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Datenschutzfolgenabschätzung - erste Konkretisierungen

Content-ID: 375403

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Ausgedruckt am: 23.11.2024 um 09:11 Uhr

BassFishFox
BassFishFox 29.05.2018 aktualisiert um 22:27:58 Uhr
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Hi,

Wenn irgend ein "An s c h e i s s e r l e" kommt und Dir aufs Dach steigt, nutzt Dir die "Liste" was die Datenschutzbehoerden angeblich nur tun wollen rein garnix. face-wink

Abgesehen davon, ist der letzte Absatz bei Heise immer noch der interessanteste.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, der bisher in der Artikel-29-Gruppe die Länder vertrat, erklärte: "Wenn es unter den 18 deutschen Aufsichtsbehörden zu keiner gemeinsamen Entscheidung kommt, müssen Vertreter und Stellvertreter entscheiden. Die Entscheidung der Bundesdatenschutzbeauftragten kann durch die Mehrheit der Länder gekippt werden, wenn diese Länderfragen betrifft." Er weist aber auch darauf hin, dass der Bundesrat bis jetzt noch keinen Ländervertreter für den Datenschutzausschuss benannt hat. Der Vorschlag der Datenschutzkonferenz, dass Caspar weiterhin die Länder vertreten solle, sei verworfen worden. Gleichwohl hätten sich die verschiedenen Länderbündnisse im Bundesrat auf keinen Vertreter einigen können. "Ich bin vom Föderalismus desillusioniert. Hier hängt einiges noch im Argen", meinte Caspar. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)

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