elsancho
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Was wenn User bezogene Bilder im www auftauchen?

Der Übersicht halber möchte unser Klientel in unserem Netzwerk, welches ich verwalte, Personenbilder (Fotos) einstellen, wo alle User sofort erkennen, welcher User wo sitzt, und das wie schon erwähnt mit Bild von der jeweiligen Person. Das Ganze würde dann aussehen wie ein Lageplan. Was vielleicht nicht ganz unwichtig ist: Die Bilder würde ich erstellen & auch aufs Laufwerk stellen. So weit so gut.

Jetzt frage ich mich allerdings was passiert, wenn ein Bild einer dieser Person das Netzwerk verlässt und z.B. auf irgendeiner Blogsite oder wo auch immer auftaucht. Und diese Person dort auch noch verunglimpft wird.

Kann ich dafür haftbar gemacht werden?

Content-ID: 50182

Url: https://administrator.de/contentid/50182

Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 18:11 Uhr

42116
42116 30.01.2007 um 09:27:00 Uhr
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Haftbar ist in diesem Fall denn wenn überhaupt der Autor des Blogs.

Wenn einer dein Auto klaut und irgendwo damit Sachschaden verursacht kannst du ja auch nicht haftbar gemacht werden face-smile

Um dich ganz abzusichern kannst du auf dem Dokument ja vermerken dass diese Bilder nur für internen Gebrauch zu verwenden sind und eine Verwendung ohne Einwilligung der jeweiligen Person bzw. dir nicht gestattet ist.
MonsterX
MonsterX 30.01.2007 um 09:47:18 Uhr
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Ich vermute mal, dass es sich um HTML-Seiten handelt und da könnte man noch die Rechtsklicksperre einbauen, so dass man schon wieder eindeutig markiert hat, dass das Klauen der Bilder nicht erwünscht ist.

Gruß,
Denis
ElSancho
ElSancho 30.01.2007 um 09:54:20 Uhr
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Hi, nein, es handelt sich um eine Word bzw. PP Datei. Aber die Idee mit mit einer quasi Intranet - Site hatte ich auch schon. Dann wäre das mit dem Rechtsklick-Verbot ne Idee.
ElSancho
ElSancho 30.01.2007 um 11:15:07 Uhr
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Hm, klingt logisch. Aber weshalb kann ich z.B. als Admin haftbar gemacht werden wenn aus "meiner" Domäne heraus mit EMails Unfug getrieben wird? Das wäre doch nichts anderes.
Supaman
Supaman 30.01.2007 um 11:57:30 Uhr
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javascript /activex abschalten und schon ist der rechtsklick schutz hinfällig^^
filippg
filippg 30.01.2007 um 12:18:18 Uhr
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Wenn einer dein Auto klaut und irgendwo
damit Sachschaden verursacht kannst du ja
auch nicht haftbar gemacht werden face-smile

Aber Hallo! Wenn von deiner Seite Fahrlässigkeit besteht kannst du mit dran sein. Und wenn der Verursacher danach unerkannt abhaut hat im Zweifelsfall auch der Halter Pech gehabt.

Bei den Bildern im Netz wird man seiner Sorgfaltspflicht aber spätestens mit einem Copyrightvermerk wie von dir schon vorgeschlagen ausreichend nachkommen.

Filipp