Datenschutzbeauftragte: Scannen von E-Mails ist "Grundrechtseingriff"
Da wäre mal wieder die Sache mit der Public Cloud (wer sagt, dass da nicht auch gescannt wird - nur nicht nach KiPo?)
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Ausgedruckt am: 18.07.2025 um 04:07 Uhr
2 Kommentare
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moin,
dazu braucht man keinen Datenschutzbeauftragten, um das festzustellen: §88 TKG ist da eindeutig.
lks
dazu braucht man keinen Datenschutzbeauftragten, um das festzustellen: §88 TKG ist da eindeutig.
lks