sachellen
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Sendungsinhalt (Business) bei Annahme prüfen?

Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben bei einem HW Lieferanten als Firmenkunde bestellt. Sagen wir mal im etwas höheren Bereich.
Geliefert wurde per UPS.

Waren 5 neutral verpackte Kartons. Also wollte ich diese öffnen, bevor ich unterschreibe, dass die Ware abgenommen wurde.

Wie läuft das bei euch? Denn mir hat der UPS Mann gesagt, aufmachen ist verboten, entweder unterschreiben oder Pech.
Ich habe ihn einen Zettel unterschreiben lassen, dass ich die Paket laut seiner Aussage nicht zur Kontrolle öffnen durfte.

Erfahrungen eurerseits wären super.
Ich kenne das so: Im Businessbereich heißt es: Ware bei Annahme kontrollieren, sonst hat man bei späteren Reklamationen Probleme.

Danke euch.

Liebe Grüße
Sachellen

Content-ID: 306425

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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 09:12 Uhr

Kraemer
Kraemer 07.06.2016 um 15:57:14 Uhr
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Moin,

du lässt dir da keine Frischware liefern, bei der eine Kontrolle angebracht wäre. Hier liefert dir jemand Anzahl X an Paketen und will von dir nur bestätigt haben, das du diese Anzahl auch erhalten hast. Und solange du den Empfang nicht bestätigt hast, sind das nicht deine Pakete. Offensichtliche Schäden an der Verpackung lässt man sich vom Fahrer bestätigen. Sollte trotzdem was defekt sein (also ohne sichtbarem Schaden an den Kartons) hast du trotzdem Anspruch auf Schadenersatz.

Gruß Krämer
chiefteddy
chiefteddy 07.06.2016 um 16:01:47 Uhr
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Hallo,

bei uns wird die angelieferte Ware auf Vollzähligkeit (auf den Begleitpapieren steht zB. "Diese Lieferung besteht aus 5 Paketen") und auf sichtbare äußere Beschädigungen überprüft und gegebenenfalls dokumentiert/reklamiert.

Eine inhaltliche Kontrolle auf Unversehrtheit und Vollzähligkeit erfolgt erst durch den eigentlichen (internen) Besteller, da nur er in der Lage ist, dies zu prüfen. Wenn es hier dann zu Unstimmigkeiten kommt, nimmt der Einkauf mit dem Lieferanten Kontakt auf und klärt das.

Und außerdem, wie lange soll denn der "Postmann" auf die "Wareneingangskontrolle" warten. Der muß seine Tour abarbeiten.

Rein rechtlich ist das Transportunternehmen ja auch nur für den vollzähligen und unbeschädigten Transport zuständig und nur das wird bei der Warenannahme bestätigt. Inhaltliche Richtigkeit bzw Vollständigkeit ist nicht Sache des Transportunternehmens.

Jürgen
Sachellen
Sachellen 07.06.2016 um 16:06:28 Uhr
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Ja das dachte ich mir auch. Die innere Kontrolle würde länger dauern und er müsste leider warten. Aber bei einer höheren Summe dachte ich mir, gehste vl. mal auf Nummer sicher.

Aber dann weiß ich bescheid. Nur die Anzahl der Kartons und auf Unversehrtheit von außen Prüfen.
Kraemer
Kraemer 07.06.2016 aktualisiert um 16:09:31 Uhr
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Das hat mit der Gesetzgebung nur sehr wenig zu tun. Hier geht es um Erfüllungspflichten - überwiegend durch Verträge geregelt. Und wenn ihr beliefert werdet, habt ihr keinen Vertrag mir Beispielsweise UPS - sondern mit dem Händler, der euch was schickt. Mit dem müsst ihr regeln, was wann wie zu machen ist, wenn etwas fehlt, defekt ist usw. Was die mit dem Versandunternehmen vertraglich vereinbaren, kannst du nicht wissen und muss dich auch nicht interessieren.

Edit: Ich hasse das, wenn Leute ihre Posts durch editieren komplett löschen
chiefteddy
chiefteddy 07.06.2016 um 16:12:40 Uhr
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Hallo,

wie stellst Du Dir denn das praktisch vor? Du stellst für einen Auftrag ein Gerät aus dutzenden Komponenten mit eigener Bestellnummer zusammen und übergibst dies Liste nach Auftragserteilung durch den Kunden ein den Einkauf. Nun kommt die Lieferung und die Warenannahme ruft Dich an, Du sollst mal kommen und sofort die Lieferung überprüfen. Der "Postmann" wartet! Du bist aber gerade in einem Projektgespräch mit einem Kunden. Und der "Postmann" wartet. Du bist nun da und prüfst jedes Teil laut Bestellnummer. Und der "Postmann" wartet. Und jetzt mußt Du noch alles zusammensetzen um es zu testen. Und der "Postmann" wartet. ........

Ich kann hier sicher abbrechen.

Und der rechtliche Aspekt wurde ja schon erläutert.

Jürgen
Sachellen
Sachellen 07.06.2016 um 16:14:21 Uhr
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Du hast ja Recht. Für mich war halt die Sendung sehr wichtig und ich wollte nur kurz gucken, ob alles heile ist.
Ich wollte nur mal kurz von euch noch wissen, wie man das so regelt face-smile

Es ist natürlich für den Lieferanten doof, wenn er bei jedem Kunden warten muss. Ist verständlich.
chiefteddy
chiefteddy 07.06.2016 um 16:19:05 Uhr
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Hallo,

nicht der "Lieferant" wartet, sondern das Transportunternehmen in persona des "Postmanns". Das ist eben der feine aber entscheidene Unterschied!

Jürgen
Sachellen
Sachellen 07.06.2016 um 16:28:28 Uhr
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Entschuldige, aber chiefteddy hatte was dazu gepostet und dann passte das nicht mehr. Aber ich habe deine Antwort trotzdem passend dazu verstanden.

Danke euch beiden! face-smile
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 07.06.2016, aktualisiert am 08.06.2016 um 08:52:48 Uhr
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Moin

Kein Paketdienstleister wird Dir erlauben, die Pakete zur Kontrolle zu öffnen - es sei denn - Du bist Zollbeamter. .-) Das ist auch nicht üblich. Nur wenn die Pakete beschädigt sind sollte das vermerkt werden und ggf. auch geöffnet, um Beschädigung des Inhalts zu kontrollieren. Oder man läßt das beschädigte Paket zurückgehen.

Wenn Du Backsteine statt dem 50.000€-Computer bekommen hast, ist das ein Problem, daß Du mit dem Lieferanten klären mußt und nicht mit dem Zusteller.

Nachtrag:

Das problem, daß Leute backsteine statt der bestellten Ware bekommen, gibt es immer wieder. Deshalb sollte man bei Online-Bestellungen imemr darauf achten, daß man mit einem vertrauenswürdigen Partner zusammenarbeitet oder Zahlungsmethoden wählt, bei denen das geld erst fließt, wenn ie Ware geprüft wurde. Nachnahme ist übrgens nicht viel anders wie Vorkasse, weil man da das geld übergibt, bevor man die Ware gesehen hat. Der einzige Vorteil von Nachname ist, daß man das Geld erst hergibt, wenn die Pakete mit den Backsteinen da sind.

lks