Was wenn User bezogene Bilder im www auftauchen?
Der Übersicht halber möchte unser Klientel in unserem Netzwerk, welches ich verwalte, Personenbilder (Fotos) einstellen, wo alle User sofort erkennen, welcher User wo sitzt, und das wie schon erwähnt mit Bild von der jeweiligen Person. Das Ganze würde dann aussehen wie ein Lageplan. Was vielleicht nicht ganz unwichtig ist: Die Bilder würde ich erstellen & auch aufs Laufwerk stellen. So weit so gut.
Jetzt frage ich mich allerdings was passiert, wenn ein Bild einer dieser Person das Netzwerk verlässt und z.B. auf irgendeiner Blogsite oder wo auch immer auftaucht. Und diese Person dort auch noch verunglimpft wird.
Kann ich dafür haftbar gemacht werden?
Jetzt frage ich mich allerdings was passiert, wenn ein Bild einer dieser Person das Netzwerk verlässt und z.B. auf irgendeiner Blogsite oder wo auch immer auftaucht. Und diese Person dort auch noch verunglimpft wird.
Kann ich dafür haftbar gemacht werden?
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 18:11 Uhr
6 Kommentare
Neuester Kommentar
Haftbar ist in diesem Fall denn wenn überhaupt der Autor des Blogs.
Wenn einer dein Auto klaut und irgendwo damit Sachschaden verursacht kannst du ja auch nicht haftbar gemacht werden
Um dich ganz abzusichern kannst du auf dem Dokument ja vermerken dass diese Bilder nur für internen Gebrauch zu verwenden sind und eine Verwendung ohne Einwilligung der jeweiligen Person bzw. dir nicht gestattet ist.
Wenn einer dein Auto klaut und irgendwo damit Sachschaden verursacht kannst du ja auch nicht haftbar gemacht werden
Um dich ganz abzusichern kannst du auf dem Dokument ja vermerken dass diese Bilder nur für internen Gebrauch zu verwenden sind und eine Verwendung ohne Einwilligung der jeweiligen Person bzw. dir nicht gestattet ist.
Wenn einer dein Auto klaut und irgendwo
damit Sachschaden verursacht kannst du ja
auch nicht haftbar gemacht werden
damit Sachschaden verursacht kannst du ja
auch nicht haftbar gemacht werden
Aber Hallo! Wenn von deiner Seite Fahrlässigkeit besteht kannst du mit dran sein. Und wenn der Verursacher danach unerkannt abhaut hat im Zweifelsfall auch der Halter Pech gehabt.
Bei den Bildern im Netz wird man seiner Sorgfaltspflicht aber spätestens mit einem Copyrightvermerk wie von dir schon vorgeschlagen ausreichend nachkommen.
Filipp