trompfi
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Definitive Lesebestätigung?

Hallo und guten Morgen,

gibt es eine Möglichkeit für den Absender ausser der normalen Lesebestätigung (die der Empfänger ja wegklicken kann), eine verpflichtende Lesebestätigung (bei der der Empfänger erst bestätigen muss bevor er liest) mitzuschicken?

In diversen Foren hab ich leider nichts dazu gefunden. Und ehrlich gesagt gehe ich aus datenschutzrechtlicher SIcht davon aus dass es sowas nicht gibt...
Trotzdem wäre ich für eine plausible Lösung dankbar.


In dem Sinne, schönes WE
trompfi

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Ausgedruckt am: 24.11.2024 um 10:11 Uhr

64748
64748 05.07.2013 um 08:29:11 Uhr
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Guten Morgen,

erklär mal bitte, was genau Du damit erreichen möchtest. Ich persönlich halte die Lesebestätigungen bei Mails für völligen Blödsinn.

Wenn Du Rechtssicherheit haben willst, dann nimm einen normalen Brief und beglücke die Post mit dem Kauf einer Briefmarke. Aber auch da kannst Du am Ende nur sichergehen, dass der Brief angekommen ist, ne Garantie für's Lesen kann Dir keiner geben.

Markus
Markie84
Markie84 05.07.2013 aktualisiert um 08:38:46 Uhr
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Wäre mir bei "normalen" E-Mails nicht bekannt. Es gibt allerdings eine "Übermittlungsbestätigung" die afaik nicht vom Empfänger unterbunden werden kann. Wenn eine E-Mail übermittelt wurde ist es, zumindest in geschäftlichen Korrespondenzen, ja auch sehr wahrscheinlich das diese gelesen wurde.

Wenn du sowas öfters benötigst empfehle ich dir z.B. die "De-Mail".

Alternativ einfach in regelmässigen Abständen beim Empfänger nachfragen ob die E-Mail angekommen ist. Wenn er darauf nicht antwortet einfach immer wieder die Mail neu verschicken. Irgendwann wird er dann schon sagen, dass die Mail angekommen ist.

Eine rechtssichere Zustellung einer Korrespondenz bleibt aber weiterhin nur ein Einschreiben (oder eben diese De-Mail). Auch wenn du eine Lesebestätigung erhalten solltest, sagt das immer noch nichts darüber aus WER die E-Mail gelesen hat. Gleiches gilt für ein Fax. Das nur als Nachtrag. Klingt ja so durch, als wenn die E-Mail u.U. irgendwann als Nachweis gelten muss. Dann bringt dir eben auch eine Lesebestätigung garnichts.
GuentherH
GuentherH 05.07.2013 um 08:42:16 Uhr
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Die Übermittlungsbestätigung ist für den gleichen Müllereimer geeignet wie auch die Lesebestätigung.

Es gibt allerdings eine "Übermittlungsbestätigung" die afaik nicht vom Empfänger unterbunden werden kann.

Aber an wen wurde es übermittelt? An den nächsten SMTP Server. Das kann ein Relayhost sein, ein SMTP Gateway usw. Es gibt aber keine definitive Bestätigung, dass die Mail tatsächlich übermittelt wurde.

LG Günther
Markie84
Markie84 05.07.2013 um 08:46:28 Uhr
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Da hast du natürlich Recht. Hatte ich gar nicht dran gedacht.
keine-ahnung
keine-ahnung 05.07.2013 um 08:47:16 Uhr
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Hi,

wenn es wirklich wichtig ist, kannst Du hier den kompletten Weg Deiner email incl. Inhalt abfragen. Momentan gibt es den Service IMHO noch für umme ...

LG, Thomas
64748
64748 05.07.2013 um 08:52:58 Uhr
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Zitat von @keine-ahnung:
Hi,

wenn es wirklich wichtig ist, kannst Du hier den kompletten Weg Deiner
email incl. Inhalt abfragen. Momentan gibt es den Service IMHO noch für umme ...

LG, Thomas
Und konsequenterweise braucht man die Mail dann auch gar nicht mehr abzuschicken, es reicht, sie auf einem Windowscomputer abzuspeichern face-wink

Markus
Joe2011
Joe2011 05.07.2013 um 10:54:23 Uhr
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Hi Trompfi,

ob für oder wieder - das beantwortet die Frage nicht wirklich.

Du kannst in der Gruppenrichtlinienverwaltung einstellen, das Lesebestätigungen immer gesendet werden sollen. Was dort hinterlegt ist, kann am Client auch nicht geändert werden, da die Einstellung dann geschützt ist.

Gruß

Joe
Snowman25
Snowman25 05.07.2013 um 11:12:49 Uhr
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Er wird wohl kaum Zugriff auf die administrativen Einstellungen seiner Empfänger haben. (und ob diese Outlook, Windows, Active Directory und Exchange benutzen ist auch sehr fraglich.)
Joe2011
Joe2011 05.07.2013 um 11:43:28 Uhr
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Ne - das nicht. Aber die Anfrage nach der Lesebestätigung wird zumindest im eigenen Hause immer beantwortet.

Außerhalb obliegt es natürlich dem Empfänger, ob er etwas sendet oder nicht.
trompfi
trompfi 05.07.2013 um 12:29:07 Uhr
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Vielen Dank für die Antworten, damit ist der technische Teil meiner Frage beantwortet. Für das Rechtliche haben wir ja einen IT-Secu, der wird das dann schon wissen.

Ich hätte vielleicht eventuell unter Umständen erwähnen können das es sich um InHouse Mail-Verkehr zwischen Bereichs- bzw. Abteilungsleitern handelt.


Und jetzt verschwindet und genießt euer WE, ich hör mein Feierabendradler nämlich schon rufen!

servus
Pjordorf
Pjordorf 05.07.2013 um 19:27:51 Uhr
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Hallo,

Zitat von @trompfi:
Ich hätte vielleicht eventuell unter Umständen erwähnen können das es sich um InHouse Mail-Verkehr zwischen Bereichs- bzw. Abteilungsleitern handelt.
Warum erwähnenswertes Unwichtiges überhaupt Erwähnen und wenns auch nur am Ende ist und deine Frage dadurch einen echten Sinn ergeben lässt? face-smile Inhouse kann dochdie Lesebestätigung per GPO geregelt werden, und auch per Arbeitsanweisung deren Handhabung durch die Mitarbeiter (Zusatz zum Arbeitsvertrag usw.). Extern hast du keine Chance da was per Mail zu reissen oder anderer dazu zu zwingen. Da gilt immer noch den Empfänger selbst zu fragen als Zuverlässige und korrekte Lesebestätigungface-smile

Gruß,
Peter
LordGurke
LordGurke 07.07.2013 um 02:16:24 Uhr
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Zitat von @GuentherH:
Aber an wen wurde es übermittelt? An den nächsten SMTP Server. Das kann ein Relayhost sein, ein SMTP Gateway usw. Es
gibt aber keine definitive Bestätigung, dass die Mail tatsächlich übermittelt wurde.

Die Bestätigung wird üblicherweise vom letzten Server in der Kette verschickt, der DSN (so heißt das Feature) unterstützt.
Wenn die Mail durch 26 Mailrelays läuft, die alle DSN unterstützen, bekommst du vom 26. Server den Hinweis "Habe ausgeliefert an Server x.x.x.x" oder "Habe es ins Postfach geschmissen".
Exchange ist da wirklich sehr gesprächig und listet einem auch konsequent alle Empfänger aus einem Mailverteiler auf face-wink

Wenn du wirklich 100%ige Garantie haben willst, drucke es auf toten Regenwald und beauftrage einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung. Der kommt persönlich vorbei und lässt sich sogar den INHALT des Briefes vom (per Ausweis legitimierten) Empfänger quittieren.
Btw... Ich hatte schon immer mal vor, eine Playboy-Ausgabe per Gerichtsvollzieher zuzustellen...
trompfi
trompfi 08.07.2013 um 11:29:47 Uhr
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Wenn sich nur 10% der Mitarbeiter an die Arbeitsanweisungen halten würden hätte ich den einfachsten Job der Welt, oder wäre arbeitslos, weil ich so wenig zu Tun hätte ;)
Aber das es auch dafür eine GPO gibt war mir, bis zur Fragestellung, nicht bewusst...

auch dir dank ich nochmal