Frage: Kilometerpauschale bei privaten PKW
Hallo,
mal eine andere Frage, die vielleicht nicht ganz hier reinpasst.
Ich arbeite seit 3 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber, welches bei der Firmenpolitk noch in der Steinzeit hängen geblieben ist.
Kommen wir aber zu meiner Frage:
In meiner 3 Jahren Ausbildung (Als Fachinformatiker) habe ich immer meine vollen Kilometer bekommen. Mein Ausbilder meinte alle Farten die nicht zum 1 Arbeitsplatz gehen, sind
Dienstreisen. Somit wurden mir alle Kilometer mit den 30cent erstattet.
Nun bin ich bei einem neuen AG und der möchte mir nur den mehraufwand geben. Leider finde ich Online keine gesätzliche Texte über den Kilometeraufwand. (Firmenreise)
Beispiel:
Zuhause zum 1. Arbeitsplatz (4 von 5 Arbeitstagen in der Woche) 12 KM
Zuhause zum 2. Arbeitsplatz 30km.
Erstattete Spesen: 30km -12 km = 18km
Diese 18 KM bekomme ich erstattet.
Ist das rechtlich Ok? Bekomme ich das rechtliche Geld noch woanders (Steuererklärung).
Im Vertrag ist auch nur mein 1 Arbeitsplatz vermerkt.
Gruß
Patrice
mal eine andere Frage, die vielleicht nicht ganz hier reinpasst.
Ich arbeite seit 3 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber, welches bei der Firmenpolitk noch in der Steinzeit hängen geblieben ist.
Kommen wir aber zu meiner Frage:
In meiner 3 Jahren Ausbildung (Als Fachinformatiker) habe ich immer meine vollen Kilometer bekommen. Mein Ausbilder meinte alle Farten die nicht zum 1 Arbeitsplatz gehen, sind
Dienstreisen. Somit wurden mir alle Kilometer mit den 30cent erstattet.
Nun bin ich bei einem neuen AG und der möchte mir nur den mehraufwand geben. Leider finde ich Online keine gesätzliche Texte über den Kilometeraufwand. (Firmenreise)
Beispiel:
Zuhause zum 1. Arbeitsplatz (4 von 5 Arbeitstagen in der Woche) 12 KM
Zuhause zum 2. Arbeitsplatz 30km.
Erstattete Spesen: 30km -12 km = 18km
Diese 18 KM bekomme ich erstattet.
Ist das rechtlich Ok? Bekomme ich das rechtliche Geld noch woanders (Steuererklärung).
Im Vertrag ist auch nur mein 1 Arbeitsplatz vermerkt.
Gruß
Patrice
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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 22:12 Uhr
28 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo Patrice,
OK, als was arbeitest du da? Steinmetz?
Ansonsten, warum arbeitest du da?
Das ist wohl rechtlich (Bin kein Anwalt) genau so definiert. Du kannst natürlich für dich und deinen AG (wenn er das annimmt) anders definieren, ist seinerseits aber kein muss.
Aber ja die Anfahrt kannst du dir bei der Steuererklärung wiederholen, die 30c/Km musst du aber widerrum afaik versteuern.
Genaueres sagt dir aber dein Steuerberater, das Finanzamt oder ein Anwalt für Steuerrecht.
Grüße,
Christian
Ich arbeite seit 3 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber, welches bei der Firmenpolitk noch in der Steinzeit hängen geblieben ist.
OK, als was arbeitest du da? Steinmetz?
Ansonsten, warum arbeitest du da?
In meiner 3 Jahren Ausbildung (Als Fachinformatiker) habe ich immer meine vollen Kilometer bekommen. Mein Ausbilder meinte alle Farten die nicht zum 1 Arbeitsplatz gehen, sind Dienstreisen. Somit wurden mir alle Kilometer mit den 30cent erstattet.
Das ist wohl rechtlich (Bin kein Anwalt) genau so definiert. Du kannst natürlich für dich und deinen AG (wenn er das annimmt) anders definieren, ist seinerseits aber kein muss.
Aber ja die Anfahrt kannst du dir bei der Steuererklärung wiederholen, die 30c/Km musst du aber widerrum afaik versteuern.
Genaueres sagt dir aber dein Steuerberater, das Finanzamt oder ein Anwalt für Steuerrecht.
Grüße,
Christian
Das Thema ist nicht so einfach wie man denken mag.
Was stand denn in deiner alten Jahressteuerübersicht bezüglich der Erstattungen?
Was stand denn in deiner alten Jahressteuerübersicht bezüglich der Erstattungen?
-> Eigentlich als IT-Administrator. Langweile mich aber eher als ich Produktiv dort bin.
Sehr schade. s.u
Hinzukam, das ich ja über 3 Jahre JAV war und mir eine Stelle anbieten mussten. Somit haben die mir so eine schlechte und am Ende der Welt gelegene Stelle angeboten, sodass ich auschlagen musste.
JAV?
Werde mal den von meinen Vater mal anschreiben. Danke nochmals für die kleine Idee!
Erwarte nicht zu viel.
Welche Ecke sitzt du denn?
Zitat von @P4TR1C3:
Moin,
Was stand denn in deiner alten Jahressteuerübersicht vom bezüglich der Erstattungen?
Ich habe in den letzten Steuerüberprüfung 0€ zurückbekommen.
Gruß
Patrice
Moin,
Was stand denn in deiner alten Jahressteuerübersicht vom bezüglich der Erstattungen?
Ich habe in den letzten Steuerüberprüfung 0€ zurückbekommen.
Gruß
Patrice
Vermutlich hast du mit dem Azubigehalt auch nicht sonderlich viel bezahlt?
Es zählt immer der Arbeitsplatz, der als erstes im Arbeitsvertrag steht. Also bekommst du die Fahrten zum ersten Arbeitsplatz über die Steuer und nicht vom Arbeitgeber. Alles andere sind Dienstreisen und die werden mit 30 Cent vergütet. Natürlich gibts auch einen pauschal zu versteuernden Betrag, den dir dein Arbeitgeber zusätzlich zahlen kann, da hast du dann mehr Netto vom Brutto.
Zitat von @P4TR1C3:
Moin,
Was stand denn in deiner alten Jahressteuerübersicht vom bezüglich der Erstattungen?
Ich habe in den letzten Steuerüberprüfung 0€ zurückbekommen.
Gruß
Patrice
Moin,
Was stand denn in deiner alten Jahressteuerübersicht vom bezüglich der Erstattungen?
Ich habe in den letzten Steuerüberprüfung 0€ zurückbekommen.
Gruß
Patrice
Nicht was du zurückbekommen hast, sondern als wie diese Gelder dort eingetragen wurden. Diese Erstattungen sind meistens Einkommensteuerpflichtig, dass von den 30 Cent noch weniger über bleibt und für 30 Cent kann man keinen Kilometer deckend fahren.
Wie gesagt, das Thema ist nicht einfach. Die Masse der Firmenwagenfahrer wisse noch nicht mal, dass es keine 1% Regelung gibt und nicht wenige davon verstehen auch nicht warum, wenn man es Ihnen erklärt.
Ohne Gewähr, dass noch alles aktuelle ist: https://www.dreske.de/media/pdf/ff/f7/d4/9783648024348_LP.pdf
Es kommt also auf die Zeile an, wo das steht im Jahreszettel.
KEINE.
Dann freu ich mich auf deine Korrektur der folgenden 947.000 Suchergebnisse: https://www.google.com/search?q=1%25+regelung
Ist dir schon mal ein Steuerzahler über den Weg gelaufen, der Gehaltsempfänger ist und keiner Jahressteuererklärung macht, sondern einer Monatssteuererklärung?
Und selbst das multiplizieren mit zwölf löst das Problem nicht.
Und selbst das multiplizieren mit zwölf löst das Problem nicht.
Zitat von @142583:
Ist dir schon mal ein Steuerzahler über den Weg gelaufen, der Gehaltsempfänger ist und keiner Jahressteuererklärung macht, sondern einer Monatssteuererklärung?
Ist dir schon mal ein Steuerzahler über den Weg gelaufen, der Gehaltsempfänger ist und keiner Jahressteuererklärung macht, sondern einer Monatssteuererklärung?
Nein, zumindest nicht in Dtld.
Und selbst das multiplizieren mit zwölf löst das Problem nicht.
Ich bin gespannt, wohin das führt, bzw deine Kritikherleitung.
Es ist ein stark kontrolliertrs Thema.
Selbst Winterreifen aufziehen oder Mal privat einen Liter Öl kaufen kann zu Probleme führen mit dem Amt.
Das Amt interessiert der gesamte geldwerte Vorteil und dann gibt es unzählige Stolpersteine.
Vermutlich gibt es kein Thema wobei das Finanzamt so oft vor Gericht gewinnt, weil es sehr komplex ist.
https://www.deubner-steuern.de/themen/dienstwagenregelung/die-1-prozent- ...
Selbst Winterreifen aufziehen oder Mal privat einen Liter Öl kaufen kann zu Probleme führen mit dem Amt.
Das Amt interessiert der gesamte geldwerte Vorteil und dann gibt es unzählige Stolpersteine.
Vermutlich gibt es kein Thema wobei das Finanzamt so oft vor Gericht gewinnt, weil es sehr komplex ist.
https://www.deubner-steuern.de/themen/dienstwagenregelung/die-1-prozent- ...
Dann zählen die 30 Cent pro km ab Arbeitsort 1 zu Arbeitsort 2. Die müssen steuerfrei ausbezahlt werden Alles andere ist irrelevant.
Ich für monatlich mit meinem Privatauto 1500 km für die Firma und hab meinen Arbeitgeber richtig festgenagelt, was km Pauschale angeht.
Da gibts jede Menge Lesestoff im Internet.
Such mal nach Privatauto für Firmenzwecke..
Ich für monatlich mit meinem Privatauto 1500 km für die Firma und hab meinen Arbeitgeber richtig festgenagelt, was km Pauschale angeht.
Da gibts jede Menge Lesestoff im Internet.
Such mal nach Privatauto für Firmenzwecke..
Kilometergeld für die Privatpkw Nutzung vom 1. Arbeitsplatz zu anderen Orten (Vorortservice) ist steuerfrei, genauso wie die 12 Euro Verpflegungskostenpauschale die man für eintägige Einsätze erhält. Der Fahrtkostenzuschuß für die Anfahrt zum 1. Arbeitsplatz NICHT. Es sei denn der Betrag bleibt unter 25 Euro pro Monat, denn der Weg von zuhasue zur Arbeit ist nämllich vom Arbeitnehmer zu tragen. Finanziell lohnt sich allerdings garnichts, das interesanteste Verkehrsmittel für die Kilometerpauschale ist das Fahrrad. Ein Kollege von mir pendelt z.B. jeden Tag 27 km mit dem Fahrrad. Der ist der König unter den Spesenrittern Aber bei diesen 30 Cent--Deals legt man IMMER drauf. Totaler Unsinn, laß das bloß sein. Verlang einen Firmenagen für Kundenbesuche.
Die km von zuhause zum Arbietsplatz (was man bei der Steuer angeben kann) sind - anders als die 30-Cent-Regelung - nicht pro gefahrenen km sondern pro Entfernungskilometer.
Pro km gibts 52 Cent. Wer wirklich viele km zusammenkriegt, der kriegt aber nicht wie in anderen Ländern eine Steuergutschrift auf den Abzugsbetrag, nein es wird in Deutschland vom Einkommen abgezogen.
Angenommen man kriegt 50.000 Euro pro Jahr Brutto. Das ergibt am Ende einen fiktiven Satz von 15% Lohnsteuer.
Zieht man davon also vom Brutto 52 Cent ab, dann ist der TATSÄCHLICHE KILOMETERERTRAG SIEBEN KOMMA ACHT Cent.
Selbst wer den Spitzensteuersatz von 42 % bezahlt kreigt pro km nur 21 Cent.
Es ist also immer am lukrativesten, in der Nähe der Arbeit zu wohnen und zwar so daß man keine nennenswerten Fahrtkosten hat. Weil man dann nämlich noch eine Option auf den Firmenwagen hat der nach der Arbeit auf dem Firmenparkplatz bleibt, damit hat man dann auch keine fiktiven geldwerten Vorteile in fünfstelliger Höhe. Für die man dann Steuern bezahlt, ohne daß man später bei der Rente irgendwelche Vorteile davon hat.
Ich hatte mal neulich mit einem hochrangigen IT-ler der Telekom darüber gesprochen... wir verdienen ungefähr gleich viel, aber er hat 700 Euro monatlich weniger netto wie ich da er mit dem Firmenwagen einen äußerst unvorteilhaften Deal abgeschlossen hat s nach dem Motto bitte nur obere Mittelklasse und deutscher Hersteller. Firmenwagendeals sollte man sich ganz gut überlegen... sind auch nur sinnvoll, wenn man oberhalb der Beitragsbemsessungsgrenze für die Rente verdient.
Die km von zuhause zum Arbietsplatz (was man bei der Steuer angeben kann) sind - anders als die 30-Cent-Regelung - nicht pro gefahrenen km sondern pro Entfernungskilometer.
Pro km gibts 52 Cent. Wer wirklich viele km zusammenkriegt, der kriegt aber nicht wie in anderen Ländern eine Steuergutschrift auf den Abzugsbetrag, nein es wird in Deutschland vom Einkommen abgezogen.
Angenommen man kriegt 50.000 Euro pro Jahr Brutto. Das ergibt am Ende einen fiktiven Satz von 15% Lohnsteuer.
Zieht man davon also vom Brutto 52 Cent ab, dann ist der TATSÄCHLICHE KILOMETERERTRAG SIEBEN KOMMA ACHT Cent.
Selbst wer den Spitzensteuersatz von 42 % bezahlt kreigt pro km nur 21 Cent.
Es ist also immer am lukrativesten, in der Nähe der Arbeit zu wohnen und zwar so daß man keine nennenswerten Fahrtkosten hat. Weil man dann nämlich noch eine Option auf den Firmenwagen hat der nach der Arbeit auf dem Firmenparkplatz bleibt, damit hat man dann auch keine fiktiven geldwerten Vorteile in fünfstelliger Höhe. Für die man dann Steuern bezahlt, ohne daß man später bei der Rente irgendwelche Vorteile davon hat.
Ich hatte mal neulich mit einem hochrangigen IT-ler der Telekom darüber gesprochen... wir verdienen ungefähr gleich viel, aber er hat 700 Euro monatlich weniger netto wie ich da er mit dem Firmenwagen einen äußerst unvorteilhaften Deal abgeschlossen hat s nach dem Motto bitte nur obere Mittelklasse und deutscher Hersteller. Firmenwagendeals sollte man sich ganz gut überlegen... sind auch nur sinnvoll, wenn man oberhalb der Beitragsbemsessungsgrenze für die Rente verdient.
Zitat von @FFSephiroth:
Gehts hier um Firmenwagen oder Privatauto???
Beim Privatauto ist es egal, da werden 30 Cent berechnet und Basta. Beim Firmenwagen gibts die 1% Regelung und die 0,01% Regelung...
Gehts hier um Firmenwagen oder Privatauto???
Beim Privatauto ist es egal, da werden 30 Cent berechnet und Basta. Beim Firmenwagen gibts die 1% Regelung und die 0,01% Regelung...
Privat genutzte Fahrzeuge, für die eine "Aufwandsentschädigung" gezahlt wird, müssen ein besonderes Steuerzeichen in der Gehaltsabrechnung erhalten. Weil die sich auf die Einkommensteuer und die Progression Auswirkungen. Das wird in der Gehaltsabrechnung und in der Jahresabrechnung auch ausgewiesen, deshalb fragte ich danach, weil man es dann bewerten könnte.
Was man vielleicht auch berücksichtigen sollte ist, dass die Berufsgenossenschaft und deine Haftpflichtversicherung ggf damit Probleme haben.
Es gibt sicherlich Fahrzeuge die über längere Zeiträume betrachtet für 30 Cent pro Kilometer sich bewegen lassen, dennoch ist es dann immer noch fraglich warum man in eine fremde Firma Kapital einbringt und gewisse Risiken auf sich nimmt.
Zitat von @GrueneSosseMitSpeck:
Ich hatte mal neulich mit einem hochrangigen IT-ler der Telekom darüber gesprochen... wir verdienen ungefähr gleich viel, aber er hat 700 Euro monatlich weniger netto wie ich da er mit dem Firmenwagen einen äußerst unvorteilhaften Deal abgeschlossen hat s nach dem Motto bitte nur obere Mittelklasse und deutscher Hersteller. Firmenwagendeals sollte man sich ganz gut überlegen... sind auch nur sinnvoll, wenn man oberhalb der Beitragsbemsessungsgrenze für die Rente verdient.
Ich hatte mal neulich mit einem hochrangigen IT-ler der Telekom darüber gesprochen... wir verdienen ungefähr gleich viel, aber er hat 700 Euro monatlich weniger netto wie ich da er mit dem Firmenwagen einen äußerst unvorteilhaften Deal abgeschlossen hat s nach dem Motto bitte nur obere Mittelklasse und deutscher Hersteller. Firmenwagendeals sollte man sich ganz gut überlegen... sind auch nur sinnvoll, wenn man oberhalb der Beitragsbemsessungsgrenze für die Rente verdient.
👍
Hört sich nach Sachverstand an.
Wenn das Privatauto ständig für Firmenfahrten genutzt wird, muss der Arbeitgeber eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen...
Ich hatte das Thema erst mit meinem Anwalt, weil mein Arbeitgeber keinen Firmenwagen zur Verfügung stellt.
Also muss er nicht nur die 30 Cent pro Kilometer zahlen, sondern auch Inspektionen, Reifen, die Beiträge zur Dienstreisekasko etc. Das einzige was ich bezahle ist Steuer und Versicherung und ich geh mit Benzin in Vorkasse.
Ich habe davon keinen geldwerten Vorteil, da ja alles Abnutzung für Firma, da das Auto kaum noch Privat genutzt wird. Dafür gibt es digitales Fahrtenbuch.
Und ja, der Anwalt hat das geregelt, nicht ich. Im Endeffekt wäre ein geleaster Firmenwagen billiger, aber mir kanns egal sein.
Und hier noch was zur Erinnerung:
1% Regel zählt für Arbeitnehmer, die den Firmenwagen auch für Privatfahrten nutzen dürfen.
0,01% Regel zählt für Arbeitnehmer, die den Firmenwagen neben Dienstreisen nur noch zur Fahrt zur Arbeit und wieder nach Hause nutzen.
Ich hatte das Thema erst mit meinem Anwalt, weil mein Arbeitgeber keinen Firmenwagen zur Verfügung stellt.
Also muss er nicht nur die 30 Cent pro Kilometer zahlen, sondern auch Inspektionen, Reifen, die Beiträge zur Dienstreisekasko etc. Das einzige was ich bezahle ist Steuer und Versicherung und ich geh mit Benzin in Vorkasse.
Ich habe davon keinen geldwerten Vorteil, da ja alles Abnutzung für Firma, da das Auto kaum noch Privat genutzt wird. Dafür gibt es digitales Fahrtenbuch.
Und ja, der Anwalt hat das geregelt, nicht ich. Im Endeffekt wäre ein geleaster Firmenwagen billiger, aber mir kanns egal sein.
Und hier noch was zur Erinnerung:
1% Regel zählt für Arbeitnehmer, die den Firmenwagen auch für Privatfahrten nutzen dürfen.
0,01% Regel zählt für Arbeitnehmer, die den Firmenwagen neben Dienstreisen nur noch zur Fahrt zur Arbeit und wieder nach Hause nutzen.
Hallo Patrice,
Ist im Arbeitsvertrag nur der 1. Arbeitsplatz als Arbeitsstätte vermerkt?
warum machst Du keine Reisekostenabrechnung mit Formular 740 ?
Abfahrts-km-Stand eintragen
Hinfahrt gerechnet von Arb.Platz 1 zu Arb.-Platz 2 plus Rückfahrt Arb.Platz 2 zu Arb.Platz 1
Ankunfts-km-Stand eintragen
Mehraufwand Verpflegungskostenpauschale eintragen bei über 8h
ggf. Parkgebühren + sonstige Nebenkosten (falls relevant)
Abrechnung als dienstlich veranlasste Fahrt mit dem Privat-PKW.
Separate Überweisung auf Dein Konto als Reisekostenerstattung.
Wenn die Fa. mitspielt kannst Du hier ggf. eine km-Pauschale aushandeln, die in etwa den realen Kosten entspricht, z.B. nach einer Tabelle eines Verkehrsclubs oder nach Deiner Statistik der letzten 5 Jahre.
Abfahrt von AP1 zu AP2 = Dienstreise = anders versichert, als Arbeitsweg.
Ist im Arbeitsvertrag nur der 1. Arbeitsplatz als Arbeitsstätte vermerkt?
warum machst Du keine Reisekostenabrechnung mit Formular 740 ?
Abfahrts-km-Stand eintragen
Hinfahrt gerechnet von Arb.Platz 1 zu Arb.-Platz 2 plus Rückfahrt Arb.Platz 2 zu Arb.Platz 1
Ankunfts-km-Stand eintragen
Mehraufwand Verpflegungskostenpauschale eintragen bei über 8h
ggf. Parkgebühren + sonstige Nebenkosten (falls relevant)
Abrechnung als dienstlich veranlasste Fahrt mit dem Privat-PKW.
Separate Überweisung auf Dein Konto als Reisekostenerstattung.
Wenn die Fa. mitspielt kannst Du hier ggf. eine km-Pauschale aushandeln, die in etwa den realen Kosten entspricht, z.B. nach einer Tabelle eines Verkehrsclubs oder nach Deiner Statistik der letzten 5 Jahre.
Abfahrt von AP1 zu AP2 = Dienstreise = anders versichert, als Arbeitsweg.
Hallo,
mit den Fahrten ist das ganz einfach:
Fahrt von Wohnung zu Hauparbeitsstätte mit eigenen PKW oder ÖPN kannst in Steuererklärung angeben, wirkt sich Steuermindernd aus.
Es zählt Steuerrechtlich die Arbeitsstätte an der Firmensitz deiner Firma ist, ausnahme es ist eine eigenständige Filiale.
Würde da ganz einfach ein Fahrtenbuch führen, dann kannst Finanzamt deine Geschäftsfahrten belegen.
Klar umständlich, aber wirkungsvoll, weil geht sicher um einige € .
Gruß
Robert
mit den Fahrten ist das ganz einfach:
Fahrt von Wohnung zu Hauparbeitsstätte mit eigenen PKW oder ÖPN kannst in Steuererklärung angeben, wirkt sich Steuermindernd aus.
Es zählt Steuerrechtlich die Arbeitsstätte an der Firmensitz deiner Firma ist, ausnahme es ist eine eigenständige Filiale.
Würde da ganz einfach ein Fahrtenbuch führen, dann kannst Finanzamt deine Geschäftsfahrten belegen.
Klar umständlich, aber wirkungsvoll, weil geht sicher um einige € .
Gruß
Robert
Richtig, mit Firmem PKW ja da hast recht.
Hatte Skoda Oktavia NP 32000€, Arbeitsweg 52 km zu Filiale.
Hatte am Monatsende 700 € vom Netto weniger.
1% vom Neuwert egal ob der 100 J oder 1 J alt
320€ + 0,03 Cent x52 km + Pauschale für Privatnutzung = 700 € bei dem Brutto das ich hatte.
Firmenwagen ist Ok, wenn Homeoffice hast und Kunden von Zuhause anfährst, sind dann nur noch 350 € Abzug.
Das rentiert sich, da Sprit und Werkstattkosten Reifen usw dabei ist .
Ansonsten lieber die Bahn nehmen mit Job Ticket ( wenn möglich). Fahrkarte wird voll vom Fa erstattet.
Hatte Skoda Oktavia NP 32000€, Arbeitsweg 52 km zu Filiale.
Hatte am Monatsende 700 € vom Netto weniger.
1% vom Neuwert egal ob der 100 J oder 1 J alt
320€ + 0,03 Cent x52 km + Pauschale für Privatnutzung = 700 € bei dem Brutto das ich hatte.
Firmenwagen ist Ok, wenn Homeoffice hast und Kunden von Zuhause anfährst, sind dann nur noch 350 € Abzug.
Das rentiert sich, da Sprit und Werkstattkosten Reifen usw dabei ist .
Ansonsten lieber die Bahn nehmen mit Job Ticket ( wenn möglich). Fahrkarte wird voll vom Fa erstattet.
Zitat von @Bingo61:
Richtig, mit Firmem PKW ja da hast recht.
Hatte Skoda Oktavia NP 32000€, Arbeitsweg 52 km zu Filiale.
Hatte am Monatsende 700 € vom Netto weniger.
1% vom Neuwert egal ob der 100 J oder 1 J alt
320€ + 0,03 Cent x52 km + Pauschale für Privatnutzung = 700 € bei dem Brutto das ich hatte.
Firmenwagen ist Ok, wenn Homeoffice hast und Kunden von Zuhause anfährst, sind dann nur noch 350 € Abzug.
Das rentiert sich, da Sprit und Werkstattkosten Reifen usw dabei ist .
Ansonsten lieber die Bahn nehmen mit Job Ticket ( wenn möglich). Fahrkarte wird voll vom Fa erstattet.
Richtig, mit Firmem PKW ja da hast recht.
Hatte Skoda Oktavia NP 32000€, Arbeitsweg 52 km zu Filiale.
Hatte am Monatsende 700 € vom Netto weniger.
1% vom Neuwert egal ob der 100 J oder 1 J alt
320€ + 0,03 Cent x52 km + Pauschale für Privatnutzung = 700 € bei dem Brutto das ich hatte.
Firmenwagen ist Ok, wenn Homeoffice hast und Kunden von Zuhause anfährst, sind dann nur noch 350 € Abzug.
Das rentiert sich, da Sprit und Werkstattkosten Reifen usw dabei ist .
Ansonsten lieber die Bahn nehmen mit Job Ticket ( wenn möglich). Fahrkarte wird voll vom Fa erstattet.
"Arbeitsweg" heißt 52 km und 52km zurück? 220 Tage und mehr im Jahr?