pago159
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Darf ein Vermieter zutritt zum Wohnraumverteiler (KabelDeutschland) verwehren?

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich hätte mal wieder ein etwas außergewöhnlicheres Problem.

Und zwar schaut es bei einem Kunden von mir so aus,
dass er sich einen Anschluss bei KabelDeutschland bestellt hat.
Soweit so gut, Termin wurde von KabelDeutschland auch mit
ihm abgesprochen und dabei wurde ihm gesagt,
dass zutritt zum Wohnraumverteiler benötigt wird.
Dies wollte er mit dem Vermieter abklären, welcher
allerdings sagt, dass nur Firma "XY" und keine andere
Firma an den Anschluss dürfe, wegen zuvieler schlechter
erfahrungen mit anderen Unternehen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob dies Rechtens ist, da KabelDeutschland spezielle
Vertragsfirmen hat, welche die Anschlüsse durchführen.

Lg Grapper

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brammer
brammer 04.04.2011 um 16:37:28 Uhr
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Hallo,

ohne das ich, oder jemand anderes hier im Forum eine Rechtsberatung abgeben kann und werde, würde ich sagen nein das darf der Vemrieter nicht verweigern.
Dein Vermieter kann dir schließlich nicht vorschreiben über welchen Provider du Internet oder Telefon benutzen musst/darfst.

Wenn es sich um eine Einlieger Wohnung in einem Einfamilienhaus oder so ähnlich handelt, rede mit dem Vermieter und er soll halt dabei sein.

brammer
Pago159
Pago159 04.04.2011 um 16:56:44 Uhr
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Es ist ein Mehrfamilienhaus (Wohnungsgenossenschaft) generell lassen sie den Anschluss ja zu,
allerdings nur, wenn eine Bestimmte Firma den Anschluss legt.
KabelDeutschland hat ja aber mehrere Subunternehmer, welche die Anschlüsse legen.
Es sollte auch nicht generell um eine Rechtsberatung gehen, sondern darum,
was ihr evt. schon erlebt habt, oder wisst ;)

Lg Grapper
miniversum
miniversum 04.04.2011 um 17:01:57 Uhr
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Ich kann die aus eigener Erfahrung sagen das der Vermieter bzw. der Hauseigentümer dies verweigern kann.
Die Sachlage ist eigentlich ganz simpel. Eine Firma will bauliche Veränderungen am Haus vornehmen. In diesem Fall eben eine Firma die von KabelDeutschland beauftragt wurde. Und das ist nunmal nur mit Genehmigung des Hauseigentümers möglich. Eigentlich holt sich KabelDeutschland eine schriftliche Genehmigung. Der Mieter muss da nichts tun. Leider weiß ichd as es öfters vorkommt das der Mieter das machen muss oder, wie in meinem Fall, die Firma einfach so angerückt ist und eigenmächtig die Sachen eingebaut (dem Mieter haben sie gesagt das wäre geklärt gewesen). Das Ergebnis war, wie sich nachvollziehen lies) das sie einfach irgendein Kabel genommen haben und auf ihren Verstärker umgelegt haben und so durchprobiert haben bis eben an der gewönschten Antennendose in der entsprechenden Wohnung das Signal ankam. Wa ssie ncith wussten war das dieses Kabel in alle Wohnungen führte.
Ich (als Vermieter) habe das dann zwar nicht mehr ausbauen lassen (aus Nettigkeit dem Mieder gegenüber) es aber mir dennoch nciht nehmen lassen erst den Sachbearbeiten bei KabelDeutschland und danach die Firma die es eingebaut hat anzurufen und ihnen ausführlich in einem deutlich zu verstehenden Ton klar gemacht wa sich von solchen Geschäftspraktiken halte.

Also kurz: Wenn dein Vermieter der Sache (woll zurecht) nicht traut dann kann er das verweigern. Wenn eine Firma ohne sein Wissen dennoch die Installation ändert kann der Vermieter das ganze zeug wieder rauswerfen und zurückbauen.
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 04.04.2011 um 17:46:08 Uhr
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moin,

Solange Firma XY eine Fachfirma ist kann mir als Mieter niemand Vorschreiben das nur eine Andere vom Vermieter bevorzugte FachFirma eine Auftragsdurchführung machen darf. Das gibt es Gar nicht.

Die Verteilerkästen sind Verplompt und Eigentümer ist immer die Telekom oder der ansässige Kabelnetzbetreiber. Solange dies der Fall ist darf Authorisiertes Fachpersonal (gleich welcher Firma) zum Anklemmen und Überprüfen des Anschlusses an die Kästen ran.

Was wäre wenn Kunde von Firma ein Komplettanschluss inklusive aller Anschlusstätigkeiten gebucht hat - dann braucht Firma auf jeden Fall Zugang zu dem Kasten.

Das ist bei den Stromanbietern ganz genauso. Da hat ein Vermieter gar nichts zu sagen....

[Edit]
wenn schon im Hausnetz die Kabel nach keiner Norm verlegt worden sind ist es ja wohl klar, das sich ein Vermieter nicht drinrummehren lassen will - es könnte ja sein er muss etwas korrigieren auf eigene Kosten - welchem Vermieter passt das schon?
Aber das zeugt nur davon, dass diese Vermiter im Endeffekt selbst zu der Sorte Unseriös zählen.
[/Edit]

Gruß Phil
Pjordorf
Pjordorf 04.04.2011 um 18:08:26 Uhr
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Hallo,

Zitat von @Pago159:
Es ist ein Mehrfamilienhaus (Wohnungsgenossenschaft) generell lassen sie den Anschluss ja zu,
allerdings nur, wenn eine Bestimmte Firma den Anschluss legt.
KabelDeutschland hat ja aber mehrere Subunternehmer, welche die Anschlüsse legen.
Je nach Vertrag der Wohnungsbaugesellschaft mit anderen können die dir sehr wohl hier mächtig Steine in den weg legen.

Aber eine genaue Aussage wird nur dein Anwalt deines Vertrauens dir machen können!

Gruß,
Peter
miniversum
miniversum 04.04.2011 um 19:09:54 Uhr
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Jede Firma braucht die Zustimmung des Hauseigentümers an seinem Eigentum etwas ändern zu dürfen. Da ist es auch egal ob es Elektriker, Dachdecker oder sonst was ist.

Und zum Netz: Es sit schon nach einer Norm bzw. einem üblichen System verlegt worden. Allerdings nicht ein Kabel Pro Wohnung. Das hat die Installateure dann woll verwirrt und weil sie nicht gefragt haben konnte ihnen auch keiner sagen wie. Tatsache ist, das KabelDeutschland bei nachfragen sogar sagen sie würden im Fall einer nicht passenden / nicht vorhandenen benötigten Struktur selbst die Kabel wie benötigt verlegen. Die Realität sieht anders auch (woll auch weil die Kosten KabelDeutschland tragen würde).

Du sagst vielleicht wie es sein sollte, ich erzähle wie es wirklich, konkret passiert ist. Und ich finde es eben bedenklich einfach irgendein Kabel anzuschließen ohne zu wissen was da alles dranhängt.
Hätte die Firma bzw. KabelDeutschland die Genehmigung geholt wäre ich z.B. dabei gewesen bei der instllation, hätte auch sagen können wo welches Kabel hingeht und wie es für sie am einfachsten wäre.
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 04.04.2011 um 21:07:58 Uhr
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Jede Firma braucht die Zustimmung des Hauseigentümers an seinem Eigentum etwas ändern zu dürfen. Da ist es auch egal ob es Elektriker, Dachdecker oder sonst was ist.
wo wird denn bei einem Kabelanschluss etwas am Haus verändert?

nun wie soll das denn genau von statten gehen wenn Vermieter Internet bestellt und er bekommt Post vom Provider - in 4 Tagen Kommt ein Mitarbeiter vorbei und misst die Leitung durch.
das dazu auch meist runter in den Keller gegangen wird um dort auch im Zweifelsfalle Durchzumessen bzw Anzuklemmen ist im Allgemeinen Bekannt.

Nun kann sich Vermieter aufm Kopf stellen oder Handstand machen. Der Vermieter hat kein Recht den Zugang zu dem Kasten zu versperren.
und wenn ich als Mieter alle 4 Wochen zu einen neuen Provider für mein Festnetztelefon/DSL wechsle kann mir das kein Vermieter durch eine Zugangssperre zu dem Kasten verwehren auch wenn alle 14 Tage jemand zum Durchmessen Kommen müsste.
Es ist schliesslich eine Wohnung Vermietet worden - dazu gehört auch das mir als Mieter die Medienanschlüsse zur Verfügung stehen. damit ein Medium zur Verfügung steht muss ja auch mal jemand ran ... Zur Störungsbehebung muss schliesslich auch Zugang zu entsprechenden Stelle sein.

[OT]
Ich verstehe ja auch das da mal was schiefgelaufen ist aber:
Wenn die Kabel ohne Dokumentation in einem Anschlusskasten an Keiner entsprechenen Dose/Klemme geklemmt sind (oder diese Verklemmung ist auch Nicht dokumentiert) muss man doch davon ausgehen dass die Firma, welche erstmals eine Verklemmung vorgenommen haben -zu faul waren das ganze zu beschriften. (Am Ende hatten die andernKabel-Mitarbeiter das beste draus gemacht sie dachten aber nur es wäre fertig weil es wenigstens funktionierte)

Wie würdest Du es Finden wenn Dein Sicherungskasten 12 Unbeschrifftete Sicherungen enthält (diese Beschriftung macht ja sonst auch der Elektriker)
[/OT]

Und wenn bei Dir die Sicherung rausgeflogen ist - ach so ->müsstest Du erst zum Vermieter nachfragen ob Du den Schlüssel für den SicherungsKasten bekommen darfst wegen Strom anstellen ? ? ?
das wäre das selbe wie der Zugang für den Kasten fürs Kabel.

Gruß Phil
miniversum
miniversum 04.04.2011 um 21:44:40 Uhr
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wo wird denn bei einem Kabelanschluss etwas am Haus verändert?
Orginal war da in der Zuleitung ein Analoger Verstärker mit Verteiler auf mehrere Kabel.
Da wurde dann vorm Verstärker abgezweigt und die haben ein eigenes Brett mit Verstärker und Verteilern an die (Außen-)Wand geschraubt.

Die alte Zuleitung abgeklemmt und abgezweigt und eine der weiterführenden Leitungen dort angeklemmt.
Das ist für mich Veränderung genug.
Es wäre ja auch kein Problem das das gemacht wird, allerdings nicht einfach so ohne das der Hausbesitzer bescheid weiß.

Ein Plan war damals übrigens vorhanden. Das war ein Raum in dem alle Anschlüsse, elektrisch, Wasser, Telefon, Kabel ankommen und weiter verteilt werden. In diesem Raum war auch ein Plan der Verkabelung. Und hätte man bescheid gewusst hätten sie den Plan auch sehen können.
Sicherungen sind z.B. klar beschriftet; genau so wie Wasserhähne oder andere Dinge die man Ablesen oder Schalten / bedienen können sollte. Das diese Kabel nicht beschriftet waren liegt einfach daran das da auch nicht jeder Kasper dran rumfummeln soll und vielleicht auch selbst auf die Idee kommen kann mach nachzufragen statt einfach irgendwas zu machen. Daher ist der Vergleich mit den Sicherungen auch nicht ganz passend.
Inzwischen ist übrigens der Komplette Telefon und Kabelanschluss samt Verstärker und Verteiler abgeschlossen in einem Extra Kasten. Genauso wie alle anderen Gerätschaften an die man nicht im Notfall ran kommen oder abgelesen werden müssen. Sollte ein Mieter den Telefonanbieter wechseln ist ja meistens vorher ungefähr bekannt ob und wann wann da jemand vorbei kommt.
Aber mal ein Gegenbeispiel: Stell dir vor du kommst von der Arbeit nach hause und stellst fest das weder Telefon noch Internet funktionieren. Du fragst bei den Nachbarn nach und bekommst zur Antwort das der über dir eigentlich seinen Telefonanbieter wechseln wollte und weil die Firma die es nur was anschließen wollte nicht genau bescheid wussten, haben die einfach mal auf eigene Faust einfach irgendwas gemacht und dabei Übnerspannung auf die Telefonleitung kam, was alles was dran angeschlossen war zerstört hat. D.h. Telefon kaputt, PC Kaputt. Toll das die nicht vorher den Vermieter gefragt haben, oder?

PS:
dazu gehört auch das mir als Mieter die Medienanschlüsse zur Verfügung stehen
Es ist dabei übrigens rechtlich gesehen nicht viel anders als wenn du den Billigteppig der in der Wohnung beim Einzug drinlag selbst rausreist und dafür teuren Marmorboden reinlegst. Da ist der Vermieter EIGENTLICH auch nicht dazu verpflichtet dir den Boden abzukaufen oder dir was dafür zu geben, auch wenns üblicherweiße oft gemacht wird. Rein rechtlich hast du da als Mieter auch keinen Anspruch. Wenn die Grundversorgung wie Wasser, Strom oder eben Telefon da ist, ist jedes "update" die Angelegenheit des Mieters.
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 04.04.2011 um 23:43:44 Uhr
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Daher ist der Vergleich mit den Sicherungen auch nicht ganz passend.
Warum nicht? Als ich mal vor wenigen Jahren meinen Stromverbrauch richtig Dokumentiert habe bin ich über ein viertel Jahr fast jeden Tag in den Keller gegangen - habe den großen StromVerteilerSchrank aufgemacht - meinen Zählerstand aufgeschrieben und hab den Schrank wieder zugemacht.
Und Da hat mir der Vermieter auch nicht den Zugang Verwehrt - weil er das gar nicht darf. Es zahlt nicht der Vermieter die Grundgebühr für den Zähler sondern ich als Mieter.

Eine Mietsache ist eben nun mal in der Vermieteten Zeit ein Nutzungsrecht für den Mieter. was Du ja auch selbst feststellst:
Wenn die Grundversorgung wie Wasser, Strom oder eben Telefon da ist, ist jedes "update" die Angelegenheit des Mieters

Ein Gashauptabsperrhahn <--- wird des so geschrieben? face-wink darf auch nicht unzugänglich gemacht werden - ich weis - überhaupt kein passender Vergleich, aber eine Notwendige Sache um zB. Wartungsarbeiten möglich zu machen
Zitat von @pieh-ejdsch:
Die Verteilerkästen sind Verplompt und Eigentümer ist immer die Telekom oder der ansässige Kabelnetzbetreiber.
wenn eine Firma Mist baut kann jeder Geschädigte darüber hinaus Wiederinstandsetzung bzw Schadenersatz fordern. Was aber im Grunde nichts mit der Zugänglichmachung der Medienverteiler zu tun hat.

Gruß Phil
Zigeuner
Zigeuner 05.04.2011 um 00:38:45 Uhr
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Hallo Phil,

du verwechselt hier einige Sachen.
1. Wie der Vermieter dir deine Grundversorgung zur Verfügung stellt ist immer noch seine Sache und nicht deine.
Solang du irgendwie Fernsehen und Telefon bekommst, braucht der Vermieter garnichts zumachen.
Hat auch denn Vorteil das sich der Vermieter bei Störungen darum kümmern muss.

2.Hat keiner was am Übergabepunkt was Verloren, der Vermieter kann darum einen Käfig bauen oder einen Schrank stellen.
Wenn es zu störungen kommt ist es auch sein Problem wie sie behoben werden. Dafür darfst du dann gern die Miete kürzen.

3. Muss die Dokumentation bestimmt nicht am Übergabepunkt sein. Es reicht aus das diese in der Schublade des Vermieters sind.
Nicht viel anders sieht es in der Netzwerktechnik aus. Eine Kopie hab ich auf meinem Rechner und in schriftlicher Form hat sie der Geschäftsführer wo auch immer er sie bunkert.

4.Gibt es keine falsche Form der Kabelverlegung beim Fernseheanschluss. Man kann eine Sternverteilung machen, ein Bus-Verkabelung benutzen oder ein Mischform aus beiden installieren.
Alles zulässig, nur das man zum Telefonieren halt eine direkten Anschluss zum Verstärker braucht.

An den TS,
schon mal nachgefragt ob die Fachfirma nicht zufällig Vertragspartner von Kabel Deutschland ist?
Und wenn nicht, kann ja einer daneben stehen und schnell mal zuschauen ob die Kollegen alles richtig machen am Übergabepunkt.


Gruß Zigeuner
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 05.04.2011 um 01:03:50 Uhr
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moin Zigeuner,

Hat auch denn Vorteil das sich der Vermieter bei Störungen darum kümmern muss.

Ach so ist das also. Das ist mir neu.
Das heisst also im Klartext wenn ich eine Störung beim DSL habe Klingel ich erstmal früh um drei den Vermieter ausm Bett, weil der sich darum Kümmert ? so ein Käse!

Klar Kann der Vermieter einen Schrank drumbauen er kann auch einen Safe Drumbauen. aber wenn Cable-Guy vorbeikommt benötigt dieser trotzalledem Zugang zu den Übergabepunkt Punkt

Dann eben das als Beispiel:
Stell Dir mal vor da kömmt Cable-Guy vorbei und muss meinen Anschluss stilllegen, weil ich seit drei Monaten nicht gezahlt habe.
Und der von E-Werk steht hintendran...
Da kann Vermieter auch NICHT sagen: Du kummst hier net rein!

also noch deutlicher kann ich es nicht Formulieren
...braucht der Vermieter garnichts zumachen.
genau dass

Gruß Phil
Zigeuner
Zigeuner 05.04.2011 um 10:23:40 Uhr
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Guten morgen Phil,

ja das was du schreibst ist wirklich ein Käse!
Bei defekten wird der Vermieter informiert (und wenn nicht gerade die Hütte brennt reicht das noch am nächsten morgen) und der entscheidet erstmal wie es weiter geht.
Das einzigste Recht was du hast ist die Miete dementsprechend zu kürzen.
Und ja es gibt auch Ausnahmen, z.B. Wasserrohrbruch, defekt Gasleitung usw.

Was hat dein anderes Beispiel bitte mit der Anfangsfrage zutun?
Das ist ne Sache zwischen Kabelbetreiber und Hauseigentümer und wird in der Regel Vertraglich geregelt sein.

Kannst du es nicht einsehen das du (der Mieter) weder am Übergabepunkt (Besitzer Kabebetreiber) noch danach (Besitzer Vermieter) was an der Verkabelung verloren hast?
99045
99045 05.04.2011 um 10:31:42 Uhr
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Hi,

Zitat von @Zigeuner:

Das ist ne Sache zwischen Kabelbetreiber und Hauseigentümer und wird in der Regel Vertraglich geregelt sein.

Genau so ist es. Eigentümer ist der Vermieter, und nur der hat zu bestimmen, was möglich ist oder nicht.

Obwohl in unserm Haus eine Kabelanlage betrieben wird, die seinerzeit von der Telekom erstellt wurde und inzwischen durch die Übernahme bei Kabel Deutschland gelandet ist, wurde Kabel Deutschland durch unseren Vermieter ein Hausverbot auch für deren Beauftragten erteilt. Mehr möchte ich dazu nicht ausführen.

Gruß
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 05.04.2011 um 11:42:06 Uhr
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moin,

Wer lesen kann ... aber wenn man genauer hier liest:

Kannst du es nicht einsehen das du (der Mieter) weder am Übergabepunkt (Besitzer Kabebetreiber) noch danach (Besitzer Vermieter) was an der Verkabelung verloren hast?
wird hier von mir behauptet das der Mieter an der Verkabelung herumfummeln darf ? Nein
... darf Authorisiertes Fachpersonal (gleich welcher Firma) zum Anklemmen und Überprüfen des Anschlusses an die Kästen ran.

Und ja es gibt auch Ausnahmen, z.B. Wasserrohrbruch, defekt Gasleitung usw.
Hier Kabelfernsehen und Kabelanschluss gibt es auserdem die gewünschte Information.

Im Endeffekt geht es doch darum ob ein fester Kabelnetzbetreiber auf dem Anschluss liegt oder nicht, was auch im Mietvertrag stehen sollte.
Wenn dieser Netzbetreiber Frei wählbar ist, die Anschlussüberprüfung als inklusivleistung vom Netzbetreiber durchgeführt wird -

Warum sich der Vermieter die Kosten oder Mühen unbedingt selbst auferlegen will?

Gruß Phil
Zigeuner
Zigeuner 05.04.2011 um 13:18:32 Uhr
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Hallo Phil,

wir können lesen.
Und mit Mieter mein ich Mieter und vom Mieter beauftragte Unternehmen (auch Fachfirmen). Das hätte man sich aber auch denken können.

Und danke für deinen Link.
In dem steht deutlich

"Sollten für einen anderen Provider allerdings Änderungen an der Haustechnik (zum Beispiel durch die Installation eines Verstärkers) erforderlich sein, kann der Vermieter sehr wohl noch ein Veto einlegen und die Installation untersagen."

Soviel zum Thema wer lesen kann.
Und damit sollte das Thema gut sein.
Pago159
Pago159 05.04.2011 um 14:59:35 Uhr
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Hallo,

danke für die Info´s.

Ich muss echt sagen, dass ich es schon Krass finde,
dass der Vermieter dem Mieter INDIREKT vorschreiben kann,
Welchen Internetprovider er Nutzen möchte.

Aber es scheint wohl wirklich so zu sein, dass der Vermieter einem
Mieter hier einen Strich durch die Rechnung machen kann und
der Vertrag zwischen KabelDeutschland und Mieter dadurch nicht zustande kommt.

Lg GRapper
Pjordorf
Pjordorf 05.04.2011 um 17:02:08 Uhr
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Hallo,

Zitat von @Pago159:
dass der Vermieter dem Mieter INDIREKT vorschreiben kann,
Ein weiteres krasses beispiel?

Einer meiner Kunden (Autohaus) ist in ein neu enstandenes Industriegebiet umgezogen. Vorher war er bei der Telekom und wollte dort bleiben. Da aber die Stadt xxxxxxxx hier alles in "eigenregie" anbietet (Strom, Wasser, Telefon, Fernsehen, Radio, Internet (Kein DSL sondern Ethernet kommt ins Haus, und eine Firewall wird von denen nicht empfohlen den schliesslich haben die ja eine zum Internet hin!)) und entsprechende Verträge mit weiteren Anbietern (Gxlxexnxt, DXKXM usw) hat, ist es nicht möglich bei der Telekom zu bleiben. Er musste zwangsläufig zu den Stadtwerken xxxxxxx wechseln. Seine vorhanden ISDN (Anlagenanschluß) Telefonanlage konnte er 9 Monate nicht verwenden da kein ISDN möglich war da nur Glasfaser ins neue Gebäude gelegt wurde. Damit waren dann über ein CPE 2 getrennte Analoge Rufnummern zur verfügung. Die Stadtwerke meinten glatt "Er braucht nicht mehere Rufnummern und Telefone. Eins reicht doch!". Nachdem mann sich über zusätzliche Kosten in höhe von 4.800,00 EUR (jeder 50%) geeinigt hatte, wurde ihm endlich eine Kupferleitung aufs Grundstück (seine Eigentum) (Aufbuddeln usw) gelegt. Aber nicht durch die Telekom, nein, die Stadtwerke machten das. Und als ISDN haben die im hintergrund Gxlxexnxt genommen. (Alte Rufnummern (Rufnummernblock) mittlerweile weg und natürlich nicht bei Gelsennet zu bekommen usw). Die Telekom hat den Auftrag gar nicht erst bestätigt, sondern nach deren Prüfung direkt ohne angabe der Gründe abgelehnt. Andere Anbieter haben dort auch keine chance. Entweder du nimmst die Stadtwerke xxxxxxxx oder du hast keine Kommunikation ausser GSM / UMTS usw. Aber hier hat selbst das D1 Netz merkwürdigerweise höchstens GPRS. Das es mal UMTS war können Anwohner dort bestätigen. Das war aber bevor das Industriegebiet unter 100% Kontrolle der Stadtwerke gestellt wurde. Merkwürdig . . . Sogar damalige Arcor hat höfflich abgelehnt ihm ISDN zur verfügung zu stellen, obwohl im alten Industriegebiet (50 meter entfernt) dort alles angeboten und verwendet werden kann (darf?)

Und selbst grosse Wohnungsbaugesellschaften haben mittlerweile auch entsprechende Verträge mit "einem" Anbieter. Wenn du als Mieter dann einen anderen haben willst kann es für dich dann schlecht aussehen.

Gruß,
Peter
Pago159
Pago159 05.04.2011 um 18:30:11 Uhr
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Wir sind anscheinend wieder auf dem besten Wege in eine Diktatur ;)

Kommt mir zumindest bei diesen Beispielen so vor.

Lg GRapper
pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 05.04.2011 um 21:06:47 Uhr
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wenn ich das hier so lese geht es da hautpsächlich um viel...
viel Geld was von einer Genutzten Monopolstellung (und wenn es auch nur im kleinen Mietshaus ist oder sogar schon einem Kompletten Industriegebiet)
dadurch hat man nicht mal mehr das Recht sich etwas zu Mieten, Leihen oder gelegentlich gegen Gebühr zu Nutzen - NEIN - man Verkauft sich notwendigerweise gegen Gebühr um anderen zu Bieten was einem selbst dadurch Entzogen wird.

Die Wahl zu sagen: Nein danke ich nehm etwas anderes.

Stell Dir mal vor Du Mietest bei AWIS und musst/darfst aber nur bei Hell nachschütten.

da Gab es doch mal die Freie Marktwirtschaft - zu was war die noch gut? In Frankreich geht man wegen solcher Sachen auf die Straße.

Wer hat der kann.

Gruß Phil
Pago159
Pago159 06.04.2011 um 19:18:22 Uhr
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Ok Phil,

das wäre die andere möglichkeit das ganze zu Interpretieren ;)
Aber man sollte auch bedenken, dass jede Diktatur klein angefangen hat ;)
Manchmal wäre es echt gut, wenn hier in Deutschland die Leute mal auf die
Straße gehen würden. Aber das traut sich ja leider niemand mehr, aus angst vor
den Konsequenzen.

Lg GRapper
tzippi
tzippi 11.04.2011 um 13:23:14 Uhr
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Natürlich wird an der Hausanlage was verändert!!!

Der BK Verstärker muß ausgetauscht werden sowie ev. neue Kabel gezogen werden, die Antennendosen ersetzt, da das Kabelmodem nicht einfach an jeder Dose angeschlossen werden kann. Die Hausanlage ist Eigentum des Hauseigentümers, Kabel Deutschland gehört nur der Übergabepunkt! Danach sind diese nicht zuständig. Ich arbeite auch bei einem Kabelnetzbetreiber und dort gelten die gleichen Regeln, Es mussten auch schon Anlagen zurückgebaut werden, da der Mieter angeblich das Einverständnis eingeholt hätte, was allerdings nicht wahr war. Gerade manche Wohnungsbaugesellschaften lassen nur bestimmte Firmen ran, da diese die Hausanlage kennen oder einen Servicevertrag mit diesen haben. Leider zeigt auch der Einsatz von Fremdfirmen das Problem auf, daß gemurxt wurde, habe mit diesen Störungsmeldungen genug zu tun, habe das Haus meines besten Freundes dann nachträglich selbst entstören müssen, da von der Installationsfirma Samstags das halbe Haus lahmgelegt wurde. Deshalb werde ich von meinem Freund bei Installationsarbeiten der Fremdfirmen hinzugezogen, damit Schäden vermieden werden. Da in jeder Wohnung ein Telefonanschluß vorhanden ist, muß er keine Nutzung für Internet und Telefonie zulassen.