maikhsw
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Recht auf Löschung von Forenbeiträgen?

Ich habe, in jungen Jahren, einiges an Dummheiten in Foren geschrieben. Habe ich ein Recht das löschen zu lassen? Oder bin ich auf die Anbieter angewiesen?

Hey zusammen.
Ich habe in meinen jungen und naiven Jahren (15-17) einige Dummheiten in Foren geschrieben und natürlich mit meinem Namen unterschrieben.
Das heißt aber im Umkehrschluss, das heute jeder mit google mich finden kann und diese "Schandtaten" sieht.
Ich habe bereits versucht die Besitzer der Foren freundlich anzuschreiben mit Bitte um Löschung, aber leider habe ich keine Antwort erhalten.
Habe ich da rechtliche Handhabe oder fällt es einfach in dem Bereich Dummheit?

So dramatisch sind die Einträge auch nicht,
allerdings fände ich es schon okay wenn sie weg wären.
Eine Löschung bei google bringt ja nichts da die Quelle noch vorhanden ist und somit neu gescannt wird.
Desweiteren gibt es ja nicht nur google....
Irgendwelche Ideen?


Gruß

Content-ID: 148585

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HeinrichXII
HeinrichXII 08.08.2010 um 22:19:53 Uhr
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Hi,

also soweit ich weiss ist in den meisten Foren-AGB's verankert, dass die dort das alleinige Recht darauf haben zu bestimmen, was gelöscht wird oder nicht.
Aber frag dich auch wie häufig dein Name ist. Heisst du zum Beispiel Max Müller würd ich das weniger dramatisch sehen, wenn du verstehst, was ich meine.

MfG
Heinrich
2hard4you
2hard4you 08.08.2010 um 23:42:22 Uhr
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Moin,


ist wie im realen Leben - das gesprochene / geschriebene Wort holt man nie zurück


iss halt so

Gruß

24
maretz
maretz 09.08.2010 um 06:34:10 Uhr
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Moin,

sagen wir so: Ich denke du hast sogar das Recht die Löschung zu verlangen - da du der Urheber des Beitrages bist. Und ob du mit nem simplen Klick auf das Recht verzichten kannst weiss ich nicht.

ABER: Erstmal musst du nachweisen das es wirklich DEIN Beitrag war. Und schon hast du das erste Problem... Dann muss der Beitrag noch in ner aktiven DB liegen (und nicht automatisch gelöscht worden sein). Und selbst wenn du das geschafft hast dann hast du immernoch nichts gewonnen: Denn der Google-Cache läuft trotzdem und hat die Einträge noch drin. Also müsstest du Google anschreiben. DENEN das ganze zu beweisen dürfte noch schwerer werden (und da nen Tech zu finden der in die Cache-DB gehen möchte und da was löscht ist wohl nahezu unmöglich...)

Von daher: Erst denken DANN schreiben... Alles andere ist unsinnig... Und ganz nebenbei: Nehmen wir an du schreibst hier rein das alle Admins Jobkiller sind, eh nen Arsch offen haben usw.... Jetzt bewirbst du dich irgendwo als Admin - und willst den Beitrag löschen lassen. Dann geht der freundliche Mod von nebenan ggf. sogar bei und löscht deinen Beitrag. In MEINEM Beitrag steht aber dann sowas wie
"zitat von MaikHSW: Alle Admins ....". Und schon ist dein Beitrag immernoch da - denn MEINEN Beitrag darf (und wird idR) der Mod nicht anfassen... Und schon hat dein zukünftiger Chef immernoch die Möglichkeit das zu finden...
welde83
welde83 09.08.2010 um 09:14:06 Uhr
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beim Thema Beweispflicht würde ich vielleicht ansetzen und behaupten das dein Name Zweckentfremdet wurde....

kannst auch vorerst Google selber anschreiben und um Löschung bitten , hatte auch mal so ein Vorfall und bin dann den Googel-Eintrag losgeworden

gruss
Welde
Biber
Biber 09.08.2010 um 09:54:42 Uhr
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Moin MaikHSW,

hier schreibe ich mal als interessierter Laie und nicht mit irgendeinem Moderatoren-Insiderwissen.

Es würde mich wirklich interessieren, ob es dafür schon einen Präsedenzfall, ein rechtskräftiges Urteil oder vergleichbares gibt.
Und wenn ja, mit welcher Argumentation.

Eine Meinung, die ich voll und ganz teile, ist die (häufige) Situation, dass ein Beitrag/Kommentar als Voll- oder Teilzitat nicht einfach gelöscht werden kann, weil der Zitierte nun alle seine Kommentare gelöscht haben möchte.

Ich kann es mir aber ansonsten eher einfacher vorstellen, einen Fremd-Kommentar "zwangweise" /per Verfügung löschen zu lassen wegen übler Nachrede, Geschäftsschädigung/unrichtiger Behauptungen etc pp als im Nachhinein, nach einer Abmeldung einen selbst geschriebenen mit ... na ja, mit Formulierungen, die vielleicht einer (Wieder-)Eingliederung in ein Erwachsenenumfeld entgegenlaufen könnten.

Aus der computerfernen Welt - könntest du die Seiten, die du deiner Schulfreundin mit 11 Jahren ins Poesiealbum geschreiben hast denn heute zurückverlangen?
Oder dein Englisch-Diktat aus der 7ten Klasse, das du heute ganz anders schreiben würdest?

Ich weiss die Antwort nicht - falls es eine gibt, würde mich wie geschrieben am meisten die Begründung interessieren.

Grüße
Biber
MaikHSW
MaikHSW 09.08.2010 um 18:34:19 Uhr
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Hey zusammen.
Erstmal danke für eure Beiträge.
@ Heinrich
Mein Name ist nun nicht soo häufig, ich bin aber auch nicht alleine.
@ Maretz
Wie gesagt,
so dramatisch ist es auch nicht.
Daher sehe ich das entspannt, es wäre halt nur schön gewesen.
Bei google kann man aber wirklich gezielt Einträge löschen lassen,
allerdings macht das nur Sinn wenn die HP nicht mehr existiert.
Sonst ist es ja ein Kampf gegen Windmühlen.
@ Biber
Genau all das habe ich ja von euch gehofft face-smile
Im Prinzip ist es wie gesagt alles nicht allzu fatal und auch mit jugendlichem Leichtsinn zu entschuldigen.
Aber dennoch.


Gruß
C.R.S.
C.R.S. 12.08.2010 um 23:58:15 Uhr
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Hallo,

für Dein Problem kommt es auf einen Löschungsanspruch in Bezug auf die einzelnen Beiträge nicht an. Der wäre wohl nicht gegeben (schon weil die "Schandtaten" mangels Schöpfungshöhe nicht unter das Urheberrecht fallen dürften).
Offensichtlich sind in den Foren aber personenbezogene Daten von Dir gespeichert. Meines Erachtens besteht unproblematisch ein Anspruch auf deren Löschung aus dem BDSG. Die diesbezüglichen Ausnahmen (unverhältnismäßiger Aufwand, wichtiger sachlicher Grund für die Aufbewahrung) greifen hier nicht. Selbst wenn man ein Recht auf Löschung verneint, müssen die Daten ersatzweise gesperrt, also für die Öffentlichkeit ausgeblendet werden.

Grüße
Richard
MaikHSW
MaikHSW 13.08.2010 um 08:44:03 Uhr
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Hey Richard.
Was sind in dem Fall personenbezogene Daten?
Zählen Name/Nachname/Mailadresse schon dazu?
Wie würdest du den Anspruch aus dem BDSG begründen?


Gruß
C.R.S.
C.R.S. 13.08.2010 um 17:21:04 Uhr
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Hallo Maik,

der (echte) Name ist immer ein personenbezogenes Datum, die E-Mail-Adresse - sofern keine Einweg-Adresse - auch. Selbst bei Pseudonymen kann das im Einzelfall zutreffen, wenn sie eine Person ausreichend bestimmbar machen, ähnlich z.B. einem Künstlernamen. Insofern kann sich ein Forenbetreiber nicht auf den Standpunkt stellen, Du wärest vielleicht nicht die Person bspw. "Maik Müller", sondern "Maik Müller" wäre ein von Dir gewähltes Pseudonym. Aus Deiner Sorge ergibt sich ja, dass von Dir als "Maik Müller" verfasste Beiträge mit anderen Erscheinungen eines "Maik Müller", hinter denen erkennbar Du stehst, verknüpft werden können. Ob es sich bei Maik Müller um den echten Namen handelt, ist somit egal.
Uneinigkeit besteht bezüglich der IP-Adresse (meines Erachtens kein Personenbezug).

Der Anspruch auf Löschung ergibt sich aus § 35 Abs. 5 BDSG. Ein besonderes Interesse der Forenbertreiber an der Nutzung der Daten steht Deinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht gegenüber. Mit einem unverhältnismäßigen Aufwand nach § 35 Abs. 3 Nr. 3, der zur ersatzweisen Sperrung führt, können sie wohl auch nicht argumentieren, da es die Betreiber in der Hand haben, Software zu verwenden, die eine einfache Löschung ermöglicht.

Nur meine Meinung als Jura-Student.

Grüße
Richard