Austritt Mitarbeiter - was passiert mit E-Mail Adresse
Als kürzlich eine unserer Mitarbeiterinnen aus der Firma ausgetretten ist, hat sich die Frage gestellt, was mit der E-Mail Adresse geschehen soll.
Mein Chef wollte zuerst, dass ich die Mails an ihn weiterleite. Ich habe dann ihm empfohlen, die E-Mail Adresse löschen zu lassen (wir haben einen externen Exchange Server), da ja evtl. auch private Mails kommen die unter dem Persönlichkeitsschutz stehen. Sollte jemand ein Mail auf eine solche Adresse senden, bekommt er ja dann die Meldung, dass diese Adresse nicht mehr existiert.
Meine Frage lautet:
Gibt es gesetzliche Bestimmungen hierzu (am besten Regelungen der Schweiz)
Persönlich habe ich nur einen Leitfaden gefunden. Ist meiner Meinung aber nicht verbindlich.
Wie löst ihr dies bei Euch?
Mein Chef wollte zuerst, dass ich die Mails an ihn weiterleite. Ich habe dann ihm empfohlen, die E-Mail Adresse löschen zu lassen (wir haben einen externen Exchange Server), da ja evtl. auch private Mails kommen die unter dem Persönlichkeitsschutz stehen. Sollte jemand ein Mail auf eine solche Adresse senden, bekommt er ja dann die Meldung, dass diese Adresse nicht mehr existiert.
Meine Frage lautet:
Gibt es gesetzliche Bestimmungen hierzu (am besten Regelungen der Schweiz)
Persönlich habe ich nur einen Leitfaden gefunden. Ist meiner Meinung aber nicht verbindlich.
Wie löst ihr dies bei Euch?
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Ausgedruckt am: 14.04.2025 um 11:04 Uhr
4 Kommentare
Neuester Kommentar
hallo shaby
ich bin nicht jurist und ich habe auch keine kenntnis über allfällige gesetztliche bestimmungen in diesem zusammenhang.
gefühlsmässig bin ich auf deiner seite: sobald ein mitarbeiter die firma verlässt soll die adresse gelöscht werden. wenn er auf dieser adresse private mails gesendet und empfangen hat ist das sein pech. er hatte wahrscheinlich auch genug zeit, seine privaten kontakte über eine neue email-adresse zu informieren.
gruss
marc
ich bin nicht jurist und ich habe auch keine kenntnis über allfällige gesetztliche bestimmungen in diesem zusammenhang.
gefühlsmässig bin ich auf deiner seite: sobald ein mitarbeiter die firma verlässt soll die adresse gelöscht werden. wenn er auf dieser adresse private mails gesendet und empfangen hat ist das sein pech. er hatte wahrscheinlich auch genug zeit, seine privaten kontakte über eine neue email-adresse zu informieren.
gruss
marc
Hi,
Du könntest alternativ im Exchange eine Abwesenheitsnachricht für z.B. 1 Monat
einrichten, wenn Mails reinkommen, ob Privat oder geschaäftlich, wird die Nachricht
rausgeschickt, dass die Mials an diese Adresse nicht mehr gespeichert werden,
da es den Mitarbeiter nicht mehr gibt, und nach Ablauf dieser Zeit die Mailbox/Adresse
löschen.
Gruß
cykes
Du könntest alternativ im Exchange eine Abwesenheitsnachricht für z.B. 1 Monat
einrichten, wenn Mails reinkommen, ob Privat oder geschaäftlich, wird die Nachricht
rausgeschickt, dass die Mials an diese Adresse nicht mehr gespeichert werden,
da es den Mitarbeiter nicht mehr gibt, und nach Ablauf dieser Zeit die Mailbox/Adresse
löschen.
Gruß
cykes
Hi,
Du könntest alternativ im Exchange eine
Abwesenheitsnachricht für z.B. 1 Monat
einrichten, wenn Mails reinkommen, ob Privat
oder geschaäftlich, wird die Nachricht
rausgeschickt, dass die Mials an diese
Adresse nicht mehr gespeichert werden,
da es den Mitarbeiter nicht mehr gibt, und
nach Ablauf dieser Zeit die Mailbox/Adresse
löschen.
Gruß
cykes
Du könntest alternativ im Exchange eine
Abwesenheitsnachricht für z.B. 1 Monat
einrichten, wenn Mails reinkommen, ob Privat
oder geschaäftlich, wird die Nachricht
rausgeschickt, dass die Mials an diese
Adresse nicht mehr gespeichert werden,
da es den Mitarbeiter nicht mehr gibt, und
nach Ablauf dieser Zeit die Mailbox/Adresse
löschen.
Gruß
cykes
so mach ich es auch ! ;)
Meiner Meinung nach hängt das vorrangig davon ab ob Ihr eine sogenannte Internetvereinbarung habt, welche die Privatnutzung der Mail verbietet, und ausschließlich geschäfliche Nutzung zulässt. In einem solchen Fall gilt dass die Firma ja weiterhin Kunden-Emails erhalten muss die an die Adresse gerichtet sind.
Sobald irgendwas privates dahinter erlaubt war, sieht die Sache aber völlig anders aus. Hier greift dann das Briefgeheimnis, d.h. diese Mails dürfen nicht mehr angenommen werden.
So sieht das zumiodest aus Deutscher Sicht aus. Allerdings ist das ganze hier eine echte rechtliche Grauzone die in jedem Einzelfall anders bewertet wird.
Unkritisch wird das erst wenn man dann noch Mailadressen hat, welche nicht den Namen enthalten also z.B- Buchhaltung@server.xy statt Max.Muster@.... UND die privatnutzung völlig verbietet.
Sobald irgendwas privates dahinter erlaubt war, sieht die Sache aber völlig anders aus. Hier greift dann das Briefgeheimnis, d.h. diese Mails dürfen nicht mehr angenommen werden.
So sieht das zumiodest aus Deutscher Sicht aus. Allerdings ist das ganze hier eine echte rechtliche Grauzone die in jedem Einzelfall anders bewertet wird.
Unkritisch wird das erst wenn man dann noch Mailadressen hat, welche nicht den Namen enthalten also z.B- Buchhaltung@server.xy statt Max.Muster@.... UND die privatnutzung völlig verbietet.