Gebrauchte Lizenzen
Hallo,
im Internet werden immer wieder von kommerziellen Anbietern wie USC aber auch von Privat gebrauchte Lizenzen für verschiedene Microsoft Produkte angeboten.
Können diese Lizenzen legal eingresetzt werden? Oder verbietet die Lizenzierung von MS eine solche Weitergabe wirksam?
Gruß Wolfgang
im Internet werden immer wieder von kommerziellen Anbietern wie USC aber auch von Privat gebrauchte Lizenzen für verschiedene Microsoft Produkte angeboten.
Können diese Lizenzen legal eingresetzt werden? Oder verbietet die Lizenzierung von MS eine solche Weitergabe wirksam?
Gruß Wolfgang
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3 Kommentare
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Zitat von @leuchtmast:
Können diese Lizenzen legal eingresetzt werden? Oder verbietet die Lizenzierung von MS eine solche Weitergabe wirksam?
Können diese Lizenzen legal eingresetzt werden? Oder verbietet die Lizenzierung von MS eine solche Weitergabe wirksam?
Kurze Antwort: Ja. Nein.
Lange Antwort (IANAL!):
Ja, die Lizenzen können legal eingesetzt werden. Nein, MS kann die Weitergabe nicht ohne weiteres verhindern, auch wenn die es immer wieder versuchen.
Es gibt inzwischen verschiedene Gerichturteile (OLG, EUGH), die die Weitergabe und den Verkauf von "Gebrauchtlizenzen" behandeln und im wesentlichen sagen, daß das in der EU erlaubt ist. Auch das "Entbundeln" von Hard- und Software ist inzwischen erlaubt. Ein Stolperstein ist es aber meist, die Lizenz korrekt zu übertragen. Bei stofflichen Varianten wie z.B. "Datenträger + Sticker" ist das unproblematisch, weil dann i.d.R. die Lizenz an diese Medien gebunden ist.
Schwieriger wird es, bei immateriellen Lizenzen, wie z.B. elektronisch (aka download) erworbenen Lizenzen oder den MOLPs. Da muß man sehr drauf achten, die die Lizenz korrekt weiterzugeben. Allerdings bauen manche Hersteller große Hürden ein, daß es faktisch fast unmöglich ist, solche Lizenzen weiterzugeben, was dann auf einen Streit mit dem Lizenzgeber wie z.B. MS, Adobe oder Oracle herauslaufen würde.
Wichtig ist nur, daß Du genau prüfst, was Du von dem Verwerter bekommst und keinen Fälschungen aufsitzt. Aber da fragst Du am besten den Rechtsverdreher deines Vertrauens.
lks
Edit: Typo & Style.
Nachtrag:
BGH erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software
und
EUGH sagt Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden!
Nachtrag 2:
Ein kurzes googlen hätte entsprechende Urteile zutage gefördert.
BGH erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software
und
EUGH sagt Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden!
Nachtrag 2:
Ein kurzes googlen hätte entsprechende Urteile zutage gefördert.