sp4wn
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Schadensersatz für 48 Stunden Internetausfall

Unsere Firma hatte bis eben einen schönen Netzausfall, für Einzelheiten bitte weiterlesen.

Also, angefangen hat alles Montag um 12 Uhr. Kein Internet mehr - hm dachte ich mir.
Als professioneller Admin gehste mal in den Keller dachte ich und guckst mal ob die Lämpchen leuchten.

Kein Sync - also leitung platt. vodafone angerufen und ticket aufgemacht. ein tag und etliche telefonate mit der hotline später
kam dann endlich ein vodafone techniker an den start.

er hat sich erstmal direkt an den hausanschluss geklemmt, neue tae-dosen gelegt usw. immer noch kein sync. ich könnte jetzt noch endlos weiterschreiben, aber letzenendes war es der fehler der telekom, auf der "letzen meile". da war wohl am montag ein techniker an dem kasten an der straße zuwerke und hat ausversehn unser kabel rausgezogen und dann falsch wieder reingesteckt. nachdem 2x ein vodafone-techniker da war, haben das heute 2 telekom techniker herausgefunden und behoben.

worauf ich hinaus will ist das wir als unternehmen halt auf funktionierende mails, internet usw angewiesen sind. jetzt soll ich so eine schriftliche schadenersatzforderung fertig machen. weiß einer wie die so aussieht und wieviel man für 2 tage komlpettausfall verlangen kann ? Letztendlich schreibe ich das ja an vodafone und die können sich ja dann mit der telekom rumschlagen.

Gruß

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mrtux
mrtux 04.04.2012 um 16:54:49 Uhr
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Hi !

Machst Du deine Admintätigkeit als Angestellter von daheim aus oder bist Du selbstständig? Ich würde meinen Stundensatz als Basis für eine Entschädigung zu Grunde legen aber vermutlich erntest Du dabei aber nur Gelächter und ob das überhaupt was bringt, da habe ich so meine Zweifel. Ich tippe mal grob auf das übliche Ping-Pong Prinzip -> Provider: "Wir sind da nicht schuld!", Netzbetreiber: "Wir auch nicht!", Provider: "Da können doch eigentlich nur Sie schuld sein, weil Sie sind der Kunde..." ;-P

mrtux
sp4wn
sp4wn 04.04.2012 um 16:57:11 Uhr
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als angestellter bei der firma wo ich als admin tätig bin face-smile und vor ort.
fraggle-iw
fraggle-iw 04.04.2012 um 17:05:30 Uhr
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Hi,

was für eine Reaktionszeit/Verfügbarkeit seitens Vodafone steht denn im SLA oder den AGB?

Grüße, fraggle-iw
64748
64748 04.04.2012 um 17:05:31 Uhr
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Hallo,

meine Erfahrung ist, Vodafone und Telekom reden überhaupt nicht miteinander. Da rennt man sich als Kunde tot.

Markus
C.R.S.
C.R.S. 04.04.2012 um 17:09:29 Uhr
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Hallo,

Zitat von @sp4wn:
worauf ich hinaus will ist das wir als unternehmen halt auf funktionierende mails, internet usw angewiesen sind. jetzt soll ich so
eine schriftliche schadenersatzforderung fertig machen. weiß einer wie die so aussieht und wieviel man für 2 tage
komlpettausfall verlangen kann ?

Den tatsächlich entstandenen Schaden, soweit der Ersatz nicht vertraglich wirksam ausgeschlossen oder begrenzt ist. Lasst das doch einen Anwalt machen, wenn es lohnt.

Grüße
Richard
brammer
brammer 04.04.2012 um 17:10:15 Uhr
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Hallo,

Als professioneller Admin gehste mal in den Keller dachte ich und guckst mal ob die Lämpchen leuchten.

Wie bitte?
Dafür hat der Router schließlich ein Webinterface oder eine Konsole!
Dafür stehe ich nciht auf!

Und, dein Schadensersatz ergibt sich aus dem SLA und der maximal zulässigen Offline Zeit.

brammer
106009
106009 04.04.2012 um 17:22:49 Uhr
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Zitat von @64748:
meine Erfahrung ist, Vodafone und Telekom reden überhaupt nicht miteinander. Da rennt man sich als Kunde tot.

Wen juckt das? Vertragspartner ist Vodafone, und die sind im Fall des Falles auch schadenersatzpflichtig. Wen oder was die in Regress nehmen, ist allein deren Problem.
NetWolf
NetWolf 04.04.2012 um 17:28:44 Uhr
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Moin Moin,

das wäre dann ein Vermögensschaden, gegen den es Versicherungen gibt. Aber ...
Lese erst ein mal das Kleingedruckte im Vertrag mit Vodafon. Dort wird voraussichtlich stehen: Ausfälle können möglich sein.....und du/deine Firma bist damit einverstanden, wenn du die AGBs anerkennst bzw. nicht widersprichst!
Vodafon hat in einer "angemessener" Zeit das Problem zu beheben. OK das haben sie gemacht.

Die Versicherung wird die Bilanzen der letzten 5 Jahre verlangen und das auf zwei Tage (wohl möglich nur auf die Stunden) umrechnen, um dir dann mitzuteilen, dass du einen Vermögensverlust dadurch nicht erlitten hast und selbst wenn, wird er im Verhältnis zum Umsatz etc. pp. unter 10 € liegen.
Beweise auch das z.B. Verkäufe nicht getätigt werden konnten. D.h. die dürfen dann auch nicht Tage später getätigt worden sein!
Alles in Allem wird es schwierig und aufwendig, einen Vermögensschaden geltend zu machen.

Ob die was auf Kulanz machen, z.B. euch einen UMTS - Stick schenken face-smile, kann ich dir nicht sagen, aber dein Vorhaben wird sicher mit einem netten Schreiben des ISP enden.

Tipp: Risikomanagement einschalten und eine zweite Leitung von einem anderen ISP schalten lassen. Und als letzte Rettung einen UMTS-Stick bereithalten, um in einem solchen Fall wenigstens minimal verbunden zu sein.

Grüße aus Rostock
Wolfgang
(Netwolf)


Grüße aus Rostock
Wolfgang
(Netwolf)
mrtux
mrtux 04.04.2012 um 17:42:11 Uhr
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Hi !

Zitat von @106009:
Wen juckt das? Vertragspartner ist Vodafone, und die sind im Fall des Falles auch schadenersatzpflichtig. Wen oder was die in
Regess nehmen, ist allein deren Problem.

Naja das Problem ist doch immer, dass recht haben und recht bekommen in der Praxis zwei völlig unterschiedliche Dinge sind. Und wenn es denn, wie es NetWolf unten beschreibt, in deren AGBs klar geregelt ist, kannst Du rechtlich gar nix erwarten. Ausserdem gelten in der Geschäftswelt andere Regelungen als im Privatbereich. Im Zweifel müsste da eben ein Anwalt ran und der arbeitet ja bekanntlich nicht für Geld und will das nicht gewollte Geld natürlich auch gar nicht im Voraus...;-P

mrtux
106009
106009 04.04.2012 um 17:56:29 Uhr
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Hi,

Zitat von @mrtux:
Naja das Problem ist doch immer, dass recht haben und recht bekommen in der Praxis zwei völlig unterschiedliche Dinge sind.

Na, da hast du ja mit der Ergänzung gerade noch rechtzeitig die Kurve gekriegt, von wegen Geschäftswelt. face-smile

Ich hatte ja geschrieben "im Fall des Falles" und damit schon darauf hinweisen wollen, dass erst mal zu klären wäre, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Schadenersatzpflicht gegeben sind.
Und auch in der Geschäftswelt (HGB) kann unter bestimmten Voraussetzungen auch mit AGB eine Schadenersatzpflicht nicht ausgeschlossen werden. Ob hier überhaupt ein Schaden enstanden ist, lass ich mal dahingestellt. Es ging ausschließlich um den Einwand, dass Vodafone und T-Com angeblich nicht miteinander reden. Das ist für den Kunden vollig irrelevant. face-wink

Gruß
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 04.04.2012 um 18:08:27 Uhr
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moin,

Wie bitte?
Dafür hat der Router schließlich ein Webinterface oder eine Konsole!
Dafür stehe ich nciht auf!

Hätte ja auch ein Lochfras sein können, oder sonstige höhere Gewalt am Objekt.

Ich sach mal so:
Wie habt Ihr denn zwischenzeitlich anderweitig versucht die Ausfälle zu kompensieren, oder habt Ihr euch damit abgefunden, dass der Zugang blind ist.
Solche Fiktiven Ausfälle lassen sich sonst schlecht berechnen.

Wenn dann an einer zu spät empfangenen Mail ein Geschäft Flöten ging, würd ich mal sagen Pech gehabt.

Macht eine freundliche Einigung - lasst euch mindestens den halben Monat Gut schreiben.
Und Erklärt den ISP wie lange Ihr schon bei ihm Kunde seit.

Gruß Phil
danielfr
danielfr 04.04.2012 um 20:39:01 Uhr
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Ich sollte mal für einen Kunden ein "technisches Gutachten" schreiben, für einen Fall der ähnlich gelagert war, habe ich natürlich nicht gemacht. Er hat dann trotzdem versucht Schadensersatz zu erwirken, letzlich musste er einen Monat die Grundgebühr nicht zahlen. Wenn's das die reingesteckte Arbeitszeit mal wert ist... überlege Dir lieber mal ein Szenario, wie man auf solche Ausfälle reagieren kann, das ist mehr Wert.
builder4242
builder4242 04.04.2012 um 22:27:25 Uhr
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Hallo,

Aus den Vodafone Business AGBs:

Die mittlere Verfügbarkeit des von Vodafone bereitgestellten Internet-Zugangs beträgt 97 % im Jahresdurchschnitt.


Das ist bei DSL leider so. Wenn du mehr Verfügbarkeit willst, musst hald eine bessere Leitung nehmen.
brammer
brammer 04.04.2012 um 23:09:40 Uhr
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Hallo,

97% macht etwas mehr als 11Tage Ausfall!
Bisher waren es wohl nur etwas mehr als 2 Tage...

Schadensersatz? Vergiss es....

Wenn ihr euch die 11 Tage nicht leisten könnt, dann solltet ihr über ein Backup nachdenken.

Brammer
arminfischer.de
arminfischer.de 05.04.2012 um 00:07:57 Uhr
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Hallo sp4wn

wir hatten vor einer Zeit einen kompletten Internetausfall bei meinem Kollegen, diePCWerkstatt.de Marco Mueller, in Regensburg.
Wir mußten uns schnell eine andere Lösung überlegen, da es sonst nicht möglich gewesen wäre, für irgend einen Kunden irgend ein Update zu machen oder etwas für Kunden runterzuladen.
Bei uns dauerte der Ausfall 3 Tage. Ein Bagger hatte die Haupttelefonleitung der Straße zerstört.

Wir hatten eine EasyBox602 verwendet und da einen Huawei E160 UMTS-Stick reingesteckt.
Als SIM haben wir eine o2 o2o Internet Pack L Prepaid-SIM reingesteckt.

Wenn Du selbst schon bei Vodafone bist, hast Du vielleicht ja schon eine EasyBox602 oder 802.
Dann bräuchtest Du nur noch einen SIM-Lock freien UMTS-Stick Huawei E160 .

Wenn Du definitiv nicht auf Internet auch im Falle eines Ausfalls verzichten kannst, dann brauchst Du so eine 2.Lösung.


Gruß,

Armin

[Edit Biber] Signatur entfernt [/Edit]
brammer
brammer 05.04.2012 um 06:58:40 Uhr
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Hallo,

@Armin

Beitrag okay, aber die Werbung muss wirklich nicht sein!

brammer
mrtux
mrtux 05.04.2012 um 12:58:39 Uhr
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Hi !

Zitat von @106009:
Na, da hast du ja mit der Ergänzung gerade noch rechtzeitig die Kurve gekriegt, von wegen Geschäftswelt. face-smile

Ob ich noch irgendeine eine Kurve kratze oder nicht, hat mit der realen Praxis nix zu tun. face-wink

Deine Aussage ist doch rein theoretischer Natur! Ich bin jetzt über 20 Jahre in der IT tätig und ich kann mich eigentlich nicht erinnern, dass jemals ein Kunde sich gegen einen Provider zufriedenstellend oder überhaupt erwähnenswert durchgesetzt hätte. Die berufen sich auf ihre AGBs, schicken automatisierte Antwortbriefe oder Mails und dann ist erstmal für lange Zeit Ruhe im Karton. Da erreicht man meist mehr mit massivem Druck über die Öffentlichkeit, also die Medien z.B. "ct's Vorsicht Kunde". Was nützt es dem TO wenn er weiss wer für ihn zuständig ist, wenn der ihn ignoriert? Der Kommentar von hmarkus ist also für die Praxis sehr wohl relevant. Denn der Provider Vodafone kann ohne den Netzbetreiber Telekom in der Regel nix erreichen, wenn es sich um ein Problem mit dem Netz (wie im Falle des TOs) handelt, daher ist es für die Praxis sehr wohl wichtig für den TO ob die beiden Firmen gut zusammenarbeiten. Bei der Telekom wird nämlich jeder Vorgang eines anderen Providers über eine spezielle Reseller-Software abgewickelt, wenn dabei was aus dem Ruder läuft, dann meist gewaltig.

Darum: Nur weil man in der Theorie, also von Gesetzes wegen, recht hat, muss man sich deshalb noch nicht durchsetzen und darum habe ich oben auch das Wort Praxis geschrieben.

mrtux
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 05.04.2012 um 13:17:57 Uhr
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moin,

Zitat von @brammer:
@Armin

Beitrag okay, aber die Werbung muss wirklich nicht sein!
Häh - wie jetzt?

Diskussionsrichtlinien - die Regeln zu unseren Inhalten

@Armin
Du verhälst Dich nicht Regelkonform entferne sofort die Werbung!

Gruß Phil
106009
106009 05.04.2012 um 13:22:59 Uhr
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Hi,

Deine Aussage ist doch rein theoretischer Natur!

Wenn du meinst. face-smile

Ich bin jetzt über 20 Jahre in der IT tätig und ich kann mich eigentlich nicht erinnern,
Siehste, ich bin seit über 35 Jahren in der IT tätig und kann mich sehr wohl erinnern. Vor allen Dingen verwende ich meinen gesunden Menschenverstand und deshalb verzichte ich auf weitere Antworten, weil es sinnlos ist. face-smile

ollidolli
brammer
brammer 05.04.2012 um 19:10:14 Uhr
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Hallo,

@pieh-edjdsch

Häh - wie jetzt?

inhaltlich ist der Beitrag von Armin okay nur die Werbung muss ja nicht sein

brammer
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 05.04.2012 um 19:37:59 Uhr
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Hi brammer,

Ja genau das sehe ich ja auch ein, ABER:
muss ja nicht sein ist aber nicht dass gleiche wie ist verboten
[OT]
Ich meine, wenn es hier Regeln gibt, wobei wegen einer fehlenden Begrüßung ein "Fass" aufgemacht wird, ist es doch wohl selbstverständlich sich an die Restlichen Regeln genauso zu halten.
Wozu gibt es Maßnahmen, wenn nichts passiert?
Zumal der gute Armin auf Deinen "netten" Hinweis hin - einen halben Tag später immer noch nicht reagiert hat.
Vielleicht kennt sich Armin noch nicht so gut aus mit den Regeln - am zweiten Tag schon!
[/OT]

sorry sp4wn, fürs zumüllen?

Gruß Phil
mrtux
mrtux 05.04.2012 um 19:41:48 Uhr
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Hi !

Wenn er denn unbedingt die Werbetrommel für seine Firma rühren (will oder muss), kann er sie ja im Profil erwähnen....

Als Anmerkung zu Armins Kommentar:
Bei einem Ausfallschutz über ein Mobilfunknetz ist vorher unbedingt zu prüfen, ob das sogenannte UMTS seinen Namen überhaupt verdient. Hier bei uns in der ländlichen Region gibt es Bereiche wo das, vom Provider angebotene, UMTS im realen Leben nur GSM ist und mit einer Bandbreite "glänzt", die auf der Ebene eines analogen Modem angesiedelt ist. Die Verfügbarkeitsdiagramme der Mobilfunkprovider sind oftmals so grob aufgelöst, dass sie keine wirkliche Hilfe darstellen, um herauszufinden ob ein Standort mit UMTS (oder LTE) versorgt ist oder nicht.

Wir haben hier Firmen, an deren Standort gibt es LTE und UMTS aber nur ein paar wenige Km weiter eben nur GSM. Man sollte das also vorher genau abklären (ausprobieren), ob man dann sowas als Notanker für seine Firma einsetzen will oder kann. Auf die Aussage an der Hotline der Anbieter ist da nämlich nach meiner Erfahrung kein Verlass.

mrtux
Biber
Biber 05.04.2012 um 19:53:21 Uhr
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[OT]
Moin alle,

ich habe die mitkopierte Firmensignatur aka den Stein des Anstosses entfernt.

Also kein Grund mehr zur Aufregung.

Grüße
Biber
[/OT]
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 05.04.2012 um 19:55:16 Uhr
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Hi mrtux,

die UMTS Anbindung ist hier bei uns "auf dem Lande" genauso schlecht.
Die Sachen UMTS- und DSL-Anbindung müssten sich eher mehr ergänzen als als miteinander an der falschen Stelle zu Konkurrieren.
Grade hier hätte ein neuer Mast einen Sinn. Dessen sind sich die Provider aber nicht bewusst.

PS. dafür gibst DSL 0380

Gruß Phil
brammer
brammer 05.04.2012 um 22:47:38 Uhr
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Hallo ,

geb dir ja recht...

Aber:

muss ja nicht sein : Höflicher Hinweis

ist verboten : Der Ganze Zaun wird zum Winken genutzt, nicht nur der sprichwörtliche Zaunpfahl.

Aber ist ja weggenagt worden, einen Dank an das Nagetier...

brammer
arminfischer.de
arminfischer.de 06.04.2012 um 18:14:33 Uhr
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Bin hier etwas angepisst!

Ich habe gedacht, daß es wichtig wäre, hier Leuten effektiv weiterzuhelfen.
Wenn Ihr Euch alle hier nur über meine Signatur herziehen müßt, dann könnt Ihr mich gern haben!

Dann beschränke ich mich auf meinen eigenen Blog, um Informationen zu posten und jemand weiterzuhelfen.

Immerhin verdien ich normalerweise mein Geld mit so was. Hier geb ichs kostenlos preis.

Wenn da keine Firmen und Produkte genannt werden sollten, dann ist die Frage was mit Artikeln geschehen sollte, die z.B. folgende Wörter enthalten.

Z.B. " Habe meinen Rechner bei XY gekauft."
Wird schwer das zu umschreiben.

Oder:
"Windows XP" .
"Microsoft"

Da werden Milliarden verdient!

Oder "Vodafone" oder "EasyBox"


MfG

Armin Fischer
106009
106009 06.04.2012 um 18:59:24 Uhr
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Zitat von @arminfischer.de:
Bin hier etwas angepisst!

Geh duschen!

Wenn Ihr Euch alle hier nur über meine Signatur herziehen müßt, dann könnt Ihr mich gern haben!

Wir mögen aber keine Leute hier, die sich nur mit Webseite, Adresse und Telefonnummer in ihren Kommentaren bekannt machen wollen, dafür gibt es das Profil.
Hier gelten Regeln, die du akzeptiert hast. Wenn du dich nicht daran halten willst, dann troll dich.
Wer die Nase so hoch trägt, wie du, sollte beim Laufen aufpassen, dass er die Stolpersteine nicht überieht und auf besagte fällt!

Wenn da keine Firmen und Produkte genannt werden sollten, dann ist die Frage was mit Artikeln geschehen sollte, die z.B. folgende
Wörter enthalten...
...

Allen ist das Denken erlaubt, Vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)

Gute Reise!
Biber
Biber 06.04.2012 um 19:59:42 Uhr
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Moin ArminFischer,

Zitat von @arminfischer.de:
Bin hier etwas angepisst!
Kurz vor Ende der Fastenzeit sind wir alle etwas gereizt.... anderthalb Tage noch. Halt durch. Oder wenigstens Ruhe.

Immerhin verdien ich normalerweise mein Geld mit so was. Hier geb ichs kostenlos preis.
Na, da bist du ja ein richtiger Exot hier - wir anderen hier arbeiten als Kühlkettenunterbrecher und nehmen 20 Euro für jeden Kommentar.

In unseren Forumsregeln steht unter "4. Werbung" u.a.
Kommerzielle Werbung in Beiträgen und Kommentaren ist verboten, dies gilt auch für evtl. Kopf- und Fußzeilen.
Werbung durch Eintragung einer Homepage und eines entsprechenden Kommentars im Userprofil ist gestattet.

Was daran ist denn unzumutbar oder unmissverständlich.

Nichtsdestotrotz @all:
Wie brammer schon gesagt hat: Ein Wink mit dem Zaunpfahl sollte reichen, Wedeln mit gänzen Sägewerken ist überflüssig.
Nehmt euch an Beispiel an der F.D.P.... Weniger ist mehr.

Grüße und achtet die vorösterliche Ruhe
Biber
mrtux
mrtux 07.04.2012 um 00:28:43 Uhr
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Hi !

Zitat von @106009:
Siehste, ich bin seit über 35 Jahren in der IT tätig und kann mich sehr wohl erinnern. Vor allen Dingen verwende ich
meinen gesunden Menschenverstand und deshalb verzichte ich auf weitere Antworten, weil es sinnlos ist. face-smile

Heee, was soll denn das, das hast Du doch nicht nötig oder?

Du musst doch meinen Gegenkommentar nicht gleich als persönlichen Angriff werten! Ein Forum ist dazu da, dass man Sachverhalte diskutiert. Du hast deine Erfahrungen und ich meine! Es gibt also keinen Grund gleich persönlich zu werden und so "schwere" Geschütze wie den Menschenverstand aufzufahren. face-wink

Es ist Ostern, also lass uns mal tief durchatmen und dann ist auch alles wieder gut.... face-smile

mrtux
106009
106009 07.04.2012 um 00:34:45 Uhr
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Hi,
Du musst doch meinen Gegenkommentar nicht gleich als persönlichen Angriff werten!

Habe ich doch überhaupt nicht, du fühlst dich offenbar auf den Schlips getreten, obwohl das gar nicht so gemeint war.

Es bringst doch nichts, sich über ungelegte Eier auszulassen. Ich habe nirgendwo behauptet, dass hier überhaupt Schadenersatz geleistet werden muss. Du musst einfach mal zwischen den Zeilen lesen mir mir keine Diskussion aufdrücken. Das bringt nämlich wirklich nichts. Also lass gut sein und hab schöne "Eiertage" face-wink

Gruß
StefanKittel
StefanKittel 08.04.2012 um 05:14:08 Uhr
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Hallo,

zurück zum Thema.
Ich hatte vor kurzen einmal geschaut wie es zum Thema SLA und Schadensersatz im Bereich Webhosting aussieht.

Zitat eines hochwertigen Providers: "Der Provider haftet bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichte in der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt auf eine Höchstsumme von 2 Monatsbeiträgen."
Also kein Billig- oder auch nur Günstig-Anbieter.

Also solange da nichts direkt vereinbart ist gekommt Ihr gar nichts von relevanz.

Stefan
schattenhacker
schattenhacker 08.04.2012 um 12:40:56 Uhr
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Zitat von @64748:
Hallo,

meine Erfahrung ist, Vodafone und Telekom reden überhaupt nicht miteinander. Da rennt man sich als Kunde tot.

Markus

Hallo,

das ist es. Wir hatten hier eine Störung und arcor sollte im Verteilerzentrum nur eine Steckverbindung überprüfen.
Ich habe gesagt, ich mache das notfalls selbst.
Aber man deutete an, dass man dort auch nicht kollegial ist sondern sich überall anfeindet. Mag nicht immer so sein, ist aber wohl die Regel.

Desweiteren habe ich den Eindruck, dass sich auch Mitarbeiter der hotline nicht mit richtigem Namen melden, da hat man dann irgendwann die gleiche Pfeife am Ohr aber mit anderen Namen.
Ich habe allerdings bei so einer Störung einmal dem Kunden 2500 EUR in Rechnung gestellt für meine div. Versuche, alles zum Laufen zu bringen. ( 2 Wochen, 5 Stunden, echt, ungelogen, in der Warteschleife- da biste aber fertig mit der Welt )
Die Telekom wollte das nicht zahlen, vor Gericht haben wir 1000 EUR als Vergleich ausgehandelt. 2 Jahre, Nerven,Gerichtstermine. Im Nachhinein betrachtet war das ein gutes Geschäft für mich, weil viele Kollegen nie etwas bekommen haben.
Die Telekom hat so besondere Tarife mit 4 Stunden Reaktionszeit, recht teuer, aber da bewegen die sich auch. Schadenersatz für Ausfälle wird schwierig, da man ja z.B. Email Probleme noch durch Telefon, handy, Besuch im Internetcafe usw. kompensieren kann / könnte.
Ich sehe da also schwarz.

gruß Jo
itelis
itelis 10.04.2012 um 10:01:59 Uhr
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Hallo in die Runde,

ich möchte nur kurz auf den Wichtigkeitsaspekt eingehen, daher ist mein Betrag auch nicht rechtlicher Natur.

Wenn es für meine Firma extrem wichtig ist, jederzeit eine Onlineverbindung zu haben, warum habe ich dann nur eine Internetleitung?
Für eine möglichst hohe Verfügbarkeit sollte man selbstverständlich Redundanzen schafenn. Was bedeutet:

1. Zwei Internetanschlüsse - wenn möglich über unterschiedliche Provider
2. Firewallsystem mit Hochverfügbarkeitscluster
3. Entsprechende SLAs für den Störungsfall

Der einfache DSL-Anschluss kann keine Sicherheit für die Verfügbarkeit darstellen. Was kann ich denn für 39 € im Monat verlangen?

Gruß

Marc
Flobert
Flobert 10.04.2012 um 10:50:08 Uhr
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Kann jetzt zwar aktiv nichts zu der eigentlichen Thread-Frage beisteuern weil ich nicht weiß wie das in Deutschland geregelt ist, aber in Österreich hat man (glaub ich) eigentlich keine Chance da irgendwelche Forderungen geltend zu machen...
Bei meiner Freundin in der Firma hat eine Erdbaufirma das Telefonkabel abgerissen - alles Tot. Internet, Fax, Telefon, keine Verbindung nach mehr nach außen.

Schadensersatzansprüche liegen bei der Telekom - meines Wissens nach kriegens aber ohne Anwalt / Gericht nichts... Da kostet das Streiten mehr als es dann bringt.


Was ich aber eigentlich sagen will (da hier irgendwo schon was mit Hausverstand gestanden hat):
Wenn Internet und Mail schon so unersetzbar wichtig sind dann muss man Backup-Lösungen parat haben. Heutzutage die beste und wohl einfachste Lösung: Data-Stick eines Handy-Netz-Betreibers. So hab ich das zumindest bei uns gelöst.

Immerhin wird vermutlich auch keiner mehr nen Server ohne redundantem Netzteil betreiben, oder?


Sorry für das OT aber vielleicht hilft es ja beim nächsten "falschem Anstecken"...
Apropo Kasten: Mir hat unser Techniker letztens erzählt er habe den Leitungskasten von SPINNWEBEN befreit und deshalb geht unser Internet jetzt schneller - ja klar.


edit:
Da war wohl einer schneller... face-smile
Man sollte die Beiträge nach dem schreiben gleich absenden - und nicht ne Stunde im Browser offen lassen face-smile
C.R.S.
C.R.S. 10.04.2012 um 12:21:10 Uhr
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Hallo,

Zitat von @Flobert:
Kann jetzt zwar aktiv nichts zu der eigentlichen Thread-Frage beisteuern weil ich nicht weiß wie das in Deutschland geregelt
ist, aber in Österreich hat man (glaub ich) eigentlich keine Chance da irgendwelche Forderungen geltend zu machen...
Bei meiner Freundin in der Firma hat eine Erdbaufirma das Telefonkabel abgerissen - alles Tot. Internet, Fax, Telefon, keine
Verbindung nach mehr nach außen.

Schadensersatzansprüche liegen bei der Telekom - meines Wissens nach kriegens aber ohne Anwalt / Gericht nichts... Da kostet
das Streiten mehr als es dann bringt.

Die Diskussion geht in die falsche Richtung, weil der Fragesteller sich auf ein Schreiben an Vodafone festgelegt hat. Ich habe das im obigen Kommentar auch falsch aufgefasst.
Bei steckerziehenden oder baggerfahrenden Dritten handelt es sich um deleliktische Schädiger, die grundsätzlich für die von ihnen verursachten Schäden aufkommen müssen. Die Vertragsbeziehung mit dem Provider, SLA, AGB etc. haben damit nichts zu tun, und dieser ist der falsche Ansprechpartner.
Das Prinzip wird hier gut erklärt: http://www.youtube.com/watch?v=U1s7sSEhwtU

Grüße
Richard
Flobert
Flobert 10.04.2012 um 12:28:57 Uhr
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Jepp. Drum hab ich ja dazugeschreiben "Sorry fürs OT" face-smile

@to: Halt uns auf dem laufenden wie du vorgehst und was dabei rausgekommen ist. Würde mich interessieren (wenns auch Deutschland ist)... face-smile
Digi-Quick
Digi-Quick 10.04.2012 um 13:08:31 Uhr
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Zitat von @schattenhacker:
Schadenersatz für Ausfälle wird schwierig, da man ja z.B. Email Probleme noch durch Telefon, handy, Besuch im Internetcafe usw. kompensieren
kann / könnte. Ich sehe da also schwarz.

gruß Jo

und wie machst du das wenn dein Mailserver und MX dadurch nicht mehr ereichbar ist? da nützt dir dann auch kein Internetcafe mehr was
bernie1
bernie1 10.04.2012 um 17:11:17 Uhr
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SO, UND JETZT MAL WIRKLICH ZUM THEMA.

Man kann über Technik, über AGB usw. trefflich "palavern".
Fakt ist, dass sich kein Provider über das Recht stellen kann, es ist zunächst einmal zweitrangig, was in den AGB oder sonstigen Verträgen steht. Widerspricht das Beispiel dem geltenden Recht in irgendeiner Form, oder benachteiligt den Kunden unangemessen, oder widerspricht "Treu und Glauben" usw. ... dann können die AGB an den betreffenden Stellen u.U. nichtig, also unwirksam sein.

Interessant ist vielmehr, was die deutsche Rechtsprechung zum Schadensersatz sagt. In Deutschland gibt es nämlich, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern KEINEN pauschalierten Schadensersatz. D.h., jeder einzelne Schaden muss NACHGEWIESEN werden. Man muss also nachweisen, dass NUR (kausal) wegen dieses technischen Defekts DIESES oder jenes Geschäft geplatzt ist. Daran wird die Sache i.d.R. scheitern. Könnte man nachweisen, dass ein Schaden KAUSAL wegen dieses technischen Mangels eingetreten ist, dann kann man sich über die AGB hermachen und prüfen, ob es Tatbestände gibt, die den Schadensersatz ausschließen und weiterhin, ob diese Ausschlussgründe wirksam vereinbart sind. -- Ohne Kenntnis der genauen Lage ist zu vermuten, dass die erste Hürde -> Schaden -> Kausalität, schon zu hoch ist.

Ebenfalls
"Gruß"
Jens1
Jens1 10.04.2012 um 21:45:17 Uhr
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Also wenn ich lese, dass Du Dich für einen professionellen Admin hälst und in dem Wissen, dass das Unternehmen für das Du arbeitest auf eine funktionierende Internet-Infrastruktur angewiesen ist, nicht für Redundanz und Failover gesorgt hast, dann würde ich mich an Deiner Stelle mal geschlossen halten und hoffen, dass die Geschäftsleitung auch weiterhin so dämlich ist und irgendwelche Nonprofessionals mit der Betreuung der geschäftskritischen Prozesse betreut....

Eine gepfefferte Abmahnung ist aus meiner Sicht mindeste bei so einem Versagen.....

*scnr*

Jens
rainer1102
rainer1102 10.04.2012 um 23:45:08 Uhr
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Schadensersatz muss nachgewiesen werden durch Nachweis eines entgangenen Gewinnes oder eines eingetretenen Verlustes. Mehraufwand kann geltend gemacht werden z.B. höhere Mobilfunkrechnungen als vorher oder Aufwand für kurzfristige Ausweichlösungen.
...das ist aber eher eine Aufgabe für die "Buchhalter".

Wenn Kommunikation aber überlebenswichtig ist, so führt kein Weg an mehreren Anschlüssen bei verschiedenen Providern ggf. auch mit Nutzung unterschiedlicher Technologien vorbei.
...das ist wohl eher eine Aufgabe für den Admin.
36539
36539 11.04.2012 um 09:26:08 Uhr
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Schadenersatz für Geschäftsverluste gibt es auschließlich wenn Du auch einen Geschäftskunden-Anschluss geordert hast.
Mit Privatkundenvertrag als Geschäftskunde hättest Du gar keinen Anspruch, also muss das wie hier schon erwähnt wurde erstmal Deinerseits geklärt werden.
Ansprechpartner ist IMMER Dein unmittelbarer Carrier-/Vertragspartner.
StefanKittel
StefanKittel 11.04.2012 um 10:48:48 Uhr
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Hallo mal zu dem Thema "Schadenersatz" von einem Laien,

grundsätzlich ist das natürlich richtig, aber es muss Verhältnissmäßig sein.
Wenn ich pro Tag ohne Internet 10 TEUR verliere, dann ist es unverhältnissmäßig nur einen Anschluss zu haben. Eventuell sogar fahrlässig vom Kunden.
Deshalb gibts in der Regel auch nur eine Monatsrate, weil das auch die Kosten für die 2. Leitung gewesen wären.

Also: Dem Kunden einen besseren Router und FallBack einrichten

Stefan
C.R.S.
C.R.S. 11.04.2012 um 16:14:58 Uhr
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Zitat von @36539:
Mit Privatkundenvertrag als Geschäftskunde hättest Du gar keinen Anspruch, also muss das wie hier schon erwähnt
wurde erstmal Deinerseits geklärt werden.
Ansprechpartner ist IMMER Dein unmittelbarer Carrier-/Vertragspartner.

Nein, Ansprechpartner ist der Schädiger. Das ist der Provider, wenn er die Leistung aufgrund einer Störung in seinem Verantwortungsbereich nicht erbracht hat.
Hier hat ein Dritter von der Telekom den Stecker gezogen. Anspruchsgegner für Schadenserszatz ist die Telekom bzw. das Erdbauunternehmen im anderen Fall.
36539
36539 11.04.2012 um 20:52:54 Uhr
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Eben, Schädiger ist der Carrier-/Vertragspartner , d. h. der Provider. Dabei ist es völlig egal das die letzte Meile in Deutschland generell nur von der DTAG (oder von DTAG beauftragter SUB) bearbeitet werden darf.
Und nochmal...
... PrivatkundenVertrag als Selbstständiger/Geschäft = keinerlei Ansprüche aus Geschäftsverlusten möglich. Bei keinem Carrier = Provider in Deutschland.
Darum gibt es extra Geschäftskunden-Anschlüsse. Die sind natürlich teurer, weil auch andere Vetragsbedingungen (Schnellere Enstörzeiten / generell kostenlose Entstörnummer / andere Entschädigungsbedingungen usw.).
Das sind viele Geschäftpartner nicht bereit zu zahlen, dann müssen sie aber auch mit der zuvor genannten Tatsachen leben. Erlebe ich täglich an der Hotline.
Digi-Quick
Digi-Quick 12.04.2012 um 00:10:39 Uhr
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Moin,
Dann gibt es da noch die Mitwirkungspflicht um den Schaden so klein wie möglich zu halten.....
Ich denke mehr wie 1/2 Monat Grundgebühr aus Kulanz wirst du da nicht rausbekommen.
Die Rechtsabteilung von Vodafone oder der telekom, wird jeglich Argumentation genüsslich in der Luft zerreissen - insbesonder in Hinblick auf fehlende Redundanz, die Schlussendlich in jedem Fall für Geschaftskritische Prozesse gefordert ist - insbesondere auch im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht zur Schadensbegrenzung.

Die Geschäftskritischen Daten hast du ja auch nicht ohne Datensicherung auf einer einzelnen Festplatte - zumindestens gehe ich mal davon aus....
obwohl ein früherer Arbeitgeber von mir hatte auch mal Backup und Verfübarkeit gleichgesetzt.... und auf Raid verzichte - ganz nach dem Motto ich stelle mir einen Admin ein und schon habe ich Hochverfügbarkeit *glglgl*