pain88
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IP Adresse Herausfinden

Hallo liebe Leute,

ich in meinem Aktivitäten Protokoll für mein MS Account festgestellt das sich jemand mit meinem Account anmeldet.
Habe nun das Password geändert und tatsächlich sagt jetzt das Protokoll das mehrere anmelde versuche fehlgeschlagen sind von einem Android Gerät (ich benutze keine Android Geräte).

Im Protokoll steht natürlich auch die IP Adresse für die fehlgeschlagenen Anmeldeversuche vom Android.

Kann mir jemand sagen wie ich genau ermitteln kann wem die IP Gehört? Über www.ip-tracker.org habe ich zumindest Feststellen können das die anmeldeversuche nicht aus dem Ausland kommen, und der Provider ist auch angeführt.

Gibt es da eine Möglichkeit das man mittels IP Adresse drauf kommt wessen Anschluss das ist?

Danke, liebe Grüße und gesund bleiben,
pain88

Content-ID: 646010

Url: https://administrator.de/forum/ip-adresse-herausfinden-646010.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 19:12 Uhr

michi1983
michi1983 29.01.2021 um 14:08:00 Uhr
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Hallo,

nein, außer du hast einen richterlichen Beschluss für den Provider.

Gruß,
michi
SeaStorm
SeaStorm 29.01.2021 um 14:10:52 Uhr
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ist das zufällig ein Exchange Konto ? Vielleicht ist das Gerät ja auch da aufgeführt ... RemoteWipe und schauen wer das heulen anfängt ;)
pain88
pain88 29.01.2021 um 14:22:57 Uhr
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Hallo michi1983,

nein habe ich nicht. Könnte ich da anzeige erstatten und den rechts Beschluss holen und das dass dann ermittelt wird?

Das Problem ist ja das das eine Externe IP Adresse ist und die ändern sich ja im Normalfall alle 24Stunden, oder bin ich da falsch?

danke liebe Grüße
pain88
pain88 29.01.2021 um 14:24:29 Uhr
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@SeaStorm es ist ein Outlook Account.

Diese benutzen Exchange, oder nicht?
Und wie kann ich dann genau machen?

Danke und lg
pain88
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.01.2021 um 14:28:03 Uhr
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Zitat von @pain88:

Gibt es da eine Möglichkeit das man mittels IP Adresse drauf kommt wessen Anschluss das ist?

Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Kinderporno oder Urheberrechtsverletzung stellen und einen Anwalt bauftragen, die Ergenbnisse der Ermittlungen einzusehen.

lks
117471
117471 29.01.2021 aktualisiert um 16:17:24 Uhr
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Hallo,

ich hoffe, dass das nicht möglich ist. Ansonsten würde es sich um einen eklatanten Verstoß gehen die Menschenrechte handeln.

Auch wenn unsere von der Contentmafia finanzierte Regierung das natürlich anders sieht.

Könnte ich da anzeige erstatten und den rechts Beschluss holen und das dass dann ermittelt wird?

Aber sonst ist alles gesund?

Wegen so einer Bagatelle einen Staatsanwalt zu belästigen ist schon ziemlich grenzwertig...

Aber, nun gut: Du kannst Anzeige erstatten und über einen Anwalt(!) Akteneinsicht verlangen.

Falls da überhaupt ermittelt wird kannst Du deinen finanziellen Schaden in einem Zivilprozess einfordern. Sofern überhaupt einer entstanden ist.

Mit anderen Worten: Klärt das auf dem Schulhof.

Gruß,
Jörg
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.01.2021 um 16:23:36 Uhr
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Zitat von @117471:

Hallo,

ich hoffe, dass das nicht möglich ist.

Doch, das ist möglich, insbesondere wenn Du der Contentmafia angehörst.


Ansonsten würde es sich um einen eklatanten Verstoß gehen die Menschenrechte handeln.

Welches Menschenrecht denn?

lks
117471
117471 29.01.2021 um 16:29:50 Uhr
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Hallo,

Zitat von @Lochkartenstanzer:

Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Kinderporno oder Urheberrechtsverletzung stellen und einen Anwalt bauftragen, die Ergenbnisse der Ermittlungen einzusehen.

Genau - einfach mal um der Rache willen einen fiktiven Vorwurf erfinden um die Staatsanwaltschaft dahingehend zu täuschen, dass sie die Ermittlungen entsprechend nachhaltig durchführt.

Fassen wir mal zusammen:
- falsche Verdächtigung (https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html)
- Vortäuschung einer Straftat (https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html)

Ich denke mal, mit Vorsatz und aus niederen Motiven (Rache?!?) dürften dabei in Summe 5 Jahre netto rauskommen. Für dich ebenfalls bis zu 5 Jahre, allerdings vermutlich eher "weniger auf Bewährung" (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten https://dejure.org/gesetze/StGB/111.html). Mit viel Glück kannst Du den Richter davon überzeugen, dass dein Beitrag ironisch oder sarkastisch gemeint war.

Gruß,
Jörg
117471
117471 29.01.2021 um 16:34:02 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Welches Menschenrecht denn?

Zitat Wikipedia:

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des Europäischen Parlamentes auch aus Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab:

„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“

– EMRK Art. 8 Abs. 1

Gruß,
Jörg
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.01.2021 um 16:53:56 Uhr
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Zitat von @117471:

Zitat von @Lochkartenstanzer:

Welches Menschenrecht denn?

Zitat Wikipedia:

Dieser digitalen Müllhalde kannst man nicht ohne weiteres Glauben.


Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des Europäischen Parlamentes auch aus Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab:

„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“

– EMRK Art. 8 Abs. 1

Das impliziert noch lange nicht die digitale Selbsbestimmung oder dem Schutz vor Auskünften.

Das ist nur ein von vielen Juristenmeinungen.

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.01.2021 um 17:11:19 Uhr
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Moin

Ironie und Sarkasmus sind wohl nicht Dein Ding.

lks
117471
117471 29.01.2021 aktualisiert um 17:15:09 Uhr
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Hallo,

Zitat von @Lochkartenstanzer:

Das ist nur ein von vielen Juristenmeinungen.

Nein. Das ist Menschenrecht - da gibt es nicht viel zu "meinen" (auch wenn zentralafrikanische Diktatoren und osteuropäische Kriegsverbrecher das vielleicht anders sehen). Die Verbindlich leitet sich übrigens aus Artikel 1 ab wo es heißt:

Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.

Den vollständigen Wortlaut findest Du übrigens hier: https://dejure.org/gesetze/MRK

Solange Deutschland nicht aus der EU austritt, steht da grundsätzlich erst einmal ein ganz dickes "Basta" dahinter. Und für den Fall, dass Deutschland austritt, wird die Einhaltung der Menschenrechte sicherlich Gegenstand der Verhandlungen und Grundlage für weitere vertragliche Beziehungen (Im- und Export usw.)

Ironie und Sarkasmus sind wohl nicht Dein Ding.

Doch, meins schon face-smile Aber vielleicht nicht vom TO. Man sollte immer mit der Naivität der Menschen rechnen - stell' Dir nur mal vor, der macht das tatsächlich, wird erwischt und beruft sich dann heulend auf deinen Beitrag...

Gruß,
Jörg
manuel-r
manuel-r 29.01.2021 aktualisiert um 20:14:33 Uhr
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Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Kinderporno oder Urheberrechtsverletzung stellen

Der Ball könnte nach StGB aber ganz schnell als "Falsche Verdächtigung" zurückkommen:

Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Manuel

Edit: Man sollte zuerst den ganzen Thread lesen. @117471 hat ja schon ähnlich geantwortet.
aegisX
aegisX 31.01.2021, aktualisiert am 05.02.2021 um 12:21:55 Uhr
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Zitat von @pain88:
...
Kann mir jemand sagen wie ich genau ermitteln kann wem die IP Gehört? Über www.ip-tracker.org habe ich zumindest Feststellen können das die anmeldeversuche nicht aus dem Ausland kommen, und der Provider ist auch angeführt.

Gibt es da eine Möglichkeit das man mittels IP Adresse drauf kommt wessen Anschluss das ist?
...

Nein, sicher nicht, was du machen kannst, da du ja den Provider kennst:
Der Abuse-Stelle des Providers eine Mail senden.

Aber beobachte erst mal, erst wenn sich das häuft würde ich Maßnahmen erwägen, das war evtl. nur ein Missverständnis.
Wenn du eine 2FA hast, ist das eh ein kleineres Problem und.