Was bedeuet ungekündigtes Arbeitsverhältnis?
Hallo,
ein Freund von mir wurde nach der 6 Monatigen Probezeit in ein ungekündigten Arbeitsverhältnis gesetzt.
Ich habe gegooglet und auch hier im Forum gesucht aber nichts wirklich hilreiches gefunden.
Was bedeutet ungeündigtes Arbeitsverhältnis? Ist es gleichgesetzt mit unbefristetem Arbeitsverhältnis?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn sowas habe ich wirklich zum ersten mal gehört.
ein Freund von mir wurde nach der 6 Monatigen Probezeit in ein ungekündigten Arbeitsverhältnis gesetzt.
Ich habe gegooglet und auch hier im Forum gesucht aber nichts wirklich hilreiches gefunden.
Was bedeutet ungeündigtes Arbeitsverhältnis? Ist es gleichgesetzt mit unbefristetem Arbeitsverhältnis?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn sowas habe ich wirklich zum ersten mal gehört.
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Ausgedruckt am: 03.12.2024 um 17:12 Uhr
3 Kommentare
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Würde mal stark drauf tippen, dass es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Ein unkündbares klingt zwar auch erstmal richtig, wäre aber recht unlogisch, sofern er kein Beamter ist
Möglicherweise sollte das auch heißen "ungekündigt in ein Arbeitsverhältnis" - also, dass er mit dem bestehenden Vertrag über die Probezeit hinaus weiterbeschäftigt wird.
Möglicherweise sollte das auch heißen "ungekündigt in ein Arbeitsverhältnis" - also, dass er mit dem bestehenden Vertrag über die Probezeit hinaus weiterbeschäftigt wird.
Moin moin
Bin ja kein Jurist, aber ein ungeündigtes Arbeitsverhältnis ist genau das.
z. B. ein geündigtes Arbeitsverhältnis: Du hast einen Job und deine Kündigung ligt vor zum nächsten 1. oder so. Dann besteht ein Arbeitsverhältnis aber der Ende Termin steht schon fest.
Bei einem ungeündigtes Arbeitsverhältnis liegt kein Ende Termin des Arbeitsverhätnisses vor weder im Arbeitsvertrag noch sonstwie.
Gruß L.
Bin ja kein Jurist, aber ein ungeündigtes Arbeitsverhältnis ist genau das.
z. B. ein geündigtes Arbeitsverhältnis: Du hast einen Job und deine Kündigung ligt vor zum nächsten 1. oder so. Dann besteht ein Arbeitsverhältnis aber der Ende Termin steht schon fest.
Bei einem ungeündigtes Arbeitsverhältnis liegt kein Ende Termin des Arbeitsverhätnisses vor weder im Arbeitsvertrag noch sonstwie.
Gruß L.