stimmt das?
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2001 wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. In der Computerbranche werden Hersteller als OEM bezeichnet, die aus einge-kauften Komponenten eigene Produkte oder Systeme fertigen. Daher dürfen sie diese Lizenz auf jedem x-beliebigem Rechner einsetzen.
Ich habe Ärger mit einem PC mit Vista, der Mitarbeiter kapiert es nicht. Darf ich auf dem Rechner das alte System XP von Medion aufspielen? ohne irgendwelche Lizenzen zu Missbrauchen??
LaloOo
Ich habe Ärger mit einem PC mit Vista, der Mitarbeiter kapiert es nicht. Darf ich auf dem Rechner das alte System XP von Medion aufspielen? ohne irgendwelche Lizenzen zu Missbrauchen??
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9 Kommentare
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kurz und knapp
NEIN darfst du nicht.
Die Lizenz ist an den Medion Rechner gebunden!
Das ist ja auch richtig! Das gibt dir aber nicht das recht, eine bereits einem Gerät zugewiesene Lizenz auf einer anderen Maschine zu nutzen!
Grüße Jörg
NEIN darfst du nicht.
Die Lizenz ist an den Medion Rechner gebunden!
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2001 wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. In der Computerbranche werden Hersteller als OEM bezeichnet, die aus einge-kauften Komponenten eigene Produkte oder Systeme fertigen. Daher dürfen sie diese Lizenz auf jedem x-beliebigem Rechner einsetzen.
Das ist ja auch richtig! Das gibt dir aber nicht das recht, eine bereits einem Gerät zugewiesene Lizenz auf einer anderen Maschine zu nutzen!
Grüße Jörg
Nein, darf er nicht!
Wenn du jemals eine EULA gelesen hättest würde dir eine Klausel bezüglich des ProduktKey auffallen. Die so ungefähr lautet: " ist nur gültig mit dem an dem Gehäuse angebrachten ProduktKey ... "
Wenn er also das Typenschild aus dem alten Gehäuse rausflext und an das neue anbringt (oder das alte nutzt) dann (und nur dann!) dürfte er diese Lizenz weiter nutzen. (eventuell wurde dies in den letzten zwei Jahren auch wieder verschärft um diese Lücke zu schließen)
Ansonsten ein klares NEIN
Grüße Jörg
Wenn du jemals eine EULA gelesen hättest würde dir eine Klausel bezüglich des ProduktKey auffallen. Die so ungefähr lautet: " ist nur gültig mit dem an dem Gehäuse angebrachten ProduktKey ... "
Wenn er also das Typenschild aus dem alten Gehäuse rausflext und an das neue anbringt (oder das alte nutzt) dann (und nur dann!) dürfte er diese Lizenz weiter nutzen. (eventuell wurde dies in den letzten zwei Jahren auch wieder verschärft um diese Lücke zu schließen)
Ansonsten ein klares NEIN
Grüße Jörg
MS kann in die EULA-schreiben was se wollen trotzdem haben se nicht das recht in deutschland dir vorzuschreiben auf welchem rechner du deine win-lizenz installierst.
oder bist du vileicht auch der meinung wenn unsere putzfrau den rechner richtig sauber macht und
den key runterschrubbt das es sich dann um nen illegales win handelt?
oder bist du vileicht auch der meinung wenn unsere putzfrau den rechner richtig sauber macht und
den key runterschrubbt das es sich dann um nen illegales win handelt?
Hallo,
@coxsrcrub
Deine Ausführung beinhaltet aber das die "EULA" Bestandteil des Vertrages sind und darüber gibt es sehr unterschiedliche Ansichten.
Nach geltendem recht ist die EULA aber kein Vertragsbestandteil da der Kunde diese nicht vorher lesen kann und dementsprechend auch nicht ablehnen oder annehmen kann.
Desweiteren reicht es vollkommen das LaLo im Besitz der Der Original CD ist und den Registrationsaufkleber zur Verfügung hat, (Lässt sich gut mit dem Föhn ablösen) eine Bündelung von Hardware und Software in der Form ist bereist von diversen Gerichten abgeschmettert worden.
brammer
@coxsrcrub
Deine Ausführung beinhaltet aber das die "EULA" Bestandteil des Vertrages sind und darüber gibt es sehr unterschiedliche Ansichten.
Nach geltendem recht ist die EULA aber kein Vertragsbestandteil da der Kunde diese nicht vorher lesen kann und dementsprechend auch nicht ablehnen oder annehmen kann.
Desweiteren reicht es vollkommen das LaLo im Besitz der Der Original CD ist und den Registrationsaufkleber zur Verfügung hat, (Lässt sich gut mit dem Föhn ablösen) eine Bündelung von Hardware und Software in der Form ist bereist von diversen Gerichten abgeschmettert worden.
brammer
ok...
MS hat die EULA mittlerer weile angepasst ... Aktueller Stand seit November 2006 :
Software Other than Windows Anytime Upgrade. You may uninstall the software and install it on another device for your use. You may not do so to share this license between devices.
Dem entsprechen darf er nun tatsächlich die Lizenz übertragen
Über die strittige Gültigkeit der EULA in Deutschland ist ja noch lange nicht das letzte Wort gesprochen. Daher will ich hier keine riesen Diskussion vom Brett reißen. Nach den letzten Urteil sind die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellte EULA's tatsächlich ungültig. Aber diese werden ständig angepasst und wie ein neues Urteil aussehen wird ist noch fraglich.
Grüße Jörg
MS hat die EULA mittlerer weile angepasst ... Aktueller Stand seit November 2006 :
Software Other than Windows Anytime Upgrade. You may uninstall the software and install it on another device for your use. You may not do so to share this license between devices.
Dem entsprechen darf er nun tatsächlich die Lizenz übertragen
Über die strittige Gültigkeit der EULA in Deutschland ist ja noch lange nicht das letzte Wort gesprochen. Daher will ich hier keine riesen Diskussion vom Brett reißen. Nach den letzten Urteil sind die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellte EULA's tatsächlich ungültig. Aber diese werden ständig angepasst und wie ein neues Urteil aussehen wird ist noch fraglich.
Grüße Jörg