Abmahnungen für Food Porn-Bilder
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 280852
Url: https://administrator.de/forum/abmahnungen-fuer-food-porn-bilder-280852.html
Ausgedruckt am: 13.04.2025 um 11:04 Uhr
6 Kommentare
Neuester Kommentar

Alter Schwede ...
Bald musst du deinen Friseur um Erlaubnis fragen ob du dich selbst fotografieren darfst
Oder, bald kommt auf deinem Smartphone, das Motive erkennt, und du einen Schnappschuss machen willst : "Tut uns leid, aber dieses Motiv ist in deinem Land nicht erlaubt, Ihre Bilder-GEMA"
Verkehrte Welt
grexit
Bald musst du deinen Friseur um Erlaubnis fragen ob du dich selbst fotografieren darfst
Oder, bald kommt auf deinem Smartphone, das Motive erkennt, und du einen Schnappschuss machen willst : "Tut uns leid, aber dieses Motiv ist in deinem Land nicht erlaubt, Ihre Bilder-GEMA"
Verkehrte Welt
grexit

Oha... na hoffentlich muss ich - nach dem das mit dem Essen geklärt wurde und vertraglich festgehalten ist - nicht noch WMF und Villeroy & Boch um Erlaubnis fragen ob ich die aktuelle Kollektion verdecken muss.
Hi!
Darum esse ich immer vom Buffet, da mache ich die Dekoarbeit selbst und hab dabei auch noch "all you can eat"! Warum schämte sich der Koch denn so sehr für seine Arbeit, dass er die Verbreitung der Bilder per Anwalt unterbinden wollte? Waren da zu viele Salmonellen mit bloszem zu Auge zu erkennen? Und in was für einer Einheit wird denn heute eigentlich schwachsinnig angegeben?
mrtux
Darum esse ich immer vom Buffet, da mache ich die Dekoarbeit selbst und hab dabei auch noch "all you can eat"! Warum schämte sich der Koch denn so sehr für seine Arbeit, dass er die Verbreitung der Bilder per Anwalt unterbinden wollte? Waren da zu viele Salmonellen mit bloszem zu Auge zu erkennen? Und in was für einer Einheit wird denn heute eigentlich schwachsinnig angegeben?
mrtux

Nennt sich Intelligenzminderung 
... Urheberrecht an der Komposition??
Diese sog. Komposition ist doch nur ein sehr kurzlebiger Zustand von schnell verderblichen Waren. Da gibt es nicht einmal ein Beweismittel, dass man dem Richter vorlegen könnte.
Es ist außerdem nicht einmal zum Vervielfältigen geeignet - im Vergleich mit einem Bild, einem Gedicht oder einem Musikstück.
Wenn das Design eines Kaufgegenstandes in der Art schützenswert wäre, dass "Fotos machen" verboten ist, dann dürften wir auch keine Fotos von Autos, Häusern, Geländern, V&B-Artikeln, usw. machen. Eigentlich von nix.
Andere Firmen kaufen AdWord und schalten bebilderte Anzeigen online und in Printmedien, Köche denken anders.
Vielleicht denkt er: Wer lange genug gegen den Strom schwimmt landet irgendwann an der Quelle ...
Dann muss dieser Koch aber auch den Designanteil am Gesamtpreis in seinem Angebot und in der Rechnung separat ausweisen, damit der Kunde im Vorfeld über den Wert informiert wird.
Wenn ich das Essen demnächst nicht anschaulich finde, kann ich dann den Rechnungsbetrag um den Designpreis kürzen, da die Optik nicht dem vertraglich geschuldeten Soll entspricht? Kann ich - da Kaufvertrag - eine Nachbesserung verlangen? Es handelt sich ja bei dem Design um eine wesentliche Eigenschaft des Kaufgegenstandes - wenn der Verkäufer diese sogar einklagen kann !!
Also eigentlich mache ich mich ja dann strafbar, wenn ich das Essen esse. Zerstörung eines Kunstwerkes. Ach nee. ist ja meines. Ich habe es ja gekauft. Der Koch hat es in meinem Auftrag NUR FÜR MICH angefertigt - ist ja kein Buffet -. Also erst Rechnung bezahlen, DANN Foto machen. Vom AUFTRAGSWERK !
Also ich denke ............ mal lieber nicht weiter.
Gruß
Holger
Diese sog. Komposition ist doch nur ein sehr kurzlebiger Zustand von schnell verderblichen Waren. Da gibt es nicht einmal ein Beweismittel, dass man dem Richter vorlegen könnte.
Es ist außerdem nicht einmal zum Vervielfältigen geeignet - im Vergleich mit einem Bild, einem Gedicht oder einem Musikstück.
Wenn das Design eines Kaufgegenstandes in der Art schützenswert wäre, dass "Fotos machen" verboten ist, dann dürften wir auch keine Fotos von Autos, Häusern, Geländern, V&B-Artikeln, usw. machen. Eigentlich von nix.
Andere Firmen kaufen AdWord und schalten bebilderte Anzeigen online und in Printmedien, Köche denken anders.
Vielleicht denkt er: Wer lange genug gegen den Strom schwimmt landet irgendwann an der Quelle ...
Dann muss dieser Koch aber auch den Designanteil am Gesamtpreis in seinem Angebot und in der Rechnung separat ausweisen, damit der Kunde im Vorfeld über den Wert informiert wird.
Wenn ich das Essen demnächst nicht anschaulich finde, kann ich dann den Rechnungsbetrag um den Designpreis kürzen, da die Optik nicht dem vertraglich geschuldeten Soll entspricht? Kann ich - da Kaufvertrag - eine Nachbesserung verlangen? Es handelt sich ja bei dem Design um eine wesentliche Eigenschaft des Kaufgegenstandes - wenn der Verkäufer diese sogar einklagen kann !!
Also eigentlich mache ich mich ja dann strafbar, wenn ich das Essen esse. Zerstörung eines Kunstwerkes. Ach nee. ist ja meines. Ich habe es ja gekauft. Der Koch hat es in meinem Auftrag NUR FÜR MICH angefertigt - ist ja kein Buffet -. Also erst Rechnung bezahlen, DANN Foto machen. Vom AUFTRAGSWERK !
Also ich denke ............ mal lieber nicht weiter.
Gruß
Holger