koniu12

VPN Verbindung und IP Adressvergabe

Hallo,

es soll ein Rechner (aus einem lokalen Netzwerk A) in das Firmennetzwerk B per VPN verbunden werden.
Rechner aus Netzwerk A hat die IP 192.168.1.x und verbindet erfolgreich per VPN (Windows XP) über einen Router (192.168.1.1) zum Firmennetzwerk B über Router mit VPN Server. Das Firmennetzwerk besteht ebenfalls aus den IP Adressen 192.168.1.x (Router im Netz B auch 192.168.1.1). Problem liegt darin, daß die VPN Verbindung besteht, der Firmenrouter eine IP Adresse per DHCP vergibt, aber man nicht auf die Rechner im Firmennetzwerk B zugreifen kann. Kann es dadran liegen daß die IP Adressierung hierbei falsch ist ?
Muß nicht das Netzwerk A z.B. 192.168.2.x sein und das Firmennetzwerk B z.B. 192.168.1.x ? Oder mache ich noch was falsch ?
Vielen Dank im voraus

Mit freundlichem Gruß
Adam
Auf Facebook teilen
Auf X (Twitter) teilen
Auf Reddit teilen
Auf Linkedin teilen

Content-ID: 29672

Url: https://administrator.de/forum/vpn-verbindung-und-ip-adressvergabe-29672.html

Ausgedruckt am: 07.06.2025 um 15:06 Uhr

Supaman
Supaman 04.04.2006 um 18:20:16 Uhr
Goto Top
wenn bei rechner im selben subnetz sind, weis der router vom lokalen netz nicht das die pakete fürs vpn sind. woher auch, wie sollte er es unterscheiden können? aus diesem grund ist es zwingend erforderlich, das die beiden rechner in unterschiedlichen subnetzen sind.

ggf. 2te netzwerkkarte einbauen.

gruß,

supa
15410
15410 04.04.2006 um 20:45:02 Uhr
Goto Top
Wenn Netzwerk A die Adresse 192.168.1.x hat, darf Netzwerk B nicht im selben Netz liegen sondern du kannst 192.168.2.x nehmen. Es ist die Vorausetzung dafür das es geht.
Die Adresse 192.168.1.0 (A)gibst du als Remote-Subnet auf den Router im 192.168.2.x Netz (B) ein und umgekehrt. Wenn die Verbindung über das Internet gehen soll, dann besorge die eine dynamische IP-Adresse bei www.DynDns.org (Kostenlos) dann muss du als Remote-Gateway auf den Router im Netz (A) (Name Nezwerk B).dyndns.org ein und umgekehrt. Das die Einstellunge im Bezug auf Verschlüsselung die selben sein müssen erklärt sich von selbst.