stefanos
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Fachinformatiker als Dozent für EDV-Grundlagen tätig?

Hallo zusammen,

kann mir jemand bitte folgende Frage beantworten?

Kann ein Fachinformatiker als Dozent für EDV-Grundlagen tätig sein?
Wenn ja wo gibt es mehr "offiziele" Informationen dafür?

Ich habe Kollegen, die es schon tun, trotzdem mein Arbeitgeber will von mir "offizielen" Informationen, dass ich es als FI machen darf.


Grüße und Danke im Voraus

S.

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8644
8644 14.02.2006 um 15:26:18 Uhr
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Hi,

grundsätzlich kann sich jeder EDV-Dozent nennen! Ist zwar schade, weil dadurch viele schwarze Schafe dabei sind. Die einzige Voraussetzung für mich war damals die AEVO
(Ausbildereignungsverordnung), welche man bei der IHK ablegen kann. Hier wird aber auch nur der pädagogische Teil gefordert und nicht das Fachwissen. Dir werden wahrscheinlich nur Empfehlungen vom Ausbilder etc. weiter helfen.

Sollte sich bis heute was grundlegend geändert haben, korrigiert mich bitte!

Psycho

Klug ist jeder - der eine vorher, der andere hinterher
ebarlach
ebarlach 14.02.2006 um 15:55:57 Uhr
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Hi,
kenne und praktiziere das genau wie Psycho.

Gruß e.barlach
Schlachter
Schlachter 17.02.2006 um 12:14:43 Uhr
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nicht mehr ganz richtig. Seit 2004 braucht man den ADA (Ausbildung der Ausbilder) Lehrgeang von der IHK nicht mehr. Den gibt es zwar noch, und man bekommt auch ne schöne Urkunde der Teilnahme, braucht man aber nicht mehr fürs Ausbilden, und damit auch nicht fürs Dozieren.
cosy
cosy 08.03.2006 um 23:49:05 Uhr
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Interessant, wie das bei Euch in D (?) läuft. Nur zur Info noch die Regeln in der Schweiz (gilt für die ganze Schweiz, also auch im französischen und italienischen Sprachgebiet):

Unterrichten auf Stufe Berufsausbildung (Berufsschulen, Gewerbeschulen) bedingt ein Abschluss zumindest einer der folgenden Stufen:

1) für Lehrer / Dozenten im Nebenamt (nebenberuflich):
- Berufsabschluss + Meisterprüfung + Didaktikkurs beim SIP
- Fachhochschulstudium + Didaktikkurs DIK I beim SIP
- Berufsabschluss + Meisterprüfung + Lehrerpatent
- Hochschulstudium + DIK I

2) für Leher/Dozenten in Hauptamt Vollzeitanstellung:
- Hochschulstudium + DIKI + DIK II
- Fachhochschulstudium + Didaktikkurs DIK I + DIK II
- Berufsabschluss + Meisterprüfung +DIK I + DIK II

Zu den einzelnen Abschlüssen / Ausbildungen: (http://www.sibp.ch/top_2.cfm?menID=2&submenID=2&menstat=1)
DIK I: Das Schweizerische Institut für Pädagogik führt diesen Kurs im Auftrag des Bundes an
etwa 14 Zentren in der Schweiz verteilt durch. Der Kurs dauert 1 Jahr oder 6 Monate und ist berufsbegleitend absolviert. Abschlussarbeit und Probelektionen werden bewertet und führen zum Leistungsausweis.
DIK II: Dasselbe Institut führt diesen zweijährigen Kurs durch, wobei ein Jahr Vollzeitstudium und ein Jahr berufsbegleitend absolviert wird. Abschlussarbeiten theoretisch und Diplomarbeit. Entspricht dem Niveau eines Nachdiplomstudiums auf Level FH.

Unterricht in Kursen und allgemein Weiterbildungskurse:
- keine Vorschriften. Allerdings gibt es pädagogische Kurse und Ausbildungen, die absolviert werden können (z.B. www.wiss.ch)

Es ist noch zu sagen, dass in der Schweiz die berufliche Grundbildung in der Informatik und ICT neu geregelt wurde und nach einem streng modularen Lehrlplan erfolgt!
(www.i-ch.ch)