lochkartenstanzer
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Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi -Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen Dritter nicht haftbar

Moin,


Aber er muß das freie WLAN abschalten, wenn er dazu aufgefordert wird.
Und er hat die Kosten dafür zu tragen, was natürlich wieder den Abmahnanwälten gefällt,

Soviel zur "abgeschafften Störerhaftung".

lks

Edit: Ergänzt und umformuliert.

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp16009 ...

Content-Key: 315362

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Printed on: May 4, 2024 at 23:05 o'clock

Member: sabines
sabines Sep 16, 2016 updated at 04:51:15 (UTC)
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Member: runasservice
runasservice Sep 16, 2016 at 08:34:36 (UTC)
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Hallo,

Und er hat die Kosten dafür zu tragen, was natürlich wieder den Abmahnanwälten gefällt,

Das ist erstmal reine Spekulation und eine Auslegung von netzpolitik.org.

Heise-Newsticker:

Der deutsche Gesetzgeber hat es in der Hand zu bestimmen, dass die Kosten etwaiger Verfügungen die Antragsteller zu tragen haben, nicht die WLAN-Betreiber.

Wir werden sehen, was da noch kommt.....