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Nebengewerbe angemeldet und wie weiter

Hallo,


mittlerweile habe ich mir ein Nebengewerbe angemeldet bei dem ich Hardware und Dienstleistungen anbiete.

Nun habe ich folgendes im Internet gelesen :

Achtung!

Kleingewerbetreibende und Personengesellschaften (GbR) sind nicht berechtigt, einen Firmennamen zu führen. Sie müssen im
geschäftlichen Verkehr mit dem Familiennamen und einem ausgeschriebenen Vornamen auftreten. Sach- oder Phantasiebezeichnungen
sind ihnen im Gegensatz zu Kaufleuten verwehrt.

Sie dürfen jedoch Zusätze verwenden, die den Gegenstand ihres Unternehmens kennzeichnen. Beispiel: "Peter Müller, Schreinerei" oder
"Zur Linde, Inhaber Karl Meier". Diese Bezeichnungen dürfen nicht irreführend sein, indem sie auf einen größeren Geschäftsumfang
hindeuten. Beispiel: "Hans Schulz, Massivbau" als Firmenname für einen kleinen Baubetrieb ist nicht gestattet. (rk)


Heisst das nun dass ich mir keinen eigenen Firmennamen zulegen darf ?

Zudem muss ich mich, um beim Grosshändler einkaufen zu können, mich ins Handelsregister eintragen lassen.

Kann mir hier jemand sagen wie das genau abgeht, wieviel der Eintrag kostet und wie lange er dauert....................?
Vor allem setzt mein zukünftiger Grosshändler ein Firmenlogo, Firmenname und den Eintrag ins Handelsregister vorraus. In dieser Form kann ich das dan ja wohl vergessen wenn ich mir so schon keinen Firennamen geben darf oder ?

Content-ID: 47787

Url: https://administrator.de/forum/nebengewerbe-angemeldet-und-wie-weiter-47787.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 20:12 Uhr

Maik87
Maik87 03.01.2007 um 01:27:13 Uhr
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Hey,
die meinen das so, dass du deinen eigenen Namen mit in den Firmennamen mit reinwurschteln musst. Du kannst also PC-Backstube flugfaust oder so nennen. Es ist nur als EK nicht erlaubt, völlig eigenstehende Namen zu verwenden wie zB Microsoft. Dies ist dir nur erlaubt, wenn du diesen ins Handelsregister eintragen lässt, wobei dann die Frage aufkommt, ob man das noch als Kleingewerbe bezeichnen kann/soll.

Was die Kosten und Dauer angeht, sry, kein Plan.
6775
6775 03.01.2007 um 07:46:23 Uhr
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Hallo,
das mit dem Namen stimmt. Aber um beim Großhändler, wie z.B. bei Actebis Peacock einzukaufen, brauchst du keinen Eintrag im HR, sondern lediglich eine Kopie deines Gewerbescheines. Spar dir das Geld.
flugfaust
flugfaust 03.01.2007 um 09:25:50 Uhr
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Wer entscheidet das ob der Firmenname korrekt ist ?
Wenn ich meinen Namen aus Abkürzungen aus meinem Namen zusammensetzen möchte, ist das korrekt z.B. FF-Networks (FF aus FlugFaust-Networks)

Wo finde ich eine Auswahl an Grosshändlern bzw. könnt ihr mir noch einige nennen ?
Tundra
Tundra 03.01.2007 um 09:54:26 Uhr
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Hi,

ich bin selbständig als Nebenerwerb und meine Firma hat einen eigenen Name 'code-Master'.
Mit der Gewerbe-Anmeldung gab es keine Probleme.
Die Anmeldung kostet ca. 10 Euro im Rathaus.

Beim Finanzamt muss Du eine Identifikations-Nummer beantragen, diese muss dann beim Großhandelseinkauf angeben werden.
Den Gewerbeschein im klassischen Sinn gibt es nur noch für Handelsreisende, die ihn auf Verlangen vorzeigen müssen.

Grüße
Guido
flugfaust
flugfaust 03.01.2007 um 09:59:50 Uhr
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Anmeldung und Beantragung des Gewerbescheins beim Finanzamt habe ich bereits hinter mir.
Es ging vor allem darum dass ich durch das mit dem Firmennamen verwirrt wurde und wenn dein Name nun CODE-MASTER ist............in welcher Form hast du ein Gewebe angemeldet ? Als GmbH ?
Tundra
Tundra 03.01.2007 um 10:14:32 Uhr
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Nein, ich habe die Beschreibung meines Gewerbes (Programmieren und Systemadministration) angegeben, eine Gesellschaftsform habe ich nicht angegeben.
Für eine GmbH braucht man nach meinem Wissen auch 7 Mitglieder, OHG und KG sind auch durch mehrere Personen besetzt.

Grüße
Guido
flugfaust
flugfaust 03.01.2007 um 10:50:41 Uhr
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OK DANKE ..........

aber 7 Mitglieder für eine GmbH kann nicht stimmen. Das war dann doch wohl eher die AG
Tundra
Tundra 03.01.2007 um 11:05:42 Uhr
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Hi,

hast recht, mein Handelsschulwissen ist schon über 20 Jahre her und ich glaube damals war es so.
Ich habe mal eben gegoogelt GmbH

Grüße
Guido
flugfaust
flugfaust 03.01.2007 um 21:03:40 Uhr
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Verstehe nicht genau ob hier ein Handelsregistereintrag auch notwendig ist
http://www.ingrammicro.de/public/neukunden/
Maik87
Maik87 03.01.2007 um 23:36:20 Uhr
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Hi,
nö. Da steht doch nur bei einer GbR. Du bist aber ein Kleingewerbe, also nur den Gewerbeschei.
moeller67
moeller67 03.01.2007 um 23:37:08 Uhr
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Um eine GmbH zu Gründen braucht man ein Stammkapital von 25000 € und braucht keine 7 Mitglieder. Eine AG ist eine Aktiengesellschaft und kommt für euch weniger in Frage. Als GmbH, GmbH & Co.KG, AG ist ein Eintrag ins Handeslregister a oder b immer erforderlich.

Als einzelne rechtliche Person kannst du deiner Firma deinen Vor- und Nachnamen geben oder aber auch eine Fantasienamen (Rechtlich geschützte Namen ausgeschlossen z.B. Haribo). Du kannst dich auch mit einem Kumpel zusammentun und eine Firma gründen. Ihr könnt euch dann z.B. Angst und Band GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) nennen.
Ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht erforderlich. Auch eine Tippgemeinschaft im Lotto ist automatische eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts).

Ich könnte das Thema jetzt noch ausdehen, doch ich belasse es einfach dabei...wenn noch fragen sind...meldet euch.
Maik87
Maik87 03.01.2007 um 23:37:14 Uhr
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Ich würd sagen, geht nicht, da nicht dein Richtiger Name drinsteckt!!
flugfaust
flugfaust 04.01.2007 um 00:20:25 Uhr
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Ich würd sagen, geht nicht, da nicht
dein Richtiger Name drinsteckt!!


Was meinst du damit ?
Maik87
Maik87 04.01.2007 um 01:44:21 Uhr
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Meines Wissens nach, ist dein Beispiel FF-Networks (FF aus FlugFaust-Networks) nicht möglich, da man daraus nicht deinen Namen erkennt, was ja wohl notwenig ist, da man dich nicht im Handelsregister findet, weil du ja nicht eingetragen bist...
lumpi2403
lumpi2403 04.01.2007 um 08:19:52 Uhr
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hallo,

also als "kleingewerbe" ist mit warscheinlichkeit gemeint dass du im umsatzsteuerlichen sinne "kleinunternehmer" bist und nicht mit der umsatzsteuer zu tun hast.
§19 UStG.
mit einem sogenannten firmennamen hat das aber nichts zu tun.
zum beispiel in deinem briefkopf an geschäftspartner muss dein vollständiger name drinstehen.darüber hinaus kann eine erweiterung z.b. dein FF-Networks mit aufgeführt werden.dies ist aber nicht dein firmenname!
ein firmenname haben nur Kapitalgesellschaften.wie z.b GmbH oder AG.
andere wie z.b max mustermann e.K bedeutet das er ein eingetragener kaufmann ist.(im handelsregister.
du bist ein einzelunternehmer der sich nach aussen hin nur mit seinem eigenen namen als unternehmer ausgeben kann, der eben eine erweiterung beinhalten kann.

bei weiteren fragen ruhig melden

heiko
flugfaust
flugfaust 04.01.2007 um 09:16:16 Uhr
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Also ich habe die Kleinunternehmerregelung NICHT gewählt
flugfaust
flugfaust 04.01.2007 um 09:25:08 Uhr
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Also wenn mein Name Fritz Fiedler wär wo ja FF beinhaltet, kann ich ihn auch nicht "FF-Networks" z.B. im Logo so aufführen ?!
Ich muss den Namen "Fritz Fiedler FF-Networks" benennen ?!
lumpi2403
lumpi2403 04.01.2007 um 09:28:09 Uhr
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Also wenn mein Name Fritz Fiedler wär wo
ja FF beinhaltet, kann ich ihn auch nicht
"FF-Networks" z.B. im Logo so
aufführen ?!
Ich muss den Namen "Fritz Fiedler
FF-Networks" benennen ?!


genau so ist es.!
weil dein name der "firma" fritz fiedler ist.
ff-networks ist nur die erweiterung damit die anderen wissen was du so treibst.
in deiner gewerbeanmeldung hast du ja auch nur deinen namen und die "beschreibung" deiner tätigkeit angemeldet.
oder.?
flugfaust
flugfaust 04.01.2007 um 09:30:26 Uhr
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Stimmt. Wollte jetz nur 100%ig sicher gehen. Muss mein Name dann auch im Logo komplett auftauchen ?
DANKE
lumpi2403
lumpi2403 04.01.2007 um 09:32:02 Uhr
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face-wink
flugfaust
flugfaust 06.01.2007 um 15:02:23 Uhr
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