tbaeumli
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Internetanschluss im Mehrfamilienwohnhaus

Ein Internetanschluss für alle Wohnungen im Mehrfamilienwohnhaus, die sich untereinander nicht sehen dürfen

Hallo,

wir haben ein Mehrfamilienwohnhaus gebaut dort sind 14 Wohnungen vorhanden, nun von KabelBW ein Internet anschluss bestellt. Im Keller laufen die Netzwerkkabel zusammen die in jede Wohnungen führen, nun das Problem wenn ich jetzt einen Router und einen Switch mit den Kabel verbinde können sich die Computer untereinander sehen, dies sollte aber nicht sein. Also jeder sollte ins Internet können ohne den anderen zu sehen, gibt es da eine Möglichkeit wie z.B. einen Managebaren Swich oder einen Router wie Firtzbox die dies sperrt? hat jemand eine Idee?

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derophan
derophan 19.09.2011 um 08:49:27 Uhr
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Moin,

schau dir das mal an
http://www.tecchannel.de/netzwerk/lan/2023795/kaufberatung_der_richtige ...

Ein Router mit VLAN sollte da für dich das passende sein. Zitat "Ein weiterer Vorteil: Verschiedene Anbieter lassen sich voneinander isolieren und haben keinen Zugang zu den restlichen Komponenten. So ist es auch nicht möglich, dass eine Schwachstelle in einem Endpunkt das komplette Netzwerk kompromittiert."

Welchen genau du dort brauchst kann ich dir leider nicht sagen. Aber auf der Seite 1 des Links findest du einige Beispielgeräte in der Galerie. Aber soweit ich das sehe, sind dort keine mit mindestens 14 Ports.

Ansonsten würd ich dir empfehlen einen Fritzbox Router und dann dahinter einen managebaren Switch aufzustellen und dort die VLANS zu verteilen
Mfg
brammer
brammer 19.09.2011 um 08:57:36 Uhr
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Hallo,

ein Anschluss für 14 Familien?
Und du als Vermieter/Besitzer trittst als Provider auf, wenn du Internet für alle Mieter auf... v

Na dann setz dich schon mal mit deinem Anwalt in Verbindung....
Du bist da ganz schnell in der Haftung wenn einer deiner Mieter etwas Illegales macht...

brammer
tbaeumli
tbaeumli 19.09.2011 um 10:07:49 Uhr
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Ja ein Internetanschluss für 14 Wohnugen.

Der Internetanschluss läuft über die Hausverwaltung, dies ist Rechtlich so geregelt das die Hausverwaltung in diesem Fall nicht Haften kann.
StefanKittel
StefanKittel 19.09.2011 um 11:00:15 Uhr
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Zitat von @tbaeumli:
Der Internetanschluss läuft über die Hausverwaltung, dies ist Rechtlich so geregelt das die Hausverwaltung in diesem Fall nicht Haften kann.
Da bin ich ja mal gespannt.

Habt Ihr denn für jede Wohnung eine feste öffentliche IP?
Wenn nicht, kommen die Herren in Grün oder die Anwälte erstmal zu Euch wenn einer ein Lied oder Film runtergeladen hat.
Ihr seid dann in der Pflicht zu beweisen wer es denn war.

Oder ein Protokoll wo genau zu sehen ist was wer gemacht hat.
Aber das führt zu einem Problem mit dem Datenschutz.

Wie schnell ist die Leitung?
Ich als Mieter würde auf einen Anteil von 16Mbit schon bestehen.
x14 Mieter....

Warum macht Ihr das?
Sollen die Mieter sich doch selber kümmern.

Stefan
tbaeumli
tbaeumli 19.09.2011 um 11:05:45 Uhr
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Da gab es schon mehere Urteile, wenn z.B. der Internetanschluss auf den Vater läuft und die Kinder haben im Internet Musik oder irgendetwas herrunter geladen dann ist der Vater nicht haftbar dafür usw. aber ich werde mich da vorab nochmals Infomieren damit uns da kein Fehler unterläuft.

es ist eine 100 Mbit Leitung und es sind ja nie alle gleichzeig online somit hat man sicherlich immer so um die 20 Mbit... und das für 5€ im Monat da kann man sich nicht beschwerden....
99045
99045 19.09.2011 um 11:08:54 Uhr
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Welch ein Glück, dass heute Montag ist .........
brammer
brammer 19.09.2011 um 11:26:47 Uhr
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Hallo,

100 Mbit / 14 Mieter = 20 Mbit pro Mieter ???

Deine Mathematischen Kenntnisse sind bescheidener als die meiner Tochter in der 2ten Klasse!

Nie alle Gleichtzeitig?
LOL
Abends um 20 Uhr sind alle 14 Mietparteien online, inklusiver Kinder und sonstige Maschinen die noch Internet haben.

Da sinkt der Durchsatz ganz schnell auf Analog Modem Niveau.
Wie hoch ist eigentlich der Upload?

Ganz ehrlich, eine solche Kombination wäre für mich als Mieter ein KO Kriterium !
Was ich brauche ist Bandbreite und da fange ich bei einer 16 MB DSL Verbindung an drüber nachzudenken!
Darunter ist das indiskutabel!

brammer
mrtux
mrtux 19.09.2011 um 11:46:59 Uhr
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Hi !

Zitat von @tbaeumli:
Der Internetanschluss läuft über die Hausverwaltung, dies ist Rechtlich so geregelt das die Hausverwaltung in diesem
Fall nicht Haften kann.

Das ist vollkommener Blödsinn, denn die Rechteinhaber bzw. deren Vertreter (also die Anwälte) interessiert es z.B. bei einer Urheberrechtsverletzung einen feuchten Kehricht was ihr für einen Vertrag mit der Hausverwaltung habt. Rechtsverletzung ist Rechtsverletzung, da schützt auch ein Vertrag nicht vor. Irgendjemand wird zur Verantwortung gezogen, egal was da noch für Verträge irgendwo existieren und im Zweifelsfall ist es eben dann die Hausverwaltung selbst, die sich um eine Klärung mit dem Rechteinhaber bemühen muss und spätestens dann wird das auch Auswirkungen auf die Mieter haben.

Zitat von @tbaeumli:
Da gab es schon mehere Urteile, wenn z.B. der Internetanschluss auf den Vater läuft und die Kinder haben im Internet Musik
oder irgendetwas herrunter geladen dann ist der Vater nicht haftbar dafür usw. aber ich werde mich da vorab nochmals
Infomieren damit uns da kein Fehler unterläuft.

Wie das StefanKittel oben schon angedeutet hat, bist Du da falsch informiert! Die Situation hat sich durch die sogenannte Störerhaftung geändert! Im Zweifel d.h. wenn der tatsächliche Täter nicht ermittelt werden kann, wird heute eigentlich immer der Anschussinhaber abgemahnt und steht quasi sogar in der Beweislast (d.h. man muss beweisen, dass man es nicht war!), auch wenn es von den Anwälten auch nicht so genannt wird, es ist aber in der Praxis so!

Abgesehen von den (technischen) Anmerkungen der Kollegen, würde ich mir das, an deiner Stelle heute besser zweimal (oder öfters!) überlegen, ob ich jemanden auf meine Leitung mit drauf lasse. Das kann heute mal ganz schnell ein paar Tausend Euro Abmahnkosten nach sich ziehen und ob die die Hausverwaltung übernimmt. Vielleicht übernimmt sie ja der Weihnachtsmann, falls Du an den noch glaubst...

Ich habe das in den letzten Jahren schon mehrfach bei unseren Kunden genau so erlebt bzw. die Kunden haben mir ihre Abmahnschreiben gezeigt, weil sie mich um einen Ratschlag (üblicherweise immer erst hinterher) in der Sache gebeten hatten.

mrtux
aqui
aqui 19.09.2011, aktualisiert am 18.10.2012 um 18:48:24 Uhr
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@tbaeumli
Rein rechtlich bist du da völlig auf dem Holzweg. Klar kannst du als Eigentümer natürlich zentral einen Internet Anschluss für alle Parteien zur Verfügung stellen und sicher kannst du dich auch vertraglich absichern bei rechtlichen Forderungen wenn Straftaten oder Abmahnungen von den einzelnen Parteien begangen werden. Nur DU bist dann in der Beweispflicht ! und musst anhand von Radius oder Syslog Daten wer wann was getan hast gerichtsfest nachweisen !
Rechtlich gesehen bis du als zentraler Anschlussinhaber für alle haftbar. Das solltest du nicht vergessen ! Alle weiteren Details sagt dir dein Anwalt !
Abgesehen von diesen Konsequenzen ist das auch ein völlig weltfremdes Szenario. Kabel BW hat ja so oder oder so eine Koaxial Verkabelung in alle Wohnungen gelegt (oder ist intern schon gelegt und mit dem Hauptanschluss verbunden). Erwartet also auch, wie es allgemein üblich ist, einen Verragsschluss mit jedem einzelnen Mieter und nicht global mit einem einzigen.
Allein schon die Telefonie würde das erzwingen oder betreibst du auch eine zentrale Telefonvermittlung für 14 Parteinen ? Wohl kaum...
Alles in allem gehst du hier sehr naiv und mit laienhaftem Verständnis sowohl aus rechtlicher als auch technischer Sicht vor. Besser also du machst dich nochmal technisch und vor allem auch rechtlich kundig bevor du dich auf so ein Abenteuer einlässt.

Abgesehen davon: wenn du es dennoch realisieren willst, benötigst du, wie jeder technisch kundige weiss, einen LAN Switch der sog. "isolated VLANs" oder auch "private VLANs" supported !
Bei diesen VLANs wird der gesamte Broad- und Multicast Traffic nur auf einem einzigen Uplink Port des Switches geforwardet. Damit ist dann eine any to any Kommunikation in solchen VLANs unmöglich und alle Teilnehmer sind vollständig isoliert untereinander, also genau das was du erreichen willst !
Dieses Feature bieten mittlerweile auch billige Web Smart Switches und gehobene Consumer LAN Switches an. Im Premium Segment können es alle Hersteller !
Beachte also unbedingt das Datenblatt vor einem Kauf !!
Dieses Feature benötigst du also zwingend wenn du dich auf dieses Wagnis dennoch einlassen willst. Zusätzlich solltest du dann aber noch allen 14 Parteien einen Router vor ihr internes Netz stellen. Noch besser mit einer zentralen Firewall die PPPoE Server fähig ist wie z.B. diese hier:
Preiswerte, VPN fähige Firewall im Eigenbau oder als Fertiggerät
über einen PPPoE Server mit Radius Authentifizierung kannst du dann die online Zeiten jeder Parteien ganz genau nachweisen. Das wäre das Minimum an technischen Aufwand was du treiben musst um als Eigentümer Rechtssicherheit zu bekommen !
C.R.S.
C.R.S. 19.09.2011 um 12:54:20 Uhr
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Hallo,

die juristischen Ansichten der Vorredner teile ich nicht. Was auf jeden Fall anwaltlich zu prüfen ist, sind die Vertragsbedingungen gegenüber KabelBW, denn ein Vergleich über die Nachzahlung von 1-13 Anschlussmieten wäre teuer. Die Haftungsfrage kannst Du ja bei der Gelegenheit auch ansprechen, wird aber nicht das Problem sein.

Grüße
Richard
mrtux
mrtux 19.09.2011 um 15:06:25 Uhr
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Hi !

Zitat von @c.r.s.:
die juristischen Ansichten der Vorredner teile ich nicht. Was auf jeden Fall anwaltlich zu prüfen ist, sind die

Naja ich habe ja hier nicht meine naiven, rechtlichen Ansichten als Tatsachen verbreitet, sondern die Dinge aus meiner praktischen Sicht beschrieben, also wie ich sie schon zigfach in meiner täglichen Praxis erlebt habe. Dem TO nützen unsere persönlichen Ansichten rein gar nix aber wenn ihm bzw. der Hausverwaltung solche Schreiben ins Haus geflattert sind, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und dann hilft da wirklich nur noch der Anwalt weiter....Ansonsten glaube ich persönlich ganz fest daran, dass solche Abmahnungen natürlich nur der rechtlichen Aufklärung der Internetnutzer dienen.... face-wink

Vertragsbedingungen gegenüber KabelBW, denn ein Vergleich über die Nachzahlung von 1-13 Anschlussmieten wäre teuer.

Das ist allerdings ein Aspekt, der zum Tragen kommen kann und sicherlich auch wird. Warum sollte der Kabelnetzbetreiber sich einen Mitbewerber im eigenen Netzwerk schaffen bzw. zulassen. Die Frage, ob der Provider anhand seiner Geschäftsbedinungen sowas überhaupt zulässt, muss ebenfalls berücksichtigt werden, kein Thema und diese Ansicht teile ich selbstverständlich mit Dir...

mrtux