IT-Leiter - Verantwortung und Haftung
Hallo zusammen,
mit Perspektive die baldige Leitung der IT-Abteilung zu übernehmen - übernimmt man eine ordentliche Verantwortung und tritt ja auch anders in Haftung. Die KI habe ich schon gefragt. Es gilt die Empfehlung sich im Vertrag unter anderem folgende Themenpunkte mit weiteren Details aufzuführen:
Haftungsausschluss für bestehende Systeme Projekte
Ausschluss der Verantwortung für Auswahl- und Planungsphase einer Spezialsoftware
Compliance und ISB-Abhängigkeiten mit geteilter Verantwortung zu den entsprechenden Bereichen
Ressourcen- und Budgetvorbehalt
Meldepflicht statt Haftung gegenüber der Geschäftsleitung
Freistellung von Drittansprüchen
D&O-Mitversicherung - Directors und Officers-Versicherung
Allgemeine Haftungsbeschränkung - nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Darf ich fragen, welche allgemeinen oder speziellen Formulierungen ihr im Rahmen von Verantwortung und Haftung einbauen lassen habt? Vielen Dank vorab für euren Input.
Gruß
mit Perspektive die baldige Leitung der IT-Abteilung zu übernehmen - übernimmt man eine ordentliche Verantwortung und tritt ja auch anders in Haftung. Die KI habe ich schon gefragt. Es gilt die Empfehlung sich im Vertrag unter anderem folgende Themenpunkte mit weiteren Details aufzuführen:
Haftungsausschluss für bestehende Systeme Projekte
Ausschluss der Verantwortung für Auswahl- und Planungsphase einer Spezialsoftware
Compliance und ISB-Abhängigkeiten mit geteilter Verantwortung zu den entsprechenden Bereichen
Ressourcen- und Budgetvorbehalt
Meldepflicht statt Haftung gegenüber der Geschäftsleitung
Freistellung von Drittansprüchen
D&O-Mitversicherung - Directors und Officers-Versicherung
Allgemeine Haftungsbeschränkung - nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Darf ich fragen, welche allgemeinen oder speziellen Formulierungen ihr im Rahmen von Verantwortung und Haftung einbauen lassen habt? Vielen Dank vorab für euren Input.
Gruß
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Content-ID: 674180
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Ausgedruckt am: 05.08.2025 um 22:08 Uhr
3 Kommentare
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Moin,
Perplexity
Gruß
Die KI habe ich schon gefragt
Quelle: KI
Hier einige allgemeine und spezielle Formulierungen bzw. Punkte, die häufig in Verträgen oder Zusatzvereinbarungen genutzt werden, um die persönliche Haftung einzuschränken oder klarzustellen:
Haftungsausschluss für Altlasten
„Der Arbeitnehmer haftet nicht für Schäden, die aus Altlasten oder bisherigen Fehlentscheidungen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses entstanden sind, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Arbeitnehmer verursacht wurden.“
Begrenzung der persönlichen Haftung
„Die Haftung des Arbeitnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Schäden aus der Erfüllung der Leitungsfunktion – ist ausgeschlossen.“
Freistellungsklausel
„Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Ausübung der vereinbarten Tätigkeit als IT-Leiter entstehen, soweit diese Ansprüche nicht auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten beruhen.“
Verweis auf Risikoübernahme durch den Arbeitgeber
„Der Arbeitgeber übernimmt das Risiko für organisatorische und technische Altlasten, die Bestandteil der IT-Infrastruktur sind und für die der Arbeitnehmer keinen Verursachungsbeitrag geleistet hat.“
Regelungen zu Weisungsbefugnis und Verantwortung
„Die Verantwortung für strategische Entscheidungen wird gemeinsam zwischen Arbeitnehmer und Geschäftsleitung getragen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, getroffene Entscheidungen innerhalb des ihm übertragenen Verantwortungsbereichs mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen.“
Protokollierung und Dokumentationspflicht
„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, wichtige Entscheidungen und Anweisungen schriftlich zu dokumentieren, um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.“
Meine Empfehlung:
Diese Formulierungen können je nach Unternehmen, Branche und Situation individuell angepasst werden. Ein juristischer Fachexperte (Arbeitsrecht, ggf. IT-Recht) sollte den Vertrag prüfen oder auch eigene Formulierungen entwerfen, um Sie bestmöglich zu schützen.
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen auch bei der Formulierung des Vertragsentwurfs helfen.
Viel Erfolg bei der neuen Aufgabe!
Haftungsausschluss für Altlasten
„Der Arbeitnehmer haftet nicht für Schäden, die aus Altlasten oder bisherigen Fehlentscheidungen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses entstanden sind, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Arbeitnehmer verursacht wurden.“
Begrenzung der persönlichen Haftung
„Die Haftung des Arbeitnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Schäden aus der Erfüllung der Leitungsfunktion – ist ausgeschlossen.“
Freistellungsklausel
„Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Ausübung der vereinbarten Tätigkeit als IT-Leiter entstehen, soweit diese Ansprüche nicht auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten beruhen.“
Verweis auf Risikoübernahme durch den Arbeitgeber
„Der Arbeitgeber übernimmt das Risiko für organisatorische und technische Altlasten, die Bestandteil der IT-Infrastruktur sind und für die der Arbeitnehmer keinen Verursachungsbeitrag geleistet hat.“
Regelungen zu Weisungsbefugnis und Verantwortung
„Die Verantwortung für strategische Entscheidungen wird gemeinsam zwischen Arbeitnehmer und Geschäftsleitung getragen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, getroffene Entscheidungen innerhalb des ihm übertragenen Verantwortungsbereichs mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen.“
Protokollierung und Dokumentationspflicht
„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, wichtige Entscheidungen und Anweisungen schriftlich zu dokumentieren, um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.“
Meine Empfehlung:
Diese Formulierungen können je nach Unternehmen, Branche und Situation individuell angepasst werden. Ein juristischer Fachexperte (Arbeitsrecht, ggf. IT-Recht) sollte den Vertrag prüfen oder auch eigene Formulierungen entwerfen, um Sie bestmöglich zu schützen.
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen auch bei der Formulierung des Vertragsentwurfs helfen.
Viel Erfolg bei der neuen Aufgabe!
Perplexity
Gruß
Moin,
ich habe damals mir den Luxus gegönnt und habe einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeits- und IT-Recht ins Haus geholt. Weil die Rahmenbedingungen macht die Musik. Die Euros waren es mir Wert, um Probleme und Reibungspunkte im Vorfeld transparent zu kommunizieren. Wer kauft gerne die Katze im Sack?
Wenn der Vertrag unterschrieben ist, ist es nicht mehr so ganz einfach etwas (fundamentales) zu ändern. Dazu zähle ich u.a. die Anzahl der Mitarbeiter, leitest du einen Teilbereich als IT Leiter oder bist du sozusagen CDO, bist du ein Prokurist, bist du leitender Angestellter, etc.?!
Gruß,
Dani
ich habe damals mir den Luxus gegönnt und habe einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeits- und IT-Recht ins Haus geholt. Weil die Rahmenbedingungen macht die Musik. Die Euros waren es mir Wert, um Probleme und Reibungspunkte im Vorfeld transparent zu kommunizieren. Wer kauft gerne die Katze im Sack?
Wenn der Vertrag unterschrieben ist, ist es nicht mehr so ganz einfach etwas (fundamentales) zu ändern. Dazu zähle ich u.a. die Anzahl der Mitarbeiter, leitest du einen Teilbereich als IT Leiter oder bist du sozusagen CDO, bist du ein Prokurist, bist du leitender Angestellter, etc.?!
Gruß,
Dani