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Datenschutzbeauftragte: Scannen von E-Mails ist "Grundrechtseingriff"

Da wäre mal wieder die Sache mit der Public Cloud (wer sagt, dass da nicht auch gescannt wird - nur nicht nach KiPo?)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragte-Scannen-v ...
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Content-ID: 245956

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Ausgedruckt am: 10.05.2025 um 17:05 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 08.08.2014 um 13:24:22 Uhr
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moin,

dazu braucht man keinen Datenschutzbeauftragten, um das festzustellen: §88 TKG ist da eindeutig.

lks
certifiedit.net
certifiedit.net 08.08.2014 um 14:01:49 Uhr
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Ich weiss, ich halte von der "werten Dame" auch ausgesprochen wenig. Aber §88 TKG ist eben durch div. Bemühungen nur deutsches Recht und da deutsches Recht nur in den Grenzen seit 1990 gilt... ;)