dertowa
Goto Top

Videos auf eigener Homepage nein, aber Youtube OK?

Hallo zusammen,
ich schlage mich gerade ein wenig für den Verein herum.
Ausgangssituation:
  • öffentliche Aufführung (30 Minuten - keine Einlasskontrollen oder Karten zu kaufen) bei einer von der Stadt organisierten Veranstaltung
  • Wir haben unseren Auftritt mit einem semiprofessionellen Tonaufnahmegeräte mitgeschnitten
  • Ein Vereinsmitglied hat mit seinem Smartphone den Auftritt gefilmt

Nun haben wir die Tonspur des Videomaterials mit der des Aufnahmegerätes ersetzt und wollten das auf unsere Homepage packen. Wobei sich natürlich die Frage stellte, dürfen wir das? face-big-smile
Alle Vereinsmitglieder haben einer Veröffentlichung zugestimmt, Publikum ist nur von hinten zu sehen, soweit Datenschutztechnisch erstmal alles gut.

Dennoch mal kurz bei der Datenschutz und Rechtsabteilung des Verbands nachgehört und folgende Aussage erhalten, die mich ein wenig stutzig werden lässt:
  • Nein, das darf nicht auf der eigenen Homepage veröffentlicht werden, außer es wird bei der GEMA für ~100 EUR die Jahrespauschale gezahlt.
  • Es darf allerdings ein Link auf Youtube gesetzt werden und man darf es dort veröffentlichen, da dann Youtube die Gebühren abführen müsse.
  • Es geht darum, woher die Tonwiedergabe stammt, derjenige ist dann für die GEMA verantwortlich.

Ich darf es also nicht direkt die eigene Homepage setzen, die eine überschaubare Anzahl an Personen besucht, darf es aber öffentlich bei Youtube, zugänglich für Milliarden Leute einstellen?
Verquere Welt...

Unklar ist für mich nun ob ein eingebettetes Video OK ist, meine Vermutung ja, da der Ton von Youtube geladen würde, die Ansteuerung aber über die eigene Homepage stattfindet, vermutlich eine Grauzone. face-big-smile
Dann lade ich die Videos bei Youtube hoch und setze sie auf "privat" und dann ist alles fein...?

Grüße
ToWa

Content-ID: 31052216966

Url: https://administrator.de/contentid/31052216966

Ausgedruckt am: 21.11.2024 um 13:11 Uhr

Avoton
Avoton 22.11.2023 um 14:18:24 Uhr
Goto Top
Moin,

Wenn du einen Copyright Claim auf das Video bekommst, ist das schneller weg als gucken kannst bei YouTube. Oder YouTube schneidet den Ton von selbst raus, wenn es geschützte Werke darin erkennt.

Andere Idee:
Warum versendest du an interessierte nicht einen Link zu dem Video, statt diesen öffentlich zu Posten?

Gruß, Avoton
maretz
maretz 22.11.2023 um 14:18:34 Uhr
Goto Top
Das kann dir nur der Anwalt deines Vertrauens beantworten. Denn es kommt ja auch drauf an WAS da zu hören / sehen ist. Nehmen wir an du hast nur eine eigene Rede aufgezeichnet - dann brauchst du auch keine GEMA zahlen (wofür auch beim eigenen Wort). Wenn ihr aber natürlich da per CD die neuesten Charts oder sonstige Musik gespielt habt is es blöd. Ggf. hast du aber im Hintergrund auf der Leinwand auch den letzten Kinofilm abgespielt den du runtergeladen hast -> dann is Gema kein Problem aber ggf. andere Dinge...

Von daher würde ich da ggf. einfach nix veröffentlichen ODER das eben nur zB. nach nem Login für direkte Mitglieder zugänglich machen (wobei natürlich formal auch dann Gema usw. kommt - aber je nach Grösse ist es eine Frage wie genau man das nehmen will...)
erikro
erikro 22.11.2023 um 17:20:37 Uhr
Goto Top
Moin,

Zitat von @dertowa:
  • öffentliche Aufführung (30 Minuten - keine Einlasskontrollen oder Karten zu kaufen) bei einer von der Stadt organisierten Veranstaltung
  • Wir haben unseren Auftritt mit einem semiprofessionellen Tonaufnahmegeräte mitgeschnitten

Wer ist "wir"? Ist das eine Band, die Mitglied bei der GEMA ist? Wurde gemapflichtige Musik gespielt? Wenn ja (eine der Fragen), wurden die dann fälligen GEMA-Gebühren für die Veranstaltung gezahlt? Wenn nein (beide Fragen), was interessiert Euch die GEMA?

Liebe Grüße

Erik
dertowa
Lösung dertowa 23.11.2023 um 21:51:13 Uhr
Goto Top
Salut,
es wurden Musikstücke vorgetragen.
Grundsätzlich GEMA-pflichtig, allerdings eben nicht unsere Veranstaltung, daher hatten wir damit nichts weiter am Hut.

Ich habe es nun gelöst wie vom Verband vorgeschlagen.
Eigener Youtube Kanal, nicht gelistete Videos und überlasse Youtube die Einschätzung.

Bei zwei Stücken gibt es von Youtube einen Hinweis:
Urheberrecht
Es wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden. Der Urheberrechtsinhaber erlaubt, dass die Inhalte auf YouTube verwendet werden.

Also alles fein. face-big-smile
erikro
erikro 24.11.2023 um 09:02:25 Uhr
Goto Top
Moin,

Zitat von @dertowa:
es wurden Musikstücke vorgetragen.
Grundsätzlich GEMA-pflichtig

Grundsätzlich falsch. Gemapflichtig ist nur, was auch von der GEMA vertreten wird. Es gibt einen riesigen Fundus, der gemafrei ist.

Liebe Grüße

Erik