Personenbezogene Auswertung von Lizenzen erlaubt?
Hallo an alle,
eine Frage. Wir planen die Einführung eines Lizenzmanagers, also die Auswertung der genutzten Software-Lizenzen im Unternehmen. Ist es erlaubt, in Deutschland diese Auswertung personenbezogen zu erstellen? Oder verhindert das Datenschutzrecht dies? Hat hier jemand Erfahrungen?
eine Frage. Wir planen die Einführung eines Lizenzmanagers, also die Auswertung der genutzten Software-Lizenzen im Unternehmen. Ist es erlaubt, in Deutschland diese Auswertung personenbezogen zu erstellen? Oder verhindert das Datenschutzrecht dies? Hat hier jemand Erfahrungen?
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Ausgedruckt am: 09.04.2025 um 13:04 Uhr
4 Kommentare
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moin,
Wir haben das mit dem und dem BR abgestimmt und da wir "nur" auswerten, wer welche Software benötigt und nicht, wie oft und wie lange die eingesetzt wird - ist das (bei uns) kein Problem.
Ergo: Wenn das auswerten der Lizensen dazu dient, dass Ihr sauber lizensiert seit und nicht, weil Ihr wissen wollt wer wann was mit "seinem" Rechner macht - geht das ok.
Gruß
- habt Ihr einen Datenschutzbeauftragten?
Wir haben das mit dem und dem BR abgestimmt und da wir "nur" auswerten, wer welche Software benötigt und nicht, wie oft und wie lange die eingesetzt wird - ist das (bei uns) kein Problem.
Ergo: Wenn das auswerten der Lizensen dazu dient, dass Ihr sauber lizensiert seit und nicht, weil Ihr wissen wollt wer wann was mit "seinem" Rechner macht - geht das ok.
Gruß

salü again..
Nochmal - wir haben pro Abteilung mindenstens eine Kostenstelle und bei uns ist es (bei diverser Software) günstiger, dass wir die per Katalog aus der Softwareverteilung bereitstellen, wenn Sie gebraucht wird und nicht noch x Tage zu warten, bis die Lizens da ist.
Das das nacher ordentlich auf die Kostenstellen umgelegt werden kann, und wir nicht auf vorrat Kohle in nur evtl genützter Software verbrennen - dazu haben wir diese Auswertung.
Ohne den Anspruch einer Rechtsauskunft - das was nicht verboten ist - ist erlaubt und das was mit den beteiligten Personen abgesprochen ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt - ist erlaubt.
Gruß
indem kontrolliert wird, wie oft welche Lizenzen genutzt werden.
ganz genau das ist der ganz graue bis tiefschwarze Punkt an dem die Geister schon geschieden sind.Nochmal - wir haben pro Abteilung mindenstens eine Kostenstelle und bei uns ist es (bei diverser Software) günstiger, dass wir die per Katalog aus der Softwareverteilung bereitstellen, wenn Sie gebraucht wird und nicht noch x Tage zu warten, bis die Lizens da ist.
Das das nacher ordentlich auf die Kostenstellen umgelegt werden kann, und wir nicht auf vorrat Kohle in nur evtl genützter Software verbrennen - dazu haben wir diese Auswertung.
Ohne den Anspruch einer Rechtsauskunft - das was nicht verboten ist - ist erlaubt und das was mit den beteiligten Personen abgesprochen ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt - ist erlaubt.
Gruß