Internet und Überwachung (Dokumentation)
Hallo zusammen,
ich habe da mal ne frage, bei uns in der Firma mit ca 15 Clients wird über einen Router ins Internet gegangen. Ich würde aber gern alle Aktivitäten (Hompagebesuche, Downloads ect.) Zentral aufzeichnen können. Gibt es da ne Möglichkeit (Programme)???
Gruß Jörg
ich habe da mal ne frage, bei uns in der Firma mit ca 15 Clients wird über einen Router ins Internet gegangen. Ich würde aber gern alle Aktivitäten (Hompagebesuche, Downloads ect.) Zentral aufzeichnen können. Gibt es da ne Möglichkeit (Programme)???
Gruß Jörg
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Ausgedruckt am: 11.04.2025 um 15:04 Uhr
5 Kommentare
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Es ist möglich die Internetverbindung über einen Proxysever laufen zu lassen. Empfehlen würd ich hier Jana Proxy Server. Ob man damit allerding die Downloads aufzeichen kann, weis ich nicht genau. Auf jeden fall werden alle Website-Bsuche protokolliert mit IP, Datum und Uhrzeit.
Also hätte ein Rechner (der Prxy Server) nur den direkten Zugang zum Internet über den Router alle anderen würden ihren ZUgng über diesen beziehen.
Bei weiteren Fragen steh ich gernen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Eric Zaschke
Also hätte ein Rechner (der Prxy Server) nur den direkten Zugang zum Internet über den Router alle anderen würden ihren ZUgng über diesen beziehen.
Bei weiteren Fragen steh ich gernen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Eric Zaschke
Hallo Jörg,
ja soetwas gibt es, aber vorsicht damit... du kannst dich mit sowas ganz schnell strafbar machen, schau dir mal folgenden Link dazu an:
http://www.zdnet.de/itmanager/management/0,39023447,39126421,00.htm?041 ...
http://www.zdnet.de/itmanager/management/0,39023447,39126421-2,00.htm
http://www.ratgeber-recht24.de/Internet_am_Arbeitsplatz/Ueberwachung_be ...
Hierzu findest du im Netz noch wesentlich mehr. Du darfst nicht einfach die Inhalte, welche Seiten etc. besucht wurden mit aufzeichnen. Merkt dies ein Benutzer und zieht vors Arbeitsgericht, ist die Firma dran. Hast du das ohne schriftliche Genehmigung des Vorstandes/Geschäftsleitung gemacht, haftest du privat dafür. Hierfür gibt es rechtswirksame Urteile.
ja soetwas gibt es, aber vorsicht damit... du kannst dich mit sowas ganz schnell strafbar machen, schau dir mal folgenden Link dazu an:
http://www.zdnet.de/itmanager/management/0,39023447,39126421,00.htm?041 ...
http://www.zdnet.de/itmanager/management/0,39023447,39126421-2,00.htm
http://www.ratgeber-recht24.de/Internet_am_Arbeitsplatz/Ueberwachung_be ...
Hierzu findest du im Netz noch wesentlich mehr. Du darfst nicht einfach die Inhalte, welche Seiten etc. besucht wurden mit aufzeichnen. Merkt dies ein Benutzer und zieht vors Arbeitsgericht, ist die Firma dran. Hast du das ohne schriftliche Genehmigung des Vorstandes/Geschäftsleitung gemacht, haftest du privat dafür. Hierfür gibt es rechtswirksame Urteile.
Hallo,
wie schon von Herrn Eric Zaschke geschrieben, kann dies mit Hilfe eines Proxy geschehen.
Wenn ausser den Websites auch Downloads genau protokolliert werden sollen, würde ich den
Proxy Squid (http://www.squid-cache.org/) empfehlen. Das Setup ist etwas Arbeit, aber einmal
richtig aufgesetzt läuft es sehr gut. Der Microsoft ISA (Internet Security and Acceleration) Server
bietet auch entsprechende Funktionen, insbesondere, wenn man mit einer User-Identifizierung
gegenüber dem Proxy arbeitet.
Vorausgesetzt in ihrer Firma sind die Arbeitsverträge der Mitarbeiter so angelegt, dass auf Benutzungs-Monitoring hingewiesen wird und sich der Mitarbeiter damit einverstanden erklärt.
Ansonsten können sie sich unter Umständen strafbar machen.
MfG,
Dirk Doerrschuck
wie schon von Herrn Eric Zaschke geschrieben, kann dies mit Hilfe eines Proxy geschehen.
Wenn ausser den Websites auch Downloads genau protokolliert werden sollen, würde ich den
Proxy Squid (http://www.squid-cache.org/) empfehlen. Das Setup ist etwas Arbeit, aber einmal
richtig aufgesetzt läuft es sehr gut. Der Microsoft ISA (Internet Security and Acceleration) Server
bietet auch entsprechende Funktionen, insbesondere, wenn man mit einer User-Identifizierung
gegenüber dem Proxy arbeitet.
Vorausgesetzt in ihrer Firma sind die Arbeitsverträge der Mitarbeiter so angelegt, dass auf Benutzungs-Monitoring hingewiesen wird und sich der Mitarbeiter damit einverstanden erklärt.
Ansonsten können sie sich unter Umständen strafbar machen.
MfG,
Dirk Doerrschuck
Hi Christian,
sorry ich habe mich nicht ausführlich genug ausgedrückt.
Ein sogenanntes "Monitoring" ist erlaubt, wenn auch nur
in bestimmten Grenzen (drigender Verdacht der groben
Mißbrauchs, etc...).
generelle Informationen findest Du z.B. auf
http://www.advocat24.de/ger/anwaelte/ratgeber2.php?link=0-83-590813/29- ...
Ich kann Dir aber auch, wenn es wirklich wichtig sein
sollte, entsprechende genaue Rechtsgrundlagen aus
unserer internen Rechtsabteilung zu kommen lassen.
Wir hatten bereits vergleichbare Fälle Vorliegen.
Gruß,
Dirk Doerrschuck
Deutsche Botschaft Peking (DSP)
sorry ich habe mich nicht ausführlich genug ausgedrückt.
Ein sogenanntes "Monitoring" ist erlaubt, wenn auch nur
in bestimmten Grenzen (drigender Verdacht der groben
Mißbrauchs, etc...).
generelle Informationen findest Du z.B. auf
http://www.advocat24.de/ger/anwaelte/ratgeber2.php?link=0-83-590813/29- ...
Ich kann Dir aber auch, wenn es wirklich wichtig sein
sollte, entsprechende genaue Rechtsgrundlagen aus
unserer internen Rechtsabteilung zu kommen lassen.
Wir hatten bereits vergleichbare Fälle Vorliegen.
Gruß,
Dirk Doerrschuck
Deutsche Botschaft Peking (DSP)