesharing bemerken, stellen die sofort einen Eil-Antrag beim Provider und ab da werden die Daten für diese IP nicht mehr gelöscht.

Und Ja, nur der Provider kann die IP und den Anschlussinhaber zusammenbringen.
Alle anderen können die IP nur mit dem Provider und vieleicht einer GPS-Ortung auf eine Stadt eingrenzen.

Und die pösen Puben nutzen ja eh VPNs im Ausland.

Viele Grüße

Stefan
Anna24
Anna24 10.01.2016 um 12:34:17 Uhr
Goto Top
Ja da hast du recht. Aber das sehe ich als separates Thema. Mir geht es zunächst mal um die Datenspeicherung der Provider. Und auch zugleich um Datenschutz
AndiEoh
AndiEoh 10.01.2016 um 13:36:20 Uhr
Goto Top
Hallo,

falls dein Zugangsprovider die Zuordnung Anschluss->IP Adresse tatsächlich nur 7 Tage speichert kann er nach diesen 7 Tagen keine Auskunft mehr zu dieser Nutzung geben. Allerdings lässt sich eine genauere Zuordnung bei sämtlichen Diensten die eine Anmeldung erfordern (Facebook, Google+ etc.) erreichen, da diese sich auf den tatsächlichen "Nutzer" beziehen der den Anschluss nutzt. Wie lange dort gespeichert wird ist sehr unterschiedlich. Generell lässt sich sagen das sich die Nutzung einer IP Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt eigentlich immer recht genau ermitteln lässt solange man Zugriff auf die entsprechenden Protokolle der Diensteanbieter hat. Der Zugangsprovider ist nur die erste offensichtliche Anlaufstelle.

Gruß

Andi
C.R.S.
C.R.S. 10.01.2016 um 19:29:54 Uhr
Goto Top
Die IP-Bestandsdatenzuordnung wird innerhalb der Vorratsdatenspeicherung 10 Wochen lang gespeichert.
Daher ist zu unterscheiden zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, in deren Rahmen der Zugriff auf VDS-Daten erlaubt ist, und anderer Strafverfolgung/Gefahrenabwehr bzw. zivilrechtlichen Auskunftsersuchen, die auf die individuelle Speicherung nach Ermessen des Providers verwiesen bleiben, also dann z.B. nur 7 Tage.

Grüße
Richard
Anna24
Anna24 12.01.2016 um 14:04:18 Uhr
Goto Top
Meinst du bei der Anmeldung bei Facebook ist eine Zuordnung möglich, weil ich die Daten Eingebe. Oder ist es tatsächlich der Fall, dass die Facebook und Co meine IP-Adresse speichern?
muftypeter
Lösung muftypeter 11.03.2016 um 11:33:31 Uhr
Goto Top
Hallo,
...Oder ist es tatsächlich der Fall, dass die Facebook und Co meine IP-Adresse speichern?...
Der ist gut!

Ich gehe noch von GPS-Koordinate, Art des Gerätes... aus.

Grüße Peter
Anna24
Anna24 11.03.2016 um 11:55:48 Uhr
Goto Top
Laut deutschen Datenschutzgesetz müssten Sie die Daten zumindest entpersonalisieren. So kenne ich das auch von Marketing bzw. Marktforschungsunternehmen. Kundenprofile sind hier auch dem deutschen Datenschutzgesetz unterlegen. Und wenn IP-Adressen regelmäßig neu zugewiesen werden, dann gestaltet es sich für die Firmen schwierig. Zumal Sie die Daten auch so nicht abspeichern können. Zumindest nicht über so einen langen Zeitraum. Wenn Sie dies doch tun, wäre es wichtig zu wissen, was genau sie abspeichern und welche Schlupflöcher sie nutzen. Ich bitte im weiteren Verlauf um fachkundige Antworten.