Exchange eingehende Mails mit virtuellen Empfänger empfangbar machen
Hallo zusammen,
ich habe den Auftrag bekommen, ein Exchange Postfach anzulegen, welches alle Mail empfängt außer für die Mitarbeiter, also das Postfach soll die Mails enthalten, die normalerweise kein Postfach haben.
Kleines Beispiel:
Jeder Benutzer hat ein Postfach mit vorname.nachname@beispiel.de
Nun soll ein Postfach - ich denke ähnlich wie ein Postmaster - erstellt werden, welches die Mail empfängt die nicht für die Mitarbeiter addressiert sind, also z.B. 782354825@beispiel.de.
Das löst im normalfall eine NDR aus und der Absender wird benachrichtig das die Mail nicht zugestellt werden konnte. Das soll so nicht sein, sondern die Mail die nicht zustellbar ist soll in ein anderes Postfach weitergeleitet werden.
In meinem Fall sollen alle Mails die nicht in dem Format "vorname.nachname@beispiel.de" sind in das Postfach workflow@beispiel.de verschoben werden und der Absender soll auch keine NDR bekommen.
Wir setzten hier bei uns ein Windows Exchange 2016 ein.
Vielen Dank & Grüße
Aaron
ich habe den Auftrag bekommen, ein Exchange Postfach anzulegen, welches alle Mail empfängt außer für die Mitarbeiter, also das Postfach soll die Mails enthalten, die normalerweise kein Postfach haben.
Kleines Beispiel:
Jeder Benutzer hat ein Postfach mit vorname.nachname@beispiel.de
Nun soll ein Postfach - ich denke ähnlich wie ein Postmaster - erstellt werden, welches die Mail empfängt die nicht für die Mitarbeiter addressiert sind, also z.B. 782354825@beispiel.de.
Das löst im normalfall eine NDR aus und der Absender wird benachrichtig das die Mail nicht zugestellt werden konnte. Das soll so nicht sein, sondern die Mail die nicht zustellbar ist soll in ein anderes Postfach weitergeleitet werden.
In meinem Fall sollen alle Mails die nicht in dem Format "vorname.nachname@beispiel.de" sind in das Postfach workflow@beispiel.de verschoben werden und der Absender soll auch keine NDR bekommen.
Wir setzten hier bei uns ein Windows Exchange 2016 ein.
Vielen Dank & Grüße
Aaron
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9 Kommentare
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Zitat von @BeOver:
Ja das stimmt, wir haben nur leider keinen Datenschutzbeauftragten. ^^
Aus meiner Sicht macht das auch keinen Sinn, da viele SPAM Mail eintrudeln werden, aber wenn mein Chef es so haben möchte, dann soll er es bekommen.
Ja das stimmt, wir haben nur leider keinen Datenschutzbeauftragten. ^^
Aus meiner Sicht macht das auch keinen Sinn, da viele SPAM Mail eintrudeln werden, aber wenn mein Chef es so haben möchte, dann soll er es bekommen.
naja aber du machst dich ggf. strafbar. Wieviel davon prozentual Spam ist, ist dabei nicht entscheident. Meinen Nachbarn wird es auch nicht interessieren wenn ich ihm sage dass das öffnen seines Briefs in meinem Briefkasten kein Problem ist weil das der einzige war und sonst alles Werbung. Je nach Betriebsgröße müsst ihr einen Datenbeauftragten haben.
Hallo
denke du sucht sowas?
https://docs.microsoft.com/de-de/Exchange/antispam-and-antimalware/antis ...
zum Kollegen LeeX01,
Datenschutzrechtlich ist der Betreiber der Anlage verantwortlich, als Geschäftsführer kann es sich auf sein Weisungsrecht berufen, da hat Admin zu tun was angesagt ist . Ansonsten ist es Kündigungsgrund.
Ausnahme wäre Straftat, aber Datenschutzverstoss ist keine Straftat, sondern Ordungswidrigkeit.
Wenn ein Account abgeschaltet ist, wo ist da der Datenschutzverstoss? Der würde greifen, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, dass User auch Privat Mails senden und empfangen dürfen.
Ansonsten hat User das als Betriebsunterlagen anzusehen und diese fallen gegenüber der Geschäftsleitung, sicher nicht unter Datenschutz.
Anders herum, du musst die Geschäftsmail auch Archivieren und dem Finanzamt bei Kontrolle vorlegen, das nicht zu tun ist eine Straftat zB.
Guter Rat , so mache ich es immer, alles schriftlich bestätigen lassen, was bedenklich erscheint, so bist auf der sicheren Seite.
Grüße
denke du sucht sowas?
https://docs.microsoft.com/de-de/Exchange/antispam-and-antimalware/antis ...
zum Kollegen LeeX01,
Datenschutzrechtlich ist der Betreiber der Anlage verantwortlich, als Geschäftsführer kann es sich auf sein Weisungsrecht berufen, da hat Admin zu tun was angesagt ist . Ansonsten ist es Kündigungsgrund.
Ausnahme wäre Straftat, aber Datenschutzverstoss ist keine Straftat, sondern Ordungswidrigkeit.
Wenn ein Account abgeschaltet ist, wo ist da der Datenschutzverstoss? Der würde greifen, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, dass User auch Privat Mails senden und empfangen dürfen.
Ansonsten hat User das als Betriebsunterlagen anzusehen und diese fallen gegenüber der Geschäftsleitung, sicher nicht unter Datenschutz.
Anders herum, du musst die Geschäftsmail auch Archivieren und dem Finanzamt bei Kontrolle vorlegen, das nicht zu tun ist eine Straftat zB.
Guter Rat , so mache ich es immer, alles schriftlich bestätigen lassen, was bedenklich erscheint, so bist auf der sicheren Seite.
Grüße
Zitat von @BeOver:
OK - ja das verstehe ich!
Wir sind nur ca. 5-10 Leute, aber ich werde es mal intern kummunizieren.
Ich danke dir LeeX01 für deine Mühe.
OK - ja das verstehe ich!
Wir sind nur ca. 5-10 Leute, aber ich werde es mal intern kummunizieren.
Ich danke dir LeeX01 für deine Mühe.
gerne hier auch etwas Lektüre dazu
https://itmedialaw.com/datenschutz-und-mitarbeiter-und-das-nutzen-einer- ...
und wenn du das schon machst lass dir das unbedingt unterschreiben.
Zitat von @LeeX01:
gerne hier auch etwas Lektüre dazu
https://itmedialaw.com/datenschutz-und-mitarbeiter-und-das-nutzen-einer- ...
Da steht? genau wie ich erwähnt habe.gerne hier auch etwas Lektüre dazu
https://itmedialaw.com/datenschutz-und-mitarbeiter-und-das-nutzen-einer- ...
Als Laie wäre ich bei Jura extrem vorsichtig, da tappst schnell in Falle .
Arbeitsanweisung --> " Das nutzen der E Mal für private Zwecke ist verboten" schon hat sich Datenschutz erledigt.
und wenn du das schon machst lass dir das unbedingt unterschreiben. <-- yes, Daumen hoch .
gerne hier auch etwas Lektüre dazu
https://itmedialaw.com/datenschutz-und-mitarbeiter-und-das-nutzen-einer- ...
Da steht? genau wie ich erwähnt habe.https://itmedialaw.com/datenschutz-und-mitarbeiter-und-das-nutzen-einer- ...
Als Laie wäre ich bei Jura extrem vorsichtig, da tappst schnell in Falle .
Deswegen habe ich zuerst auf den Datenschutzbeauftragten verwiesen.und wenn du das schon machst lass dir das unbedingt unterschreiben. <-- yes, Daumen hoch .