holgerh
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Löschen von Exchange Postfächern

Hallo,
ich benötige einmal einen rechtlichen Ratschlag, da ich mich mit meinem GF gerade rumschlage.
Wenn ein Anwender die Firma verlässt, kenne ich es bisher so das alle Daten (Homeverzeichnis,Profil sowie Exchangepostfach gelöscht werden.
Nun möchte der GF das zwar das Homelaufwerk und das Profil gelöscht wird aber das Exchange Postfach darf nicht gelöscht werden.
Desweiteren möchte er dann einen Zugriff auf das Exchangepostfach erhalten. Ich denke laut Telekomunikationsgesetz ist dieses wohl nicht rechtens
aber leider kann ich dieses nicht schriftlich nachweisen. HAt da jemand einen Tip für mich wie ich dagegen argumentieren kann und es meinem GF ausreden kann.


mfg

Holger

Content-ID: 96653

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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 23:12 Uhr

napperman
napperman 11.09.2008 um 10:37:24 Uhr
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Das hängt ein wenig davon ab wie es bei Euch geregelt ist.
Wenn die Betriebsordnung beispielsweise die private Nutzung untersagt und der User
darüber aufgeklärt wurde, dass seine Mails behalten werden und nach Austritt der Geschäftsleitung Einsicht gewährt wird, müsste das datenschutzrechtlich in Ordnung gehen.
Wichtig ist die Transparenz. Dem Arbeitnehmer muss klar sein in welche Daten die GF Einsicht hat.
Ist das private Nutzen erlaubt, greift das Ganze wiederum nicht so einfach, es sei denn der Arbeitnehmer stimmt dme zu.
Hilfreich ist diese Infobroschüre:
http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_Leitfaden_Email_u._Interne ...
nexutron
nexutron 11.09.2008 um 23:54:49 Uhr
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Hallo,

die rechtliche Lage ist schwierig, da sich z.Z. noch viel in einer Grauzone befindet.

Prinzipiell würde ich deinem Chef recht geben.
Gehen wir von folgendem Szenrio aus.

Der Mitarbeiter kündigt, stirbt, oder wird entlassen (fristlos oder fristgerecht)

Alles was Er/Sie gemacht hat ist "Eigentum" der Firma.
Den dafür wurde Er/Sie bezahlt.
Offene Aufträge, Absprachen mit Kunden usw. müssen ja weiter bearbeitet werden.

Wurde dem Mitarbeiter die private Nutzung untersagt dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Wurde es erlaubt / gedultet muss der Datenschutz gewahrt werden. Dazu kann eine Einwilligungserklärung des EX-Mitarbeiters helfen.

Aber auch der Schutz der Firmeneigenen Daten ist dabei zu beachten. z.B. sollte dem Mitarbeiter die Möglichkeit gewährt werden (unter Aufsicht) seine privaten Daten von Firmendaten zu trennen.

Ist eine gütliche Trennung nicht möglich, sollte eh ein Anwalt eingeschaltet werden.

Pauschales löschen halte ich für nicht sinnvoll.
Man weis ja nie, ob man in ein paar Wochen oder Monaten auf alte Korrespondenz (z.B Zusagen für Kunden) noch mal zurückgreifen muss.
Das Archivieren der Daten ist auf jedenfall anzuraten.
Dies passiert ja eigentlich eh über die Backups. Von daher kann ich mir nicht vorstellen das es beim "letzen Backup" rechtlich anders ist.
Es kann ja niemand verlangen das die Bänder der Sicherung und der Archive der letzten Jahre bereinigt werden.


Kurz um.
Dein Chef darf nicht pauschal reinschauen.

Schafft den rechtlichen Rahmen in dem ihr die Mitarbeiter jetzt und zukünftig eine Einwilligungserklärung unterschreiben lasst.
Untersagt offiziel die Private Nutzung des Mailaccounts und verweist bzw. duldet die Nutzung von freien Webmailer.
So ist es rechtlich "sauber" und die Mitarbeiter halbwegs zufrieden.

Und wenn dein Chef weiter rumknurrt face-smile prüfe mal wie viele Mitarbeiter an "Personenbezogenen Daten" arbeiten.
Dazu gehören Mitarbeiterdaten (Personalwesen) sowie Kundendaten (Einkauf / Verkauf usw.)
Ab 10 Mitarbeiter die Zugang zu solchen Daten haben, MUSS ein Datenschutzbeauftragter bestimmt werden der dafür den Kopf hinhalten muss. Aber dieser muss auch auf die Lehrgänge und da wird es rechtlich besser und stichhaltig belegt / geschult.

Gruß Nex