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Darf ein Programmierer seine eigenen Daten bei Lizenzmißbrauch löschen?

Urheberrechtsgesetz verletzt, was dann?

Mich würde Eure Meinung mal zu folgendem Thema interessieren, und damit meine ich Eure Meinung, und keine Rechtsberatung face-big-smile

Fiktive Situation:

Ich schreibe eine Software, und baue darin eine Update-Routine mittels InstallShield ein.
D.h. in regelmäßigen Abständen wird eine Internetseite abgerufen, und verglichen, od dort eine neuere Version verfügbar ist.

Zusätzlich habe ich beim letzten Update eine Lizenz-Schlüssel-Überprüfung eingebaut, damit nur die Leute ein Update erhalten, die auch legitim die Software erworben haben.
Falls die Update-Routine mittels Blacklisting feststellt, daß der User eine gesperrte Seriennummer verwendet, wird sofort die ausführende Datei des Programmes gelöscht, eine Weiterverwendung des Produktes ist somit nicht mehr möglich.

Soweit so gut, eigentlich simples Procedere; ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, was das Gesetz dazu sagt.

Eure Meinung ist dazu gefragt:

Kennt Ihr sowas schon?
Warum macht Microsoft das nicht mit Windows? Das könnte man danach ja auch wieder installieren, wenn man eine legale Seriennummer hat.
Ist das vielleicht doch nicht erlaubt, und wenn, warum nicht? Ist ja meine Software, und der Nutzer kein Lizenznehmer, somit keinen Anspruch auf meine Daten, oder?


Vielen Dank für Eure Meinungen


Lonesome Walker
PS: Ich hasse den Rechtsberatungs-Quatsch. Wenn schon, dann auch Gleichberechtigung. Die im MediaMarkt und Co. verkaufen auch Sachen, ohne davon Ahnung zu haben. Und die sagen auch nicht immer, ihrer Meinung oder Erfahrung nach...

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sapcoach
sapcoach 05.06.2006 um 14:44:07 Uhr
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Hallo Lonesome,
Du wirst jedenfalls nicht um eine Rechtsberatung herumkommen.
Aber nun stell Dir mal vor, MS würde sowas machen. Das gäbe ein Geschrei!
Kannst Du überhaupt eine ausführbare Datei auf einem Fremdsystem löschen?
Also ich würde das als Eingriff in meine Datenhoheit bewerten. Denn Du kannst eben nicht Gleiches mit Gleichem vergelten.
Wenn Dir jemand eine Lizenz klaut, kannst Du ihn dafür zwar wegen Diebstahl oder Softwaremissbrauches zur Verantwortung ziehen, aber nicht Selbstjustiz übern.

Grüsse

Olaf
leknilk0815
leknilk0815 05.06.2006 um 15:06:58 Uhr
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Hallo Lonesame,

ich denke, die Antwort ist recht einfach.
Wenn Dir die Armbanduhr geklaut wird, und Du (vermeintlich) Deine Uhr bei jemandem wiedersiehst, darfst Du demjenigen die Uhr nicht einfach abnehmen, das wäre Selbstjustiz. Es bedarf eines richterlichen Beschlusses mit allen Schikanen, um die Uhr wiederzubekommen.
Nichts anderes wäre es, indem Du ohne rechtskräftigen Beschluss auf einem fremden Rechner Daten vernichtest. Erst muss gerichtlich festgestellt sein, daß diese Daten unrechtmäßig im Besitz des Benutzers sind, erst dann kann eine Vernichtung angeordnet werden, die Umsetzung darf dann aber nicht durch Dich erfolgen, sondern durch die dazu berechtigte Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaft).
Selbst wenn Du anhand Deiner Blacklist beweisen könntest, daß der Anwender Dein Programm unrechtmäßig benutzt, kannst Du dies nicht rechtskräftig beweisen, da Du mittels Upgrade- Service keine personifizierten Daten (Name des Anwenders z.B.) auf dessen Rechner "ausspionieren" darfst, dies wäre lt. Datenschutzgesetz strafbar.
Deshalb kann Microsoft, obwohl man davon ausgehen kann, daß die ihre "Pappenheimer" sehr wohl kennen (IE, Media Player, etc. sind ja als Datenlieferanten gut bekannt), mit ihrem Wissen zumindest in Deutschland nichts anfangen, da derartige "Beweise" illegal entstanden sind und somit vor Gericht nicht verwendet werden dürfen.

Gruß - Toni

P.S. bin gespannt, was andere dazu meinen...
gogoflash
gogoflash 05.06.2006 um 15:15:23 Uhr
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Hi,

Zusätzlich habe ich beim letzten Update eine Lizenz-Schlüssel-Überprüfung eingebaut, damit > nur die Leute ein Update erhalten, die auch legitim die Software erworben haben.
Falls die Update-Routine mittels Blacklisting feststellt, daß der User eine gesperrte > Seriennummer verwendet,

soweit ist es ja meiner Meinung in Ordnung.

Das mit dem Löschen ist sag ich mal iw leknilk schon sagt, nicht mehr in Ordnung.
Selbst wenn das Juristisch OK wäre, dann steht noch im Raum wie die Löschung vollzogen werden soll. Wenn der Nutzer keine Adminrechte hat, müsste die Löschroutine sich diese holen und das ist auch nicht gerade nett.

Was aber meiner ansicht OK wäre, wenn die EXE ohne Update nur zb einen Monat läuft und die Updateroutine (mit Interaktion es nutzers) die EXE bei richtiger Lizenz geupdatet wird, falls die Lizenz rechtmässig ist. Sonst wird es verweigert. Und nach einem Monat ist schluß mit lustig.


Gruß Miguel
leknilk0815
leknilk0815 05.06.2006 um 15:28:56 Uhr
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Was aber meiner ansicht OK wäre, wenn
die EXE ohne Update nur zb einen Monat
läuft und die Updateroutine (mit
Interaktion es nutzers) die EXE bei
richtiger Lizenz geupdatet wird, falls die
Lizenz rechtmässig ist. Sonst wird es
verweigert. Und nach einem Monat ist
schluß mit lustig.

Diese Vorgehensweise ist ja auch OK, da dies i.d.R. bei Download mit einer Anerkennung der Nutzungsbedingungen vertraglich mit Zustimmung des Users vereinbart wurde.

Anders sieht es wie im hier besprochenen Fall aus, da hier die Überprüfung nachträglich eingeführt wurde und dies im Nutzervertrag nicht enthalten ist, somit keine Einverständniserklärung des Nutzers vorliegt, es sei denn, der Nutzer wird vor Ausführung des Updates darauf hingewiesen incl. einer erneuten Einverständniserklärung, sowie einer konsequenzlosen Abbruchmöglichkeit des Updates.

Gruß - Toni
16568
16568 05.06.2006 um 15:29:13 Uhr
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Ich sehe schon, Eure Meinung zu diesem Thema deckt sich mit meinen Vermutungen, daß es doch besser wäre, es zu lassen. face-smile

Wobei ich aber sagen muß, ich würde mir ja keine Nutzerdaten holen, ich würde lediglich die IP des Nutzers speichern, und mit dieser dann zu den gesetzlich vorgeschriebenen Organen gehen und eine Anzeige erstatten.


Also, danke schon mal für Eure wertvolle Meinung zu diesem Thema.

Lonesome Walker
leknilk0815
leknilk0815 05.06.2006 um 15:34:28 Uhr
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Hi Lonesame,

ich bin zwar kein Jurist, aber aus dem Bauch raus würde ich sagen, alleine mit der Speicherung der IP befindest Du Dich bereits auf extrem dünnem Eis...
Juristisch belastbaren Rat halte ich hier für absolut zwingend!

Schönes Rest- WE - Toni
Supaman
Supaman 05.06.2006 um 16:12:35 Uhr
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Wobei ich aber sagen muß, ich
würde mir ja keine Nutzerdaten holen,
ich würde lediglich die IP des Nutzers
speichern, und mit dieser dann zu den
gesetzlich vorgeschriebenen Organen gehen
und eine Anzeige erstatten.

dazu folgendes: sehr viele user haben ein flatrate, wo der provider die ip nach aktuell gültiger rechtssprechung gar nicht mitloggen darf, dazu gabs auch mal ein urteil. ergo nützt dir die ip gar nichts.

ansonsten sehe ich die sache so: wenn deine software so geil ist, das sie jemand benutzen will - sei froh um jeden user. je verbreiteter eine software ist, desto mehr kunden wirst du auf lange sicht haben. mit übertriebenen schutzmechanismen und gängelungen der kunden machst du dir keine freunde.
Supaman
Supaman 05.06.2006 um 16:12:36 Uhr
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Wobei ich aber sagen muß, ich
würde mir ja keine Nutzerdaten holen,
ich würde lediglich die IP des Nutzers
speichern, und mit dieser dann zu den
gesetzlich vorgeschriebenen Organen gehen
und eine Anzeige erstatten.

dazu folgendes: sehr viele user haben ein flatrate, wo der provider die ip nach aktuell gültiger rechtssprechung gar nicht mitloggen darf, dazu gabs auch mal ein urteil. ergo nützt dir die ip gar nichts.

1) ich sehe die sache so: wenn deine software so geil ist, das sie jemand benutzen will - sei froh um jeden user. je verbreiteter eine software ist, desto mehr kunden wirst du auf lange sicht haben. mit übertriebenen schutzmechanismen und gängelungen der kunden/interessenten machst du dir keine freunde, das ist auch eine image-sache.

2) wenn die software wirklich so geil ist, das sie grössere beachtung findet, kannst du einen drauf lassen das irgendein cracker das ding von irgendwelchen schutzmechanismen befreit und in umlauf bringt.

3) richtig teure software schützt man mit dongles. das ist zwar kein garant und schützt auch nur mässig vor crackern, macht aber das publizieren von updates sehr einfach.

von daher würde ich mich an deiner stelle bei einer ungültigen lizenz darauf beschränken, die updates zu verweigern und früh über jeden user sein, der das ding benutzen willface-smile

ich habe mich schon etliche male ein anderes oder auch weniger gutes produkt entschieden, weil ich einfach keine lust auf irgendwelche nervigen kopier/lizenzschutz mechanismen hatte. der knaller war mal ne software, die fix an eine mac-adresse gekoppelt war. umschreiben auf eine mac-adresse wurde kathegorisch abgelehnt. und was ist wenn man sich wie üblich einen neuen rechenr kauft oder die netzwerkkarte kaputt geht? ergegnis: er hat gar nix verkauft.

gruß,

supa
leknilk0815
leknilk0815 05.06.2006 um 16:19:05 Uhr
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@Supaman:
dann erklär mir doch mal, wie Verfassungsschutz und Polizei an die Daten von Kriminellen kommen sollen, wenn die IP nicht gelogged wird (Kinderpornos, Edonkey, Kaaza......)??????
Supaman
Supaman 05.06.2006 um 16:26:22 Uhr
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@Supaman:
dann erklär mir doch mal, wie
Verfassungsschutz und Polizei an die Daten
von Kriminellen kommen sollen, wenn die IP
nicht gelogged wird (Kinderpornos, Edonkey,
Kaaza......)??????

1) es hat nicht jeder ne flatrate
2) soo alt ist das urteil noch nicht und ich denke mal, das noch nicht jeder provider das umgsetzt hat

fakt ist: daten, die zur abrechnung nicht notwendig sind (ip-adressen, urls, datenvolumen) dürfen bei flat-rates nicht mitgeloggt werden.
leknilk0815
leknilk0815 05.06.2006 um 16:37:33 Uhr
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1) es hat nicht jeder ne flatrate

- gibts da nicht so was wie ein Gleichbehandlungsprinzip...

2) soo alt ist das urteil noch nicht und ich
denke mal, das noch nicht jeder provider das
umgsetzt hat

Log ein - Log aus, das dauert natürlich... (bei Gesetzen gibts Stichtage, ab da gilts für alle, vorher machts keiner)


fakt ist: daten, die zur abrechnung nicht
notwendig sind (ip-adressen, urls,
datenvolumen) dürfen bei flat-rates
nicht mitgeloggt werden.

Es redet auch niemand von aufgerufenen IP- Adressen, sondern von der vom Provider zugeteilten, und die wird gelogged
Ansonsten könnte sich Hack & Co künftig bedenkenlos über alle Verbote hinwegsetzen und alle verfügbaren Server zu knacken versuchen, da ein Nachweis lt. diesem Gesetz unmöglich geworden wäre.
Justizia mag blind sein, blöd ist sie nicht!
10864
10864 06.06.2006 um 01:57:58 Uhr
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Erstens müsstest du dann neben der IP auch noch die genaue Uhrzeit mit genauem Datum loggen, da nicht jeder User bei jedem Netzzugang die gleich IP zugeteilt bekommt. Dann gibt es noch Proxy-Server oder Firewalls die mittels NAT arbeiten. Diese haben zwar eine IP-Adresse haben, aber meist für mehr als einen User.

Du musst die Datei nicht gleich löschen, es reicht wenn du sie funktionsunfähig machst, denn MS hat im Grunde mit der Windows XP Aktivierung (30 Tage) nichts anderes gemacht, es wird nichts gelöscht, sondern lediglich funktionsunfähig gemacht.

Den Support zu unterbinden ist auf jeden Fall eine gute Lösung mit der beide Seiten keine Probleme haben, ansonsten schließe ich mich der weitläufigen Meinung der anderen an. (Sei froh um jeden Kunden, auch wenn er nichts zahlt) face-wink

lg
cykes
cykes 06.06.2006 um 07:04:59 Uhr
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Hi,

wieso machst Du nicht einen ganz anderen Ansatz, der zugegebenermassen nur funktioniert,
wenn das nicht ein Riesenprojekt ist. Du bietest einfach eine freie Version an, die relativ
stark im Funktionsumfang eingeschränkt ist, und zwar so, daß nicht nur einfach Features
ausgeschaltet sind, sondern einfach in der EXE nicht vorhanden. Die Vollversion bietest Du
dann über ein Shopsystem an, wo es den Download erst nach Zahlung gibt, meinetwegen
mit RegKey, aber zusätzlich mit einem Wasserzeichen in bestimmten Dateien.
Wenn man das geschickt anstellt, findet man so immer denjenigen, der das Vollprodukt
weitergegeben hat und kann demjenigen auf die Finger hauen (lassen).

Einfach Daten, auch wenn es augenscheinlich Deine Daten sind, zu löschen, halte ich für
eher zweifelhaft.

Gruß

cykes
Oneway
Oneway 06.06.2006 um 08:30:45 Uhr
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Hallo zusammen,

ich teile die Meinung derjenigen die sagen "wenn deine Software so Geil ist sei froh"
Warum ist den Microsoft so Riesengroß geworden?
weil die Software damals und wohl auch heute von so derartig vielen Leuten kopiert wurde das sie auf jedem System zu finden ist oder war Die Chefs freut das ungemein es erspart Ihnen teure Schulungen.
Wenn Du in ein fremdes System ohnen Klaren Auftrag einbrichst dann wirdt Du warscheinlich schwerer gedeckelt als derjenige der deine Weichware unrechtmäsig auf seinem Pc installiert hat.

MfG
Oneway
nahrings
nahrings 06.06.2006 um 09:59:07 Uhr
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Sicher ist es nicht erlaubt.
Allerdings der Lizensklau auch nicht.
Der Betroffene wird Dich wohl gerade aus dem Grund nicht anzeigen.
Sicher klaut der auch noch mehr und will nicht ins Fadenkreuz der Fahnder geraten.
Daher wirst Du bei dieser Straftat wohl nicht viel zu befürchten haben denn:
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Trotzdem lass es und machs geschickter Es gibt da auch bessere Kommentare al meinen.

Gruß
Hermann Nahrings
16568
16568 06.06.2006 um 10:07:40 Uhr
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Hm, das was ich hier lese, ist größtenteils das Gleiche, aber mit jeder neuen Meinung kommt wieder ein Aspekt oder eine sehr gute Idee (DANKE, CYKES!!!) hinzu.

Das mit "wo kein Kläger, da kein Richter" hört sich gut an, werde ich aber jetzt doch lassen.
Das mit dem Branding der Vollversion, um ein Traceback zu ermöglichen, ist wohl das Beste face-big-smile

Danke für Eure bisherigen Meinungen.


Lonesome Walker
Supaman
Supaman 06.06.2006 um 15:07:07 Uhr
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Das mit "wo kein Kläger, da kein
Richter" hört sich gut an, werde
ich aber jetzt doch lassen.
wenn dir auch nur einer nachweist (und der kann ja ruhig eine legale lizenz haben), das du irgendwas löscht kannst du irre viel ärger bekommen. davon ab: einen persönlichen nutzen ziehst du aus dem löschen nicht.

Das mit dem Branding der Vollversion, um ein
Traceback zu ermöglichen, ist wohl das
Beste face-big-smile
halte ich für nicht praktikabel. schön du findest raus, das user xy eine programmversion installiert hat, die user abc gekauft hat, na und? schonmal draüber nachgedacht, wie viele trottel ihre wlan router offen betreiben? user abc kannst du dafür nicht haftbar machen, der besitzt schliesslich eine legale lizenz.
leknilk0815
leknilk0815 06.06.2006 um 15:17:13 Uhr
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@Supaman:

Dein Vokabular ist wie Dein Wissen: unausgegoren und halbseiden

Wörter wie "Trottel" haben m.E. hier nichts verloren...
cykes
cykes 06.06.2006 um 18:07:49 Uhr
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@Supaman Da würde ich mal lieber einen Fachmann konsultieren, bevor Du solche Aussagen machst, dieses System ist bereits im Einsatz, zwar nicht bei Applikationen, aber hat genau zu
diesem Erfolg geführt. Derjenige welche war so intelligent, das Produkt in einem einschlägigen
Forum zum Download anzubieten.
Supaman
Supaman 07.06.2006 um 22:47:51 Uhr
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ok, ich formilier es nochmal neu:

ich zweifel in keiner weise an, das man dateien signieren kann, aber ich halte den nutzen für marginal bis unbrauchbar.

1) mir als käufer kann man keinen strick daraus drehen, wenn mir auf irgendwelchen wegen daten (in diesem angenommenen falle installationsdateien) geklaut werden. sei es hardwarediebstahl, datenträgerklau oder eindringen in mein heimnetzwerk. anders liegt es, wenn ich diese daten vorsätzlich anbiete, das steht außer zweifel.

2) eine reine ip-adresse beweist herzlich wenig. ip-adressen können gefakt werden oder man parkt irgend wo in der innenstadt und klinkt sich in ein offenes wlan ein. außerdem wird es verdammt schwierig aufgrund einer solchen mutmaßung an die daten des users zu kommen, falls diese überhaupt vorliegen.

in summe: aufgrund von einer signierten datei und einer mitgeloggten ip-adresse rechtliche schritte in bewegung zu setzen, halte ich für nicht praktikabel in der umsetzung.
cykes
cykes 08.06.2006 um 08:40:48 Uhr
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@Supaman

Also, wer sein WLAN so offen hat, dass man auf Dateien zugreifen kann, handelt zumidnest
mal grob fahrlässig. Hatten wir gerade in einem anderen Thread ausdiskutiert.
Wenn die Hardware gestohlen wurde, dann hat man ja wohl irgendwo Anzeige erstattet,
ergo lässt sich die Sache recht schnell aufklären, wobei das Argument in einem verschwindend
geringen Anteil wirklich der Fall ist. Genau das gleiche gilt für Datenträgerklau, auch hier kann
man den Hersteller informieren, wenn man einen lizensierte Version hat.
Wenn Du diese Argumente vor Gericht vorträgst, musst Du sie auch beweisen können.

Ich finde Deinen Argumentation etwas an den Haaren herbeigezogen, da das vielleicht,
wenn es hoch kommt, in 5% der Fälle wirklich zutrifft.
Wir sind uns sicher alle im Klaren darüber, daß man Software niemals zu 100% schützen
kann, aber es gibt einige Möglichkeiten zumindest ein gewisses Maß an Rechteschutz zu
wahren.
Und glaub mir, sowas spricht sich in den entsprechenden Kreisen sehr schnell rum.

Gruß

cykes
dp-germany
dp-germany 08.06.2006 um 21:48:11 Uhr
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2) eine reine ip-adresse beweist herzlich
wenig. ip-adressen können gefakt werden
oder man parkt irgend wo in der innenstadt
und klinkt sich in ein offenes wlan ein.
außerdem wird es verdammt schwierig
aufgrund einer solchen mutmaßung an
die daten des users zu kommen, falls diese
überhaupt vorliegen.

ebend, und MAC Adressen können genauso gefakt werden, per Virtual PC und den netten kleinen Helfern ist selbst eine MAC Adressenspeicherung 'Blödsinnig', schaut mal unter www.google.de und sucht nach MAC Adresse faken ändern oder ähnlichem

zu erwähnen wäre hier noch Torpark eine Software die ähnlich dem E-Donkey Verfahren sich einen Weg zum Ziel durch das www über andere PCs sucht, somit stellt immer ein anderer die Frage an den Server und verschickt immer an die selbe Zielperson.

Jeder Provider kennt Eure Telefonnummer, anhand dieser (auf die Ihr keinen Einfluß habt) können die Daten abgerechnet, bzw. für diesen Anschluß gespeichert werden und auch so kommen die BKAler an die Kiddy-Porn-Sünder, Logdaten ansich nützen also nichts.

Und wie kommen die Musikindustrie an die Kopierwichtel?
Mal überlegen; Heureka - Die Mac und IP Eures Routers, wird Euch dabei helfen, denn jeder Router hat in der Regel eine IP in einem Netzbereich Eures Providers z.B.: 89.53.190-194.X
Soetwas nennt man 'Subnetz' in diesem Bereich ist also Kunde XY versteckt und tauscht wie gewöhnlich alle Filme die es erst in vier Wochen im Kino zu sehen gibt. Da das Leas welches vom Provider vergeben wurde durch die Dauerbenutzung immer wieder erneuert wird, ist es ein Kinderspiel denjenigen zu 'fassen' denn kein Normaler ist drei Wochen am Stück mit der selben Router IP unterwegs... Durch die ständige Rotation der IPV4 Adressen hatte sich irgendeiner etwas schlaues ausgedacht, IPV6 und die meisten nutzen es 'freiwillig' somit kann jeder PC seine feste IP Adresse bekommen, so alsob jemand ständig das selbe Lease verlängern läßt. -Komisch das dabei immerwieder die gleichen Tauschnetzwerke namentlich genannt werden E-Donkey; Kazza bisweilen wurde nie Phex, oder Soulseek genannt, woran das wohl liegen mag??? Vielleicht daran, das die Nutzer auswählen können wem Sie welche Daten schicken, und nicht mit nem Mega-Megaphon alle anderen übertönen 'ICH HABE FILME!!!'

Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit, die Nutzer der Software die in einer Blacklist aufgetaucht sind auszusperren, denn wer garantiert dem Benutzer, das nicht andere Dateien gelöscht werden(man weiß ja nicht wer an dem PC sitzt; Vor dem PC sitzt immer noch die größte Gefahrenquelle!!![Schüler: 'Äh wo war noch mal die START-Schaltfläche?' Mentor: 'Sie sitzen vor Linux...'])?

Oder allen Benutzern eine neue Version aufdrängen in der die Nummern nicht mehr funktionieren, und die Software nur per Online Zertifikat die Vollversion aktiviert wird. Wird die Nummer wiederverwendet(Mehrfach genutzt), kann man das Zertifikat ablaufen lassen (oder vernichten somit sind keine Änderungen an der Software vorgenommen worden, man entzieht lediglich das hauseigene Zertifikat, ähnlich wie den Führerschein von jemandem entwerten), somit ist die Nummer ungültig und der-/diejenige kann die Software nur im verringerten Umfang nutzen, weil das Zertifikat Bestandteil der Software ist, derjenige der die Software ordnungsgemäß bezahlt hat, kann man ein gültiges Zertifikat zusenden face-smile

SoKa
leknilk0815
leknilk0815 09.06.2006 um 00:23:48 Uhr
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...diesen Unfug noch zu kommentieren wäre Zeitverschwendung...
cykes
cykes 09.06.2006 um 11:49:31 Uhr
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Hmm, treiben sich seit neustem hier Computer Bild Redakteure rum? face-wink
16568
16568 09.06.2006 um 11:57:44 Uhr
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Ich wußte ja gar nicht, daß die Meinungen hierzu so kontrovers sind face-big-smile


Lonesome Walker
leknilk0815
leknilk0815 09.06.2006 um 13:13:23 Uhr
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Develey läßt grüßen...
dp-germany
dp-germany 09.06.2006 um 16:23:23 Uhr
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Hmm, treiben sich seit neustem hier Computer
Bild Redakteure rum? face-wink

Nö ... und wenn dann bich keiner, vielleicht einige andere hier im Forum...

aber laßt mal gut sein.

Wie telfoniert ihr denn sonst über das I-Net? mit ner Cent-Münze wohl kaum und den Finger i die Luftstecken um W-LAN zu empfangen könnt ihr ebenfalls kicken.

SoKa!
disc1
disc1 21.06.2006 um 10:40:16 Uhr
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Das Löschen ist aus meiner Sicht nicht rechtlich sauber. Aber da du sicherlich einen Lizenzvertrag der Nutzung vorangestellt wird, wo eine unrechtmäßige, nämlich nicht lizenzierte, Nutzung untersagt ist, kannst du doch im Rahmen deiner Updatebereitstellung etwas tun. Nicht lizenzierte Nutzer bekommen eben ein Update, was z. B. nur noch eine begrenzte Nutzungsdauer hat, lizenzierte Nutzer dagegen ein anderes vollfunktionsfähiges. Oder du schließt nicht registrierte Nutzer vom zukünftigen Updateprozess aus.
Dirk
Torsten72
Torsten72 08.07.2006 um 17:58:25 Uhr
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