heinrichxii
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Windows 7 als virtuelle Maschine auf Windows 7 mit der selben Lizenz - legal?

Halli Hallo,

wie die Überschrift schon sagt möchte ich mit meiner Windows 7 Lizenz, welche das Gastsystem für VmWare lizensiert eine virtuelle Maschine in VM-Ware erstellen. Ist das lizenzrechtlich in Ordnung?

MfG Heinrich

Content-ID: 152046

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Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 01:11 Uhr

H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 29.09.2010 um 17:20:09 Uhr
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1. Sind wir hier alle keine Anwälte und können dich nicht übers Lizenzrecht aufklären.

Rein vom persönlichen Verständnis aus, gibt es keine andere Auslegung EINER Lizenz für EINEN Rechner.

Setzt du nun einen ZWEITEN Rechner auf, auch wenn der virtuell sei, wird man mit EINER Lizenz bei ZWEI Rechnern wohl rein rechnerisch nicht hinkommen, oder? xD
mrtux
mrtux 29.09.2010 um 17:37:36 Uhr
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Hi !

Du könntest ja mal bei M$ fragen, wenn die es nicht wissen, wer dann? ;-P

mrtux
Rikardo
Rikardo 29.09.2010 um 18:32:19 Uhr
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Auch ich bin kein Anwalt, aber ich verstehe das mit eine Lizenz ist fuer einen Computer folgendermassen. Es ist unbedeutend auf ob es eine virtuelle Maschine oder eine physikalische Maschine ist. Eine Lizenz kann (nach meiner Ansicht) nur auf einer "Maschine" installiert werden.
MrTrebron
MrTrebron 29.09.2010 um 18:34:17 Uhr
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Hi

Du kannst mit allen Windows 7 Versionen, außer Ultimate, einen Rechner installieren.
Bei Ultimate darfst du einen physischen Rechner installieren und in eine virtuelle Maschine

Gruß
Norbert
wiesi200
wiesi200 29.09.2010 um 21:09:21 Uhr
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Hallo,

also im Serverbereich gibt's recht eindeutige Regelungen dazu. Beim Datacenter sind z.B unbegrenzte Lizenzen für Virtuelle Server dabei.

Da ich im normalen Umfeld noch nichts gehört habe würde ich sagen Nein. Aber bei MS wirst du sicher 100%ige Aussage kriegen wobei ich glaube das das ganze für VMWare gilt.
Pjordorf
Pjordorf 29.09.2010 um 22:34:45 Uhr
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Hallo,

Dieses wird doch eindeutig in der jeweiligen EULA geregelt. Die ist zu finden in C:\Windows\System32\License.rtf. Auf dem Windows 7 Datenträger (DVD) sind diese unter Sources\Licenses zu finden.

Hier der Auszug aus einer Ultimate Version 64 Bit Deutsch (Kein OEM).

1. ÜBERBLICK.
b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.

2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
a. Eine Kopie pro Computer. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.
b. Lizenzierter Computer. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem lizenzierten Computer gleichzeitig zu verwenden. Sofern dies in diesen Lizenzbestimmungen nicht anderweitig bestimmt wird, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Computer zu verwenden.
c. Anzahl von Nutzern. Sofern dies in diesen Lizenzbestimmungen nicht anderweitig bestimmt wird, darf nur jeweils ein Nutzer die Software verwenden.
d. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version installieren und verwenden.

3. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.
a. Multiplexing. Hardware oder Software, die Sie für Folgendes verwenden:
• Zusammenfassen von Verbindungen oder
• Verringern der Anzahl der Geräte oder Nutzer, die direkt auf die Software zugreifen oder sie verwenden
(manchmal als „Multiplexing“ oder „Pooling“ bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen.

d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. . . .

Diese Absatz d. ist in den EULAs zu der Home Basic, Home Premium, Profesional und Ultimate identisch. Bei der Starter ist es nicht erlaubt und die Enterprise hat ja bekanntlich eine eigene EULA. Was Absatz d. angeht, ist es bei den OEM Versionen gleich.

Peter
onkelsam
onkelsam 11.11.2010 um 17:06:20 Uhr
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Hallo,

mit einer OEM oder Systembuilder nicht unbedingt - hier schaue bitte einfach in die MSLT.txt, die Du auf dem Datenträger oder auch Deiner Platte finden solltest. Mit der Volumen(upgrade)lizenz darfst Du in jedem Fall bis zu 4 virtuelle Instanzen vom Windows Professional (auch Vorgängerversionen) betreiben! Eine solche Lizenz sollte man in jedem Fall im Betrieb haben, da hierüber auch das Re-Imaging-Recht einzieht...

MfG, Onkel SAM
Xenome
Xenome 27.12.2010 um 08:52:08 Uhr
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Auch wenn ich ebenso kein Anwalt in diesem Gebiet bin kann ich dir sagen, dass du mit einer Lizenz auch nur einen physikalischen Rechner installieren darfst. Jeder weitere physikalische Rechner welcher installiert wird braucht eine eigene Lizenz.
Da du jetzt aber einen physikalischen und darauf einen virtuellen installieren willst ist dies ebenfalls nicht mit ein und der selben Lizenz machbar.
Wenn du als Platform einen ESXi, Xen oder was auch immer installiert hast, dann kannst du 4 virtuelle Maschinen mit einer Lizenz installieren, aber auch nur in diesem Fall.
Ebenfalls kannst du, falls du eine Software Assurance abgeschlossen hast, ohne weitere Lizenzen virtuelle Desktops installieren aber auch nur virtuelle.
Mit diesem Vorwissen würde ich bei Microsoft anrufen und mir das von denen nochmal schriftlich geben lassen, da diese Regelugn erst ab dem 1. Juli 2010 bei MS angewendet wird.

(Quelle: Microsoft TechDay 2010)

LG

Xenome