norbert77
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Kann ich das löschen vom Verlauf beim google chrome mit einer GPO deaktivieren?

Hallo,

mein chef möchte das ich bei den angestellten mit internetzugriff den verlauf vom google chrome nicht gelöscht werden kann

Wir dürfen das internet privat nutzen, aber nur in "normalen" ausmaß
deshalb möchte er stichprobenartig in den verlauf schauen.

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?

Freue mich über lösungsvorschläge

lg

Content-ID: 187093

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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 02:12 Uhr

kontext
kontext 26.06.2012 aktualisiert um 16:06:46 Uhr
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Auch kein Hallo,

meiner Meinung nach nur schwer möglich - da Google Chrome ja UserProfil installiert wird ...
Außerdem gibt es meiner Meinung nach keine vernünftige Art Chrome über GPO's zu verwalten ...

Wie es rechtlich aussieht - k.A.
... steht was im Arbeitsvertrag?
... Ansonsten mal an den Anwalt deines Vertrauens wenden

EDIT: keine Rechtsberatung - danke @d4shoerncheN

Auch kein Tschüss
d4shoerncheN
d4shoerncheN 26.06.2012 aktualisiert um 16:07:23 Uhr
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Hallo,

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?
generell geben wir hier keine Rechtsberatung. Da du hier an der falschen Stelle wärst und oft wurde dieses Thema auch schon besprochen.

Generell darf der Benutzer seinen Verlauf löschen, da es einfach was mit Datenschutz und Privatsphäre zu tun hat. Der GF muss sich entweder darauf verlassen, oder andere Maßnahmen ergreifen.

Eventuell kann er mit verschiedenen Programmen den Benutzern erlauben, nur zu bestimmten Zeiten private Webseiten aufzurufen.

===NACHTRAG===
Bzgl. Google Chrome schau dir mal folgende Links an:


Gruß
norbert77
norbert77 26.06.2012 um 16:06:31 Uhr
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Hallo zanko,

wir haben eine mündliche Vereinbarung wegen dem Internet

irgendwie muß das doch zu schaffen sein

lg
DerWoWusste
DerWoWusste 26.06.2012 aktualisiert um 16:13:51 Uhr
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Moin.
Das ist technisch nicht möglich. Der Nutzer darf doch in diese Datei schreiben - somit kann er sie auch löschen bzw. überschreiben.
Daran kann keine GPO der Welt was ändern, selbst, wenn die GPO den Knopf zum Löschen verstecken würde, könnte der User die Datei einfach von Hand editieren/löschen.

Edit: so eine Kontrolle führt man am Proxy durch. Dazu muss dem Proxy natürlich der Username übermittelt werden. Dies kann man mittels ntlm-authentication zum Beispiel am SQUID erreichen.
norbert77
norbert77 26.06.2012 um 16:22:34 Uhr
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Hallo

danke nochmal für eure schnellen antworten

Ich werde das mit dem chef besprechen, lt. rechtsberatung würde das eine datenschutzverletzung sein. also ist das thema hinfällig

VIELEN DANK euch alle

ich werde das als erledigt markieren

liebe grüße
DerWoWusste
DerWoWusste 26.06.2012 um 20:48:06 Uhr
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Mal zum Vergleich - so läuft es bei uns:
Wir haben auch einen Datenschutzbeauftragten und der nimmt seinen Job auch ernst. Da bei uns schriftlich festgehalten wurde, dass das Internet rein dienstlich zu verwenden ist, darf er sogar anonymisiert Statistiken ansehen, welche Seiten aufgerufen wurden. Wird dabei massiver Missbrauch deutlich, also sagen wir mal 20 Aufrufe pro Woche von Bild.de, dann darf er auch sehen, wer diese Seiten aufgerufen hat und diesen ermahnen - das scheint also rechtlich in Ordnung.
d4shoerncheN
d4shoerncheN 27.06.2012 um 07:45:45 Uhr
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Guten Morgen,

das scheint also rechtlich in Ordnung.
soweit dies begründet ist, müsste dieses erlaubt sein. Allerdings ist es nicht erlaubt, auf reinen Verdacht hin zu gucken.

Aber sicher bin ich mir da nicht. Aber der TO hat ja anscheinend einen Fachmann gefragt, dann ist ja alles okay.

Gruß
Murzel
Murzel 28.06.2012 um 00:08:21 Uhr
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Zitat von @DerWoWusste:
Mal zum Vergleich - so läuft es bei uns:
Wir haben auch einen Datenschutzbeauftragten und der nimmt seinen Job auch ernst. Da bei uns schriftlich festgehalten wurde, dass
das Internet rein dienstlich zu verwenden ist, darf er sogar anonymisiert Statistiken ansehen, welche Seiten aufgerufen wurden.
Wird dabei massiver Missbrauch deutlich, also sagen wir mal 20 Aufrufe pro Woche von Bild.de, dann darf er auch sehen, wer diese
Seiten aufgerufen hat und diesen ermahnen - das scheint also rechtlich in Ordnung.

beides rechtlich falsch. sebst wenn bild.de 1000 mal aufgerufen wurde darf niemand sehen wer.. bei emails ist es aehnlich. ohne einwilligung des mitarbeiters duerfen private emails, selbst wenn das so vereinbart wurde, nicht angeschaut werden. der mitarbeiterbhat quasi durch das
fernmeldegeheimnis ein vetorecht. geschäftliche emails kein problem. aber wie unterscheidet man das...selbst bei einem verbot von privaten mails ist das schwierig!
dazu kommen speicherpflichten.

und ob euer DSB das ernst nimmt oder nicht. blödsinn. viel wichtiger ist fuer deinen cheff:
wenn was schief läuft haftet er mit seinem privatvermögen. gmbh oder ag egal...

und euer dsb...scheint nix auffem kasten zu haben...
DerWoWusste
DerWoWusste 28.06.2012 um 07:45:44 Uhr
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Werd' ich mal hinterfragen. Melde mich.
DerWoWusste
DerWoWusste 28.06.2012 um 10:50:16 Uhr
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So, habe nachgefragt.

Unser DS-Beauftragter ist sich sicher, dass es rechtlich in Ordnung geht, da er nicht nur Fortbildungen zu eben diesem Thema besucht hat, sondern auch eine Rechtsberatung.

WENN man schriftlich festgelegt hat, dass das Internet NUR DIENSTLICH genutzt werden darf, dann ist es erlaubt, dieses zu kontrollieren.
Und zwar in der beschriebenen Weise. Selbstverständlich darf dass nicht nach sich ziehen, dass ein Mitarbeiter gemonitort wird.

Hat man dies nicht schriftlich festgelegt und erlaubt in gewissem Maße eine nicht dienstliche Nutzung, dann sieht es ganz anders aus, da hättest Du Recht, Murzel.