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Untervergabe von IT-Mitarbeitern

Hallo
Ich arbeite derzeit an einem Studienprojekt, indem ich einem Vergleich von IT-Unternehmen in Deutschland und in Frankreich ausarbeite. Bisher konnte mir keine Institution weiter helfen, nicht einmal das Bitkom. Vielleicht sind hier im Forum die kompetenten Leute die es mit meiner schwierigen Frage aufnehmen können. Vielen Dank im Vorraus.

Heranführung ans Thema: Und zwar kann es in Frankreich in den IT-Unternehmen vorkommen, dass das Unternehmen nicht gleich einen neuen Kundeneinsatz für den IT-Mitarbeiter findet. Der IT-Mitarbeiter befindet sich dann in einer Zwischenphase, in der er sich so zusagen zwischen zwei Aufträgen befindet. Die französische IT-Unternehmen leihen dann ihren IT-Mitarbeiter an andere Unternehmen aus, zum Beispiel an Unternehmen, die gerade Personalengpässe haben....

Meine Fragen an Euch:


1) Kann es zum Beispiel vorkommen, dass ein deutsches IT-Unternehmen nicht gleich im Anschluss an einen Kundeneinsatz einen neuen Einsatz für den IT-Mitarbeiter findet, so dass sich der IT-Mitarbeiter auch in so einer 0-Phase wie in Frankreich befindet? Wenn dies in Deutschland auch der Fall ist, was machen die IT-Unternehmen dann?

2) Falls dies in deutschland nicht der fall ist, wie ist die Organisation der It-Unternehmen, dass solche 0-Phasen nicht enstehen?


3) Kann es in deutschen IT-Unternehmen auch vorkommen, dass ein IT-Unternehmen seinen festangestelleten IT-Mitarbeiter an eine anderes IT-Unternehmen ausleiht, um bei/für dessen Kunden zu arbeiten? Es kann ja sein, dass einem IT-Unternehmen der interne Mitarbeiter fehlt um ein Kundenprojekt zu realisieren und deswegen bei einem anderen Unternehmen nachfragt, ob er seinen IT-Mitarbieter für seinen Kunden ausleihen könnte? Wenn ja, wie nennt man diesen Vorgang?

Vielen lieben Dank

VARI1986

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Member: biotentakel
biotentakel Apr 05, 2011 at 11:12:53 (UTC)
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Hallo VARI1986,

Also ich kann dir, was die IT-Branche, angeht keine Infos anbieten.

Aber ich habe vor etwa einem Jahr in den Nachrichten diesbezüglich mal etwas über VW gehört.
So sollen da Ingenieure, da es kurzfristig zuwenig Kundenaufträge gab, an andere Firmen verliehen worden sein.
Somit mussten die Mitarbeiter nciht gekündigt werden und konnten bei besserer Auftragslage wieder zurück in ihre alten jobs.
In Wieweit die Ingenieure dem zustimmen mussten etc, kann ich dir nciht sagen.
Aber evtl hilft dir ja diese wage Erinnerung.

Grüüße
Member: Supaman
Supaman Apr 05, 2011 at 11:34:35 (UTC)
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zu 1) dem arbeitnehmer kann bzw ist es egal, ob der arbeitgeber aufträge hat oder nicht, er muss trotzdem bezahlt werden. keine aufträge = kein lohn ist nicht zulässig, weil es eine abwälzung des unternehmensrischen risikos auf den arbeitnehmer wäre. wenn das unternehmen gewinne macht, wird der arbeitnehmer nicht beteiligt, wenn das unternehmen verluste macht auch nicht. die auslastung des arbeitnehmers ist sache des arbeitgebers.

zu 2) möglichst gute gefüllte auftragsbücher bzw. zeitnahe auftragsbeschaffung

zu 3) der AG kann natürlich einen auftrag von einer anderen firma annehmen, und diesen dann von seinem mitarbeiter ausführen lassen - sofern nichts anderes vereinabart ist aber nur in im "zumutbarer" nähe des firmensitzes. in der regel ist neben tätigkeit, geahlt etc auch der arbeitsort vereinabart. ein beliebieges ausleihen bzw festlegen des arbeitsortes in weiter ferne ist nur in beiderseitigem einverständnis möglich.
Mitglied: 99047
99047 Apr 05, 2011 at 11:40:55 (UTC)
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O.K. Vielen lieben Dank, ich werde mal diesbezüglich nachforschen.
Grüsse
Mitglied: 99047
99047 Apr 05, 2011 at 11:43:31 (UTC)
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Vielen lieben Dank.

zu 3) nennt man das "Untervergabe von Aufträgen", oder bzw. "Unterbeauftragung"?

Danke Grüssle
Member: n.o.b.o.d.y
n.o.b.o.d.y Apr 05, 2011 at 12:56:00 (UTC)
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Hallo,

definiere uns mal bitte deine Vorstellung von "IT-Unternehmen". Ist das für dich ein IT-Dienstleister der für Kunden Projekte umsetzt, oder was?

zu 1) in DE kann das in der Regel nur bei Zeitarbeitsfirmen vorkommen. Wenn dann kein Folgejob da ist, bekommt der MA trotzdem sein Geld. Das ist das unternehmerische Risiko, wie oben schon geschrieben.

zu 2) das ist in DE nicht anders als auf dem Rest der Welt: Macht der Chef einen guten Job, hat er das Problem nicht

zu 3) Als ich hatte noch nie einen Arbeitsvertrag, wo nicht der Arbeitsort mit festgeschrieben war. Somit ist es für das Unternehmen nicht einfach möglich einen wo anders hinzuschicken. Außerdem habe ich einen Vertrag mit "meinem" Unternehmen. Das wird arbeitsrechtlich eine komplizierte Kiste und wird eigentlich nur mit Zustimmng des Arbeitnehmers gehen.

Alle Antworten in Abhängigkeit deiner Definition von "IT-Unternehmen"

zu 3) nennt man das "Untervergabe von Aufträgen", oder bzw. "Unterbeauftragung"?

Arbeitnehmer- oder Mitarbeiterüberlassung
Mitglied: 99047
99047 Apr 05, 2011 at 13:08:05 (UTC)
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Hallo

Mit IT-Unternehmen meine ich eben hauptsächlich IT-Berater und IT-Dienstleister.

Vielen lieben Dank

VARI
Member: n.o.b.o.d.y
n.o.b.o.d.y Apr 05, 2011 at 13:41:02 (UTC)
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Hallo,

aber dann macht doch die Frage keinen Sinn, den der Sinn von Beratern und Dienstleistern ist doch, dass sie in/für andere Unternehmen arbeiten. Ob nun vor Ort oder remote/telefonisch. Sie werden aber natürlich dann immer von ihrem Arbeitgeber direkt bezahlt.
Und ganz ehrlich, ich habe noch nie einen DLer oder Berater gesehen, der Langeweile geschweige denn nichts zu tun hatte. Da gehen die Chefs immer den Weg lieber einen weniger einstellen als nötig, die anderen schultern das schon.