lochkartenstanzer
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I was authorized to trash my employers network sysadmin tells court

Moin,

Admin hat alles gelöscht, einen Zettel hinterlassen, dass er kündigt, und ist dann gegangen.

Sie klagen ihn wegen unautorisiertem Löschen an. Und er behauptet, dass er als Admin autorisiert war, auch zu löschen.

Wird interessant, wenn er damit durchkommt.

Und wenn er damit nicht durchkommt, heißt das, dass der Faden des Damoklesschwertes, dass über jedem Admin hängt, noch dünner wird.

face-smile

https://www.theregister.co.uk/2017/02/23/michael_thomas_appeals_convicti ...

Content-Key: 330425

Url: https://administrator.de/contentid/330425

Printed on: April 16, 2024 at 08:04 o'clock

Member: Voiper
Voiper Feb 24, 2017 updated at 07:39:13 (UTC)
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Der feuchte Traum jedes unterbezahlten Admins.
Member: Kraemer
Kraemer Feb 24, 2017 at 07:39:42 (UTC)
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Moin,

ist für Deutschland total uninteressant. Hier ist die Sache eindeutig in § 303b StGB geregelt.

Gruß Krämer
Member: sabines
sabines Feb 24, 2017 at 08:10:20 (UTC)
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Moin,

klar ist das dämlich so was zu machen, wenn er einfach einen USB Stick auf dem Parkplatz "verlieren" könnte face-wink

Aber 303b verweist auf 303a und sagt wer "rechtswidrig" Daten verändert. Was genau ist denn rechtswidrig, wenn er als Admin keine Einschränkungen hat?

Auch auf 202a (unbefugt) wird verwiesen, dass ist er als Admin ja nicht.

Mal sehen wie das ausgeht.

Gruss
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Feb 24, 2017 at 08:11:51 (UTC)
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Zitat von @Kraemer:

ist für Deutschland total uninteressant. Hier ist die Sache eindeutig in § 303b StGB geregelt.

Ja klar, daß in DE und US das verschiedene Paar Stiefel sind Aber totzdem wären die Auswirkungen in den USA in beiden Fällen verheerend.

lks
Member: brammer
brammer Feb 24, 2017 at 09:50:31 (UTC)
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Hallo,

beim § 303 greift das auch nicht so richtig...

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er

1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

eingeben von Daten oder übermitteln ist nicht der Fall ....
Datenverarbeitungsanlage oder Datenträger sind nicht zerstört, beschädigt, unbrauchbar gemacht, beseitigt oder verändert worden.

Es sind Daten beseitigt worden aber der § bezieht sich auf die Datenverarbeitungsanlage oder den Datenträger und nicht auf die Daten.
Den die Datenträger (vermutlich Festplatten) sind ja nicht beschädigt worden... und auch nicht verändert.... oder ist das ändern von 1 und 0 auf einem Datenträger eine Veränderung des Datenträgers?

auch die §§ 303 und 202 greifen nicht...

Aber, ich bin kein Rechtsanwalt oder Richter....

brammer
Member: Kraemer
Kraemer Feb 24, 2017 at 10:00:43 (UTC)
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Zitat von @brammer:
Aber, ich bin kein Rechtsanwalt oder Richter....

§303b Absatz 1 Nr. 1 heißt bezogen auf dieses Beispiel ausgeschrieben:

Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gruß Krämer
Member: brammer
brammer Feb 24, 2017 at 11:23:22 (UTC)
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Hallo,

@Kraemer
Rechtsanwalt?

oder deine Interpretation?

brammer
Member: Kraemer
Kraemer Feb 24, 2017 at 11:37:32 (UTC)
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Zitat von @brammer:

Hallo,

@Kraemer
Rechtsanwalt?
nö - steht da halt so im Gesetz.
Member: brammer
brammer Feb 24, 2017 at 11:50:37 (UTC)
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Hallo,

@Kraemer,

nicht ganz... den Gesetzes Text habe ich oben zitiert....
Was du schreibst ist eine Interpretation....

Aber egal, wir sind keine Rechtsvertreter sondern IT'ler....

Und die Klage ist auf jeden Fall spannend...

brammer
Member: Kraemer
Kraemer Feb 24, 2017 at 11:52:58 (UTC)
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Zitat von @brammer:
Was du schreibst ist eine Interpretation....
nein, ist es nicht - ich habe nur die Variablen aufgelöst face-smile

Aber egal, wir sind keine Rechtsvertreter sondern IT'ler....
stimmt face-smile
Member: Voiper
Voiper Feb 24, 2017 at 12:35:51 (UTC)
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Zitat von @Kraemer:

Zitat von @brammer:
Was du schreibst ist eine Interpretation....
nein, ist es nicht - ich habe nur die Variablen aufgelöst face-smile

nach welcher Formel ;)
Mitglied: 108012
108012 Feb 24, 2017 at 22:12:48 (UTC)
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Hallo,

Admin hat alles gelöscht, einen Zettel hinterlassen, dass er kündigt, und ist dann gegangen.
Erst durch die böse Absicht entsteht die Schuld! Denn ein versehentliches Löschen kann ihm keiner übel nehmen,
nur das er danach gekündigt hat und einfach weggegangen ist, denn es gibt ja auch Kündigungsfristen.

Sie klagen ihn wegen unautorisiertem Löschen an.
Naja, er hat ja auch keinen Auftrag gehabt alle Daten der Firma zu löschen und das so eine Aktion einen nicht unerheblichen Schaden
der Firma selber zufügt muss Ihm aufgrund seiner Berufserfahrung auch klar gewesen sein, oder?

Und er behauptet, dass er als Admin autorisiert war, auch zu löschen.
Ja aber nicht unter Vorsatz der Firma einen Schaden damit zuzufügen.

Wird interessant, wenn er damit durchkommt.
Garantiert nicht. Und wer stellt den jetzt noch ein!?

Und wenn er damit nicht durchkommt, heißt das, dass der Faden des Damoklesschwertes, dass über jedem Admin hängt, noch dünner wird.
Jeder der in böser Absicht handelt lädt eine Schuld auf sich, aber wenn man Ihn gemoppt hat, geschlagen, nicht bezahlt und erniedrigt hat
kann oder ist eine solche Aktion auch provoziert worden bzw. kann das auch sein. Also da sprechen wohl auf beiden Seiten Gründe dafür
und dagegen, das muss man dann wohl erst im Einzelfall bewerten und beurteilen.

Gruß
Dobby