IP Adresse Herausfinden
Hallo liebe Leute,
ich in meinem Aktivitäten Protokoll für mein MS Account festgestellt das sich jemand mit meinem Account anmeldet.
Habe nun das Password geändert und tatsächlich sagt jetzt das Protokoll das mehrere anmelde versuche fehlgeschlagen sind von einem Android Gerät (ich benutze keine Android Geräte).
Im Protokoll steht natürlich auch die IP Adresse für die fehlgeschlagenen Anmeldeversuche vom Android.
Kann mir jemand sagen wie ich genau ermitteln kann wem die IP Gehört? Über www.ip-tracker.org habe ich zumindest Feststellen können das die anmeldeversuche nicht aus dem Ausland kommen, und der Provider ist auch angeführt.
Gibt es da eine Möglichkeit das man mittels IP Adresse drauf kommt wessen Anschluss das ist?
Danke, liebe Grüße und gesund bleiben,
pain88
ich in meinem Aktivitäten Protokoll für mein MS Account festgestellt das sich jemand mit meinem Account anmeldet.
Habe nun das Password geändert und tatsächlich sagt jetzt das Protokoll das mehrere anmelde versuche fehlgeschlagen sind von einem Android Gerät (ich benutze keine Android Geräte).
Im Protokoll steht natürlich auch die IP Adresse für die fehlgeschlagenen Anmeldeversuche vom Android.
Kann mir jemand sagen wie ich genau ermitteln kann wem die IP Gehört? Über www.ip-tracker.org habe ich zumindest Feststellen können das die anmeldeversuche nicht aus dem Ausland kommen, und der Provider ist auch angeführt.
Gibt es da eine Möglichkeit das man mittels IP Adresse drauf kommt wessen Anschluss das ist?
Danke, liebe Grüße und gesund bleiben,
pain88
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14 Kommentare
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Zitat von @pain88:
Gibt es da eine Möglichkeit das man mittels IP Adresse drauf kommt wessen Anschluss das ist?
Gibt es da eine Möglichkeit das man mittels IP Adresse drauf kommt wessen Anschluss das ist?
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Kinderporno oder Urheberrechtsverletzung stellen und einen Anwalt bauftragen, die Ergenbnisse der Ermittlungen einzusehen.
lks
Hallo,
ich hoffe, dass das nicht möglich ist. Ansonsten würde es sich um einen eklatanten Verstoß gehen die Menschenrechte handeln.
Auch wenn unsere von der Contentmafia finanzierte Regierung das natürlich anders sieht.
Aber sonst ist alles gesund?
Wegen so einer Bagatelle einen Staatsanwalt zu belästigen ist schon ziemlich grenzwertig...
Aber, nun gut: Du kannst Anzeige erstatten und über einen Anwalt(!) Akteneinsicht verlangen.
Falls da überhaupt ermittelt wird kannst Du deinen finanziellen Schaden in einem Zivilprozess einfordern. Sofern überhaupt einer entstanden ist.
Mit anderen Worten: Klärt das auf dem Schulhof.
Gruß,
Jörg
ich hoffe, dass das nicht möglich ist. Ansonsten würde es sich um einen eklatanten Verstoß gehen die Menschenrechte handeln.
Auch wenn unsere von der Contentmafia finanzierte Regierung das natürlich anders sieht.
Könnte ich da anzeige erstatten und den rechts Beschluss holen und das dass dann ermittelt wird?
Aber sonst ist alles gesund?
Wegen so einer Bagatelle einen Staatsanwalt zu belästigen ist schon ziemlich grenzwertig...
Aber, nun gut: Du kannst Anzeige erstatten und über einen Anwalt(!) Akteneinsicht verlangen.
Falls da überhaupt ermittelt wird kannst Du deinen finanziellen Schaden in einem Zivilprozess einfordern. Sofern überhaupt einer entstanden ist.
Mit anderen Worten: Klärt das auf dem Schulhof.
Gruß,
Jörg
Hallo,
Genau - einfach mal um der Rache willen einen fiktiven Vorwurf erfinden um die Staatsanwaltschaft dahingehend zu täuschen, dass sie die Ermittlungen entsprechend nachhaltig durchführt.
Fassen wir mal zusammen:
- falsche Verdächtigung (https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html)
- Vortäuschung einer Straftat (https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html)
Ich denke mal, mit Vorsatz und aus niederen Motiven (Rache?!?) dürften dabei in Summe 5 Jahre netto rauskommen. Für dich ebenfalls bis zu 5 Jahre, allerdings vermutlich eher "weniger auf Bewährung" (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten https://dejure.org/gesetze/StGB/111.html). Mit viel Glück kannst Du den Richter davon überzeugen, dass dein Beitrag ironisch oder sarkastisch gemeint war.
Gruß,
Jörg
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Kinderporno oder Urheberrechtsverletzung stellen und einen Anwalt bauftragen, die Ergenbnisse der Ermittlungen einzusehen.
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Kinderporno oder Urheberrechtsverletzung stellen und einen Anwalt bauftragen, die Ergenbnisse der Ermittlungen einzusehen.
Genau - einfach mal um der Rache willen einen fiktiven Vorwurf erfinden um die Staatsanwaltschaft dahingehend zu täuschen, dass sie die Ermittlungen entsprechend nachhaltig durchführt.
Fassen wir mal zusammen:
- falsche Verdächtigung (https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html)
- Vortäuschung einer Straftat (https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html)
Ich denke mal, mit Vorsatz und aus niederen Motiven (Rache?!?) dürften dabei in Summe 5 Jahre netto rauskommen. Für dich ebenfalls bis zu 5 Jahre, allerdings vermutlich eher "weniger auf Bewährung" (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten https://dejure.org/gesetze/StGB/111.html). Mit viel Glück kannst Du den Richter davon überzeugen, dass dein Beitrag ironisch oder sarkastisch gemeint war.
Gruß,
Jörg
Zitat Wikipedia:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des Europäischen Parlamentes auch aus Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab:
„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“
– EMRK Art. 8 Abs. 1
„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“
– EMRK Art. 8 Abs. 1
Gruß,
Jörg
Dieser digitalen Müllhalde kannst man nicht ohne weiteres Glauben.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des Europäischen Parlamentes auch aus Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab:
„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“
– EMRK Art. 8 Abs. 1
„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“
– EMRK Art. 8 Abs. 1
Das impliziert noch lange nicht die digitale Selbsbestimmung oder dem Schutz vor Auskünften.
Das ist nur ein von vielen Juristenmeinungen.
lks
Hallo,
Nein. Das ist Menschenrecht - da gibt es nicht viel zu "meinen" (auch wenn zentralafrikanische Diktatoren und osteuropäische Kriegsverbrecher das vielleicht anders sehen). Die Verbindlich leitet sich übrigens aus Artikel 1 ab wo es heißt:
Den vollständigen Wortlaut findest Du übrigens hier: https://dejure.org/gesetze/MRK
Solange Deutschland nicht aus der EU austritt, steht da grundsätzlich erst einmal ein ganz dickes "Basta" dahinter. Und für den Fall, dass Deutschland austritt, wird die Einhaltung der Menschenrechte sicherlich Gegenstand der Verhandlungen und Grundlage für weitere vertragliche Beziehungen (Im- und Export usw.)
Doch, meins schon Aber vielleicht nicht vom TO. Man sollte immer mit der Naivität der Menschen rechnen - stell' Dir nur mal vor, der macht das tatsächlich, wird erwischt und beruft sich dann heulend auf deinen Beitrag...
Gruß,
Jörg
Nein. Das ist Menschenrecht - da gibt es nicht viel zu "meinen" (auch wenn zentralafrikanische Diktatoren und osteuropäische Kriegsverbrecher das vielleicht anders sehen). Die Verbindlich leitet sich übrigens aus Artikel 1 ab wo es heißt:
Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.
Den vollständigen Wortlaut findest Du übrigens hier: https://dejure.org/gesetze/MRK
Solange Deutschland nicht aus der EU austritt, steht da grundsätzlich erst einmal ein ganz dickes "Basta" dahinter. Und für den Fall, dass Deutschland austritt, wird die Einhaltung der Menschenrechte sicherlich Gegenstand der Verhandlungen und Grundlage für weitere vertragliche Beziehungen (Im- und Export usw.)
Ironie und Sarkasmus sind wohl nicht Dein Ding.
Doch, meins schon Aber vielleicht nicht vom TO. Man sollte immer mit der Naivität der Menschen rechnen - stell' Dir nur mal vor, der macht das tatsächlich, wird erwischt und beruft sich dann heulend auf deinen Beitrag...
Gruß,
Jörg
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Kinderporno oder Urheberrechtsverletzung stellen
Der Ball könnte nach StGB aber ganz schnell als "Falsche Verdächtigung" zurückkommen:
Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Manuel
Edit: Man sollte zuerst den ganzen Thread lesen. @117471 hat ja schon ähnlich geantwortet.
...
Nein, sicher nicht, was du machen kannst, da du ja den Provider kennst:
Der Abuse-Stelle des Providers eine Mail senden.
Aber beobachte erst mal, erst wenn sich das häuft würde ich Maßnahmen erwägen, das war evtl. nur ein Missverständnis.
Wenn du eine 2FA hast, ist das eh ein kleineres Problem und.
Kann mir jemand sagen wie ich genau ermitteln kann wem die IP Gehört? Über www.ip-tracker.org habe ich zumindest Feststellen können das die anmeldeversuche nicht aus dem Ausland kommen, und der Provider ist auch angeführt.
Gibt es da eine Möglichkeit das man mittels IP Adresse drauf kommt wessen Anschluss das ist?
...Gibt es da eine Möglichkeit das man mittels IP Adresse drauf kommt wessen Anschluss das ist?
Nein, sicher nicht, was du machen kannst, da du ja den Provider kennst:
Der Abuse-Stelle des Providers eine Mail senden.
Aber beobachte erst mal, erst wenn sich das häuft würde ich Maßnahmen erwägen, das war evtl. nur ein Missverständnis.
Wenn du eine 2FA hast, ist das eh ein kleineres Problem und.