sinzal
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PRotokolle bei WLAN-Mesh-Geräten Deco M4 von TP-Link einsehen

Hallo Admins,

ein Bekannter von mir hat für Untermieter, die über seinen Hausanschluss ins Internet gehen wollen, ein WLAN-Mesh-Netzwerk mit den Geräten Deco M4 von TP-Link eingerichtet. Nun möchte er gern wissen, wie man in den Geräten in Protokollen nachsehen kann, wann jemand (ggf. auch wer) auf welchen Websites war. Dies benötigt er, um im Fall von Besuchen auf illegalen Websites die Schuld auf die Nutzer des Mesh-Netzes zu schieben.
Weiß jemand von Euch, ob und wie so etwas möglich ist?

Viele Grüße,
Sinzal

Content-ID: 579880

Url: https://administrator.de/forum/protokolle-bei-wlan-mesh-geraeten-deco-m4-von-tp-link-einsehen-579880.html

Ausgedruckt am: 29.12.2024 um 02:12 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.06.2020 aktualisiert um 17:45:12 Uhr
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Zitat von @Sinzal:

Nun möchte er gern wissen, wie man in den Geräten in Protokollen nachsehen kann, wann jemand (ggf. auch wer) auf welchen Websites war.

Moin,

Hat er eine Einverständniserklärung der Mieter um sowas überhaupt protokollieren zu dürfen? Ansonsten macht er sich strafbar und kann ganz leicht in den Knast kommen weil er das diverse Gesetze verletzt.

lks
144260
Lösung 144260 17.06.2020 aktualisiert um 17:51:02 Uhr
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Erstens ist das unwissentliche Abhören bzw. Aufzeichnung von Verbindungsprotokollen ohne vorherige Unterschrift oder Einverständniserklärung des Mieters illegal, zweitens pappt man so ein Netzwerk dann in ein separates VLAN ( z.B. an einer pfSense) und lässt von dort aus das ganze auf einen Syslogserver oder bei genug vorhandenem Speicher lokal protokollieren. Trotzdem sind Logs manipulierbar und ob diese dann im Fall der Fälle vor Gericht Stand halten ist auch noch eine unbekannte die nur der Anwalt deines Vertrauens beantworten kann (wenn überhaupt momentan).
Deutsche Land ist Neuland die es nicht in den Griff bekommen weil sie dauernd über ihren eigenen riesigen Gesetzeswust stolpern.
Wenn du es wasserdicht haben willst lass den Mieter seinen eigenen Anschluss beantragen, das Mitsurfen von Untermieterin auf dem eigenen Anschluss basiert in gewisser Weise immer auf Vertrauensbasis, du kannst dir so aber viel Ärger mit der Beweislast ersparen.
Sinzal
Sinzal 19.06.2020 um 08:03:49 Uhr
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Hallo und vielen Dank für die rechtlichen Hinweise,

der Bekannte hat laut eigenen Aussagen eine entsprechende Klausel in seinem Nutzungsvertrag mit dem Untermieter geschlossen. Jetzt ist es nur interessant, ob und wo man solche Protokolle in dem Mesh-Gerät einsehen kann. Ansonsten muss er sich um ein anderes Gerät kümmern.

Viele Grüße,
Sinzal
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 19.06.2020 um 08:30:39 Uhr
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Zitat von @Sinzal:

Hallo und vielen Dank für die rechtlichen Hinweise,

der Bekannte hat laut eigenen Aussagen eine entsprechende Klausel in seinem Nutzungsvertrag mit dem Untermieter geschlossen.

Nicht alles, was man in einen Vertrag schreibt, ist auch rechtlich einwandfrei. Und vor allem berechtigt das trotzdem nicht zur "flächendeckenden 0berwavhung.


Jetzt ist es nur interessant, ob und wo man solche Protokolle in dem Mesh-Gerät einsehen kann. Ansonsten muss er sich um ein anderes Gerät kümmern.


Dazu benötigt er eine Firewall und einen Proxy, der alles mitloggt.. Normale Mesh-Knoten haben für sowas weder Kapazitäten noch Dienste.

lks