redfaction
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Vodafone UMTS Surf Paket

Hallo Leute,

ich bin mir nicht sicher ob ich hier mit meiner Frage richtig bin. Ich versuche es einfach mal.

Die Frage betrifft nicht mich direkt. Mein Vater hat sich bei Vodafone ein Surf und Fone Paket über UMTS geholt da er bei sich kein DSL bekommt.
Fone und Surf beides als flat.

Er hat sich telefonisch beraten lassen und schluss endlich auch telefonisch bestellt.
Was man ihm nicht gesagt hat ist das nach 5GB die Verbindung auf 64 kbps gedrosselt wird. Es stand auch nichts darüber in seinen Unterlagen die er bekommen hat.

Nun ist die Rückgabefrist natürlich abgelaufen und jetzt stellt sich die Frage ob Er das ganze Paket zurückschicken kann weil er sich hier verständlicher weiße veralbert vorkommt.
Er holt sich eine flat und nach 5GB surft er nur noch mit isdn speed, da macht schon googeln allein keinen spass mehr.

Hat jemand hier mal Erfahrungen gemacht?

Wie Kulant sind die von Vodafone denn da und oder hat man da Chancen wenn es hart auf hart kommt?

Grüße

RedFaction

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Ausgedruckt am: 09.11.2024 um 01:11 Uhr

Kreuzpeter
Kreuzpeter 29.03.2010 um 02:32:32 Uhr
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Hallo RedFaction,

vorweg: Rechtsberatungen sind in der Bundesreblik Deutschland qualifierten Berufsgruppen vorbehalten; mein Kommentar und alle folgenden sind daher nur als allgemeine und unverbindliche Erahrungswerte zu betrachten.

Vodafone hat garantiert mit den Vertragsunterlagen auch die AGB ausgehändigt, dort ist die 5GB-Grenze mit Sicherheit erwähnt. Zudem stellt sich die Frage, ob Dein Vater überhaupt ein Rücktrittsrecht hätte, da es sich nicht um den Kauf von Ware handelt und zudem die Initiative des Anrufs von Deinem Vater ausging.

Vodafone wird sich wahrscheinlich nicht kulant zeigen, da Dein Vater als Kunde sowieso verloren wäre. Mit "hart auf hart" meinst Du wahrscheinlich ein Gerichtsverfahren: Vergiss' es. Mit der Übersendung der Vertrags-Unterlagen gelten diese als genehmigt.

Und mal nebenbei: diese 5GB-Grenze gibt es bei allen Anbietern; man muß sich nur Angewöhnen, auch mal die Fußnoten in der Werbung zu lesen.

Gruß

Peter
2hard4you
2hard4you 29.03.2010 um 07:26:41 Uhr
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Moin,


wie Kreuzpeter schon gemeint hat

zusätzlich noch - die 5 GB-Grenze gilt pro Monat, in paar Tagen isses also vorbei...

Gruß

24
RedFaction
RedFaction 29.03.2010 um 10:44:09 Uhr
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Ja, danke für die schnelle Antwort.

Wie schon oben geschrieben, ich möchte keine Rechtsberatung, ich frage nach Erfahrungen. Das mit den AGB´s werde ich mal weiter leiten. Dafür noch mal danke.
Ob hier Ware gekauft wird oder eine Dienstleistung, sollte doch keinen Unterschied machen.
Ich habe doch in beiden Fällen das Recht innerhalb einer gewissen Frist die Entscheidung zum Abschluss eines Vertrages zurück zu nehmen oder?

Davon abgesehen, ob der Anruf von meinem Vater ausgeht oder nicht, es kann ja nicht sein das Wichtige Informationen wie eine Drosselung auf ISDN Speed vorenthalten werden.

Aber OK, wir werden mal die Unterlagen durchschauen.

Wenn die Sachlage sich als eindeutig und Hoffnungslos rausstellt, werden wir das Beste daraus machen müssen.

Grüße

RedFaction
aqui
aqui 29.03.2010 um 11:14:02 Uhr
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Wenn dein Daddy nicht gerade ein Hardcore Film- und Musiksauger ist wird er doch mit den 5 GiG im Monat problemlos hinkommen....wo ist also dein Problem ?? Er hat ja so oder so keine Alternative außer ISDN !
Jeder UMTS Anbieter hat derzeit diese "Flat Drosselung". Ist ja auch in allen Medien gründlich bekannt gemacht worden so das es jedes Schulkind mittlerweise weiss....
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...oder wie war das noch ??!!
RedFaction
RedFaction 29.03.2010 um 11:41:43 Uhr
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Mein Daddy ist kein Film und auch kein Musiksauger, und 5GB im Monat reichen ihm auch aus.
Allem Anschein nach habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt, worum es mir hier bei meiner Frage geht.


Weitere Beiträge sind nicht mehr nötig. Danke
mrtux
mrtux 29.03.2010 um 14:05:33 Uhr
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Hi !

Zitat von @RedFaction:
Allem Anschein nach habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt, worum es mir hier bei meiner Frage geht.

Du hast gefragt, ob dein Papa das Recht auf die Rückabwicklung des Vertrages mit Vodafone hat, richtig? Und ich finde, diese Frage wurde doch im Rahmen der Möglichkeiten dieses Forums ausreichend beantwortet ...

mrtux
RedFaction
RedFaction 29.03.2010 um 14:36:32 Uhr
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Hi mrtux,

ja, Du hast recht.

Meine Frage wurde beantwortet.


Danke.