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Bilinguale Seite und Impressumspflicht

Ein Webmaster ist überfordert...und rechtlich unsicher

Hallo liebe Admins,

eine kurze Frage:
Für meine Frau und mich habe ich vor einigen Wochen eine Webseite erstellt. Auf Wunsch vieler möchten wir diese Webseite nun auch in englisch anbieten.
Nun stehe ich vor der Frage, was mache ich mit dem Impressum.
Offiziell gibt es für UK/US-Seiten keine Impressumspflicht.

Gilt hier das deutsche Recht, und ich muss eine "legal notice" einfügen oder kann ich sie weglassen?

Grüße

Zero

Content-ID: 194269

Url: https://administrator.de/forum/bilinguale-seite-und-impressumspflicht-194269.html

Ausgedruckt am: 21.12.2024 um 13:12 Uhr

brammer
brammer 15.11.2012 um 08:56:29 Uhr
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Hallo,

kommt im wesentlichen darauf an was du mit der seite machst!

Das neue Telemediengesetz (TMG) sieht eine ähnliche Regelung wie das TDG vor: Die allgemeinen Informationspflichten,
darunter die Impressumspflicht, gelten nach § 5 nur „für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien
Quelle

Musst du überhaupt ein Impressum bereitstellen?
Machst du im internationalen Umfeld Geschäfte?

Da kann dir mit letzter Konsequenz aber nur ein Fachanwalt sagen.

brammer
94291
94291 15.11.2012 um 09:19:57 Uhr
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Gewerbliche Geschäfte werden auf der Webseite selbst nicht getätigt, das ist nur eine reine Informationsseite über unsere Bücher. Allerdings verlinke ich zu Amazon.
16568
16568 15.11.2012 um 12:06:04 Uhr
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Zitat von @94291:
Gewerbliche Geschäfte werden auf der Webseite selbst nicht getätigt, das ist nur eine reine Informationsseite über
unsere Bücher. Allerdings verlinke ich zu Amazon.

Reicht als gewerblich (weil wahrscheinlich ref-Link drin is...).
Impressumspflicht -> legal notice, weil deutscher Betreiber.

Schadet ja auch so nich.


Lonesome Walker
(der das auch schon mal durchexerziert hat, und von einem Mitbewerber deswegen abgemahnt wurde...)