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23.08.2006, aktualisiert am 26.08.2006
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Telefonriese gibt Nutzerdaten der IP bekannt ...
der glasklare Surfer ...
aus erster Quelle habe ich erfahren, das ein großer Telefonmonopolist die Anschrift des IP Nutzers bekannt gibt
Ich dachte es gibt Gesetzte die uns vor sowas schützen .... ?? Ja,oder liege ich da falsch?
Der Betreiber einer Webseite hat einen User der IP verklagt.
Die Staatsanwaltschaft hat beim Konzern angefragt und die Daten des Users bekommen.
wie seht ihr das ... ???
aus erster Quelle habe ich erfahren, das ein großer Telefonmonopolist die Anschrift des IP Nutzers bekannt gibt
Ich dachte es gibt Gesetzte die uns vor sowas schützen .... ?? Ja,oder liege ich da falsch?
Der Betreiber einer Webseite hat einen User der IP verklagt.
Die Staatsanwaltschaft hat beim Konzern angefragt und die Daten des Users bekommen.
wie seht ihr das ... ???
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17 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi
Also wenn die Staatsanwaltschaft da anfragt,
dann ist das eigentlich schon rechtens,
wenn sie die Anschrift etc bekommt.
Es gibt zwar Gesetze, die uns davor schützen,
aber wenn der Staat begründet nachfragt,
dann haben die auch die Nutzerdaten zu bekommen.
Wenn dort ein Herr X-Beliebig bei dem Provider nachfragt,
dann bekommt dieser Herr X-Beliebig auch nicht die Anschrift
oder sonstiges von dem Besitzer dieser IP.
Also wenn die Staatsanwaltschaft da anfragt,
dann ist das eigentlich schon rechtens,
wenn sie die Anschrift etc bekommt.
Es gibt zwar Gesetze, die uns davor schützen,
aber wenn der Staat begründet nachfragt,
dann haben die auch die Nutzerdaten zu bekommen.
Wenn dort ein Herr X-Beliebig bei dem Provider nachfragt,
dann bekommt dieser Herr X-Beliebig auch nicht die Anschrift
oder sonstiges von dem Besitzer dieser IP.
bitte mal das hirn einschalten
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
-> provider dürfen keine ip's mitloggen die abrechnungstechnisch nicht benötigt werden. punkt. ende.
das im rahmen der allgemeinen überwachungshysterie gesetze kommen zur vorratsspreicherung kommen werden, ist leider nicht mehr zu verhindern - aber noch nicht eingeführt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
-> provider dürfen keine ip's mitloggen die abrechnungstechnisch nicht benötigt werden. punkt. ende.
das im rahmen der allgemeinen überwachungshysterie gesetze kommen zur vorratsspreicherung kommen werden, ist leider nicht mehr zu verhindern - aber noch nicht eingeführt.
und falls es jemand noch nicht gemerkt hat: unter zu hilfe nahme der schlagworte "terrorismus" "kinderpornografie" und "kinderschänder" wird fleissig jede art von überwachungsmaßnahme durchgeboxt, siehe z.b. an der aktuellen diskussion der weiterverwertung der LKW-mautdaten. ist der datenschutz erstmal aufgeweicht, steht einer unbegrenzten weiterverwertung nichts mehr im wege.
natürlich sind all diese dinge nicht erfreulich, aber sie lassen sich durch totale überwachung nicht verhindern. datenschutz ist einer der wichtigsten grundpfeilder der demokratie, denkt einfach mal drüber nach.
natürlich sind all diese dinge nicht erfreulich, aber sie lassen sich durch totale überwachung nicht verhindern. datenschutz ist einer der wichtigsten grundpfeilder der demokratie, denkt einfach mal drüber nach.
Ich denke, der Artikel wäre interessanter gewesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72031
Vor allem, weil der nicht vom Januar ist und sich auf eine Klage von Anfang 2003 bezieht, sondern auf den EU-Beschluß zur Umsetzung der Vorratsdatenhaltung im April diesen Jahres.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72031
Vor allem, weil der nicht vom Januar ist und sich auf eine Klage von Anfang 2003 bezieht, sondern auf den EU-Beschluß zur Umsetzung der Vorratsdatenhaltung im April diesen Jahres.
^^ meine Rede.
Danke Johnny.
Lonesome Walker
Danke Johnny.
Lonesome Walker
Hallo, wenn die Staatsanwaltschaft irgendwo was wissen will, egal wie Geheim die Daten sind, kann ein Unternehmen undd/oder Privatperson gar nichts machen. Die Staatsanwaltschaft hat das Recht die Daten, zur Not auch unter Polizeieinsatz an sich zu bringen. Deshalb haben viele Musikpiraten auch immer einen großen Magneten neben dem Server stehen, falls mal unerwartet Besuch kommen sollte . Hoffe Ihr versteht das nicht falsch.
Ein Raub ist die Wegname einer Sache unter Androhung/Anwendung von Gewalt. Bei einer widerrechtlich angefertigten Kopie wird weder eine Sache weggenommen (das Original bleibt ja erhalten), noch wird dabei Gewalt angedroht oder angewandt (also ich habe zumindest noch von keinem derartigen Vorfall gehört ;) ).
Die Staatsanwaltschaft hat das Recht die Daten, zur Not auch unter Polizeieinsatz an sich zu bringen.
wie breits erwähnt, setzt die herrausgabe der daten voraus, das diese überhaupt vorhanden sind. würde der provider sich an die (datenschutz-) gesetze halten und die zur abrechnung irrelevanten daten (ip-verbindungsübersicht) erst gar nicht speichern, gibts auch nichts was an die Staatsanwaltschaft rausgegeben werden kann.
thema "raubkopie"
raub impliziert die anwendung von gewalt. "nicht lizensierte nutzung" oder "verwendung dezentraler sicherheitskopien" trifft es genauer.