Fragen zum Aufbau einer Access-Datenbank für Verfahrensverzeichnisse
Hallo liebe Admin-User 
wir führen ein Verfahrens-Verzeichnis gem. DSGVO, in dem alle Verfahren / Datenauftragsverarbeitungs-Verträge aufgefgührt sind.
Dieses Verzeichnis wurde von einem früheren Mitarbeiter in Form einer Access-Datenbank angelegt.
Diese Datenbank besteht jedoch nur aus 2 Tabellen und einem Formular, wobei im Formular lediglich die Spalten anders sortiert zu sein scheinen.
Meine erste Frage an Euch wäre nun, ob ein solches Verfahrensverzeichnis unbedingt in Form einer Access-Datenbank geführt werden MUSS?
Ich denke, hier würde doch auch eine Excel-Datei ausreichen. Auch da kann man ja mehrere Tabellenblätter anlegen. Auf jeden Fall wäre eine Excel-Datei wesentlich einfacher zu führen, bzw. zu pflegen.
Weiterhin habe ich eine Frage zu den vergebenen Nummern der einzelnen Einträge in der Datenbank.
Leider habe ich mit Access keinerlei Erfahrungen und daher ist mir nicht klar, ob die Nummerierung in Access so angelegt ist, dass jeder Eintrag immer SEINE NUMMER behält - auch wenn Einträge gelöscht wurden? Denn die Nummerierung ist hier bei unseren 20 Einträgen nicht einfach 1 - 20, sondern unten steht "15 Datensätze" und insgesamt sind es auch tatsächlich 15, denn die Nummerierung hat Lücken (z.B. 1, 2, 4, 5, 9, 10, 13....).
Ist das ggf. eine Vorgabe in Access - und muss das ggf. für das Verfahrensverzeichnis so sein?
Und dann wäre noch interessant zu wissen, ob gelöschte Einträge mit ihrer vergebenen Nummer auch irgendwo abgespeichert werden, damit man quasi immer nachvollziehen kann, was wann gelöscht wurde? Das könnte dann auch ein Hinweis darauf sein, dass es eine Access-DB sein muss, da das ja mit einer Excel-Datei so nicht möglich wäre.
Ich hoffe, Ihr versteht überhaupt so einigermaßen, was ich hier schreibe
Grüße von
Yan
wir führen ein Verfahrens-Verzeichnis gem. DSGVO, in dem alle Verfahren / Datenauftragsverarbeitungs-Verträge aufgefgührt sind.
Dieses Verzeichnis wurde von einem früheren Mitarbeiter in Form einer Access-Datenbank angelegt.
Diese Datenbank besteht jedoch nur aus 2 Tabellen und einem Formular, wobei im Formular lediglich die Spalten anders sortiert zu sein scheinen.
Meine erste Frage an Euch wäre nun, ob ein solches Verfahrensverzeichnis unbedingt in Form einer Access-Datenbank geführt werden MUSS?
Ich denke, hier würde doch auch eine Excel-Datei ausreichen. Auch da kann man ja mehrere Tabellenblätter anlegen. Auf jeden Fall wäre eine Excel-Datei wesentlich einfacher zu führen, bzw. zu pflegen.
Weiterhin habe ich eine Frage zu den vergebenen Nummern der einzelnen Einträge in der Datenbank.
Leider habe ich mit Access keinerlei Erfahrungen und daher ist mir nicht klar, ob die Nummerierung in Access so angelegt ist, dass jeder Eintrag immer SEINE NUMMER behält - auch wenn Einträge gelöscht wurden? Denn die Nummerierung ist hier bei unseren 20 Einträgen nicht einfach 1 - 20, sondern unten steht "15 Datensätze" und insgesamt sind es auch tatsächlich 15, denn die Nummerierung hat Lücken (z.B. 1, 2, 4, 5, 9, 10, 13....).
Ist das ggf. eine Vorgabe in Access - und muss das ggf. für das Verfahrensverzeichnis so sein?
Und dann wäre noch interessant zu wissen, ob gelöschte Einträge mit ihrer vergebenen Nummer auch irgendwo abgespeichert werden, damit man quasi immer nachvollziehen kann, was wann gelöscht wurde? Das könnte dann auch ein Hinweis darauf sein, dass es eine Access-DB sein muss, da das ja mit einer Excel-Datei so nicht möglich wäre.
Ich hoffe, Ihr versteht überhaupt so einigermaßen, was ich hier schreibe
Grüße von
Yan
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7 Kommentare
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Zitat von @Yan2021:
Meine erste Frage an Euch wäre nun, ob ein solches Verfahrensverzeichnis unbedingt in Form einer Access-Datenbank geführt werden MUSS?
Meine erste Frage an Euch wäre nun, ob ein solches Verfahrensverzeichnis unbedingt in Form einer Access-Datenbank geführt werden MUSS?
Nein, du kannst das prinzipiell auch auf Steintafeln pflegen. Hauptsache alle Infos sind da, griffbereit und vorzeigbar.
Moin,
ich würde das mit Access so belassen, ABER das löschen "abfangen".
Füge eine Spalte "Status" ein: 1 = Entwurf, 2 = Geprüft, 3 = Freigegeben, 9 = gelöscht
In den Reports wird dann alles mit Status < 9 ermittelt.
Ggf. noch eine Art "Log-Tabelle" ergänzen, in der die ID des Dokuments, der Status, der Zeitstempel und ggf. der Benutzer (als ID) hinterlegt wird. Wird etwas in der Haupttabelle am Status geändert (=Speichern gedrückt) soll direkt ein Datensatz in der Log-Tabelle angelegt werden...
Gruß
em-pie
ich würde das mit Access so belassen, ABER das löschen "abfangen".
Füge eine Spalte "Status" ein: 1 = Entwurf, 2 = Geprüft, 3 = Freigegeben, 9 = gelöscht
In den Reports wird dann alles mit Status < 9 ermittelt.
Ggf. noch eine Art "Log-Tabelle" ergänzen, in der die ID des Dokuments, der Status, der Zeitstempel und ggf. der Benutzer (als ID) hinterlegt wird. Wird etwas in der Haupttabelle am Status geändert (=Speichern gedrückt) soll direkt ein Datensatz in der Log-Tabelle angelegt werden...
Gruß
em-pie

Grundsätzlich steht es Dir frei, das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, wie es im Neusprech der DSGVO heisst, so zu führen, wie Du magst.
Du musst nur daran denken, dass das "VVT" unter Umständen von Behörden angefragt wird oder von anderen Mitarbeitern eingesehen werden soll. In dem Zusammenhang ist Access eine schlechte Lösung, weil es bedingt, dass man erst einmal eine "Datenbank" installieren muss, um das VVT sehen zu können. Außerdem gibt's das nur für Windows. Wenn da nicht mindestens eine Text- oder PDF-Export-Funktion eingebaut ist, werden Dich die Aufsichtsbehörden auf diesen Umstand bei Gelegenheit hinweisen. Verboten ist es aber NICHT, denn es gibt ja auch andere, proprietäre Lösungen und "Extraprogramme" für das VVT.
In Deinem Fall würde ich auf Access verzichten. Nimm das, was Du besser kennst, z.B. Excel oder LibreOffice und lege einfach ein neues Tabellenblatt für ein Verfahren an. Die notwendigen Daten, die auf dem Tabellenblatt auftauchen müssen, kannst Du den Beispielen der Aufsichtsbehörden aus dem Internet entnehmen. Das rechtliche Blabla kannst Du hier nachlesen: https://dsgvo-gesetz.de/themen/verzeichnis-von-verarbeitungstaetigkeiten ...
Auf der Seite findest Du unten Links - auch zum Kurzpapier Nr. der DSK: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_1.pdf
Damit fütterst Du Deine Exceltabelle. Dem Dateinamen stellst Du vorne das Datum in umgekehrter Reihenfolge vorweg, z.B. 2021-10-30-VVT.docx und änderst das Datum bei jeder Änderung. Damit kannst Du Deine VVT im Explorer sortieren lassen und hast eine Historie.
Rechtlich erfüllst Du damit die Anforderungen der DSGVO und Du machst es anderen im Unternehmen einfacher, sich da reinzufinden.
Du musst nur daran denken, dass das "VVT" unter Umständen von Behörden angefragt wird oder von anderen Mitarbeitern eingesehen werden soll. In dem Zusammenhang ist Access eine schlechte Lösung, weil es bedingt, dass man erst einmal eine "Datenbank" installieren muss, um das VVT sehen zu können. Außerdem gibt's das nur für Windows. Wenn da nicht mindestens eine Text- oder PDF-Export-Funktion eingebaut ist, werden Dich die Aufsichtsbehörden auf diesen Umstand bei Gelegenheit hinweisen. Verboten ist es aber NICHT, denn es gibt ja auch andere, proprietäre Lösungen und "Extraprogramme" für das VVT.
In Deinem Fall würde ich auf Access verzichten. Nimm das, was Du besser kennst, z.B. Excel oder LibreOffice und lege einfach ein neues Tabellenblatt für ein Verfahren an. Die notwendigen Daten, die auf dem Tabellenblatt auftauchen müssen, kannst Du den Beispielen der Aufsichtsbehörden aus dem Internet entnehmen. Das rechtliche Blabla kannst Du hier nachlesen: https://dsgvo-gesetz.de/themen/verzeichnis-von-verarbeitungstaetigkeiten ...
Auf der Seite findest Du unten Links - auch zum Kurzpapier Nr. der DSK: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_1.pdf
Damit fütterst Du Deine Exceltabelle. Dem Dateinamen stellst Du vorne das Datum in umgekehrter Reihenfolge vorweg, z.B. 2021-10-30-VVT.docx und änderst das Datum bei jeder Änderung. Damit kannst Du Deine VVT im Explorer sortieren lassen und hast eine Historie.
Rechtlich erfüllst Du damit die Anforderungen der DSGVO und Du machst es anderen im Unternehmen einfacher, sich da reinzufinden.