sabines
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Gericht bestätigt Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt.

War wegen denen nicht auch der "klassische" Dislaimer, der früher auf jeder zweiten Homepage war, entstanden?

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Haftung-fuer- ...

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Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 09, 2016 updated at 06:44:30 (UTC)
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Zitat von @sabines:

... Landgerichts Hamburg ...

Jedem bekannt als das Landgericht, das von Abmahnern bevorzugt wird - warum, ist den meisten wohl klar.


War wegen denen nicht auch der "klassische" Dislaimer, der früher auf jeder zweiten Homepage war, entstanden?

Wobei dieser Disclaimer auch rechtlich ein Stolperstein ist, gerade weil die Gerichte, insbesondere das Landgericht Hambrg früher das als Hinweis sah, das sich der Verlinker sich dessen bewußt ist, was auf der Webseite verlinkt wird.

lks
Member: Frank
Frank Dec 09, 2016, updated at Dec 12, 2016 at 08:41:05 (UTC)
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Ein denkbar schlechtes Urteil für ein freies Internet. Leider ist Hamburg dafür bekannt, schlechte Urteile zu fällen. Technisch ist das bei grossen Seiten nicht machbar, was das Gericht da beschlossen hat.

Was bleibt denn, wenn wir im Internet nicht mehr ohne Gefahr verlinken können? Facebook und Twitter wären tot, ohne Verlinkung wäre das Internet quasi nutzlos. Fast alle Seite im Internet sind gewerblich betriebenen Webseiten. Jeder der nur einen Cent mit der Webseite z.B. durch Werbung verdient, fällt unter diese Formulierung. Mit diesem Wissen im Hinterkopf so ein Urteil zu fällen ist schon sehr fahrlässig.

Die ganzen Regelungen wegen Urheberrechtsverletzungen bringen den Gedanken an ein freies Netz langsam aber sicher zum Stillstand. Es scheint, als gäbe es nur noch den Gedanken, dass man die Urheberrechtsverletzungen irgendwie eindämmen muss. Gute Lobby-Arbeit der Medien-Gesellschaften. Kein Wille mehr für den Fortschritt, für eine Weiterentwicklung in diesem Bereich, es geht nur noch um Kohle, um Eindämmung und um Strafen.

Schämt Euch.

Gruß
Frank
Member: BassFishFox
BassFishFox Dec 09, 2016 at 12:06:38 (UTC)
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Hallo,

Das Ganze ist einfach nur krank. Angefangen von der "Rechtssprechung des EuGH" bis zur "Umsetzung durch das LG Hamburg". Und ich vermute, dass keine "hoehere Instanz" dagegen etwas machen wird.

Ich sehe jetzt schon "Vorschaltseiten mit AGB" kommen, in denen der Besucher abnicken muss das er kein Mitarbeiter des EuGH, LG Hamburg, Anwalt, sonstiger Geldeintreiber usw." ist.

War wegen denen nicht auch der "klassische" Dislaimer, der früher auf jeder zweiten Homepage war, entstanden?

Ja, wegen denen. Und dieser Disclaimer konnte gut gegen den Betreiber einer Webseite verwendet werden.

BFF
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 09, 2016 at 12:16:22 (UTC)
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Zitat von @BassFishFox:

War wegen denen nicht auch der "klassische" Dislaimer, der früher auf jeder zweiten Homepage war, entstanden?

Ja, wegen denen. Und dieser Disclaimer konnte gut gegen den Betreiber einer Webseite verwendet werden.

BFF

Jetzt müßte man nur noch schauen, ob man dem LG Hamburg wegen dem Disclaimer hier einen Strick drehen kann.

lks
Member: BassFishFox
BassFishFox Dec 09, 2016 at 13:25:44 (UTC)
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Hallo,

Jetzt müßte man nur noch schauen, ob man dem LG Hamburg wegen dem Disclaimer hier einen Strick drehen kann.

Sicherlich koennte das wer versuchen. Nur wuerde das Verfahren sicherlich beim LG Hamburg selbst auflaufen. face-wink

Eigentlich wuerde es viel mehr "Spass" bereiten ein paar Online-Verlage anzupieseln, die sich einen Dreck um Urheberrechte bzw. Privatshpaere scheren. face-wink Aber die verlinken ja meist nicht, die stellen das "geklaute Geschuetzte" als "Eigenes" auf ihre Seiten. face-wink

BFF
Member: BassFishFox
BassFishFox Dec 09, 2016 updated at 18:21:09 (UTC)
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Hallo,

Eine Nachfrage bei dem Betreiber der Seiten, auf die man verlinken möchte, löst das Problem zumindest nicht in jedem Fall. Unserer gestrigen Bitte, die urheberrechtliche Unbedenklichkeit sämtlicher Inhalte auf http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/ und sämtlichen Unterseiten zu bestätigen, ist das Landgericht Hamburg bislang nicht nachgekommen. Deshalb setzt heise online derzeit keine Links zum LG Hamburg.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/IT-Branche-besorgt-ueber-Beschlu ...

Interessant. face-big-smile
Member: the-buccaneer
the-buccaneer Dec 09, 2016 at 23:57:21 (UTC)
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Mein Gott, sind die weltfrend.
Aber das Sahnehäubchen ist ja, dass das Urteil wegen eines Verstosses gegen die Creative Commons Lizenz gefällt wurde.
Leider war das ja aber nicht das Thema.

Der Disclaimer unter http://justiz.hamburg.de/impressum steht so immer noch da:
Zitat:
" Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die aus der Nutzung dieser Websites entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde."

Bin gespannt, ob wenigstens die das ändern in: "Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die aus der Nutzung dieser Websites entstehen, haftet allein das LG Hamburg und evtl. der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde."

Meines Verständnisses nach, ist es nach dieser Rechtsauffassung schon verboten, auf ein YouTube-Video zur Einrichtung der PfSense zu verlinken. Denn ich bin mir 100% bewusst, dass auf dieser Plattform, die sehr gute Anwälte beschäftigt auch urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten werden. Oder ist es nur die direkte Verlinkung zum geschützten Inhalt? Mindestens der Heise Justziar scheint da unsicher zu sein (!)

Ich kann aber so oder so nicht wissen, ob Mr. PfSense Guru nicht evt. Material aus einer "freien" Lizenz unberechtigt verwendet.

"Aufgrund der der Dringlichkeit verzichtete das Gericht auf eine mündliche Verhandlung und damit auf die Anhörung des Betroffenen."

Wo liegt denn da die Dringlichkeit? Wie hoch ist der (mögliche) Schaden zu beziffern? Wer ist der Betroffene? Der Antragsteller oder Gegner?

Gibt es Urteile zu den Links auf verlinkten Seiten? Dann haftete ich mit jedem Link für das komplette Internet. Kann das den Hamburgern mal jemand auseinandersetzen? Sind die alle jenseits der 80?

@lks: Die Idee, bei denen selbst zu schauen ist klasse.
@Frank: Die Hamburger schaffen es noch, einen Forum-Betreiber für die von den Usern gesetzten Links zu verdonnern...

Ich guck mir das jetzt mal im detail an, wenn ich es finde..
buc
Member: BassFishFox
BassFishFox Dec 10, 2016 updated at 00:13:46 (UTC)
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Halloele,

Mach Dir schnell eine "revisionssichere Kopie" von den Seiten/Impressum des LG Hamburg. face-wink
Die LG'ler streiten es ja sonst ab oder es war ja alles nicht so gemeint. face-wink

Lies Dir mal den Heise-Artikel dazu durch.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Warum-heise-online-derzeit-keine ...

Eigentlich sollten jetzt alle "gewerblichen Webseiten-Betreiber" auch solch eine Anfrage starten. und das nicht nur an das LG Hamburg sondern auch an den EuGH und alle bekannten "Abmahnkanzleien".

BFF
Member: the-buccaneer
the-buccaneer Dec 10, 2016 at 01:52:14 (UTC)
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edit: so. nun habe ich mir den "beschluss" mal von vorne bis hinten durchgelesen.
hier wird darauf verlinkt: https://netzpolitik.org/2016/befuerchtungen-bestaetigt-erste-entscheidun ...

leider sind alle hinweise auf die strittigen inhalte entfernt. wie soll ich mir ein bild vom strittigen veränderten bild machen, wenn ich nicht mal mehr sehen darf, worum es ging.
in solchen fällen ist die justiz von der öffentlichkeit nicht mehr kontrollierbar. (!)

es geht also um ein bild, das auf wikipedia (wikimedia) veröfentlicht wurde. dort wurde ein ufo eingefügt und dieses veränderte bild dann auf einer anderen webseite veröffentlicht, ohne dass dort der urheber und die vorgenommene veränderung genannt wurden. (sonst gäbe es den fall nicht)

der antraggegner hätte nun nach auffassung des lg hamburg wissen müssen, dass diese fehlenden hinweise entsprechend der lizenzbestimmungen der creatice commons lizenz eine urheberrechtverletzung darstellen.

das könnte er aber nur, wenn er kenntnis von dem ursprung der abbildung gehabt hätte. darüber findet sich kein satz!

im gegenteil hätte er argumentieren können, dass er davon ausgehen konnte, dass die webseite, die das bild veröffentlicht, auch die rechte daran besitzt, da es eben kein link auf eine andere domain war.

er hätte auch mit der kunstfreiheit argumentieren können, dass dies eben eine künstlerische veränderung wäre, oder, dass er kenntnis vom ursprungsbild auf wikipedia gehabt hätte und daher angenommen hätte, dass die veränderung von der lizenz prinzipiell gedeckt sei und ein fehlender unmittelbar sichtbarer verweis noch keine schwerwiegende lizenzverletzung darstellt, da die kreative veränderung ja prinzipiell von der lizenz gedeckt ist.

all das hat er nicht getan. und das hat das lg hamburg nun fast schon böswillig gegen ihn ausgelegt.

das dort zugrunde gelegte urteil des eugh macht ja noch sinn.
wenn eine kommerzielle grosse klatschundtratsch webseite auf fotos bei einem filehoster verlinkt, die mit deren wissen illegal sind...
und dann sagt: "ich habe aber mit den titen-fotos nix zu tun" das ist billig und bescheuert.
das hatten die am eugh zu entscheiden.
sie wollten extra das "freie" internet jenseits der kommerziellen absicht ausnehmen, ohne "kommerziell" zu definieren.
dass nun das lg hamburg "kommerziell" im "engeren sinne" auslegt, ist natürlich bitter. die finden alles kommerziell,was irgendwie gewinn erzielt...

der antraggegner hätte hier gut daran getan, einen anwalt zu beauftragen.

dass hier aber mal prinzipiell die creative commons lizenz geschützt wurde, ist ja wieder positiv.

und es klingt in dem beschluss an, dass der antraggegner sich evtl. nach dem hinweis des rechteinhabers auf die unberechtigte nutzung (verlinkung) des bildes nicht gerührt hat. klar wird das aber nicht.

ich hätte den link entfernt, wenn mir aufgefallen wäre, dass die lizenz wegen fehlender hinweise nicht eingehalten wurde.

toll ist auch der "noch" angemessene streitwert von 6000 euro.

was gäbe ich dafür, mit einem der geschwärzten richter mal bei nem bier diskutieren zu dürfen...

buc
Member: ashnod
ashnod Dec 10, 2016 at 09:09:03 (UTC)
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Zitat von @Frank:
Was bleibt denn, wenn wir im Internet nicht mehr ohne Gefahr verlinken können? Facebook und Twitter wären tot, ohne Verlinkung wäre das Internet quasi nutzlos.

Moin
Kurzfassung .... in Hamburg hat man offensichtlich das Internet nicht verstanden!

VG
Ashnod
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 10, 2016 updated at 10:56:15 (UTC)
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Zitat von @ashnod:

Moin
Kurzfassung .... in Hamburg hat man offensichtlich das Internet nicht verstanden!


Tatsache ist, das ein Großteil der Juristen nicht versteht, was das İnternet ist. Und ein Großteil der İT-Spezialisten hat aich den Unterschied zwischen internet und den "Web" nicht verstanden, von den Juristen gar nicht erst zu reden. face-smile

lks
Member: ashnod
ashnod Dec 10, 2016 at 11:07:10 (UTC)
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Tatsache ist, das ein Großteil der Juristen nicht versteht, was das İnternet ist. Und ein Großteil der İT-Spezialisten hat aich den Unterschied zwischen internet und den "Web" nicht verstanden, von den Juristen gar nicht erst zu reden. face-smile

Bazinga! You got Point face-wink

Ashnod
Member: the-buccaneer
the-buccaneer Dec 11, 2016 at 00:10:13 (UTC)
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@Lochkartenstanzer: würdest du mir den unterschied zwischen internet und dem web kurz erläutern?
die begriffe werden allgemein synonym verwendet.
lg
buc
Member: ashnod
ashnod Dec 11, 2016 at 10:47:35 (UTC)
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Obwohl die Frage eher einen rethorischen Hintergrund zu haben scheint: https://de.wikipedia.org/wiki/Internet
Ich denke das wurde auf Wikipedia ausreichend diskutiert und muß hier nicht wiederholt werden.
Tatsächlich fand ich den Hinweis von lks wirklich gut.

Ich habe jetzt keine Lust mich in das Urteil einzulesen, tatsächlich würde mir eine Diskussion über die Anfechtbarkeit des Urteils sinnvoller erscheinen.
Wenn in dem Urteil Tatbestandssachverhalte falsch beschrieben wurden, würde dieses ggf. gar keine Rechtskraft erlangen.

Aus diesem Grund war das aus meiner Sicht ein Big Point für LKS!

Schönen 3 Advent.
Ashnod
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 11, 2016 at 10:52:08 (UTC)
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Zitat von @the-buccaneer:

@Lochkartenstanzer: würdest du mir den unterschied zwischen internet und dem web kurz erläutern?
die begriffe werden allgemein synonym verwendet.


Kurz und bündig: Das Web ist eine sehr kleine Teilmenge des İnternet, wie es der Mathematiker sagen würde.

ljs
Member: the-buccaneer
the-buccaneer Dec 12, 2016 at 07:48:24 (UTC)
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Hast ja recht. War spät.
Trotz allem ist auffallend, dass die begriffliche Unterscheidung heute auch in "Fach"artikeln immer weniger vorgenommen wird...
Das entschuldigt die Hamburger mindestens teilweise.

LG
Buc
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 12, 2016 at 08:11:29 (UTC)
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Zitat von @the-buccaneer:

Das entschuldigt die Hamburger mindestens teilweise.

Nein, jemand der Recht spricht ist durch nichts entschuldigt, wenn er kene Ahnung von der Materie hat.

lks

PS:: İch habe den Eindruck, daß manche Juristen nicht einmal von İhrem eigenen Fachgebiet, der Juristerei, eine Ahnung haben.
Member: sabines
sabines Dec 12, 2016 at 08:38:13 (UTC)
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

PS:: İch habe den Eindruck, daß manche Juristen nicht einmal von İhrem eigenen Fachgebiet, der Juristerei, eine Ahnung haben.

Das kann ich bestätigen, wer schon mal miterlebt hat wie ein Richter ausflippt, weil er mit den "ganzen Anhängen" bei den "blöden Emails" nicht zurecht kommt, kommt aus dem Staunen nicht mehr raus.
Member: the-buccaneer
the-buccaneer Dec 12, 2016 at 22:21:26 (UTC)
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Lassen wir die Kirche doch mal im Dorf...
Die Alternative zu (fehlbaren) Menschen wären auch in der Rechtsprechung (fehlbare) Maschinen.
Gottes Urteil wird auf Erden nur selten gehört...

Hier hat eine spezialisierte Anwaltskanzelei mit einem gut formulierten Antrag gegen einen Bürger, der sich selbst verteidigt hat gewonnen.
Das ist traurig und ungerecht aber gängige Praxis.
Hätte der Antraggegner einen fähigen Anwalt beauftragt, wäre das Ergebnis evtl. anders ausgefallen.

Da ist der letzte Paragraph noch nicht ausgereizt... face-wink

Oder löschen mittlerweile Webseitenbetreiber hunderttausendfach Verlinkungen?

Buc
Member: Frank
Frank Dec 13, 2016 updated at 20:52:10 (UTC)
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Member: the-buccaneer
the-buccaneer Dec 18, 2016 at 00:19:29 (UTC)
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Nö, geht ja so auch nicht.

Mäuschen sein, bei den internen Diskussionen über das Urteil...

CU in KS.
Buc