Werde ich überwacht? Terminalserver ...
hallo leute,
hab mal ne frage ...
wie finde ich heraus ob jemand meine sitzung überwacht? oder mittels remoteüberwachung meinen arbeitsaltag verfolgt? (wir arbeiten mit einem windows 2003 ts, und ich hab so wie mir aufgefallen ist dc-rechte) mir kommen da seit einiger zeit einige dinge etwas komisch vor.
besten dank, chris
hab mal ne frage ...
wie finde ich heraus ob jemand meine sitzung überwacht? oder mittels remoteüberwachung meinen arbeitsaltag verfolgt? (wir arbeiten mit einem windows 2003 ts, und ich hab so wie mir aufgefallen ist dc-rechte) mir kommen da seit einiger zeit einige dinge etwas komisch vor.
besten dank, chris
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Ausgedruckt am: 27.12.2024 um 01:12 Uhr
8 Kommentare
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Wenn Du Domänen-Admin-Rechte besitzt, ohne diese von Deiner beruflichen Stellung her zu benötigen, halte ich es für unwahrscheinlich, dass Euer Admin überhaupt in der Lage ist, Dich zu überwachen... Das mal dazu...
Ansonsten gibt es verschiedenste Möglichkeiten, sich den ganzen Bildschirm eines Nutzers selbst auf den Desktop zu holen. VNC als kostenfreie,MaserEye als käufliche Variante sei da mal genannt. Bei beiden müssen aber mindestens die Dienste dazu laufen, ließe sich also bequem selbst abschalten. Außerdem haben meines Wissens beide Programme Icons im Infobereich der Uhr.
Aber schon mit Bordmitteln ist es ganz einfach möglich, die geöffneten Dateien eines Remoterechners mit der mmc abzufragen - davon merkst Du dann nix. Letztlich gibt es zahleiche mehr oder weniger mächtige Tools, mit denen man Remoterechner steuern und überwachen kann - als Admin möchte man sich ja nicht die Füße plattlaufen
Gruß - ybBln
Ansonsten gibt es verschiedenste Möglichkeiten, sich den ganzen Bildschirm eines Nutzers selbst auf den Desktop zu holen. VNC als kostenfreie,MaserEye als käufliche Variante sei da mal genannt. Bei beiden müssen aber mindestens die Dienste dazu laufen, ließe sich also bequem selbst abschalten. Außerdem haben meines Wissens beide Programme Icons im Infobereich der Uhr.
Aber schon mit Bordmitteln ist es ganz einfach möglich, die geöffneten Dateien eines Remoterechners mit der mmc abzufragen - davon merkst Du dann nix. Letztlich gibt es zahleiche mehr oder weniger mächtige Tools, mit denen man Remoterechner steuern und überwachen kann - als Admin möchte man sich ja nicht die Füße plattlaufen
Gruß - ybBln
Moin,
kurz ? mal wieder ( ) ? die "rechtliche Seite":
<font color=red>Das würde ich mir mehr als gründlich überlegen!!</font>
1. Du verwirkst jeglichen Anspruch auf Leistung ggü. der 'Bundesagentur für Arbeit'.
2. Für Deine weitere berufliche Laufbahn würde ein gutes Zeugnis des AG´s schwer zu bekommen sein ...
3. Mit einer solchen "Hals über Kopf-Aktion" beschneidest Du Deine Möglichkeiten (z.B. Einsicht in die eigene Personalakte gem. BVerfG)
4. Im "Worst Case" kann der AG seinen begründeten Verdacht (möglicherweise?) belegen, dann ist´s richtig "Essig"
Grundsätzlich darf der AG seine Mitarbeiter ohne konkret begründeten Verdacht nicht elektronisch überwachen!
Die "bloße Annahme", ein MA (Mitarbeiter) würde sich gegen die Richtlinien des Unternehmens verhalten, begründet nicht den Einsatz von technischen Überwachungsmitteln.
Auch die Beauftragung eines externen Dienstleisters für solche Überwachungen muss mit dem (wenn vorhanden) Betriebsrat abgestimmt sein! (BAG, Urteil vom 27. Januar 2004 (Az. 1 ABR 7/03)
Wenn Ihr also einen BR habt, dann wende Dich an diesen.
Gruß, Rene
kurz ? mal wieder ( ) ? die "rechtliche Seite":
den würde ich wissen das ich überwacht werde wäre dies ein vertrauensbruch der firma gegnüber mir
und ich würde von heut auf morgen künden!
und ich würde von heut auf morgen künden!
<font color=red>Das würde ich mir mehr als gründlich überlegen!!</font>
1. Du verwirkst jeglichen Anspruch auf Leistung ggü. der 'Bundesagentur für Arbeit'.
2. Für Deine weitere berufliche Laufbahn würde ein gutes Zeugnis des AG´s schwer zu bekommen sein ...
3. Mit einer solchen "Hals über Kopf-Aktion" beschneidest Du Deine Möglichkeiten (z.B. Einsicht in die eigene Personalakte gem. BVerfG)
4. Im "Worst Case" kann der AG seinen begründeten Verdacht (möglicherweise?) belegen, dann ist´s richtig "Essig"
Grundsätzlich darf der AG seine Mitarbeiter ohne konkret begründeten Verdacht nicht elektronisch überwachen!
Die "bloße Annahme", ein MA (Mitarbeiter) würde sich gegen die Richtlinien des Unternehmens verhalten, begründet nicht den Einsatz von technischen Überwachungsmitteln.
Auch die Beauftragung eines externen Dienstleisters für solche Überwachungen muss mit dem (wenn vorhanden) Betriebsrat abgestimmt sein! (BAG, Urteil vom 27. Januar 2004 (Az. 1 ABR 7/03)
Wenn Ihr also einen BR habt, dann wende Dich an diesen.
Gruß, Rene