
5866
30.07.2008, aktualisiert um 22:15:08 Uhr
Lagerungsfristen von Kunden PCs
Ich arbeite bei einem PC-Fachhandel, dabei passiert es leider haeufig das Kunden ihre PCs bei sogenannten Totalschaeden nicht mehr abholen - Wie lange ist diese Frist und wie kann man in Zukunft etwas gegen dieses Problem unternehmen ?
Hi ich hoffe ihr koennt mir helfen, es geht um folgendes Problem.
Ich arbeite bei einem PC-Fachhandel, dabei passiert es leider haeufig das Kunden ihre PCs bei sogenannten Totalschaeden nicht mehr abholen - was ja kein Problem ist an sich, nur hier haeufen sich gerade diverse PCs die zum Teil hier schon ins 3 oder 4 Jahr gehen und wir sie nicht wegwerfen wollen/koennen da wir nicht wissen wie die Rechtliche Aufbewahrungsfirst fuer so etwas ist. Solangsam wird der Platz hier echt eng
Und irgendwie moechte man ja auch irgendwann einmal mit den Altlasten abschliessen...
Wie lange ist diese Frist und wie kann man in Zukunft etwas gegen dieses Problem unternehmen ?
Danke schonmal fuer eure Hilfe
Novo
Hi ich hoffe ihr koennt mir helfen, es geht um folgendes Problem.
Ich arbeite bei einem PC-Fachhandel, dabei passiert es leider haeufig das Kunden ihre PCs bei sogenannten Totalschaeden nicht mehr abholen - was ja kein Problem ist an sich, nur hier haeufen sich gerade diverse PCs die zum Teil hier schon ins 3 oder 4 Jahr gehen und wir sie nicht wegwerfen wollen/koennen da wir nicht wissen wie die Rechtliche Aufbewahrungsfirst fuer so etwas ist. Solangsam wird der Platz hier echt eng
Wie lange ist diese Frist und wie kann man in Zukunft etwas gegen dieses Problem unternehmen ?
Danke schonmal fuer eure Hilfe
Novo
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 93256
Url: https://administrator.de/forum/lagerungsfristen-von-kunden-pcs-93256.html
Ausgedruckt am: 15.04.2025 um 13:04 Uhr
3 Kommentare
Neuester Kommentar

Unverbindlich:
Gegen eine übermäßig lange Aufbewahrungspflicht kann man was durch Allgemeine Geschäftsbedingungen unternehmen, die der Kunde bei Abgabe des Gerätes und auf dem Auftragsschein zur Reparatur/Überprüfung durch Unterschrift akzeptieren muss.
BGB § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Außerdem ergeben sich Rechte und Pflichten aus BGB § 631 ff.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Außerdem ergeben sich Rechte und Pflichten aus BGB § 631 ff.
Gegen eine übermäßig lange Aufbewahrungspflicht kann man was durch Allgemeine Geschäftsbedingungen unternehmen, die der Kunde bei Abgabe des Gerätes und auf dem Auftragsschein zur Reparatur/Überprüfung durch Unterschrift akzeptieren muss.