frank
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Leistungsschutzrecht: Schlappe für die Verlage vor dem Berliner Landgericht

Wieder ein gutes Urteil zum Thema.

Das Landgericht Berlin hat entschieden: Wenn Google keine Gebühren an die Verlage zahlen will, handelt es sich nicht um einen Missbrauch der Marktmacht im Suchmaschinengeschäft.

Gruß
Frank

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Ausgedruckt am: 04.04.2025 um 11:04 Uhr