abstracktersystemimperator

Windows Key vom Recyclinghof nutzbar?

Servus,

aktuell habe ich folgendes Szenario im Kopf, wofür ich euren Rat bitte bräuchte, da mir aktuell die Lizenzbedingungen von Microsoft nicht geläufig sind.

Vorab sei gesagt; mir ist bewusst, dass eine Entwendung jeglicher Geräte von einem Recyclinghof ohne Einverständnis, als Diebstahl gilt! face-smile

Vor paar Wochen war ich beim Recylinghof, um mein E-Schrott zu entsorgen. Da kam ich mit einem älteren Herren ins Gespräch, der sein alten Rechner entsorgte.
Der Rechner war ein wenig in die Jahre gekommen und lt. seiner Aussage war dieser Rechner nicht mehr Updatefähig.

Auf dem Rechner klebte der klassische Windows Produktkey. Früher und damit meine ich wirklich früher, war es noch möglich, dass man solche Aufkleber nutze, um sein eigenes Windows zu aktivieren bzw. zu "lizensieren".

Das dürfte zur Windows 7 release Zeiten gewesen sein. Dementsprechend schon länger her face-smile.

Dazu ist meine folgende Frage; Geht das in der Theorie, stand heute, noch so einfach und wenn ja, wie wird das von Microsoft gehändelt?

Max Mustermann entsorgt seinen gekauften Rechner mit einer Windowslizenz? Produktkey beim Recyclinghof und Hans Musterfrau nimmt den Rechner, nach Einverständnis vom Recyclinghof mit nach Hause und nutzt diesen Schlüssel, um sein Betriebssystem zu lizensieren?

Soweit mir geläufig ist, hat Microsoft zumindest den Stecker gezogen, dass ich mit einem Windows 7 Key kein Windows 10 mehr aktivieren kann.

Wenn es sich dabei um einen Windows 10 Key handelt, wie sieht das in dem Beispiel aus?

Falls ich ein paar fachliche Themen vermischen sollte, tut es mir leid. Habe im Netz nichts wirkliches dazu finden können. Auch das license agreement von Microsoft ist für mich ein böhmisches Dorf.

Grüße
AS.
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Content-ID: 672674

Url: https://administrator.de/forum/windows-key-vom-recyclinghof-nutzbar-672674.html

Ausgedruckt am: 20.05.2025 um 20:05 Uhr

Michi91
Michi91 30.04.2025 um 10:45:13 Uhr
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Was ist wenn Max Mustermann seine Windowslizenz vorher verkauft hat unbd einfach den Sticker drauf gelassen hat??

Windows 10 Keys sind heutzutage meistens maschinengebunden im BIOS und kommen damit auch nicht in Frage.

Ausserdem bleibt es Diebstahl und damit eine Straftat und damit verstößt so eine Anfrage gegen die Forenregeln ;)
DivideByZero
Lösung DivideByZero 30.04.2025 um 10:47:03 Uhr
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Moin,

solange alles, was für eine Übertragung von Lizenzen erforderlich ist, übertragen wird, ist eine Zweitnutzung, jedenfalls in der EU, kein Problem. Der Sticker ist nicht die Lizenz. Wenn aber der Sticker das einzig "Materielle" ist (sonst keine Unterlagen, Datenträger etc.) und der Lizenzinhaber die Lizenz abgibt, ist das machbar. Ohne ein Stück Papier (Übertragung) dann halt schwierig nachweisbar.

Gruß

DivideByZero
AbstrackterSystemimperator
AbstrackterSystemimperator 30.04.2025 um 11:05:46 Uhr
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Zitat von @Michi91:
Ausserdem bleibt es Diebstahl und damit eine Straftat und damit verstößt so eine Anfrage gegen die Forenregeln ;)

Moin @Michi91

dass es Diebstahl ist, ist mir klar. Nicht ohne Grund schrieb ich u.a. dass eine Entwendung jeglicher Art vom Recylinghof ohne Einverständnis des Betreibers, als Diebstahl zu betrachten ist.
Ich will, mag und möchte niemanden dazu raten dergleichen etc zu tun.

Mich hat einzig und allein, mein Szenario interessiert.

@DivideByZero

Super Erklärung! Vielen, vielen Dank dafür! Damit kann ich etwas anfangen bzw. verstehe ich! Damit hat sich meine Frage auch direkt beantwortet.
Im Grunde macht sich der Endanwender vielleicht auch gar keine Gedanken darüber, sondern entsorgt einfach als Laie den Rechner vor Ort.


Gruß AS.
ukulele-7
ukulele-7 30.04.2025 um 11:12:47 Uhr
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Es gibt in solchen Fällen meist nur noch den Sticker (früher) oder den hinterlegten Key im BIOS. Beim Verkauf gibt es darüber hinaus noch einen Kaufbeleg und idealerweise eine Erklärung vom Verkäufer, das er diese "Lizenz" nur an dich übergibt, das muss aber nicht der Fall sein und könnte dennoch legal übertragen werden. Das Problem ist, das es einfach keine physische Lizenz gibt, die den Besitzer zum Inhaber macht und das ganze nachweisbar legal macht.

Daher ist das alles Grauzone, auch wenn du z.B. gebrauchte Lizenzen bei einem Händler kaufst. Dieser Umstand liegt im Interesse von Microsoft, daher werden die nichts daran ändern.

Eine so "erworbene" Lizenz wird vermutlich keine Lizenzprüfung in einem Unternehmen überstehen. Was aber nicht bedeuten muss, das es nicht legal ist, es kommt nur nie zu einem entsprechenden Verfahren in dem das Fallbezogen fest gestellt würde. Privat hast du keine Lizenzprüfung. Da geht die Aktivierung oder sie geht nicht. Wenn du dann bei Microsoft anrufst, und die sagen "ist nicht legal" dann hast du keine Lizenz. Kannst Microsoft natürlich verklagen, macht nur auch keiner. Also du kannst den Key benutzen und wirst vermutlich kein Problem bekommen (wie auch?). Wenn er sich nicht mehr nutzen lässt hast du aber keine Handhabe, das irgendwo zu erzwingen.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 30.04.2025 aktualisiert um 11:38:19 Uhr
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Moin,

Wenn der ältere Herr Dir versichert, daß Du seine Lizenz weiter nutzen darfst, weil er sie selber nicht mehr nutzt, ist das völlig legal, daß er Dir seine Lizenz überträgt. Du mußte nur im Fall, daß MS dir ans Bein pinkeln will, daß natürlich nachweisen können. Sei es durch einen u terschriebenen Wisch dieses Herren, in dem er Dir das alles bestätigt oder durch irgendwelche Kaufnachweuse, die er Dir gibt,

Solange Du nicht versucht das Ding zu verkaufen oder mit dem Key dutzende Rechner installierst, dürfte aber kein Hahn danach krähen.

lks
maretz
maretz 30.04.2025 um 13:44:38 Uhr
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Ich würde das mal wie folgt sehen - du hast zwar den Sticker und den Lizenzcode, du hast aber eben KEINE Lizenz. Vergleichbar zu deinem Führerschein - den kannst du zwar in der Tasche haben, wenn dir der Staat aber die Fahrerlaubnis nicht erteilt hat (oder entzogen und du hast behauptet den FS verlegt zu haben) ist der nunmal wertlos.

Beim Recyclinghof würde ich das analog sehen. Ich habe zwar die alte Hardware dem Recyclinghof übergeben (und die dir die dann geschenkt) ABER ich habe ja nie die Lizenz übergeben. Ich habe immernoch die Rechnung (ggf.) das ich die mal gekauft habe. Ich habe mir die ggf. völlig legal einfach nur in nen PW-Manager gespeichert (oder sonstwo) und brauche daher den Aufkleber nicht. Da wird auch beim Abgeben keiner nach fragen. Somit hat der Recyclinghof nie eine Lizenz dafür gehabt und kann die somit auch nicht weitergeben. Somit hast du also nix weiter als eine ggf. funktionierende Seriennummer... Und wenn MS die mal sperren sollte (ne lizenzprüfung privat is ja eher selten) dann hast du halt die Pappnase. Hast du dir irgendwelche Update-Versionen von Win geholt die darauf basieren - Pappnase lässt wieder grüssen...
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 30.04.2025 um 14:24:06 Uhr
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Zitat von @maretz:

Ich würde das mal wie folgt sehen - du hast zwar den Sticker und den Lizenzcode, du hast aber eben KEINE Lizenz. Vergleichbar zu deinem Führerschein - den kannst du zwar in der Tasche haben, wenn dir der Staat aber die Fahrerlaubnis nicht erteilt hat (oder entzogen und du hast behauptet den FS verlegt zu haben) ist der nunmal wertlos.

Beim Recyclinghof würde ich das analog sehen. Ich habe zwar die alte Hardware dem Recyclinghof übergeben (und die dir die dann geschenkt) ABER ich habe ja nie die Lizenz übergeben. Ich habe immernoch die Rechnung (ggf.) das ich die mal gekauft habe. Ich habe mir die ggf. völlig legal einfach nur in nen PW-Manager gespeichert (oder sonstwo) und brauche daher den Aufkleber nicht. Da wird auch beim Abgeben keiner nach fragen. Somit hat der Recyclinghof nie eine Lizenz dafür gehabt und kann die somit auch nicht weitergeben. Somit hast du also nix weiter als eine ggf. funktionierende Seriennummer...

Deswegen ja der Hinweis, daß er sich das von dem Vorbesitzer, den er ja wegen dem Sticker gefragt hatte, bestätigen lassen, das er die Lizenz mit an den Stickerabstauber übergibt.
kpunkt
kpunkt 30.04.2025 um 14:24:39 Uhr
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Eine Lizenz ist ein Nutzungsrecht. Nutzungsrechte sind jederzeit übertragbar. Es sei denn, der ursprüngliche Rechteinhaber gestaltet das Nutzungsrecht so, dass es nicht übertragbar ist.
Ein hinkendes Beispiel ist die Leihe. Wenn man sich etwas ausleiht (z.B. ein Auto), darf man es nicht ohne weiteres weiter verleihen. Das ist in der Regel ein vertragswidriger Gebrauch.
Das Gleiche gilt für Kaufverträge. Mit dem Unterschied, dass hier der vertragsgemäße Gebrauch ausdrücklich erwähnt werden muss/soll/kann. Auch bei Kaufverträgen ist es nicht unüblich, dass die Nutzung geregelt wird.
Noch "normaler" sind vertragliche Nutzungsbeschränkungen bei Lizenzübertragungen. So ist es auch nach geltendem EU-Recht so, dass Microsoft eine OEM-Lizenz (oder SB-Lizenz) eben nicht übertragen darf, weil der ursprüngliche Lizenzinhaber dies in den Nutzungsbedingungen der OEM-Lizenz so geregelt und der Erwerber dies akzeptiert hat. Pacta sunt servanda.
Das vielzitierte sog. OEM-Urteil vom 06.07.2000 (Az. I ZR 244/97) hat lediglich Rechtssicherheit dahingehend geschaffen, dass Software nicht mehr an Hardware gebunden ist und auch ohne die Hardware weiterveräußert werden darf.
Es änderte überhaupt nichts daran, dass Lizenzen, die vom Lizenzgeber gar nicht zum Weiterverkauf oder zur Weitergabe vorgesehen waren, auch mit diesem Urteil weiterhin nicht ohne Zustimmung des ursprünglichen Lizenzgebers weitergegeben werden dürfen.

Spannend wird es wieder, wenn der gutgläubige Erwerb (§ 932 BGB) ins Spiel kommt. Insbesondere bei Absatz 2.

In der Realität merkt der Lizenzgeber (hier Microsoft) oft gar nicht, wenn solche Lizenzen widerrechtlich übertragen wurden. Microsoft sperrte und sperrt daher immer wieder alte OEM- und SB-Lizenzen. Das ist auch nicht ganz legal, da auch legal erworbene Lizenzen davon betroffen sein können. Microsoft sagt dann einfach: Die können sich ja bei uns melden. Der Nachweis ist in den allermeisten Fällen (private Nutzung) halt sehr schwierig.

Aus diesem Urteil entsprang dann auch die Idee, die Lizenz nicht mehr an die Hardware zu koppeln, sondern an einen Account, eben als rein "digitale Lizenz." Theoretisch kann man die leichter übertragen (hust), auch wenn die Lizenz als Key vorher z.B. im BIOS eingetragen wurde.
DivideByZero
DivideByZero 30.04.2025 aktualisiert um 14:48:40 Uhr
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Zitat von @kpunkt:
Noch "normaler" sind vertragliche Nutzungsbeschränkungen bei Lizenzübertragungen. So ist es auch nach geltendem EU-Recht so, dass Microsoft eine OEM-Lizenz (oder SB-Lizenz) eben nicht übertragen darf, weil der ursprüngliche Lizenzinhaber dies in den Nutzungsbedingungen der OEM-Lizenz so geregelt und der Erwerber dies akzeptiert hat. Pacta sunt servanda.
Das vielzitierte sog. OEM-Urteil vom 06.07.2000 (Az. I ZR 244/97) hat lediglich Rechtssicherheit dahingehend geschaffen, dass Software nicht mehr an Hardware gebunden ist und auch ohne die Hardware weiterveräußert werden darf.

Da kommen wir an den Punkt, wo es eher eine Frage für das Jura-Forum ist. Aber in Kurzform: Du irrst. Richtig ist, dass Microsoft versucht hat und das auch weiter versucht, diese Beschränkungen aufrecht zu erhalten, die aber - Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz - eben in unserem Rechtsraum nicht gelten. Denn Pacta sunt servanda gilt nur so weit, wie der Vertrag etwas regeln kann, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Daher ist die Übertragung von klassischer Gebrauchtsoftware ganz problemlos möglich. Es gibt Ausnahmen, das ist aber nicht das Windows auf dem PC.

Gruß

DivideByZero

P.S.: Und natürlich erreichen Microsoft und andere große Marktteilnehmer durch schiere Marktmacht, was sie wollen: Unsicherheit stiften und damit etliche davon abhalten, Gebrauchtsoftware zu kaufen.
ukulele-7
ukulele-7 30.04.2025 um 14:52:43 Uhr
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Zitat von @kpunkt:

So ist es auch nach geltendem EU-Recht so, dass Microsoft eine OEM-Lizenz (oder SB-Lizenz) eben nicht übertragen darf, weil der ursprüngliche Lizenzinhaber dies in den Nutzungsbedingungen der OEM-Lizenz so geregelt und der Erwerber dies akzeptiert hat. Pacta sunt servanda.
Meinst du, das Microsoft die nicht übertragen darf oder der Käufer?

Jedenfalls sehr interessant, das war mir bei OEM nicht klar. Allerdings habe ich OEM Lizenzen von z.B. Wortmann, die über ein Systemhaus bezogen wurden, die mir dann auch die Rechnung stellen. Ergo darf die Lizenz offenbar von Microsoft an Wortmann, von Wortmann an das Systemhaus, vom Systemhaus an mich übergehen. Darf ich die dann weiter geben/verkaufen?
Michi91
Michi91 30.04.2025 aktualisiert um 14:54:50 Uhr
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@DivideByZero ansich stimme ich dir zu, war ja auch schon häufiger mal Thema im Forum, aber funktioniert das auch wenn ich garnicht weiß ob das Gerät auf dem Schrottplatz eine "ungenutzte" Lizenz hat oder nicht? Wenn ich den alten Herren noch fragen kann okay, aber wenn niemand zum Fragen da ist, weiß ich doch garnicht ob die Lizenz vllt nicht schon anderweitig weitergereicht wurde?


Grüße
maretz
maretz 30.04.2025 um 14:58:14 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Zitat von @maretz:

Ich würde das mal wie folgt sehen - du hast zwar den Sticker und den Lizenzcode, du hast aber eben KEINE Lizenz. Vergleichbar zu deinem Führerschein - den kannst du zwar in der Tasche haben, wenn dir der Staat aber die Fahrerlaubnis nicht erteilt hat (oder entzogen und du hast behauptet den FS verlegt zu haben) ist der nunmal wertlos.

Beim Recyclinghof würde ich das analog sehen. Ich habe zwar die alte Hardware dem Recyclinghof übergeben (und die dir die dann geschenkt) ABER ich habe ja nie die Lizenz übergeben. Ich habe immernoch die Rechnung (ggf.) das ich die mal gekauft habe. Ich habe mir die ggf. völlig legal einfach nur in nen PW-Manager gespeichert (oder sonstwo) und brauche daher den Aufkleber nicht. Da wird auch beim Abgeben keiner nach fragen. Somit hat der Recyclinghof nie eine Lizenz dafür gehabt und kann die somit auch nicht weitergeben. Somit hast du also nix weiter als eine ggf. funktionierende Seriennummer...

Deswegen ja der Hinweis, daß er sich das von dem Vorbesitzer, den er ja wegen dem Sticker gefragt hatte, bestätigen lassen, das er die Lizenz mit an den Stickerabstauber übergibt.

Naja - ich glaube das wird schon eher schwer werden, denn für gewöhnlich siehst du den ja aufm Hof nicht... ;). Dann müsstest du ja schon zu der Person hingehen und beim Abstellen fragen -> was dann die Frage aufwirft ob DER dir den Rechner geben dürfte (weils noch seiner is) oder ob es schon Eigentum vom Recyclinghof wäre... aber ich glaube das wird dann schon eher ne sehr theoretische Fragestellung...
kpunkt
kpunkt 30.04.2025 um 15:01:38 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Meinst du, das Microsoft die nicht übertragen darf oder der Käufer?
Der Käufer. In dem Fall geht es um reine OEM-Lizenzen. Die hat Microsoft nie dafür vorgesehen, dass sie weiterveräußert bzw. übertragen werden. Die waren nur für die Händler gedacht.

Nicht betroffen davon sind eben alle Nicht-OEM-Lizenzen. Da gilt das, was @DivideByZero sagt (und ich auch nie angezweifelt habe). Sind es Lizenzen, die "ganz normal" in den Handel gelangt sind, kann man die weiterverkaufen wie man lustig ist. Die Einschränkung seitens Microsoft, dass sie eben nicht verkauft werden dürfen, ist schlicht ungültig.
Das gilt aber eben nicht für diese Händler-OEM-Lizenzen, da diese eben gezielt nur für Händler waren, um die Hardware damit zu bestücken. Wir befinden uns da ja auch im HGB und nicht BGB.

Daher ist ja auch der gutgläubige Erwerb so spannend.
ukulele-7
ukulele-7 30.04.2025 aktualisiert um 15:13:08 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Jedenfalls sehr interessant, das war mir bei OEM nicht klar. Allerdings habe ich OEM Lizenzen von z.B. Wortmann, die über ein Systemhaus bezogen wurden, die mir dann auch die Rechnung stellen. Ergo darf die Lizenz offenbar von Microsoft an Wortmann, von Wortmann an das Systemhaus, vom Systemhaus an mich übergehen.
In dem Fall waren das ROK-Lizenzen ohne neue Hardware. Vermutlich gibt es dort keine solche Einschränkung, so das sie weiter verkauft werden dürfen. Ich hatte OEM bisher immer mit ROK gleich gesetzt, vermutlich reden wir aber nur von richtigem OEM wenn es mit Hardware verkauft wurde, richtig?
DivideByZero
DivideByZero 30.04.2025 um 15:14:51 Uhr
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Zitat von @kpunkt:
Das gilt aber eben nicht für diese Händler-OEM-Lizenzen, da diese eben gezielt nur für Händler waren, um die Hardware damit zu bestücken. Wir befinden uns da ja auch im HGB und nicht BGB.

Das stimmt einfach nicht. Denn Microsoft hatte ursprünglich ausnahmslos vorgesehen, dass man nicht ohne deren Zustimmung weiter verkaufen kann. Stichwort ist der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz. Nicht der gutgläubige Erwerb. Daher: ja, auch OEM-Lizenzen dürfen gehandelt werden. Eben unter den entsprechenden Voraussetzungen: der alte nutzt nicht mehr, der neue exklusiv, die Lizenz geht nachweisbar über.
kpunkt
kpunkt 30.04.2025 um 15:18:25 Uhr
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Oke, du hast Recht. Ich bin raus.
DivideByZero
DivideByZero 30.04.2025 um 15:24:46 Uhr
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Es geht mir nicht darum, Recht zu haben. Das ist dann am Ende des Tages, wie gesagt, auch ein Spielfeld der Juristen.

Die Diskussionen sind aber vielmehr, abstrakt gesehen, ein super Beispiel dafür, wie große Marktplayer es schaffen, Meinungen zu orchestrieren. Gebrauchtsoftware wäre an sich ein großes Geschäftsfeld, aber wegen der Unsicherheiten, die - bewusst anbieterseits geschürt - damit verbunden sind, nutzen es wenige. Auch in unserem Kundenkreis ist es so, dass wir das Thema direkt beenden oder erst gar nicht aufbringen, wenn sich ein Kunde damit unwohl fühlt. Denn das ist ja der Witz, warum die Unsicherheiten so gut wirken: das Risiko, eine falsche/ungeeignete/unvollständige Lizenz erworben zu haben, trägt tatsächlich der Gebrauchtsoftwarekäufer.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 30.04.2025 um 19:55:24 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Jedenfalls sehr interessant, das war mir bei OEM nicht klar. Allerdings habe ich OEM Lizenzen von z.B. Wortmann, die über ein Systemhaus bezogen wurden, die mir dann auch die Rechnung stellen. Ergo darf die Lizenz offenbar von Microsoft an Wortmann, von Wortmann an das Systemhaus, vom Systemhaus an mich übergehen. Darf ich die dann weiter geben/verkaufen?

Ja.

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 30.04.2025 um 20:05:23 Uhr
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Zitat von @kpunkt:

Das gilt aber eben nicht für diese Händler-OEM-Lizenzen, da diese eben gezielt nur für Händler waren, um die Hardware damit zu bestücken. Wir befinden uns da ja auch im HGB und nicht BGB.


Das stimmt so nicht. MS kann seinem direkten Käufer Händler/Distributor das durch den Vertrag vorschreiben, daß der das z.B. nur mit Hardware verkaufen darf. Aber sobald der das weiterverkauft, gilt der Erschöpfunggrundsatz. D.h. wenn de Händler/Distributor das weiter verkauft hat, darf dessen Käufer das beliebig weiterverkaufen, ohne das MS da eingreifen darf. Nur wenn der Käufer .Auch direkt einen Vertrag mit MS hat, können da andere Dinge vereinbart sein.

lks

PS: Es gab mal eine Zeit, in der man beim Blödmarkt OEM-Lizenzen von ywindows oder Office nur kaufen konnte, wen man gleichzeitig Hardware gekauft hat, z.B. Speicher, Festplatten, Sticks, Grafikkarten o.ä.. Aber die Zeiten sind zum Glück vorbei.
ukulele-7
ukulele-7 01.05.2025 um 10:29:37 Uhr
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Ich glaube auch das Microsofts mächtigstes Schwert nicht die Hardware-Bindung sondern die Unklarheiten sind. Würden sie eine Lizenzurkunde ausgeben oder irgendetwas, was als Lizenzträger fungiert (Token, whatever), dann wäre es einfach, Lizenzen rechtssicher weiter zu verkaufen. Da es keine physische Manifestation der Lizenz gibt, kann Microsoft immer den Standpunkt einnehmen, das ist nicht legal und du kannst es nicht beweisen.
maretz
maretz 02.05.2025 um 06:09:02 Uhr
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Nun - was sollen die denn geben? Nen Token? Ok, bis auf die ganzen "IoT"-Geräte die eben mit WinCE laufen und der Token grösser als das Gerät wäre. Und das (mittlerweile zum Glück) wieder eingestellte Mobil-Zeug,... Dann wäre die nächste Frage - ein Token für Windows, einer für Office, einer für Visual Studio,... ? Dann brauchst du auch gleich ne ganze Reihe an USB-Hubs... Selbst die "online aktivierung" ist ja schon oft genug Problematisch, von dem anhaltenden Zwang zum MS Konto reden wir mal gar nich erst... (da wäre es ja eben auch leicht die Lizenzen zu hinterlegen bzw. zu entfernen bei Verkauf... und zu prüfen das eine Lizenz nur einmal aktiv ist)

Es ist halt immer ein Problem (nicht nur bei MS) wenn du massensoftware hast - du kannst es nicht zu kompliziert machen DAMIT es eben von der Masse genutzt werden kann, du WILLST es möglichst nicht zu sehr einschränken damit es viele kaufen können - und gleichzeitig musst du aber eben schauen das deine Arbeit auch bezahlt wird... Und guck dir mal an wie "toll" das andere Hersteller gelöst haben - eben mit Tokens die dann aber nach X Jahren den Dienst quittieren (und der Hersteller natürlich keinen Support mehr geben kann/will), bei denen der Anschluss nicht mehr existiert,...
hildefeuer
hildefeuer 02.05.2025 um 18:15:08 Uhr
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Ja das hat in der Vergangenheit funktioniert. Geht inzwischen nicht mehr.